Fachkräfte aus dem Ausland ➤ Voraussetzungen
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Fachkräfte aus dem Ausland ➤ Voraussetzungen

Fachkräfte aus dem Ausland: Voraussetzungen

In der heutigen Arbeitswelt, in der die Grenzen zwischen Ländern zunehmend verschwimmen und der Fachkräftemangel immer weiter zunimmt, ist die Nachfrage nach Fachkräften aus dem Ausland in vielen Branchen gestiegen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Fachkräfte aus dem Ausland in Deutschland arbeiten können? In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit diesem Thema befassen.

Fachkraft – was verbirgt sich hinter dem Begriff?

Der Begriff „Fachkraft“ bezeichnet eine Person, die über spezifische Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen in einem bestimmten Bereich verfügt. Diese können durch eine formale Berufsausbildung, jahrelange Berufserfahrung oder eine Kombination aus beidem erworben werden. Um als Fachkraft zu arbeiten, müssen sie in der Regel jedoch eine spezielle Ausbildung durchlaufen, die ihnen das erforderliche Wissen und die nötigen Fähigkeiten vermittelt. Diese Ausbildung variiert je nach Berufsfeld in ihrer Dauer und umfasst sowohl praktische Erfahrungen als auch theoretisches Wissen.

Typischerweise sind Fachkräfte in Bereichen wie Handwerk, Ingenieurwesen, IT-Branche, Gesundheitswesen, Bildung, Finanzen und vielen anderen tätig. Obwohl die Anforderungen je nach Bereich unterschiedlich sind, zeichnen sich alle Fachkräfte durch ihr spezifisches Fachwissen und ihre Fähigkeiten aus, die sie in die Lage versetzen, ihre Aufgaben erfolgreich zu meistern.

Fachkraft vs. ungelernter Arbeiter

Im Gegensatz zu Fachkräften verfügen ungelernte Arbeiter über wenig oder keine formelle Ausbildung oder spezifische Fähigkeiten in einem bestimmten Bereich. Während Fachkräfte in der Regel höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen erhalten, sind ungelernte Arbeiter oft schlechter bezahlt und haben weniger berufliche Aufstiegsmöglichkeiten. So befähigt die Ausbildung von Fachkräften sie dazu, Experten in ihrem Arbeitsbereich zu sein und komplexe Aufgaben selbstständig zu bewältigen. Sie können innovative Lösungen entwickeln und ihr Wissen sowie ihre Fähigkeiten gezielt einsetzen, um Unternehmen und der Gesellschaft einen Mehrwert zu bieten.

Ungelernte Arbeiter verfügen meist nicht über die spezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten, um komplexe Aufgaben zu bewältigen. Sie werden daher oft für einfache oder repetitive Aufgaben eingesetzt, die nur eine geringe Qualifikation erfordern, wie etwa in der Reinigung, im Gartenbau oder in der einfachen Montage. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ungelernte Arbeiter weniger essenziell sind. Sowohl Fachkräfte als auch ungelernte Arbeiter spielen wichtige Rollen in der Arbeitswelt. Fachkräfte nutzen ihr Fachwissen und ihre Fähigkeiten für komplexe Aufgaben, während ungelernte Arbeiter durch ihre Unterstützung dazu beitragen, dass Arbeitsprozesse reibungslos ablaufen.

Gefragte Berufe

Bestimmte Berufe sind besonders gefragt, wenn es um die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland geht. In Deutschland sind von den Engpässen insbesondere technische Berufe sowie Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich. Die steigende Nachfrage nach Fachkräften in diesen Bereichen ist oft auf einen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften im Inland zurückzuführen, der durch demografische Veränderungen, technologische Entwicklungen oder andere Faktoren verursacht wird. Zudem variiert die Schwierigkeit, offene Stellen zu besetzen, auch stark je nach Qualifikationsniveau. Dabei werden drei Personengruppen unterschieden:

  • Fachkräfte, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation abgeschlossen haben,
  • Spezialisten, die über eine Meister- oder Technikerausbildung, einen Fach-/Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen und
  • Experten, die mindestens eine vierjährige Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen.

