Zeitfirma und Schwangerschaft - Kündigungsschutz
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Zeitfirma und Schwangerschaft – Kündigungsschutz

In Deutschland genießen werdende Mütter während ihrer Schwangerschaft einen speziellen gesetzlichen Schutz gemäß dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Diese Schutzbestimmungen gelten auch für Frauen, die in der Zeitarbeit tätig sind. Dennoch wirft die Situation von Arbeitnehmerinnen, die während ihrer Beschäftigung bei einer Zeitfirma schwanger werden, oft Fragen auf – insbesondere in Bezug auf ihre Arbeitsplatzsicherheit. In diesem Artikel werden wir näher auf die arbeitsrechtlichen Aspekte eingehen, die für Frauen in der Zeitarbeitsbranche relevant sind.

Kann eine Leihfirma bei Schwangerschaft kündigen?

Die Frage, ob eine Zeitarbeitsfirma eine Mitarbeiterin kündigen kann, wenn sie schwanger ist, ist komplex und bedarf einer differenzierten Betrachtung. Grundsätzlich genießen werdende und stillende Mütter, die in der Zeitarbeit tätig sind, unabhängig von der Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses einen besonderen erweiterten Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass ihnen während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf des vierten Monats nach der Entbindung nicht gekündigt werden darf. Wenn sie unmittelbar nach der Mutterschutzfrist Elternzeit nehmen, wird der Kündigungsschutz bis zum Ende der gemeldeten Elternzeit verlängert. Somit sind werdende Mütter während der gesamten Schwangerschaft und Elternzeit finanziell geschützt.

Es ist jedoch wichtig, dass Zeitarbeitnehmerinnen ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Schwangerschaft informieren. Sollten sie ein Kündigungsschreiben erhalten, bevor sie ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert haben, können sie innerhalb von zwei Wochen ein ärztliches Attest nachreichen und so ihre Rechte im Mutterschutz geltend machen. Diese Regelung ist ab dem ersten Tag der Schwangerschaft bis zu vier Wochen nach der Geburt gültig, selbst wenn die Frau schwanger in der Probezeit ist.

Allerdings greift dieser Kündigungsschutz nicht automatisch. So muss die betroffene Person innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine offizielle Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Wenn dieses Zeitfenster verpasst wird, wird die Kündigung automatisch wirksam – und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste oder nicht. Im Übrigen gilt seit 2017 laut § 16 Abs. 1 Nr.3 MuSchG auch für Frauen, die nach der 12. Woche eine Fehlgeburt erleiden, ein verlängerter Kündigungsschutz von 4 Monaten.

Bin ich unkündbar, wenn ich schwanger bin?

Obwohl eine Schwangerschaft einen besonderen Kündigungsschutz gemäß dem Mutterschutzgesetz bietet, gibt es Situationen, in denen eine Kündigung während der Schwangerschaft möglich ist. So müssen Schwangere ihren Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung über die Schwangerschaft informieren, sofern diesem die Schwangerschaft bislang nicht bekannt war. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen, unter denen eine Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin legitim sein kann:

  1. Wenn verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe vorliegen, die nicht mit der Schwangerschaft in Zusammenhang stehen, kann eine Kündigung von Schwangeren ausnahmsweise von der zuständigen obersten Landesbehörde legitimiert werden.
  2. Eine betriebsbedingte Kündigung während der Schwangerschaft muss schriftlich erfolgen und den genehmigten und zulässigen Grund für die Entlassung enthalten. Eine entsprechende Genehmigung müssen Arbeitgeber in diesem Fall bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen.

In der Regel ist eine Kündigung während der Schwangerschaft durch den Arbeitgeber jedoch äußerst selten, da er sich grundsätzlich an das Kündigungsverbot halten muss. Möchte die schwangere Arbeitnehmerin von sich aus kündigen, findet das Mutterschutzgesetz keine Anwendung und die Kündigung ist daher rechtens.

Wann darf die Zeitarbeitsfirma kündigen?

Zeitarbeitsfirmen und Personaldienstleister dürfen generell nur unter den gleichen Voraussetzungen kündigen wie jeder andere Arbeitgeber auch. Dies bedeutet, dass Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen oder aus Gründen, die das Verhalten des Mitarbeiters betreffen, möglich sind, solange sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. So haben Leiharbeiter ebenfalls Anspruch auf das Kündigungsschutzgesetz. Jedoch greift dieses Gesetz erst nach mindestens sechs Monaten Beschäftigung beim entsprechenden Zeitarbeitsunternehmen und wenn dieses mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. Eine Kündigung aufgrund einer Schwangerschaft ist jedoch nur in sehr engen Grenzen erlaubt und muss besonders begründet werden – ebenso, wie bei jeder anderen Firma.

Unter welchen Umständen können Schwangere gekündigt werden?

