
Erste Berufserfahrungen sammeln, mehrere Big Player kennenlernen und Abwechslung genießen: Wer bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist, ist für verschiedene Unternehmen tätig und profitiert von einer hohen Flexibilität. Durch die Zeitarbeit gelingt es Leiharbeitern nämlich, den Berufsalltag in mehreren Betrieben kennenzulernen. Die Gehälter der Zeitarbeitnehmer fallen zudem attraktiv aus, sodass sich auch viele Studenten in ihren Semesterferien für die Zeitarbeit entscheiden. Wer jedoch unzufrieden mit der Leihfirma ist, strebt eine Kündigung an. Doch können Leiharbeiter der Zeitarbeitsfirma kündigen und dürfen Zeitarbeitsfirmen Leiharbeiter entlassen? Und wann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen? Die Antworten auf diese spannenden Fragen bietet dieser Artikel!
Was sind gesetzliche Kündigungsfristen?
Die gesetzliche Kündigungsfrist bezeichnet die Zeit zwischen der schriftlichen Kündigungserklärung und dem Vertragsende. Durch die gesetzlichen Kündigungsfristen können sich Unternehmen und Arbeitnehmer auf das Ende der Arbeitsbeziehung vorbereiten und nach anderen Angestellten oder einem neuen Arbeitgeber Ausschau halten. Das bedeutet: Die Kündigungsfrist bietet Vorteile für beide Vertragsparteien und kann sowohl von dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Die Kündigungsfrist ist im Tarifvertrag enthalten. Festgeschrieben sind die gesetzlichen Kündigungsfristen (Mindestfristen) im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB. In Arbeitsverträgen muss diese Mindestfrist zwar eingehalten werden. Jedoch können die Vertragspartner auch Fristen vereinbaren, die länger ausfallen. Grundsätzlich muss diese Entscheidung Vorteile für den Arbeitnehmer bereithalten.
Darüber hinaus gilt die vereinbarte Frist für beide Vertragspartner. Es ist also unzulässig, wenn der Arbeitgeber eine andere Kündigungsfrist nutzen kann als der Arbeitnehmer. Umgekehrt darf die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer kürzer ausfallen als die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber. In den meisten Verträgen wird jedoch eine Frist für das Unternehmen und den Angestellten festgelegt. Eine ordentliche Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer oder das Unternehmen das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Fristen und der Form kündigen. Die Basis bildet ein Kündigungsschreiben, das persönlich überreicht oder per Einschreiben versendet werden sollte. Die Mindestkündigungsfrist beträgt laut Gesetz vier Wochen (§ 622 Abs. 1 BGB).
Zudem kann die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit variieren. Ab zwei Jahren beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Ab fünf Jahren kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden. Ab acht Jahren erhöht sich die Kündigungsfrist auf drei Monate, während diese bei einer Betriebszugehörigkeit von zehn Jahren vier Monate beträgt. Wer bereits zwanzig Jahre in dem Unternehmen tätig ist, kann den Vertrag mit einer Frist von sieben Monaten kündigen. Die Aussage über die Kündigungsfristen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit in Deutschland ist nicht ganz korrekt. Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 622 geregelt. Hier ist eine korrigierte Version:
- Ab zwei Jahren beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.
- Ab fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats.
- Ab acht Jahren beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende eines Kalendermonats.
- Ab zehn Jahren beträgt die Kündigungsfrist vier Monate zum Ende eines Kalendermonats.
- Ab zwölf Jahren beträgt die Kündigungsfrist fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats.
- Ab fünfzehn Jahren beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats.
- Ab zwanzig Jahren beträgt die Kündigungsfrist sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Wie sind Kündigungsfristen in Deutschland geregelt?
Ein Arbeitsvertrag, der keine Kündigungsfrist enthält oder sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist beruft, fußt auf den gesetzlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hier kommt Paragraf 622 zur Anwendung. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel. In deutschen Betrieben, in denen maximal zwanzig Mitarbeiter beschäftigt sind, kann die Kündigungsfrist vier Wochen betragen. Ein Kündigungstermin muss nicht zwangsläufig genannt werden. Wer seine Kündigung also am 08. Juli zustellt, stellt sicher, dass diese am 08. August Wirksamkeit erlangt. Abweichungen von der Kündigungsfrist sind möglich, wenn es sich um eine Aushilfstätigkeit handelt. Hier kann bei Bedarf eine kürzere Kündigungsfrist ausgesprochen werden, die weniger als vier Wochen umfasst.