Der aktuelle Fachkräftemangel kann durch das vorhandene Angebot nicht vollständig gedeckt werden. So fehlen beispielsweise Fachkräfte in der Altenpflege, Spezialisten in der Fachkrankenpflege und Experten in IT-Berufen wie Softwareentwicklung und Programmierung. Dabei sind Fachkräfte in nahezu allen Branchen und Sektoren unverzichtbar, denn sie tragen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen bei.

Fachkräfte spielen eine tragende Rolle in der Wirtschaft

Fachkräfte wie polnische Arbeiter sind ein wesentlicher Bestandteil einer florierenden Wirtschaft. Sie tragen nicht nur zur Innovation und Produktivität bei, sondern können auch dazu beitragen, den Arbeitsmarkt anzukurbeln und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Durch ihre spezifischen Fähigkeiten und ihr Fachwissen können sie dazu beitragen, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln, effizientere Prozesse einzuführen und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu steigern. Auch der Beitrag von Fachkräften zur Innovationskraft einer Volkswirtschaft ist nicht zu unterschätzen. Sie generieren neue Ideen, entwickeln innovative Lösungen und treiben technologische Fortschritte voran – so zum Beispiel in der IT-Branche. Umso wichtiger ist es, kontinuierlich in die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften zu investieren.

Warum sind Fachkräfte aus dem Ausland nötig?

Es gibt mehrere Gründe, warum Deutschland auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen ist. Einer der Hauptgründe ist der vorherrschende Fachkräftemangel. So herrscht in Deutschland in einigen Branchen und Regionen bereits ein Mangel an Fachkräften. Durch den demografischen Wandel könnte sich diese Situation weiter verschärfen. Indem Unternehmen qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland rekrutieren, können sie dazu beitragen, diesen Mangel zu lindern. Durch die Fachkräfteeinwanderung ergeben sich zahlreiche Vorteile für Unternehmen und die deutsche Wirtschaft:

  1. Neue Geschäftschancen durch Vielfalt und Kreativität: Fachkräfte aus dem Ausland bringen kreative Impulse und innovative Problemlösungsansätze in Unternehmen ein. So kann ihr kultureller Hintergrund neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen, insbesondere auf internationalen Märkten.
  2. Qualifizierte Besetzung offener Stellen: Die Rekrutierung im Ausland erweitert den Bewerberpool erheblich, was die Chancen erhöht, die passenden Kandidaten für offene Stellen zu finden und diese nachhaltig zu besetzen. Zudem kann es die Kosten der Provision einer Personalvermittlung einsparen.
  3. Internationale Studierende als Fachkräftepotenzial: Viele internationale Studierende an deutschen Hochschulen sind ein wertvolles Fachkräftepotenzial. Sie sind bereits mit der deutschen Sprache, Kultur und den bürokratischen Prozessen vertraut, was den Integrationsprozess erleichtert.
  4. Neue Kundengruppen und Märkte: Ausländische Fachkräfte bringen spezifisches Wissen über verschiedene Märkte, Länder und Sprachen mit. Dieses Wissen hilft Unternehmen dabei, neue Kundengruppen zu erschließen und landestypische Markttrends zu nutzen.
  5. Langfristige Personalplanung: Fachkräfte, die nach Deutschland einwandern, um dort in Unternehmen zu arbeiten, haben oft viele Hürden überwunden. Dies zeigt ihr Organisationstalent und Durchhaltevermögen und deutet darauf hin, dass sie langfristig in einem Unternehmen bleiben möchten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Arbeitsvisum zu erhalten?