Wie bereits erwähnt, gibt es trotz des umfassenden Schutzes, den das Gesetz für schwangere Arbeitnehmerinnen vorsieht, bestimmte Ausnahmen, unter denen eine Kündigung durchaus möglich ist. Diese Ausnahmen sind in § 17 Abs. 2 MuSchG geregelt. Hiernach steht die Kündigung jedoch nicht in direktem Zusammenhang mit der Schwangerschaft, der Entbindung oder einer Fehlgeburt. So kann eine Kündigung beispielsweise aufgrund von verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen erfolgen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar ist. Betriebsbedingte Gründe können vorliegen, wenn ein Betrieb oder Teile des Betriebs dauerhaft stillgelegt werden und dadurch Arbeitsplätze wegfallen.

In jedem Fall muss der Arbeitgeber den besonderen Schutz der Schwangeren berücksichtigen und im Zweifelsfall eine Rechtfertigung für die Kündigung liefern, die nicht diskriminierend ist und den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes entspricht. So muss der Arbeitgeber zur Kündigung einer Schwangeren eine Sondergenehmigung bei der zuständigen obersten Landesbehörde beantragen und einen Nachweis für den Kündigungsgrund erbringen. Erst nach Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung kann die Kündigung rechtskräftig ausgesprochen werden. Eine solche Genehmigung ist jedoch äußerst selten, da sie den Sonderkündigungsschutz nicht umgehen soll. Zudem muss der Arbeitnehmerin die Möglichkeit gegeben werden, sich zum Sachverhalt zu äußern, indem sie von der Aufsichtsbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme erhält.

Was tun, wenn man in der Schwangerschaft gekündigt wird?

Wenn eine schwangere Frau während ihrer Schwangerschaft gekündigt wird, ist es wichtig, schnell zu handeln und sich über die eigenen Rechte und Möglichkeiten zu informieren. So kann der spezielle Kündigungsschutz von Schwangeren auch in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ohne Wissen der Schwangerschaft ausgesprochen hat. In diesem Fall muss der Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung über die Schwangerschaft informiert werden – am besten in Form eines ärztlichen Attests. Falls der Arbeitgeber trotz Schwangerschaft eine Kündigung ausspricht, ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde einzuholen, ist diese Kündigung unwirksam. Daher sollte der Kündigung schriftlich widersprochen und innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage vor dem Amtsgericht durch einen Anwalt erhoben werden. Wird die Kündigung infolge der Klage für nichtig erklärt, muss der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen und während der Mutterschutzfristen auch den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen.

Wann muss ich meine Schwangerschaft dem Arbeitgeber melden?

Die Frage, wann die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss, ist oft entscheidend. Generell gibt es keine gesetzliche Meldepflicht, die dazu verpflichtet, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Dennoch ist es ratsam, dies so früh wie möglich zu tun, da der Arbeitgeber dann notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen und gegebenenfalls entsprechende Arbeitsbedingungen anpassen kann, um die Gesundheit und Sicherheit der schwangeren Frau am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Sobald der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist, gilt der Mutterschutz für die Schwangere. Einige Arbeitgeber verlangen möglicherweise einen ärztlichen Nachweis über die Schwangerschaft, der einfach von einem Frauenarzt besorgt werden kann. Besonders wichtig ist dies, wenn in einem Beruf gearbeitet wird, der mit besonderen Risiken verbunden ist. Außerdem ist es ratsam, dem Arbeitgeber so früh wie möglich Bescheid zu geben, damit genügend Zeit bleibt, eine Vertretung zu finden. Dies kann durch ein formloses Schreiben an die Personalabteilung geschehen.

FAQ

Wann bekommt man vom Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot?

Ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt wird in der Regel ausgesprochen, wenn die Gesundheit der Schwangeren oder des ungeborenen Kindes durch die Arbeitsbedingungen gefährdet ist – beispielsweise bei Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko oder schweren körperlichen Belastungen.

Wer zahlt Mutterschaftsgeld, wenn der Vertrag ausläuft?

Wenn der Arbeitsvertrag einer schwangeren Frau ausläuft, übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des Mutterschaftsgeldes. Dies erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn des Mutterschutzes.

Wie viel Elterngeld bekommt man bei befristetem Arbeitsvertrag?

Das Elterngeld wird auf Basis des durchschnittlichen monatlichen Einkommens berechnet, das in den zwölf Monaten vor der Geburt erzielt wurde. Wenn der Arbeitsvertrag befristet ist und in diesem Zeitraum Einkommen erzielt wurde, wird dieses berücksichtigt. Die Höhe des Elterngeldes kann jedoch variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Einkommens und der Anzahl der Monate, in denen Elterngeld bezogen wird.

Fazit

Der Kündigungsschutz für schwangere Frauen in der Zeitarbeitsbranche gilt ebenso wie in anderen Bereichen der Arbeitswelt. Arbeitnehmerinnen, die während ihrer Beschäftigung bei einer Zeitfirma schwanger werden, sollten daher ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um sich angemessen vor unberechtigten Kündigungen in der Zeitarbeit zu schützen.

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