Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Erklärung, wie Leiharbeit funktioniert:
1. Vertragsverhältnisse
- Zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher: Der Leiharbeitnehmer ist beim Personaldienstleister angestellt, der als sein formaler Arbeitgeber fungiert. Zwischen diesen beiden Parteien besteht ein reguläres Arbeitsverhältnis, inklusive aller arbeitsrechtlichen Pflichten und Rechte wie Lohn, Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz.
- Zwischen Verleiher und Entleiher: Parallel dazu besteht ein Geschäftsverhältnis zwischen dem Personaldienstleister und dem Unternehmen, das die Arbeitskraft benötigt. Dies wird durch einen Überlassungsvertrag geregelt, in dem die Bedingungen der Zeitarbeit, wie Dauer der Überlassung und Kostensatz für die Arbeitsleistung, festgelegt sind.
2. Rekrutierung und Auswahl
Der Personaldienstleister ist verantwortlich für die Rekrutierung, Auswahl und Einstellung von Leiharbeitnehmern. Sie suchen nach Kandidaten, die den Anforderungen der Entleihunternehmen entsprechen, und führen den gesamten Bewerbungsprozess durch.
3. Einsatz im Entleihunternehmen
Nach erfolgreicher Auswahl wird der Leiharbeitnehmer beim Entleihunternehmen eingesetzt. Obwohl der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung im Entleihunternehmen erbringt, bleibt der Personaldienstleister sein offizieller Arbeitgeber.
4. Arbeitsbedingungen
Die tatsächliche Arbeit erfolgt unter Anleitung und Aufsicht des Entleihunternehmens, das auch für die Arbeitsbedingungen vor Ort verantwortlich ist. Der Personaldienstleister sorgt jedoch für die administrative Abwicklung, einschließlich Gehaltszahlung und Sozialleistungen.
5. Rechtliche Rahmenbedingungen
In Deutschland und vielen anderen Ländern ist die Zeitarbeit durch spezifische Gesetze und Verordnungen geregelt, die den Schutz der Leiharbeitnehmer sicherstellen sollen. Dazu gehören Bestimmungen zu Arbeitszeiten, Entlohnung und dem Recht auf Gleichbehandlung mit den Stammmitarbeitern des Entleihunternehmens.
6. Möglichkeit zur Übernahme
Häufig bietet die Zeitarbeit sowohl für den Leiharbeitnehmer als auch für das Entleihunternehmen eine Probezeit, nach der eine Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis erfolgen kann. Dies ist jedoch keine Verpflichtung, sondern muss von beiden Seiten gewünscht und vereinbart werden.
Leiharbeit ist somit eine Win-win-Situation für alle Beteiligten: Unternehmen gewinnen an Flexibilität und können auf Fachkräfte zurückgreifen, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen. Arbeitnehmer erhalten die Möglichkeit, Erfahrungen in verschiedenen Unternehmen zu sammeln, und der Personaldienstleister agiert als vermittelnde Instanz, die für einen reibungslosen Ablauf sorgt.