Hinweisgeberschutz HinSchG-Konformität - Starke Jobs
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Hinweisgeberschutz HinSchG-Konformität

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland zielt darauf ab, Personen, die im beruflichen Kontext Hinweise auf Missstände geben (sogenannte Whistleblower), zu schützen. Es verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten und verbietet jegliche Repressalien gegenüber den Hinweisgebern.

Starke Jobs GmbH & Co.KG und die Starke Jobs Personal GmbH verpflichtet sich zu einem ethischen Geschäftsbetrieb, der auf Integrität basiert und die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften gewährleistet. Wir setzen voraus, dass unsere Mitarbeiter dazu beitragen, den herausragenden Ruf unseres Unternehmens zu wahren, indem sie die in unseren Kernwerten verankerten hohen Standards erfüllen: Expertise, Dienstleistungsbereitschaft, Vertrauenswürdigkeit, die Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten und das Bestreben nach Exzellenz. Die Kultur bei Starke Jobs GmbH & Co.KG und bei Starke Jobs Personal GmbH zeichnet sich durch Transparenz und Rechenschaftspflicht aus. Wir ermutigen alle Beteiligten, Bedenken zu äußern, wenn Handlungen im Widerspruch zu unseren Werten und Geschäftspraktiken zu stehen scheinen. Es ist essentiell, dass jeder offen spricht, um unsere Mitarbeiter, das Unternehmen und unsere gesellschaftlichen Werte zu schützen. Wir verstehen, dass es Mut erfordert, Bedenken zu äußern, und bieten daher eine sichere und unkomplizierte Möglichkeit dafür an. Unsere Richtlinien zum Meldewesen bei Fehlverhalten erläutern die Optionen, die zur Verfügung stehen, um Bedenken vertraulich und ohne Furcht vor Vergeltung zu kommunizieren. Diese Richtlinien gelten für Starke Jobs GmbH & Co.KG sowie für Starke Jobs Personal GmbH, um etwaiges Fehlverhalten innerhalb unserer Unternehmen oder in Verbindung mit ihr anzusprechen.

Das Meldeverfahren der Starke Jobs GmbH & Co.KG sowie der Starke Jobs Personal GmbH steht Mitarbeitern zur Verfügung, um etwaige Verdachtsfälle oder Beweise für Fehlverhalten oder illegales Handeln zu berichten. Dieses Verfahren entspricht den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und adressiert spezifische Problembereiche. Zu diesen zählen Verstöße gegen die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz sowie Fälle von Diskriminierung, Rassismus, Mobbing, Einschüchterung oder sexueller Belästigung. Darüber hinaus erfasst es Handlungen, die als Bestechung und Korruption klassifiziert werden können, die Verletzung von Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten durch Geschäftsaktivitäten sowie die unzulässige Offenlegung vertraulicher Informationen, einschließlich personenbezogener Daten. Es beinhaltet auch die Meldung von Interessenkonflikten, die Nichteinhaltung gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen, fehlerhafte Finanz- und Buchführungspraktiken und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder EU-Recht. Ziel ist es, eine offene Kommunikationskultur zu fördern, in der Mitarbeiter ohne Furcht vor Repressalien Missstände melden können.

Das Verfahren für die Meldung von Fehlverhalten ist nicht vorgesehen für Angelegenheiten, die außerhalb des Geltungsbereichs des Hinweisgeberschutzgesetzes und der Grundwerte beider Unternehmen fallen. Es sollte nicht herangezogen werden, wenn es um Fragen oder Probleme bezüglich der Beschäftigungsbedingungen, Leistungsbeurteilungen, Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitnachweise oder des allgemeinen Arbeitsumfeldes geht. Ebenso ist das Verfahren nicht für persönliche Unstimmigkeiten, Konflikte mit Vorgesetzten oder Kollegen oder Beschwerden, die sich nicht auf konkretes Fehlverhalten beziehen, anzuwenden.

Für derartige Belange gibt es andere Ansprechpartner und Vorgehensweisen. Probleme dieser Natur sollten direkt mit dem Vorgesetzten, dem Vorstand, der Geschäftsführung oder der Personalabteilung besprochen werden. Solltest du bei einem Entleiher der Starken Jobs GmbH & Co.KG oder der Starken Jobs Personal GmbH tätig sein und ein mögliches Fehlverhalten steht in direktem Zusammenhang mit diesem Entleiher, könnte dies in den Zuständigkeitsbereich des Meldeverfahrens des Entleiher fallen und sollte entsprechend dort gemeldet werden.

 

Wo und wie kann gemeldet werden?

Um ein mögliches Fehlverhalten zu melden, besteht die Möglichkeit, dies anonym über ein Online-Formular zu tun, das auf der Webseite des EQS Group AG  verfügbar ist. Dieses Formular ist in den Sprachen Deutsch, Tschechisch und Polnisch zugänglich, um eine breite Nutzerbasis zu unterstützen. Nach der Einreichung werden die gemeldeten Daten zunächst geprüft, bevor sie an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der Datenschutz bei diesem Vorgang eine wesentliche Rolle spielt; die spezifischen Datenschutzbestimmungen können direkt auf dem Kontaktformular eingesehen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die persönlichen Daten der meldenden Person geschützt sind und die Meldung vertraulich behandelt wird.

Externe Meldestelle Online

https://starkejobs.integrityline.app

Ombudsmann für interne Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Herr Stolz
Anton-Aulke-Straße 26
48167 Münster
Telefonnummer: +49 171 3141714
E-Mail: stolz(ät)vertrauensanwalt-hinweisgeberstelle.de