Arbeitserlaubnis beantragen – so geht es - Starke Jobs
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Arbeitserlaubnis beantragen – so geht es

Arbeitserlaubnis beantragen – so geht es

Die Welt wächst immer mehr zusammen. Das bringt viele Vorteile.    Arbeiten in Deutschland wird für viele Ausländer immer attraktiver. Sind Japan, Südkorea, Neuseeland, Australien oder die USA auf der Karte zwar weit von Deutschland entfernt, sind die Menschen es nicht mehr. Was gibt es aber zu beachten, wenn Menschen der verschiedensten Nationen in Unternehmen unter einem Dach zusammenarbeiten wollen? Was sollten potenzielle Arbeitnehmer wissen? Was kommt auf die Bewerberinnen und Bewerber zu? Wissenswertes rund um das Thema Arbeitserlaubnis Deutschland zeigt der folgende Beitrag auf.

In Deutschland arbeiten können generell EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger. Doch auch wenn sie später dieselbe Arbeit verrichten, unterscheiden sich die Wege zu diesem Ziel. Wie diese aussehen, bestimmen die Zulassungskriterien. Allgemein gilt: Die deutsche Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis ermöglichen es, in Deutschland legal leben und arbeiten zu können. Die deutsche Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis werden über einen einzigen Antrag bei der Ausländerbehörde beantragt. Die meisten Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern müssen außerdem vor ihrer Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen. Dieses Visum erhalten sie von einem deutschen Konsulat oder einer deutschen Botschaft in ihrem Heimatland.

Arten der Arbeitserlaubnis in Deutschland

Aber Arbeitserlaubnis ist nicht gleich Arbeitserlaubnis. Entsprechend der Beschäftigungsart und der Qualifikation werden in Deutschland verschiedene Arbeitserlaubnis-Arten unterschieden:

  • Allgemeine Arbeitserlaubnis: Diese Art der deutschen Arbeitserlaubnis kann beantragt werden, wenn eine Stelle von keinem EU-Bürger besetzt werden konnte. Der Antragsteller braucht keine außergewöhnlichen Qualifikationen. Ausschließlich für den gefundenen Job muss er qualifiziert sein.
  • Arbeitserlaubnis für qualifizierte Arbeitskräfte: Diese Art der deutschen Arbeitserlaubnis kann beantragt werden, wenn der Antragsteller ein hoch qualifizierter Arbeiter mit einem hohen Einkommen und viel Erfahrung ist.
  • Die EU Blue Card: Die EU Blue Card kann beantragt werden, wenn das Gehalt des Antragstellers mindestens 800 € 58.400 € pro Jahr beträgt oder 44.304 45.552 € pro Jahr, wenn er in einem Mangelberuf arbeitet.
  • Arbeitserlaubnis für Freiberufler: Diese Art der deutschen Arbeitserlaubnis kann beantragt werden, wenn der Antragsteller Freiberufler oder Selbstständiger ist und nachweisen kann, dass er potenzielle Kunden hat.

Wer ist dazu berechtigt, in Deutschland zu arbeiten?

Grundsätzlich kann jeder, der eine Arbeit in Deutschland findet, auch eine Arbeitserlaubnis für Deutschland beantragen. Entsprechend dem Herkunftsland unterscheiden sich die Anforderungen und das Bewerbungsverfahren. Die Nationalitäten werden hierfür in drei Kategorien eingeteilt:

  • EU, EWR, Schweiz
  • USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, Japan oder Südkorea
  • andere Nicht-EU-Bürger

Arbeitserlaubnis

Ausländische Arbeitnehmer aus der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island

Staatsbürger eines EU-Staates oder aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island müssen kein Visum / keine Arbeitserlaubnis für Deutschland beantragen. Diese müssen lediglich ihren Aufenthalt registrieren, falls sie länger als drei Monate in Deutschland sein möchten. Melden können diese Personen sich dafür beim jeweils zuständigen Einwohnermeldeamt oder der Ausländerbehörde.

Ausländische Arbeitnehmer aus den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, Japan oder Südkorea

Personen mit einer Staatsbürgerschaft der USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, Japan oder Südkorea können nach Deutschland einreisen und hier versuchen, eine Arbeit zu finden. Ihre Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen sie direkt bei der Ausländerbehörde und sie benötigen für Deutschland kein Einreisevisum.

