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Ausbildung Gabelstaplerfahrer

Wie sieht ein Staplerschein aus?

Wie sieht ein Staplerschein aus? – Aufbau und Inhalt des Gabelstaplerführerscheins

Der Staplerschein – offiziell Fahrausweis für Flurförderzeuge – dokumentiert die erfolgreiche Qualifizierung zum Führen von Flurförderzeugen. Nach erfolgreich abgeschlossener allgemeiner Qualifizierung mit Theorie- und Praxisprüfung erhält der Teilnehmer nach DGUV Grundsatz 308-001 einen Qualifikationsnachweis und einen Fahrausweis für Flurförderzeuge. DGUV Publikationen

Doch welche Angaben stehen eigentlich auf einem Staplerschein? Muss ein Foto enthalten sein? Welche Stapler werden eingetragen und wie lange ist der Fahrausweis gültig?

In diesem Artikel erklären wir den Aufbau eines Staplerscheins und zeigen, welche Informationen nach dem DGUV Grundsatz 308-001 relevant sind.

Wer selbst einen Staplerschein erwerben möchte, findet hier alle Informationen zur Staplerschein-Ausbildung bei der Starke Jobs Akademie.

Gabelstaplerführerschein: Alles auf einen Blick

Der umgangssprachlich als Gabelstaplerführerschein oder Staplerschein bezeichnete Fahrausweis ist der Nachweis über die erfolgreich absolvierte Qualifizierung zum Führen von Flurförderzeugen.

Wichtig ist jedoch die Unterscheidung zwischen Qualifikationsnachweis und betrieblicher Beauftragung:

Der Staplerschein allein berechtigt nicht automatisch dazu, in jedem Unternehmen jeden Gabelstapler selbstständig zu fahren.

Nach der allgemeinen Qualifizierung müssen die Anforderungen des konkreten betrieblichen Einsatzes berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere die gerätebezogene und verhaltensbezogene betriebliche Qualifizierung. Anschließend muss der Unternehmer den Fahrer schriftlich mit dem selbstständigen Führen der entsprechenden Flurförderzeuge beauftragen.

Was ist ein Gabelstaplerführerschein?

Der Gabelstaplerführerschein ist der Nachweis darüber, dass eine Person die erforderliche Qualifizierung zum Führen von Flurförderzeugen erfolgreich abgeschlossen hat.

Die allgemeine Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001 umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil sowie eine Abschlussprüfung in beiden Bereichen. Im theoretischen Teil werden beispielsweise folgende Themen behandelt:

  • rechtliche Grundlagen,
  • Unfallgeschehen,
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen,
  • Antriebsarten,
  • Standsicherheit,
  • Umgang mit Lasten,
  • Verkehrswege und Verkehrsregeln,
  • tägliche Einsatzprüfung.

Im praktischen Teil stehen unter anderem Fahrzeugkontrolle, Fahr- und Stapelübungen sowie der sichere Umgang mit Lasten im Mittelpunkt. Die theoretische Prüfung umfasst nach dem DGUV-Grundsatz üblicherweise etwa 50 Fragen; mindestens 70 Prozent der Fragen beziehungsweise Punkte müssen erreicht werden. DGUV Publikationen

Mehr über den Ablauf und typische Fragen erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Gabelstapler-Theorieprüfung.

Auch die praktische Prüfung gehört zwingend zur allgemeinen Qualifizierung. Informationen zum Ablauf und zu typischen Fehlern finden Sie in unserem Beitrag zur praktischen Staplerprüfung.

Nach erfolgreich bestandener Theorie- und Praxisprüfung erhält der Teilnehmer einen Qualifikationsnachweis sowie den Fahrausweis für Flurförderzeuge.

Wer die Qualifikation noch erwerben möchte, kann die Staplerschein-Ausbildung bei der Starke Jobs Akademie absolvieren. Die Theorie wird flexibel online durchgeführt, Praxis und Prüfung folgen anschließend vor Ort.

Die gesetzlichen Anforderungen erfüllen

Für das selbstständige Führen von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand gelten klare Anforderungen.

Der Unternehmer darf mit dieser Tätigkeit grundsätzlich nur Personen beauftragen, die:

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • für die Tätigkeit geeignet sind,
  • entsprechend qualifiziert sind,
  • ihre Befähigung nachgewiesen haben und
  • vom Unternehmer mit dem Führen des Flurförderzeugs beauftragt wurden.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zu den Voraussetzungen für den Gabelstaplerschein.

