Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
Personaldienstleister und Verleiher, die Zeitarbeitnehmer bzw. Leiharbeitnehmer an andere Unternehmen überlassen, benötigen hierfür eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Doch was ist die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis überhaupt und was ist beim Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zu beachten? In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über den Antragsprozess und die erforderlichen Voraussetzungen und Dokumente.
Was ist die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?
Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung regelt ein spezifisches Dreipersonenverhältnis zwischen Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer. Der Verleiher schließt mit dem Entleiher einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, durch den der Zeitarbeiter in einer Firma arbeiten kann. Der Leiharbeitnehmer ist dabei bei dem Verleiher angestellt. Gemäß § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist es erforderlich, dass der Verleiher über eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis verfügt, um Leiharbeiter im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit an Entleiher zu überlassen. Es handelt sich hierbei also um eine behördliche Genehmigung, die es Personaldienstleistern erlaubt, Arbeitnehmer gewerbsmäßig an andere Unternehmen zu verleihen.
Die Erteilung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erfolgt von der Agentur für Arbeit und ist zunächst auf ein Jahr befristet. Zusätzlich zur Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung muss zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis bestehen, wobei der Verleiher die Rolle des Arbeitgebers übernimmt. Die Arbeitnehmerüberlassung muss im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen dem Entleiher und dem Verleiher ausdrücklich als solche bezeichnet werden. In den fachlichen Weisungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz der Bundesagentur für Arbeit sind zusätzliche Details und erlaubnisrechtliche Regelungen präzisiert.
Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung: Das gibt es zu beachten!
Gemäß § 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss die Beantragung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis schriftlich erfolgen. Zudem erfordert der Antrag die Verwendung eines speziellen Antragsformulars (§ 2a AÜG), das von der Agentur für Arbeit bereitgestellt wird. Antragsteller können sowohl natürliche als auch juristische Personen oder Personengesellschaften sein. Die Erlaubnis kann unter bestimmten Umständen versagt werden, etwa wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen. Dies könnte der Fall sein, wenn es Hinweise gibt, dass steuer- und arbeitsrechtliche Vorschriften nicht eingehalten oder die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer nicht entsprechend gewährt werden. Gemäß § 2 Abs. 3 AÜG kann die Erlaubnis auch unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden, insbesondere wenn eine abschließende Antragsbeurteilung noch nicht möglich ist oder längere Zeit in Anspruch nehmen würde.
Voraussetzungen für die Zulassung
Um die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis von der Person gestellt werden, die die Leiharbeitnehmer verleihen möchte. Sofern es sich hierbei um eine Einzelperson als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer und somit auch um den Vertragspartner der Entleiher handelt, muss dieser Antrag persönlich gestellt werden. Falls es sich jedoch um eine juristische Person, wie zum Beispiel eine GmbH handelt, muss die GmbH den Antrag einreichen. Auch ausländische Personen können einen Antrag stellen, sofern sie ihren Wohn- oder Geschäftssitz in einem Mitgliedstaat der EU haben. Weiterhin müssen für eine Genehmigung bzw. Erteilung der Erlaubnis folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Unternehmen muss gewerbsmäßig tätig sein und die Arbeitnehmerüberlassung als Hauptzweck verfolgen.
- Es dürfen keine Untersagungsgründe gemäß § 3 AÜG vorliegen, wie schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften oder Vorstrafen.
- Die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens müssen persönlich geeignet und zuverlässig sein.
Erforderliche Dokumente
Bei erstmaliger Antragstellung auf Erteilung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis sind typischerweise folgende Unterlagen einzureichen:
- Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei den Behörden für die vertretungsberechtigte Person und weitere relevante Personen des Unternehmens.
- Je eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die vertretungsberechtigte Person oder Personen des Unternehmens (GZR3) sowie für das Unternehmen (GZR4) selbst.
- Einen chronologischen Handelsregisterauszug.
- Eine Kopie des Gesellschaftsvertrags, einschließlich einer Gesellschafterliste.
- Eine Kopie der Gewerbeanmeldung.
- Eine Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
- Eine Bescheinigung der Krankenkassen, die mindestens die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abdeckt.
- Einen Nachweis über liquide Mittel in Höhe von 2.000 Euro pro Leiharbeitnehmer, wobei die Mindestsumme bei 10.000 Euro liegt.
- Ein Muster eines Arbeitsvertrags für Leiharbeitnehmer.
- Ein Muster eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags.
- Eine Vollmacht für die Antragstellung, falls diese nicht von einer gesetzlich, satzungsgemäß oder gesellschaftsvertraglich vertretungsberechtigten Person erfolgt.
