Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland neue Chancen, in Deutschland beruflich Fuß zu fassen. Durch gezielte Anpassungen und Vereinfachungen sollen die Hürden für qualifizierte Einwanderer reduziert und der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Die Reformen des Gesetzes, darunter die Einführung der neuen EU Blue Card und die Anpassung der Beschäftigungs- und Anerkennungsverordnung, haben zum Ziel, den Fachkräftemangel in Deutschland zu bekämpfen und gleichzeitig die Integration von Zuwanderern zu fördern. In diesem Artikel beleuchten wir, welche Schritte sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber wichtig sind, um von den neuen Regelungen zu profitieren.
Was ist das deutsche Fachkräfteeinwanderungsgesetz?
Das deutsche Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist eine umfassende gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Es wurde im Jahr 2020 in Kraft gesetzt und soll den Fachkräftemangel in vielen Branchen mindern, indem es gut ausgebildeten Fachkräften aus dem Ausland die Möglichkeit bietet, in Deutschland zu arbeiten und zu leben.
Das Gesetz schafft klare Rahmenbedingungen für die Zuwanderung von Fachkräften mit beruflicher Ausbildung oder akademischen Abschlüssen und bietet Unternehmen eine größere Flexibilität bei der Einstellung internationaler Talente. Dazu gehören unter anderem Vereinfachungen im Visumverfahren, die Möglichkeit für qualifizierte Fachkräfte, zur Arbeitssuche nach Deutschland einzureisen, sowie eine schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein zentraler Baustein der deutschen Migrationspolitik und unterstreicht die Bedeutung von qualifizierter Zuwanderung für die deutsche Wirtschaft. Mit der Weiterentwicklung des Gesetzes seit November 2023 wurden zusätzliche Verbesserungen eingeführt, wie die Anpassung der Lohngrenzen für die EU Blue Card (Blaue Karte) und die Erweiterung der Liste der Mangelberufe, um noch mehr Fachkräften den Zugang zu ermöglichen.
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Was muss ich tun, um als Fachkraft in Deutschland zu arbeiten?
Wer als Fachkraft in Deutschland arbeiten möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Neben einer qualifizierten Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss spielen auch die Anerkennung dieser Qualifikationen sowie ausreichende Sprachkenntnisse eine zentrale Rolle. Zudem ist es wichtig, die richtigen Anlaufstellen zu kennen, um den Aufenthalt und die Arbeit in Deutschland legal zu gestalten.
Anerkennung von ausländischen Abschlüssen
Bevor ausländische Fachkräfte in Deutschland arbeiten können, muss ihre im Ausland erworbene Qualifikation anerkannt werden. Das Anerkennungsverfahren stellt sicher, dass der ausländische Abschluss dem deutschen Standard entspricht und somit eine berufliche Tätigkeit in Deutschland ermöglicht wird. Je nach Beruf und Qualifikation ist eine Prüfung durch spezifische Anerkennungsstellen erforderlich, die beurteilen, ob die Fachkraft über die notwendigen Fähigkeiten verfügt.
Für bestimmte Berufe, wie etwa Ärzte, Ingenieure oder IT-Spezialisten, gibt es klar geregelte Anerkennungsverfahren, die die Anerkennung effizient gestalten sollen.
Sprachliche Fähigkeiten
Gute Deutschkenntnisse sind für viele Berufe in Deutschland eine Grundvoraussetzung. Vor allem im Gesundheitswesen, in der Verwaltung oder im Bildungssektor werden spezifische Sprachzertifikate verlangt. In anderen Branchen, etwa der IT, können auch Englischkenntnisse ausreichend sein, doch sind Grundkenntnisse in Deutsch von Vorteil.
Sprachkurse, die vor oder nach der Ankunft in Deutschland absolviert werden, können helfen, die Anforderungen zu erfüllen. Auch gibt es Fördermöglichkeiten für Sprachkurse, die die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern.
Kontaktperson für das Visum/den Aufenthalt
Eine reibungslose Abwicklung des Visum- und Aufenthaltsverfahrens ist unerlässlich. Wer als Fachkraft in Deutschland arbeiten möchte, sollte frühzeitig den Kontakt zu den zuständigen Behörden und Beratungsstellen suchen. Diese können dabei helfen, die notwendigen Dokumente für die Arbeitserlaubnis und das Visum zusammenzustellen. Wer über eine Vermittlungsagentur nach Deutschland kommt, hat in diesem Bereich schon eine starke Stütze.
Zudem gibt es Ansprechpartner für Fragen zum Aufenthalt, wie die Ausländerbehörde oder spezielle Beratungsportale, die auf die Bedürfnisse von Fachkräften und Unternehmen zugeschnitten sind. Die „Make it in Germany“-Plattform ist hierbei eine zentrale Anlaufstelle, die wertvolle Informationen bereitstellt. Auch die Agentur für Arbeit hilft hier mit.