Der DGUV Grundsatz 308-001 beschreibt die Qualifizierung in drei Stufen:

  1. Stufe 1 – allgemeine Qualifizierung
  2. Stufe 2 – Zusatzqualifizierung für bestimmte Bauarten von Flurförderzeugen
  3. Stufe 3 – betriebliche Qualifizierung

Die betriebliche Qualifizierung berücksichtigt die tatsächlich eingesetzten Geräte, Anbaugeräte, Verkehrswege und besonderen Bedingungen im jeweiligen Unternehmen. Sie kann deshalb nur im konkreten Betrieb durchgeführt werden. DGUV Publikationen

Nach erfolgreicher Qualifizierung kann der Unternehmer die Person schriftlich mit dem selbstständigen Führen der entsprechenden Flurförderzeuge beauftragen.

Zusätzlich müssen Beschäftigte regelmäßig unterwiesen werden. Die jährliche Unterweisung ist jedoch von der einmal erworbenen Qualifikation zu unterscheiden: Ein Staplerschein verliert nicht automatisch seine Gültigkeit, nur weil eine jährliche Unterweisung versäumt wurde.

Ausführlich erklären wir diesen Unterschied im Beitrag zur Gültigkeit des Gabelstaplerscheins.

Sicherheit gewährleisten

Ziel der Staplerfahrer-Qualifizierung ist vor allem der sichere Umgang mit Flurförderzeugen.

Stapler unterscheiden sich beispielsweise bei Lenkung, Fahrverhalten und Standsicherheit erheblich von einem normalen Kraftfahrzeug. Besonders beim Transport schwerer Lasten verändern sich Schwerpunkt und Fahrverhalten des Fahrzeugs.

Deshalb behandelt die Ausbildung unter anderem:

  • Standsicherheit und Kippgefahren,
  • Tragfähigkeit und Lastschwerpunkt,
  • sichere Aufnahme und Ablage von Lasten,
  • Anfahren, Bremsen und Kurvenfahren,
  • Verkehrswege und betriebliche Verkehrsregeln,
  • tägliche Einsatzkontrolle,
  • Gefahrenstellen am Flurförderzeug,
  • sicheres Abstellen.

Diese Themen gehören ausdrücklich zum theoretischen und praktischen Musterlehrplan des DGUV Grundsatzes 308-001.

Vermeidung von Unfällen

Eine fachgerechte Qualifizierung soll Staplerfahrer darauf vorbereiten, typische Gefahren frühzeitig zu erkennen und das Flurförderzeug sicher zu bedienen.

Neben den theoretischen Grundlagen spielen deshalb praktische Fahr- und Stapelübungen eine zentrale Rolle. Der DGUV Grundsatz sieht für die praktische Qualifizierung insbesondere Übungen zum Fahren, Aufnehmen, Transportieren und Absetzen beziehungsweise Stapeln von Lasten vor. DGUV Publikationen

Die Qualifizierung ist jedoch nur ein Teil der betrieblichen Arbeitssicherheit. Ebenso wichtig sind geeignete Verkehrswege, sichere Fahrzeuge, regelmäßige Prüfungen, betriebliche Unterweisungen und die Einhaltung der Betriebsanweisung.

 

Wie sieht ein Gabelstaplerführerschein aus – Beschreibung

Für den Staplerschein gibt es in der Praxis unterschiedliche Gestaltungen. Der DGUV Grundsatz 308-001 macht jedoch Vorgaben dazu, welche Informationen im Fahrausweis berücksichtigt werden sollten.

Neben den persönlichen Daten und einem Lichtbild der Bedienperson soll insbesondere dokumentiert werden, auf welchem Flurförderzeug die Qualifizierung erfolgt ist.

Foto

Der Fahrausweis für Flurförderzeuge sieht ein Lichtbild der Bedienperson vor. Dadurch kann der Qualifikationsnachweis eindeutig seinem Inhaber zugeordnet werden.

Das Foto sollte die Person eindeutig erkennen lassen. Anders als bei amtlichen Ausweisdokumenten gibt es für den Staplerschein jedoch keine allgemeine Vorgabe, dass zwingend ein biometrisches Passfoto verwendet werden muss.

Wer einen Staplerschein bei der Starke Jobs Akademie absolviert, erhält nach erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung einen entsprechenden Nachweis.

Persönliche Informationen

Der Fahrausweis enthält persönliche Daten der qualifizierten Person.

Welche einzelnen personenbezogenen Daten ein Ausbildungsanbieter zusätzlich aufnimmt, kann sich je nach verwendetem Fahrausweis unterscheiden. Eine Wohnadresse gehört nach dem DGUV Grundsatz 308-001 nicht ausdrücklich zu den vorgeschriebenen Angaben.

Entscheidend ist, dass der Fahrausweis eindeutig der qualifizierten Person zugeordnet werden kann.