Die gesetzliche Mindestfrist gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer mehrere Jahre in einem Unternehmen tätig ist und dann gekündigt wird. In diesem Fall muss die Kündigungsfrist die Mindestfrist übertreffen, kann jedoch auch deutlich länger ausfallen. Verlängerte Kündigungsfristen im Zuge einer Kündigung durch den Arbeitnehmer sind unzulässig. Arbeitgeber wiederum dürfen eine verlängerte Kündigungsfrist nutzen. Der Arbeitnehmer wiederum profitiert stets von der Mindestkündigungsfrist oder einer längeren Frist. Zwei Wochen beträgt die Kündigungszeit während der vertraglich vereinbarten Probezeit. Die ersten sechs Monate ermöglichen es nämlich, sich einen gegenseitigen Eindruck zu verschaffen. Dies gilt nicht, wenn eine längere Kündigungszeit für die Probezeit festgesetzt wurde. Verlängert werden kann die Kündigungsfrist auch nachträglich.
Die Basis für die Kündigungsfristen in Deutschland bilden die §§ 187 ff. BGB. Hier ist unter anderem vermerkt, dass der Tag der Kündigungszustellung nicht in die Fristberechnung einbezogen werden darf. Grundsätzlich gilt: Viele Unternehmen schließen Verträge mit Arbeitnehmern in der Leiharbeit, die längere Kündigungsfristen als die gesetzlich festgelegte Frist aufweisen. Die vertraglich geregelte Kündigungsfrist ist mittlerweile also die Norm.
Kündigungsfristen in der Zeitarbeit
Das Beschäftigungsmodell “Zeitarbeit” wirft häufig Fragen auf, wenn Arbeitnehmer eine Kündigung planen. Welche Kündigungsfrist gilt? Darf ein Zeitarbeitsunternehmen einen Leiharbeiter kündigen? Und wie beendet ein Zeitarbeiter seine Anstellung bei einer Leiharbeitsfirma korrekt? Zunächst gilt: Personen, die der Leiharbeit nachgehen, haben ähnliche Rechte wie Festangestellte. Das bedeutet, dass diese auch von dem gesetzlichen Kündigungsschutz profitieren. Allerdings fällt jeder Arbeitsvertrag individuell aus und muss im Einzelfall betrachtet werden. So können Arbeitgeber und Arbeitnehmer nämlich verschiedene Vereinbarungen treffen. Einreichen kann die Kündigung sowohl der Arbeitgeber (die Zeitarbeitsfirma) als auch der Arbeitnehmer (der Zeitarbeiter). Leiharbeiter binden sich somit nicht für immer an eine Zeitarbeitsfirma, sondern können das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Berücksichtigung der geltenden Frist beenden.
Wie lange habe ich Kündigungsfrist bei einer Zeitarbeitsfirma?
Bei einer Zeitarbeitsfirma gelten die tariflichen Kündigungsfristen oder eine verlängerte Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag festgelegt sind. Diese Fristen können Arbeitnehmer ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. In der Regel beginnt die Anstellung mit einer sechsmonatigen Probezeit. Dies wurde im Tarifvertrag des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) festgelegt.
In der Probezeit gelten folgende Kündigungsfristen:
- In den ersten vier Wochen kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Arbeitstagen gekündigt werden.
- Von der fünften Woche bis zum Ende des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist eine Woche.
- Vom dritten Monat bis zum Ende des sechsten Monats gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Ab dem siebten Monat gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, die je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt sind.
Zeitarbeit: Kann ich bei einer Leihfirma kündigen?
Kann man bei der Zeitarbeit einfach kündigen? Diese Frage stellen sich viele Zeitarbeiter, die sich unzufrieden mit ihrem Arbeitgeber zeigen oder die Phase der Zeitarbeit endgültig beenden möchten. Hier ist zu beachten: Die Kündigung kann nicht nur von Seiten des Unternehmens (Arbeitgebers) ausgesprochen werden. Auch Arbeitnehmer, die Zeitarbeit verrichten, können ihren Arbeitsvertrag kündigen. Wichtig ist, dass beide Vertragsparteien die Kündigungsfrist einhalten müssen, die im Vertrag angegeben ist. Arbeitnehmer, die eine Kündigung verfassen möchten, überprüfen deswegen im ersten Schritt die Frist im Tarifvertrag. So stellen sie sicher, dass die Kündigung, die beim Arbeitgeber eingeht, korrekt ausfällt und gültig ist.
Soll das Arbeitsverhältnis unter Einverständnis beider Parteien früher beendet werden, können diese sich für einen Aufhebungsvertrag entscheiden. Dieser ersetzt die Kündigung und bewirkt, dass das Arbeitsverhältnis in wenigen Wochen endet. Doch aufgepasst: Drängt ein Arbeitgeber seinen Angestellten zu einem Aufhebungsvertrag, muss dieser nicht einwilligen. Ein erzwungener Aufhebungsvertrag kann widerrufen werden.
Wie lange ist man bei einer Zeitarbeitsfirma gebunden?