Andere Nicht-EU-Bürger

Ausländer, die aus einem Nicht-EU-Land stammen, welches unter keinem der anderen beiden Punkte erwähnt wurde, haben einen komplizierteren Weg bis zur Arbeitserlaubnis in Deutschland vor sich: Sie müssen zunächst eine Arbeit finden. Anschließend müssen sie in ihrem Heimatland ein Arbeitsvisum (Einreisevisum zur Beschäftigung) bei der Deutschen Botschaft beantragen. Nachdem sie in Deutschland angekommen sind, müssen sie bei der Ausländerbehörde eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Alternativ können diese Menschen stattdessen auch ein Visum zur Arbeitsplatzsuche für Deutschland beantragen. Damit ist es möglich, eine Arbeit zu suchen und zu finden. Bei der Ausländerbehörde anschließend den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einreichen. Nicht möglich ist es unter diesen Bedingungen, mit einem Schengen-Visum oder über die visumfreie Vereinbarung nach Deutschland einzureisen. Die Bewerbung zur Beantragung einer deutschen Arbeitserlaubnis würde in diesem Fall sofort abgelehnt werden. Der Einwanderungsbehörde muss nachgewiesen werden, dass diese Menschen nach Deutschland zum Zweck der Beschäftigung und nicht als Touristen eingereist sind.

Beantragung der deutschen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Bei der Ausländerbehörde muss bei der Einreise nach Deutschland eine einzige Arbeitserlaubnis beantragt werden. Achtung: Dennoch benötigen die meisten Ausländer zusätzlich auch ein Visum der deutschen Botschaft, um nach Deutschland einreisen zu dürfen.

Arbeitserlaubnis

So wird eine Beschäftigung beantragt

Vor der Beschäftigung von geflüchteten Menschen muss je nach Aufenthaltsstatus eine entsprechende Genehmigung eingeholt werden. Der Antragsweg wird im Folgenden kurz aufgezeigt:

1. Aufenthaltsstatus klären

Soll ein geflüchteter Mensch beschäftigt werden, ist das Ob und das Wie von seinem Aufenthaltsstatus abhängig. Der jeweilige Aufenthaltsstatus des Geflüchteten ist für die Arbeitsmarktzulassung ausschlaggebend. Welche Bedeutung hat der Aufenthaltsstatus für Arbeitgeber und unter welchen Bedingungen können geflüchtete Menschen beschäftigt werden? Wann muss eine Beschäftigung genehmigt werden? Wollen Arbeitgeber Geduldete oder Asylbewerber beschäftigen, bedarf es einer Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde, die wiederum die Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit (BA) einholen muss. Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung ist dies der Fall.

Nicht zustimmen muss die BA, wenn:

  • die Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf das Ziel der Bewerberin oder des Bewerbers ist.
  • die Bewerberin oder der Bewerber einen Hochschulabschluss nachweist und die Voraussetzungen der Blauen Karte der EU erfüllt sowie die obere Gehaltsgrenze einhält.
  • die Bewerberin oder der Bewerber ein Praktikum zur Berufsorientierung oder im Rahmen einer Berufs- oder Hochschulausbildung von bis zu 3 Monaten anstrebt.
  • sowie bei einem Aufenthalt in Deutschland von mehr als 4 Jahren.

Hinweis: Anerkannte Flüchtlinge können sofort eingestellt werden. Diese sind gleichgestellt mit deutschen Arbeitnehmern. Ein anderer Fall ist das sogenannte Beschäftigungsverbot. Geflüchtete dürfen danach in folgenden Fällen nicht arbeiten:

  • Während der Wartefrist: Also 3 Monate nach Ausstellen des Ankunftsnachweises, der Asylantragsstellung oder nach dem Erteilen der Duldung.
  • Während die geflüchteten Menschen die Pflicht haben, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
  • Wenn die geflüchteten Menschen aus einem als sicher eingestuften Herkunftsland stammen und ihren Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt haben.
    Als sichere Herkunftsstaaten gelten hierbei: Albanien, Ghana, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Nordmazedonien und Senegal.

2. Vorabzustimmung prüfen

Es ist möglich, vorab zu prüfen, ob die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmt. Nach dieser Prüfung über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer direkt einen anderen Aufenthaltstitel oder ein Visum beantragen. Die Planung für Arbeitgeber lässt sich so vereinfachen und die Zulassung zum Arbeitsmarkt wird beschleunigt.

3. Antrag auf Genehmigung stellen

Bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde muss der oder die Geflüchtete einen Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung stellen. Falls eine Vollmacht vorliegt, kann diesen Schritt auch direkt der Arbeitgeber übernehmen.