Innerhalb der EU gibt es die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die es jedem EU-Bürger ermöglicht, uneingeschränkt in Deutschland zu arbeiten. Daher werden als ausländische Fachkräfte nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz nur diejenigen betrachtet, die aus Nicht-EU-Ländern – also aus Drittstaaten – stammen. Für die Einreise nach Deutschland benötigen Fachkräfte aus Drittstaaten ein Visum. Der Erhalt eines solchen Arbeitsvisums kann jedoch eine komplexe Angelegenheit sein, da in einigen Fällen auch die Anerkennung der Berufsqualifikation erforderlich ist. So müssen Fachkräfte aus dem Ausland folgende Voraussetzungen erfüllen, um in Deutschland arbeiten zu können:

Anerkennung der Qualifikation

Grundsätzlich dürfen als Fachkraft diejenigen nach Deutschland einreisen, die einen ausländischen Hochschulabschluss oder Berufsabschluss haben, der in Deutschland anerkannt wird. Dafür müssen die entsprechenden Abschlusszeugnisse oder Zertifikate vorgelegt werden. Diese Art von Fachkräften haben oft auch gute Chancen auf die „Blaue Karte EU“. Dieser Aufenthaltstitel ist für Hochschulabsolventen und Drittstaaten-Angehörige mit besonderer beruflicher Erfahrung gedacht, die bereits einen festen Arbeitsvertrag in Deutschland haben sowie über ein Mindest-Bruttojahresgehalt verfügen. Auch Personen mit einer Teilanerkennung ihres Abschlusses dürfen einreisen, wenn sie noch Qualifizierungs- oder Anpassungsmaßnahmen absolvieren müssen. Diese Maßnahmen können in Deutschland durchgeführt werden und müssen innerhalb von maximal drei Jahren abgeschlossen sein.

Seit dem 1. März 2024 dürfen auch Personen ohne Anerkennung einreisen, um entweder das Anerkennungsverfahren in Deutschland im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft durchzuführen oder – bei ausreichender Berufserfahrung – ohne Anerkennung zu arbeiten. Dafür ist in der Regel ein ausländischer Hochschulabschluss oder eine mindestens zweijährige ausländische Berufsqualifikation notwendig, die im Herkunftsland staatlich anerkannt ist. Auch hierfür muss eine entsprechende Bescheinigung eingeholt werden. Ebenso dürfen Personen einreisen, um in Deutschland eine Berufsausbildung zu absolvieren.

Bestehendes Arbeitsplatzangebot

Wenn bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot besteht, können Fachkräfte ebenfalls einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung im Rahmen der „Blauen Karte EU“ erhalten. In diesem Fall muss der zukünftige Arbeitgeber das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ ausfüllen und nachweisen, dass es keine geeigneten Bewerber aus dem Inland gibt und dass die Einstellung einer ausländischen Fachkraft notwendig ist, um den Bedarf an Arbeitskräften zu decken. So ist der Arbeitsvertrag oft ein wichtiger Teil im Visumverfahren.

Berufsausübungserlaubnis vorhanden

In einigen Berufen und Branchen ist es erforderlich, dass Fachkräfte eine spezielle Berufsausübungserlaubnis oder Lizenz vorweisen können, um in ihrem Berufsfeld tätig zu sein. Dies gilt insbesondere in sogenannten reglementierten Bereichen wie dem Gesundheitswesen. Reglementierte Berufe sind solche, bei denen bestimmte Qualifikationen, Fähigkeiten und Ausbildungen gesetzlich vorgeschrieben sind, um sie auszuüben. Im Gesundheitswesen können dies Berufe wie Arzt, Krankenpfleger oder Apotheker sein. Die Berufsausübungserlaubnis ist eine formelle Genehmigung, die es Fachkräften erlaubt, ihren Beruf auszuüben. Sie wird von den zuständigen Behörden ausgestellt und bestätigt, dass die entsprechende Fachkraft die erforderlichen Qualifikationen und Fähigkeiten besitzt, um den Beruf auszuüben.

In Deutschland anerkannter Abschluss

Ebenfalls essenziell für ein Arbeitsvisum ist die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. So müssen Fachkräfte ihren Hochschulabschluss oder Berufsabschluss von den deutschen Behörden anerkennen lassen, um in diesem Beruf arbeiten zu können. Erst wenn das Anerkennungsverfahren erfolgreich abgeschlossen ist, ist eine Arbeitsaufnahme in Deutschland möglich. Die Anerkennung des Abschlusses ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Fachkraft über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um in Deutschland erfolgreich zu arbeiten.