Einstellung einer Fachkraft in Deutschland – Was muss der Arbeitgeber tun?
Für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer aus dem Ausland einstellen möchten, gibt es klare Vorgaben und Hilfestellungen, um den Prozess der Fachkräftegewinnung effizient und rechtssicher zu gestalten. Neben der Vorbereitung und Orientierung spielen Beratung und spezielle Projekte eine wichtige Rolle, um den Fachkräftebedarf erfolgreich zu decken.
Erste Orientierung
Bevor eine Fachkraft aus dem Ausland eingestellt wird, sollten Arbeitgeber sich umfassend über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und erforderlichen Schritte informieren. Hierzu zählen unter anderem das Anerkennungsverfahren von Qualifikationen, Visums- und Aufenthaltserfordernisse sowie die rechtlichen Vorgaben für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die ausländische Fachkraft über die erforderlichen Qualifikationen verfügt und diese den deutschen Standards entsprechen. Die „Make it in Germany“-Plattform sowie die Bundesagentur für Arbeit bieten wertvolle erste Orientierungshilfen, um den Einstellungsprozess zu erleichtern.
Persönliche Beratung
Um mögliche Unsicherheiten und Hürden zu überwinden, steht über die staatlichen Programme auch für Arbeitgeber eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zahlreiche Institutionen, wie die Bundesagentur für Arbeit, bieten spezielle Beratungsdienste für Unternehmen an, die internationale Fachkräfte rekrutieren möchten.
Diese Beratungen umfassen Informationen zu den rechtlichen Anforderungen, Fördermöglichkeiten sowie zu den optimalen Verfahren, um die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und das Visumsverfahren reibungslos abzuwickeln. Darüber hinaus können sich Unternehmen über gezielte Maßnahmen zur Integration der neuen Fachkräfte in den Betrieb beraten lassen.
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Projekte zur Gewinnung von Fachkräften
Um den Fachkräftemangel gezielt zu bekämpfen, haben sowohl staatliche als auch private Akteure verschiedene Projekte ins Leben gerufen, die Arbeitgebern bei der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte helfen. Ein Beispiel ist das von der Bundesregierung initiierte Programm „Triple Win“, das darauf abzielt, Pflegekräfte aus Nicht-EU-Ländern wie den Philippinen, Tunesien oder Bosnien-Herzegowina nach Deutschland zu vermitteln. Dieses Programm gewährleistet, dass die Pflegekräfte bereits im Herkunftsland gut auf ihre Tätigkeit in Deutschland vorbereitet werden – dazu gehören sowohl Sprachkurse als auch Schulungen in den Fachgebieten.
Darüber hinaus fördert die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Projekts „ProRecognition“ die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu den optimalen Wegen, die Qualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt anerkennen zu lassen. Hierbei profitieren insbesondere technische Berufe und Handwerksberufe, in denen es deutschlandweit einen erheblichen Mangel gibt. Solche Projekte bieten Arbeitgebern den Vorteil, über bewährte Netzwerke und Prozesse qualifiziertes Personal zu rekrutieren, das optimal auf den deutschen Arbeitsmarkt vorbereitet ist. Sie helfen auch, bürokratische Hürden zu überwinden und sorgen für eine langfristige Integration der Fachkräfte in den Betrieb.
Einwanderungsgesetz – Neuerungen der neuen EU Blue Card seit November 2023
Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im November 2023 wurden entscheidende Neuerungen für die Blaue Karte EU eingeführt, um den Zugang qualifizierter Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten weiter zu erleichtern. Diese Änderungen zielen darauf ab, den deutschen Arbeitsmarkt attraktiver für hochqualifizierte Fachkräfte zu machen und gleichzeitig flexiblere Regelungen für die Migration und Integration anzubieten. Die wichtigsten Anpassungen im Einwanderungsrecht betreffen die Lohngrenzen, Berufseinsteiger, spezielle Regelungen für Informatiker sowie die Mobilität und Familienzusammenführung:
Lohngrenzen
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Lohngrenzen für die Beantragung der EU Blue Card. Die Mindestgehaltsgrenze wurde herabgesetzt, um mehr Fachkräften den Zugang zu ermöglichen. Zuvor lag das Mindestgehalt bei 58.400 Euro brutto im Jahr. Jetzt hat die Reform die Grenze seit 2023 für bestimmte Mangelberufe auf etwa 45.552 Euro brutto im Jahr abgesenkt. Diese Anpassung soll vor allem Berufszweige wie Ingenieure, IT-Spezialisten und medizinisches Fachpersonal ansprechen, für die Deutschland einen erheblichen Bedarf hat.