4. Zustimmungsanfrage – Bundesagentur für Arbeit

Gegebenenfalls wird von der Ausländerbehörde die Bundesagentur für Arbeit eingeschaltet. Die Bundesagentur für Arbeit nimmt eine Arbeitsmarktprüfung und eine Vorrangprüfung vor. Im Rahmen einer beantragten Vorabprüfung ist dieser Schritt bereits erledigt. Das ist auch der letzte Schritt vor der Entscheidung über den Antrag. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.

FAQ

Weitere wichtige Fragen rund um das Thema Arbeitserlaubnis Deutschland werden im folgenden Teil des Ratgebers kurz aufgegriffen und zusammengefasst.

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

Zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis Deutschland muss bei der zuständigen Ausländerbehörde ein Antrag gestellt werden. Dafür müssen neben Nachweisen der beruflichen Qualifikation auch weitere Dokumente wie der Nachweis über die finanzielle Sicherheit erbracht werden. Sind die geforderten Unterlagen und Nachweise vollständig vorhanden, informiert die zuständige Ausländerbehörde über die nächsten Schritte.

Wo bekomme ich eine Arbeitserlaubnis in Deutschland?

Für die deutsche Arbeitserlaubnis ist im jeweiligen Bundesland die Ausländerbehörde zuständig. Diese Behörde entscheidet über die Bewilligung des Antrags. Je nach den Voraussetzungen und Gegebenheiten wird zunächst ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Anschließend wird ein Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt. Angepasst an den potenziellen Arbeitgeber und die Art der Arbeit ist das Erfüllen bestimmter Bedingungen erforderlich, bevor die Erlaubnis erteilt werden kann. Ebenfalls bei der zuständigen Ausländerbehörde kann ein geflüchteter Mensch den Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung stellen. Sofern dem zukünftigen Arbeitgeber eine entsprechende Vollmacht vorliegt, kann er selbst diesen Antragsweg übernehmen.

Wie lange dauert es, um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?

Die Dauer bis zum Erhalt der Arbeitserlaubnis hängt von der jeweiligen Situation ab. Zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten kann der Prozess andauern. Der Antrag auf eine deutsche Arbeitserlaubnis muss bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Dabei muss der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt sein, um in die weitere Bearbeitung zu kommen. Je nach individueller Situation des Antragstellers können unterschiedliche Dokumente erforderlich werden. Ist der Antrag genehmigt, wird ein entsprechender Bescheid ausgestellt, der die Arbeitserlaubnis für Deutschland bestätigt. Meist wird die Arbeitserlaubnis anschließend innerhalb von wenigen Wochen nach dem Erhalt dieses Bescheides bestätigt.

Was kostet eine Arbeitserlaubnis?

Für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis in Deutschland gibt es keine festen Gebühren. Die Kosten variieren aufgrund von verschiedenen Faktoren. Solche Faktoren können sein: Die Art der Arbeit, der Grund der Einwanderung, die Dauer des Aufenthalts und ob und in welcher Form gegebenenfalls Unterstützung benötigt wird. Auch kann der Preis je nach Bundesland variieren. In einigen Bundesländern ist es auch möglich, gegen eine Gebühr Unterstützung von einem Anwalt oder einem Migrationsberater in Anspruch zu nehmen.

Mit Kosten ist außerdem das Visum verbunden. Gehört das Heimatland des Bewerbers oder der Bewerberin zu den Staaten, für die ein Visum zur Einreise nach Deutschland Voraussetzung ist, muss ein entsprechendes Arbeitsvisum für das Einreisen und Arbeiten in Deutschland beantragt werden. Das Bearbeiten solch eines Visums kann mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen und verursacht Kosten in Höhe von etwa 75 Euro. Diese können in der Regel bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in der jeweiligen lokalen Währung bezahlt werden.

Fazit

Obwohl unsere Welt immer mehr zusammenwächst, gibt es für Arbeitgeber und zukünftige Arbeitnehmer aus dem Ausland rund um das Thema Arbeitserlaubnis Deutschland einiges zu beachten. Einerseits ist Arbeitserlaubnis nicht gleich Arbeitserlaubnis, andererseits gibt es für potenzielle ausländische Arbeitnehmer verschiedene Kategorien je nach Herkunftsland. Mit diesen Kategorien sind wiederum verschiedene Anforderungen und Wege verbunden, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Auch geflüchteten Menschen steht vor dem Beginn einer Beschäftigung in Deutschland ein Antragsweg bevor, der abhängig vom vorliegenden Aufenthaltsstatus unterschiedlich ausfällt und Genehmigungen erfordert.