Alter

Ist eine Fachkraft älter als 45 Jahre und reist zum ersten Mal nach Deutschland, um hier zu arbeiten, gelten besondere Bedingungen. So müssen diese Personen ein Bruttojahresgehalt von mindestens 49.830 Euro (Stand 2024) für die angestrebte Tätigkeit verdienen oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen können. Diese Regelung soll sicherstellen, dass ältere Arbeitnehmer, die später in ihrem Berufsleben nach Deutschland kommen, über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und für ihre Zukunft vorzusorgen. Es handelt sich dabei also um eine Schutzmaßnahme, die älteren Arbeitnehmern eine gewisse finanzielle Sicherheit bietet und gleichzeitig sicherstellt, dass sie nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.

Welche Perspektiven bietet das Visum zum Arbeiten?

Das Visum zum Arbeiten bietet Fachkräften aus dem Ausland eine Vielzahl von Perspektiven und Möglichkeiten – sowohl auf beruflicher als auch auf persönlicher Ebene.

  • Berufliche Entwicklung und Aufstiegsmöglichkeiten: Ein Arbeitsvisum ermöglicht es Fachkräften aus dem Ausland, eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen und so wertvolle Berufserfahrung zu sammeln. Dies kann dazu beitragen, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse zu erweitern und ihre berufliche Entwicklung voranzutreiben. Je nach Arbeitsplatz und Branche können Fachkräfte auch von Aufstiegsmöglichkeiten profitieren, die ihnen neue Herausforderungen und Verantwortlichkeiten bieten.
  • Finanzielle Stabilität und Wohlstand: Für viele Fachkräfte aus dem Ausland ist das Arbeitsvisum eine Möglichkeit, finanzielle Stabilität und Wohlstand zu erreichen. Durch die Arbeit im Ausland können sie oft höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen erhalten als in ihrem Heimatland. Dies kann es ihnen ermöglichen, für ihre Zukunft vorzusorgen, ihre Familie zu unterstützen und ihren Lebensstandard zu verbessern.
  • Möglichkeit zur Einwanderung und dauerhaften Aufenthalt: In einigen Fällen kann ein Arbeitsvisum auch den Weg zur Einwanderung und zum dauerhaften Aufenthalt in einem Land ebnen. So bietet Deutschland spezielle Einwanderungsprogramme für Fachkräfte an, die bestimmte Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel eine bestimmte Zeit im Land gearbeitet zu haben oder eine dauerhafte Arbeitsstelle nachweisen zu können. Nach einer dreijährigen Zeit im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten bestehen unter bestimmten Bedingungen Möglichkeiten, eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Zudem ist oft auch ein Familiennachzug nach Deutschland möglich.

Ausländische Arbeitnehmer oder qualifizierte Arbeitskräfte einstellen

Die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer oder qualifizierter Arbeitskräfte kann für Unternehmen eine attraktive Option sein, um ihren Arbeitskräftebedarf zu decken und von spezifischem Know-how zu profitieren. Diese Fachkräfte bringen oft einzigartige Perspektiven, Fähigkeiten und Erfahrungen mit, die die Vielfalt und Innovationskraft des Unternehmens bereichern können. Durch die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer können Unternehmen auch von einem größeren Pool an Talenten profitieren und potenziell Engpässe in bestimmten Berufsgruppen oder Branchen überwinden. Es gibt jedoch einige Aspekte, die Unternehmen beachten sollten, wenn sie sich für ausländische Arbeitnehmer oder qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland entscheiden.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) regelt die Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland nach Deutschland. Es wurde im Sommer 2023 verabschiedet und bietet verschiedene Erleichterungen für Unternehmen und Fachkräfte, die schrittweise in Kraft treten. Einige Regelungen gelten bereits seit November 2023, während andere ab März oder Juni 2024 wirksam wurden. Zu den wichtigsten Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gehören:

  1. Anpassung der Verdienstgrenzen für die Blaue Karte EU und Erweiterung der Liste der Engpassberufe.
  2. Möglichkeit für Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss, jede qualifizierte Beschäftigung auszuüben, unabhängig von der direkten Verbindung zum erlernten Beruf.
  3. Einführung der Chancenkarte für die Jobsuche, basierend auf einem Punktesystem für Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und andere Kriterien.
  4. Schaffung der Anerkennungspartnerschaft, um die Anerkennung ausländischer Abschlüsse nach der Einreise zu ermöglichen.
  5. Entfristung der Westbalkanregelung, die Arbeitsmarktzugang für Bürger von Westbalkanstaaten in nicht-reglementierten Berufen ermöglicht.
  6. Entfall der Vorrangprüfung für Auszubildende aus Drittstaaten ab März 2024.

Diese Änderungen zielen darauf ab, den Prozess der Fachkräfteeinwanderung zu erleichtern, die bürokratischen Hürden zu reduzieren und Deutschland als attraktiven Arbeitsstandort für internationale Fachkräfte zu positionieren.

Foto von Ketut Subiyanto: https://www.pexels.com/de-de/foto/restaurant-kreativ-laptop-frauen-4350084/

Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen

Die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen, also von Personen, die nicht Bürger des Gastlandes oder der EU sind, unterliegt oft besonderen Regelungen und Verfahren. Wenn Unternehmen also eine Person aus dem Ausland beschäftigen möchten, ist die Staatsangehörigkeit der betreffenden Person entscheidend. So benötigen Unternehmen in den meisten Fällen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, wenn die zukünftige Arbeits- oder Fachkraft aus einem Drittstaat stammt, der nicht zur Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelszone gehört. Darüber hinaus ist nicht nur die Staatsangehörigkeit der Person entscheidend, sondern auch die beruflichen Qualifikationen und die Art der Beschäftigung innerhalb des Unternehmens.

Zulassung zum Arbeitsmarkt

Ebenfalls entscheidend für die Arbeitsaufnahme in Deutschland ist die Zulassung zum Arbeitsmarkt für ausländische Arbeitnehmer. So müssen Personen aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten möchten, zunächst ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland beantragen – beispielsweise bei der deutschen Botschaft. Die Auslandsvertretung informiert anschließend die Bundesagentur für Arbeit, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Deutschland prüft. Sofern alle Bedingungen erfüllt sind, gibt die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung zur Beschäftigung gegenüber der Auslandsvertretung und das Visum wird erteilt.

Mit dem Visum können Personen aus Drittstaaten schließlich nach Deutschland einreisen und hier arbeiten. Das Visum ist für einen festgelegten Zeitraum gültig. In der Regel werden Arbeitsvisa für maximal vier Jahre erteilt. Wenn das Arbeitsverhältnis länger andauert, muss die betreffende Arbeitskraft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um weiterhin in Deutschland bleiben und arbeiten zu können. Dieser Antrag muss bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.

Sonderregelungen für bestimmte Nationalitäten

Es gibt Nationalitäten, die sogar ohne Visum nach Deutschland einreisen können, um die Einwanderung von Fachkräften zu erleichtern. Diese Regelungen können beispielsweise auf bilateralen Abkommen, Freihandelsabkommen oder anderen Vereinbarungen basieren und bestimmte Nationalitäten bevorzugen oder bevorzugten Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren. Allerdings müssen Staatsangehörige dieser Länder nach ihrer Ankunft vor Ort das Visum bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Hierzu gehören:

  • Andorra
  • Australien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Monaco
  • Neuseeland
  • Republik Korea
  • San Marino
  • USA
  • Großbritannien
  • Nordirland

Personen mit einem Aufenthaltstitel oder einem Duldungsstatus

Personen mit einem Aufenthaltstitel oder einem Duldungsstatus, die sich bereits in Deutschland befinden, können ebenfalls bestimmte Arbeitsrechte erhalten. Hierfür benötigen sie eine Aufenthaltsgestattung von der Ausländerbehörde. Wenn diese Asylsuchenden während ihrer Zeit im Asylverfahren arbeiten möchten, müssen sie unter bestimmten Umständen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholen. Diese Zustimmung wird im Rahmen eines behördeninternen Verfahrens gegenüber der Ausländerbehörde erklärt.