Berufseinsteiger
Absolventen von Universitäten, die erst vor Kurzem ihr Studium abgeschlossen haben, können nun einfacher eine Blue Card beantragen, auch wenn sie noch nicht über umfangreiche Berufserfahrung verfügen. Voraussetzung ist, dass die Personen ein Jobangebot in einem relevanten Berufsfeld erhalten, das den Anforderungen der Blue Card entspricht. Die Absenkung der Lohngrenze für Berufseinsteiger ist hierbei ein entscheidender Faktor, der es jungen Fachkräften erleichtert, direkt nach ihrem Abschluss in den deutschen Arbeitsmarkt einzutreten.
Informatiker
Besondere Regelungen wurden für die Fachkräfteeinwanderung für IT-Spezialisten eingeführt. In der IT-Branche ist es häufig der Fall, dass berufliche Qualifikationen und Praxiserfahrung wichtiger sind als formale akademische Abschlüsse. Daher wurde mit der Reform der Blue Card die Möglichkeit geschaffen, dass auch Informatiker ohne einen akademischen Abschluss, aber mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung, eine Blue Card beantragen können, sofern sie in einem anerkannten IT-Beruf tätig sind.
Diese Flexibilität soll dem erheblichen Fachkräftemangel in der IT-Branche begegnen und Unternehmen die Möglichkeit bieten, hochqualifizierte Experten aus dem Ausland zu rekrutieren, die nicht mit Hochschulabschlüssen ihre Expertise entwickelt haben.
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Erweiterung der Liste der Mangelberufe
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Erweiterung der Liste der Mangelberufe. Diese Liste umfasst Berufe, in denen in Deutschland ein erheblicher Mangel an Fachkräften besteht. Mit der Gesetzesänderung seit November 2023 wurden zusätzliche Berufe in diese Liste aufgenommen, darunter vor allem handwerkliche und technische Berufe, aber auch Bereiche wie die Pflege und der Bildungssektor. Für Fachkräfte, die in diesen Mangelberufen arbeiten, gelten erleichterte Bedingungen für die Beantragung der Blauen Karte EU.
Kurz- und langfristige Mobilität
Inhaber der Blue Card können nun flexibler in andere EU-Länder reisen und dort für kurze Zeit arbeiten, ohne eine zusätzliche Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Diese Regelung ermöglicht es Fachkräften, grenzüberschreitend zu agieren und ihre Karriere innerhalb der EU leichter voranzutreiben. Zudem erleichtert die Reform den Wechsel von einem EU-Land in ein anderes, wenn die Blue Card-Inhaber einen neuen Arbeitsvertrag in einem anderen Mitgliedsstaat erhalten.
Familienzusammenführung
Ehepartner und Kinder von Blue Card-Inhabern dürfen künftig ohne den Nachweis von Deutschkenntnissen nach Deutschland nachreisen und erhalten schneller Zugang zum Arbeitsmarkt. Dies soll die Attraktivität der EU Blue Card erhöhen und gleichzeitig die Integration der gesamten Familie fördern. Zudem dürfen Ehepartner von Blue Card-Inhabern in Deutschland uneingeschränkt arbeiten, was die ökonomische Stabilität der Familien unterstützt und eine zügige Integration in die Gesellschaft ermöglicht.
Diese Neuerungen der EU Blue Card zielen darauf ab, hochqualifizierten Fachkräften einen einfacheren und schnelleren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu bieten, während gleichzeitig die Bedürfnisse der deutschen Wirtschaft berücksichtigt werden.
Änderungen seit November 2023 – Beschäftigungs- und Anerkennungsverordnung
Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und der damit verbundenen Beschäftigungs- und Anerkennungsverordnung wurden zahlreiche neue Regelungen eingeführt, die den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und die Einwanderung für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten vereinfachen. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Fachkräftemangel in verschiedenen Bereichen zu lindern und gleichzeitig die Anerkennung ausländischer Qualifikationen zu beschleunigen:
Recht auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Arbeitnehmer
Seit November 2023 haben Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, die in Berufen mit hoher Nachfrage tätig sind, einen erleichterten Zugang zu einem Aufenthaltstitel. Der Gesetzgeber hat das Recht auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestärkt, um qualifizierte Fachkräfte schneller und einfacher in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dadurch können Fachkräfte bereits vor der vollständigen Anerkennung ihrer Qualifikation einen Aufenthaltstitel erhalten, wenn sie nachweislich in einem Mangelberuf tätig werden.
Beschäftigung von Berufskraftfahrern
Aufgrund des akuten Mangels an Lkw- und Busfahrern in Deutschland wurden spezifische Regelungen geschaffen, die es Fachkräften mit entsprechenden Qualifikationen aus dem Ausland ermöglichen, schneller einen Arbeitsplatz aufzunehmen und die Erwerbsmigration umzusetzen. Besonders für Fahrer aus Drittstaaten, deren Qualifikationen den EU-Normen entsprechen, wurde ein beschleunigtes Verfahren zur Anerkennung ihrer Fahrerlaubnisse eingeführt. Auch können sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme in Deutschland erhalten, während sie gegebenenfalls noch Schulungen oder Prüfungen absolvieren müssen, um ihre Qualifikation vollständig anzupassen.