Im Grunde vereint die Bewerber also alle ein Ziel: Sie möchten in Deutschland leben und arbeiten, aber die Wege zu diesem Ziel können ganz unterschiedlich ausfallen und verschiedene Behördengänge erfordern. Gut ist es daher, wenn der potenzielle Arbeitgeber die entsprechenden Schritte kennt und an der einen oder anderen Stelle seine Unterstützung anbietet. Über Vollmachten gibt es dafür teilweise Möglichkeiten. Auch Onlinewege, wie die eingeholte Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf die Beantragung einer Beschäftigung für geflüchtete Menschen, können die Verfahrenswege beschleunigen. Aber egal, ob es nun Wochen oder Monate dauert, um den eingeschlagenen Weg zum positiven Ergebnis zu gehen, eins sollte dabei nicht vergessen werden: das Zusammenrücken der Menschen. Jeder und jede Beteiligte tragt dazu bei, mit jedem Schritt, den er oder sie in die gemeinsame Richtung geht.

 

 

Meist gestellten Fragen zur Arbeitserlaubnis in Deutschland

Wer braucht eine Arbeitserlaubnis in Deutschland?

Antwort: Nicht-EU-/EWR-Bürger benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. EU-/EWR-Bürger genießen Freizügigkeit und benötigen in der Regel keine Arbeitserlaubnis.

Erklärung: Die Freizügigkeit innerhalb der EU ermöglicht es Bürgern der Mitgliedstaaten, ohne besondere Arbeitserlaubnis in Deutschland zu arbeiten, während Bürger aus Drittstaaten eine Genehmigung benötigen.

Was ist Arbeitserlaubnis für Ausländer? / Wer erteilt Arbeitserlaubnis für Ausländer?

Antwort: Eine Arbeitserlaubnis ist eine Genehmigung, die Ausländern erlaubt, in Deutschland zu arbeiten. Sie wird von der Ausländerbehörde, oft in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit, erteilt.

Erklärung: Die Arbeitserlaubnis stellt sicher, dass die Beschäftigung von Nicht-EU-/EWR-Bürgern den deutschen Arbeitsmarktgesetzen entspricht und den Arbeitsmarktbedarf berücksichtigt.

Wo kann ich (eine) Arbeitserlaubnis beantragen?

Antwort: In Deutschland kann eine Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes beantragt werden. In manchen Fällen ist auch die Agentur für Arbeit involviert.

Erklärung: Die Ausländerbehörde ist für die Aufenthaltstitel zuständig, die eine Arbeitserlaubnis einschließen können, während die Agentur für Arbeit prüft, ob dem Arbeitsmarktbedarf entsprochen wird.

Warum Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis?

Antwort: Eine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis dient dazu, wichtige Details des Arbeitsverhältnisses festzuhalten und rechtliche Klarheit für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zu schaffen.

Erklärung: Sie enthält Angaben zu Position, Gehalt, Arbeitszeit und anderen wichtigen Aspekten und ist oft Teil des bürokratischen Prozesses bei der Einstellung.

Wer füllt Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis aus? / Wer unterschreibt Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis?

Antwort: In der Regel wird die Erklärung vom Arbeitgeber ausgefüllt und von beiden Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unterschrieben.

Erklärung: Die Unterschrift beider Seiten bestätigt die Richtigkeit und das Einverständnis mit den festgehaltenen Bedingungen.

Wer bekommt die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis?

Antwort: Die Erklärung wird normalerweise beim Arbeitgeber aufbewahrt und kann Teil der Unterlagen sein, die bei Behördenanfragen oder für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis vorgelegt werden müssen.

Erklärung: Sie dient als offizieller Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis und dessen Konditionen.

Wann braucht man Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis?

Antwort: Bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses, insbesondere wenn dieses bei Behörden, wie der Ausländerbehörde oder der Agentur für Arbeit, gemeldet werden muss.

Erklärung: Die Erklärung hilft, das Arbeitsverhältnis formal zu dokumentieren und ist oft ein notwendiger Schritt bei administrativen Prozessen.

Ein Kommentar

  1. Ashor

    Ich bin einen Handwerker für Heizung Raumes, ich hatte seit zwanzig Jahren als Heizung teschniker in dem Iran gearbeitet .Jetzt suche ich in Deutschland arbeit zu machen.

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