Sonderregelungen für bestimmte Verfahren

Für spezielle Berufsgruppen oder Arten von Beschäftigungsverhältnissen gibt es besondere Regelungen. Diese Regelungen ermöglichen es Unternehmen, Personen aus Drittländern im Rahmen eines behördlichen Verfahrens, an dem die Bundesagentur für Arbeit beteiligt ist, zu beschäftigen:

  • Anerkennungspartnerschaft
  • Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung
  • Westbalkanregelung
  • Werkvertragsverfahren und Entsendung
  • Internationaler Personalaustausch
  • Pflegefachkräfte aus dem Ausland
  • Arbeitskräfte für Montage und Demontage
  • Spezialitätenköche und -köchinnen
  • Praktika für ausländische Studierende und Absolventen
  • Ferienbeschäftigung für ausländische Studierende
  • Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten

Durch solche Sonderregelungen können Unternehmen und Arbeitnehmer effizienter zusammenarbeiten und von den Vorteilen der globalen Arbeitsmobilität profitieren.

Pflichten des Arbeitgebers

Möchten Unternehmen ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten beschäftigen, müssen sie einige rechtliche Anforderungen und Pflichten beachten. So sind Unternehmen verpflichtet, die spezifischen Voraussetzungen für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte zu prüfen – einschließlich der Arbeitsvertragsbedingungen und Qualifikationen. Unternehmen sollten in erster Linie den Aufenthaltstitel der Fachkraft überprüfen und eine Kopie hiervon aufbewahren. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber, die ausländische Fachkräfte beschäftigen, im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Ausländerbehörde benachrichtigen. Um Verzögerungen im Anerkennungs- oder Visumverfahren zu vermeiden, können Unternehmen gegebenenfalls das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen. Zudem ist es ratsam, frühzeitig Kontakt mit dem Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit aufzunehmen, um Unterstützung bei der Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten zu erhalten.

FAQ

Wie bekomme ich Fachkräfte aus dem Ausland?

Unternehmen können Fachkräfte aus dem Ausland rekrutieren, indem sie gezielt nach internationalen Bewerbern suchen und die notwendigen rechtlichen Schritte für Arbeitsvisa und Aufenthaltstitel einleiten.

Kann man Mitarbeiter aus dem Ausland holen?

Ja, Unternehmen haben die Möglichkeit, Mitarbeiter aus dem Ausland zu rekrutieren, indem sie die erforderlichen rechtlichen Verfahren für Arbeitsvisa und Aufenthaltstitel einhalten.

Wer gilt als Fachkraft in Deutschland?

In Deutschland gelten Personen mit einer spezifischen beruflichen Qualifikation oder einem Hochschulabschluss als Fachkräfte. Diese Personen verfügen über das erforderliche Wissen und die Fähigkeiten, um in ihrem Berufsfeld erfolgreich zu arbeiten.

Welche neuen Gesetze gibt es 2024 für Ausländer?

Im Jahr 2024 wurden neue Gesetze zur Fachkräfteeinwanderung eingeführt, die die Rekrutierung und Integration ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland erleichtern sollen. Dazu gehören Regelungen zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und zur Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten.

Fazit

Fachkräfte aus dem Ausland können eine wahre Bereicherung für den deutschen Arbeitsmarkt sein. Allerdings gibt es zahlreiche Voraussetzungen, die sowohl Fachkräfte selbst als auch Unternehmen bei der Rekrutierung von ausländischen Fachkräften beachten müssen. Mit den Gesetzesänderungen für das Jahr 2024 soll die Fachkräfteeinwanderung jedoch erheblich erleichtert werden, sodass immer mehr internationale Talente ihren Weg nach Deutschland finden.

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