Aufenthalt zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses
Für ausländische Fachkräfte, deren Qualifikationen noch nicht vollständig in Deutschland anerkannt sind, bietet das Gesetz nun die Möglichkeit eines Aufenthalts zur Anerkennung eines Berufsabschlusses aus ihrer Heimat. Dieser Aufenthaltstitel ermöglicht es Fachkräften aus aller Welt, nach Deutschland zu kommen und vor Ort die notwendigen Qualifikationsanpassungen vorzunehmen, sei es durch Schulungen, Prüfungen oder Fortbildungen. Ziel dieser Regelung ist es, den Prozess der Anerkennung ausländischer Abschlüsse zu beschleunigen, indem Fachkräfte die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen in Deutschland direkt durchführen können.
Beschäftigung von Facharbeitern und Arbeitern
Unternehmen können jetzt einfacher qualifizierte Fachkräfte für handwerkliche Berufe und industrielle Tätigkeiten rekrutieren, insbesondere in Bereichen, in denen in Deutschland ein erheblicher Fachkräftemangel herrscht. Die Regelungen betreffen vor allem Berufe im Bauwesen, in der Metallverarbeitung und im technischen Bereich. Durch die Vereinfachung der Visums- und Anerkennungsverfahren können Fachkräfte schneller ihre Beschäftigung aufnehmen und Unternehmen gezielt auf Fachkräfte aus dem Ausland zurückgreifen.
Beschäftigung von Studenten und Praktikanten
Seit der Reform können internationale Studierende während ihres Studiums leichter eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Sie dürfen neben ihrem Studium ohne zusätzliche Genehmigungen eine qualifizierte Tätigkeit ausüben, solange diese in direktem Zusammenhang mit ihrem Studium steht. Dies bietet nicht nur den Studierenden die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln, sondern auch den Unternehmen die Chance, junge Talente frühzeitig zu gewinnen und zu fördern.
Kurzfristige Gelegenheitsbeschäftigung
Für kurzfristige Arbeitsverhältnisse wurde die kurzfristige Gelegenheitsbeschäftigung vereinfacht. Diese Regelung betrifft insbesondere Saisonarbeiter, die für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland arbeiten möchten. Die Reform ermöglicht es Fachkräften aus dem Ausland, zeitlich befristet in Branchen wie der Landwirtschaft, Gastronomie oder dem Baugewerbe tätig zu werden, ohne dass ein langwieriges Visumsverfahren durchlaufen werden muss. Zudem wurden die maximalen Arbeitszeiten für solche Beschäftigungsverhältnisse erweitert, um den Unternehmen mehr Flexibilität zu bieten.
Einführung der Gelegenheitskarte für die Arbeitssuche
Eine besonders interessante Neuerung ist die Einführung der Gelegenheitskarte. Diese Karte richtet sich an qualifizierte Fachkräfte, die befristet nach Deutschland kommen möchten, um vor Ort eine Arbeitsstelle zu suchen. Die Gelegenheitskarte basiert auf einem Punktesystem, das Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und das Alter der Bewerber berücksichtigt.
Mit Nutzung dieser Karte haben Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten die Möglichkeit, für bis zu sechs Monate nach Deutschland einzureisen und in dieser Zeit eine Beschäftigung zu finden. Der Zweck der Einführung der Gelegenheitskarte ist es den Prozess der Arbeitssuche für ausländische Fachkräfte deutlich zu erleichtern und eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Diese Änderungen in der Beschäftigungs- und Anerkennungsverordnung unterstreichen Deutschlands Bemühungen, den Fachkräftemangel durch gezielte Zuwanderung zu bekämpfen und gleichzeitig die bürokratischen Hürden für Unternehmen und Fachkräfte zu reduzieren.
Fazit
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und seine Reformen bieten neuen Spielraum für qualifizierte Fachkräfte, in Deutschland eine Karriere zu starten. Mit der erleichterten Anerkennung ausländischer Abschlüsse, der Einführung der EU Blue Card und vereinfachten Mobilitätsregelungen wird der Weg auf den deutschen Arbeitsmarkt deutlich geebnet. Das bedeutet weniger Bürokratie für alle Beteiligten. Arbeitgeber profitieren von optimierten Rekrutierungsverfahren, während Fachkräfte flexiblere Möglichkeiten zur Einreise, Arbeitsaufnahme und beruflichen Entwicklung erhalten. Die zusätzlichen Neuerungen seit November 2023 tragen noch stärker dazu bei, Deutschlands Fachkräftemangel zu bekämpfen und machen das Land für internationale Talente noch attraktiver.