Ausländische Studenten in Deutschland arbeiten
Wenn Sie als ausländischer Student in Deutschland studieren, fragen Sie sich vielleicht, ob es möglich ist, neben dem Studium zu arbeiten. Die gute Nachricht: Ja, das ist möglich! Allerdings gibt es bestimmte Regeln und Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. Abhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus und Herkunftsland können die Bedingungen variieren. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie viel Sie verdienen dürfen und welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zu beachten sind. So können Sie besser entscheiden, ob und wie Sie Ihr Studium durch einen Job in Deutschland finanzieren können.
Können ausländische Studenten hierzulande arbeiten?
Für viele ausländische Studierende in Deutschland ist es wichtig, neben dem Studium zu arbeiten, sei es zur Finanzierung des Lebensunterhalts oder um praktische Erfahrungen zu sammeln. Doch wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Grundsätzlich dürfen ausländische Studierende in Deutschland arbeiten, aber es gibt bestimmte Regeln, die je nach Herkunftsland und Aufenthaltsstatus variieren.
Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme
Als ausländischer Student aus einem EU-/EWR-Land (z. B. Frankreich, Spanien, Schweden) haben Sie dieselben Rechte wie deutsche Studierende und dürfen ohne besondere Einschränkungen arbeiten. Das bedeutet, dass Sie neben dem Studium uneingeschränkt einer Beschäftigung nachgehen können, ohne eine zusätzliche Genehmigung zu benötigen. Anders sieht es für Studierende aus Nicht-EU-Ländern aus. Wenn Sie beispielsweise aus Indien, China oder Brasilien kommen, dürfen Sie grundsätzlich auch arbeiten, aber es gibt Beschränkungen. Als Nicht-EU-Student dürfen Sie maximal 120 volle Arbeitstage oder 240 halbe Tage pro Jahr ohne eine gesonderte Erlaubnis arbeiten. Eine darüber hinausgehende Beschäftigung erfordert eine Genehmigung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit. Wichtig ist auch, dass Praktika, die nicht verpflichtend im Studium vorgesehen sind, auf diese 120-Tage-Regel angerechnet werden.
Wie viel darf man als ausländischer Student verdienen?
Was den Verdienst betrifft, gibt es keine expliziten Einkommensbeschränkungen. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass Sie als Student in Deutschland in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, um weiterhin den Studentenstatus zu behalten. Arbeiten Sie mehr als 20 Stunden pro Woche, gelten Sie in der Sozialversicherung als regulärer Arbeitnehmer und müssen entsprechende Beiträge zahlen. Beachten Sie auch die Steuerfreibeträge: Verdienen Sie weniger als 538 Euro pro Monat (2024 Verdienstgrenze Minijob, ab 2025 556 EUR pro Monat), bleiben Sie in der Regel steuerfrei. Wenn Ihr Einkommen darüber liegt, können Lohnsteuer und eventuell Sozialversicherungsbeiträge anfallen, abhängig von Ihrem Verdienst und der Art der Beschäftigung.
Brauchen ausländische Studenten in Deutschland eine Krankenversicherung?
Ja, alle Studierenden in Deutschland, also auch ausländische Studierende, müssen krankenversichert sein. Bis zum Alter von 30 Jahren oder bis zum 14. Fachsemester können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu günstigen Studententarifen versichern. Diese Versicherungspflicht gilt auch, wenn Sie einen Nebenjob ausüben. Eine private Krankenversicherung ist ebenfalls möglich, aber in der Regel nur unter bestimmten Voraussetzungen oder für ältere Studierende sinnvoll. Insgesamt dürfen ausländische Studierende also arbeiten, müssen aber bestimmte Regeln beachten, insbesondere was die Arbeitszeiten, das Einkommen und die Krankenversicherung angeht. Es lohnt sich, diese Rahmenbedingungen im Blick zu behalten, um keine Probleme mit dem Aufenthaltsstatus oder der Sozialversicherung zu bekommen.
Sind ausländische Studenten sozialversicherungspflichtig?
Als ausländischer Student in Deutschland möchten Sie möglicherweise neben dem Studium arbeiten, aber es ist wichtig zu wissen, wie es sich mit der Sozialversicherungspflicht verhält. Die gute Nachricht: In vielen Fällen sind Studierende von bestimmten Beiträgen befreit, es gibt jedoch einige Ausnahmen und Regelungen, die Sie beachten sollten. Wenn Sie als ausländischer Student einen Minijob ausüben, bei dem Sie nicht mehr als 538 Euro pro Monat verdienen, sind Sie weitgehend von der Sozialversicherungspflicht befreit. Sie müssen in der Regel keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung zahlen, wenn Sie auf diese Art und Weise Mitarbeiter eines Unternehmens sind. Eine Ausnahme bildet jedoch die Rentenversicherung. Hier gibt es eine Pflicht zur Zahlung von Beiträgen, allerdings können Sie sich von dieser befreien lassen, wenn Sie dies beantragen. Diese Option wird oft genutzt, um das Einkommen zu maximieren.
Für Studenten, die neben dem Studium mehr arbeiten möchten, bietet sich die Werkstudentenregelung an. Hier dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten, ohne in die Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Die Beiträge zur Rentenversicherung müssen jedoch auch in diesem Fall geleistet werden. Diese Regelung ist besonders attraktiv, da Sie mehr verdienen können als bei einem Minijob, aber dennoch von wichtigen Versicherungsbeiträgen befreit bleiben. Wenn Sie als Student mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, gelten Sie in der Regel nicht mehr als „ordentlicher Student“ und werden als regulärer Arbeitnehmer eingestuft. Das bedeutet, dass Sie in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzahlen müssen. Diese Regelung existiert, um sicherzustellen, dass das Studium weiterhin im Vordergrund steht und nicht durch eine zu umfangreiche Erwerbstätigkeit beeinträchtigt wird
Haben ausländische Studenten eine Sozialversicherungsnummer?
Ja, auch ausländische Studenten benötigen eine Sozialversicherungsnummer, sobald sie in Deutschland arbeiten. Die Sozialversicherungsnummer ist notwendig, um in das deutsche Sozialsystem aufgenommen zu werden, beispielsweise für die Rentenversicherung. Sie erhalten diese Nummer automatisch, wenn Sie sich das erste Mal bei einem Arbeitgeber anmelden oder eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Ihre Sozialversicherungsnummer bleibt ein Leben lang gültig und wird von der Rentenversicherung vergeben. Sollten Sie bereits in Deutschland sozialversichert sein, behalten Sie dieselbe Nummer, unabhängig von einem Wechsel des Arbeitgebers oder Wohnorts.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ausländische Studenten in Deutschland grundsätzlich die Möglichkeit haben, neben dem Studium zu arbeiten, allerdings unter bestimmten rechtlichen Bedingungen. Während Studierende aus EU- und EWR-Ländern uneingeschränkt arbeiten dürfen, unterliegen Nicht-EU-Studierende der 120-Tage-Regel. Es gibt auch klare Verdienstgrenzen, wie zum Beispiel die Minijob-Grenze von 538 Euro monatlich.
Was die Sozialversicherung angeht, sind Studenten meist von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, solange sie während des Studiums nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Rentenversicherung bleibt jedoch in vielen Fällen verpflichtend. Eine Sozialversicherungsnummer wird benötigt, sobald sie in Deutschland arbeiten. Insgesamt ist das Arbeiten für internationale Studierende gut möglich, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.