Die Zeitarbeit unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung. Als Arbeitgeber fungiert das Zeitarbeitsunternehmen, das Mitarbeiter an andere Unternehmen verleiht. Die Entleiher stellen sicher, dass der Arbeitsplatz optimale Arbeitsbedingungen bietet. Das Zeitarbeitsunternehmen wiederum setzt den Zeitarbeitsvertrag auf, gewährt Urlaube und zahlt den Lohn im Krankheitsfall. Da für Arbeitnehmer in Zeitarbeit ähnliche Regelungen wie für alle anderen Festangestellten gelten, beträgt die Kündigungsfrist mindestens vier Wochen. Eine Zeitarbeitsfirma darf den Leiharbeiter jedoch nicht auf unbefristete Zeit an ein Kundenunternehmen ausleihen. Seit das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Jahr 2017 in Kraft trat, gilt: Die Arbeitnehmerüberlassung beschränkt sich auf 18 aufeinander folgende Monate (§ 1 Abs. 1b AÜG). Eine Tätigkeit im selben Unternehmen ist erst wieder möglich, wenn eine dreimonatige Pause eingehalten wurde. Leiharbeiter, die ihrer Anstellung mehrere Jahre nachgehen, sind deswegen in der Regel für viele verschiedene Unternehmen tätig.
Kann ich die Leihfirma wechseln?
Wer den Arbeitsvertrag mit der Leihfirma beenden und den Arbeitgeber wechseln möchte, spricht eine ordentliche Kündigung aus. Diese muss schriftlich erfolgen und sollte im Idealfall persönlich und in Anwesenheit eines Zeugen übergeben werden. Alternativ kann die Kündigung per Post zugestellt werden. Hier ist anzuraten, die Kündigung per Einschreiben zu versenden. So verfügen Arbeitnehmer über einen Nachweis, dass die Kündigung den Arbeitgeber auch tatsächlich erreicht hat. Im Zweifelsfall muss dies nachgewiesen werden.
Wann muss ich als Leiharbeiter übernommen werden?
Zeitarbeiter müssen, bis auf einige Ausnahmen, von dem Kundenunternehmen der Leiharbeitsfirma übernommen werden, wenn diese länger als 18 Monate dort tätig sind. Wechselt der Berufstätige das Unternehmen also nach den 18 Monaten nicht, kann dieser als Stammmitarbeiter eingestellt werden und das Team langfristig unterstützen. Die Leihfirma erhält eine Ablösesumme von dem Kundenunternehmen. Dann stellt der neue Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf, den der Zeitarbeiter unterschreibt. Die Höchstüberlassungsdauer für Zeitarbeitnehmer in Deutschland ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Grundsätzlich dürfen Zeitarbeitnehmer nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Entleiher überlassen werden (§ 1 Abs. 1b AÜG). Allerdings gibt es Ausnahmen, die durch Tarifverträge geregelt werden können.
Hier sind einige wichtige Punkte zur abweichenden Höchstüberlassungsdauer:
- Tarifvertragliche Abweichungen: Tarifverträge können längere Überlassungsdauern festlegen. Beispielsweise erlaubt der Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie eine Überlassungsdauer von bis zu 48 Monaten. Andere Branchen wie das Elektrohandwerk und die Stahlindustrie haben ebenfalls Tarifverträge, die eine Höchstüberlassungsdauer von bis zu 36 Monaten vorsehen.
- Betriebsvereinbarungen: In Betrieben mit Betriebsrat können Betriebsvereinbarungen auf Basis tarifvertraglicher Regelungen die Überlassungsdauer weiter verlängern. Dies ist jedoch nur in tarifgebundenen Betrieben möglich.
FAQ
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer Festanstellung?
Die Mindestkündigungsfrist bei einem Tarifvertrag „Zeitarbeit“ beträgt 4 Wochen.
Wie hoch ist der Mindestlohn für Leiharbeiter?
Der Mindestlohn für Leiharbeiter entspricht dem allgemein gültigen Mindestlohn. So wird sichergestellt, dass Leiharbeiter und feste Arbeitnehmer gleich behandelt und bezahlt werden (Equal Pay).
Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Leiharbeit?
Zeitarbeit ist ein Synonym für Leiharbeit.
Das Fazit – ein Überblick über die Kündigungsfristen in der Zeitarbeit
Der Zeitarbeitsfirma kündigen: Eine Kündigung kann nicht nur von Festangestellten, sondern auch von Leiharbeitern ausgesprochen werden. Gleiches gilt für das Zeitarbeitsunternehmen. Auch der Arbeitgeber kann das Beschäftigungsverhältnis nämlich aus verschiedenen Gründen durch eine Kündigung beenden. Leiharbeiter profitieren dabei von ähnlichen Rechten wie Festangestellte. Dazu zählen zum Beispiel der Kündigungsschutz und die Mindestfristen (vier Wochen). Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten somit auch für Leiharbeiter. In der Regel beinhaltet der Arbeitsvertrag eine längere Frist als die gesetzlich vorgegebene Mindestfrist. Möglich ist die Kündigung zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses (Probezeit) stellen eine Ausnahme dar. In der Probezeit gelten nämlich andere Regelungen. Hier darf die Beschäftigung beim Zeitarbeitsunternehmen schon mit einer Frist von zwei Wochen beendet werden.