- Eine Übersicht über den Lebenslauf der vertretungsberechtigten Person, sofern die Beantragung der Erlaubnis erstmalig erfolgt.
Gebühren
Für den Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung fallen Gebühren an. Diese richten sich in der Regel nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand und liegen in der Regel zwischen 218 und 2.060 Euro. Wird die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis zum ersten Mal beantragt, beträgt die Gebühr pauschal 377 Euro. Anschließend setzt die Agentur für Arbeit beim ersten Verlängerungsantrag sowie bei einem Antrag auf eine unbefristete Erlaubnis eine Gebühr von 2.060 Euro fest. In Ausnahmefällen kann diese Gebühr jedoch auf 1.316 Euro reduziert werden.
Dauer der Gültigkeit der Genehmigung
Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird in den ersten drei Jahren nur befristet erteilt und zwar für jeweils ein Jahr. Zudem verlängert sich die Erlaubnis nicht automatisch, sondern muss stattdessen jedes Jahr neu beantragt werden. Die Verlängerung der Erlaubnis gestaltet sich dabei meist schwieriger als die erstmalige Beantragung, da bei der Verlängerung genau geprüft wird, ob alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Sobald die Erlaubnis jedoch drei Jahre in Folge erteilt wurde, können Personaldienstleister eine unbefristete Erlaubnis beantragen.
Zusätzliche Informationen
Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung muss nachgewiesen werden, dass das Gewerbe ordnungsgemäß betrieben wird und keine relevanten Vorstrafen oder Gesetzesverstöße vorliegen. Die Agentur für Arbeit prüft zudem, ob entsprechende Fachkenntnisse für die Beschäftigung von Arbeitnehmern vorhanden sind und ob den Leiharbeitnehmern die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen gewährt werden. Darüber hinaus ist bei der Arbeitnehmerüberlassung darauf zu achten, dass
- der Gleichstellungsgrundsatz und relevante Tarifverträge korrekt angewendet werden.
- Leiharbeitnehmer entsprechend ihrer Tätigkeit eingruppiert und entlohnt werden.
- Mindestlöhne gezahlt werden.
- Leiharbeitnehmer auch in Zeiten ohne Verleih an Dritte vergütet werden.
- die Überlassungshöchstdauer nicht überschritten wird.
- die Arbeitnehmerüberlassung von einem Betrieb in Deutschland, einem anderen EU-Staat oder dem Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt.
Einen Antrag auf Zulassung online stellen
Einen Antrag auf Zulassung zur Arbeitnehmerüberlassung können Unternehmen bei der zuständigen Agentur für Arbeit online über den digitalen Arbeitgeber-Service stellen. Hierfür müssen sie sich auf der Webseite der zuständigen Agentur für Arbeit registrieren und den Antrag digital ausfüllen. Nach der Einreichung des Antrags können Unternehmen den Bearbeitungsstatus online verfolgen und zusätzliche Informationen oder Dokumente auf elektronischem Wege nachreichen. Der Online-Antragsprozess erleichtert Unternehmen die Verwaltung und Beschleunigung der Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung. Zudem bietet die Agentur für Arbeit nützliche Informationen, wie beispielsweise eine Checkliste für Einstellung ausländischer Mitarbeiter.
FAQ
Wie kann ich Arbeitnehmerüberlassung beantragen?
Um eine Arbeitnehmerüberlassung zu beantragen, müssen Unternehmen einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen, der online oder schriftlich eingereicht werden kann. Dabei müssen alle erforderlichen Dokumente und Informationen vollständig angegeben werden.
Was ist eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis?
Eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ist eine behördliche Genehmigung, die Unternehmen benötigen, um Arbeitnehmer an Dritte zu verleihen.
Wie lange dauert Genehmigung Arbeitnehmerüberlassung?
Die Dauer der Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung hängt in erster Linie von dem Verwaltungsaufwand ab. In der Regel dauert der Prozess mehrere Wochen bis Monate.
Wann liegt eine illegale Arbeitnehmerüberlassung vor?
Eine illegale Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Unternehmen Arbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung an Dritte verleihen. Verstöße können zu rechtlichen Konsequenzen wie Bußgeldern und dem Entzug der Genehmigung führen.
Fazit
Ohne eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ist es Personaldienstleistern nicht gestattet, Leiharbeitnehmer an Dritte zu verleihen. Jedoch ist die Beantragung der Erlaubnis mittlerweile auch online möglich, sodass der Prozess relativ einfach und schnell ist.