Art des Staplers

Ein besonders wichtiger Eintrag betrifft das Flurförderzeug, auf dem die allgemeine Qualifizierung durchgeführt wurde.

Nach DGUV Grundsatz 308-001 soll die ausbildende Stelle den Typ und die Tragfähigkeit des Geräts eintragen, auf dem die allgemeine Qualifizierung der Stufe 1 erfolgt ist.

Das ist wichtig, weil nicht automatisch jede Qualifizierung zum Führen jeder beliebigen Bauart von Flurförderzeugen berechtigt.

Für andere Gerätebauarten kann eine zusätzliche Qualifizierung erforderlich sein. Mehr dazu erklären wir im Beitrag zum Staplerschein Stufe 2 und der Zusatzqualifizierung für spezielle Flurförderzeuge.

Geländegängige Teleskopstapler bilden einen Sonderfall und fallen unter den DGUV Grundsatz 308-009.

Datum der Ausstellung

Im Fahrausweis beziehungsweise den zugehörigen Qualifikationsunterlagen wird dokumentiert, wann die jeweilige Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Dieses Datum zeigt, wann die entsprechende Ausbildung und Prüfung durchgeführt wurden.

Wichtig: Das Datum bedeutet nicht, dass ab diesem Zeitpunkt automatisch in jedem Unternehmen selbstständig Stapler gefahren werden darf.

Zusätzlich sind die betriebliche Qualifizierung und die schriftliche Beauftragung durch den jeweiligen Unternehmer erforderlich.

Hat ein Staplerschein ein Ablaufdatum?

Ein nach DGUV Grundsatz 308-001 erworbener Staplerschein hat grundsätzlich kein festgelegtes Ablaufdatum.

Die einmal erfolgreich erworbene Qualifikation verfällt nicht automatisch nach einem bestimmten Zeitraum.

Davon zu unterscheiden ist die regelmäßige Unterweisung im Betrieb. Diese muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.

Wird die jährliche Unterweisung versäumt, wird dadurch nicht automatisch der Staplerschein ungültig. Der Arbeitgeber kommt dann jedoch seiner Unterweisungspflicht nicht ordnungsgemäß nach.

Ausführlicher erklären wir das in unserem Beitrag zur Gültigkeit des Gabelstaplerscheins.

Ausbildungsorganisation und Qualifikationsnachweis

Nach erfolgreich abgeschlossener allgemeiner Qualifizierung erhält der Teilnehmer einen Qualifikationsnachweis und einen Fahrausweis für Flurförderzeuge.

Die Qualifikation muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Der Fahrausweis sollte außerdem so aufgebaut sein, dass erfolgreiche Qualifizierungsstufen durch die jeweiligen Qualifizierenden bestätigt werden können.

Wichtig ist dabei weniger der Name eines bestimmten großen Schulungsanbieters, sondern dass die Ausbildung fachgerecht nach den Anforderungen des DGUV Grundsatzes 308-001 durchgeführt wurde.

Eintragung zusätzlicher Qualifizierungen

Wurde eine Zusatzqualifizierung der Stufe 2 erfolgreich absolviert, soll diese im Fahrausweis eingetragen werden.

Auch die betriebliche Qualifizierung der Stufe 3 muss dokumentiert werden.

Im Fahrausweis soll dabei angegeben werden:

  • für welchen Betrieb beziehungsweise Betriebsteil die betriebliche Qualifizierung gilt,
  • auf welche Gerätebauart sie sich bezieht.

Damit wird sichtbar, dass die allgemeine Staplerfahrer-Qualifizierung und die konkrete betriebliche Einsatzberechtigung zwei unterschiedliche Dinge sind.

Schriftliche Beauftragung

Der Fahrausweis dokumentiert die Qualifikation. Für das selbstständige Führen eines Flurförderzeugs im Betrieb ist zusätzlich die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer erforderlich.

Dabei muss festgelegt werden, für welchen Betrieb beziehungsweise Betriebsteil und für welche Flurförderzeuge die Beauftragung gilt.

Die Beauftragung ist an das jeweilige Unternehmen gebunden. Wechselt der Staplerfahrer den Arbeitgeber, kann die Beauftragung des bisherigen Unternehmens nicht einfach übernommen werden.

Was ist mit Unterschrift und Identifikationsnummer?

Viele Fahrausweise enthalten zusätzliche Angaben wie Unterschriften, interne Nummern oder Dokumentennummern.

Solche Angaben können für die Dokumentation und Verwaltung sinnvoll sein. Sie sollten jedoch nicht als allgemein zwingend vorgeschriebene Bestandteile jedes Staplerscheins dargestellt werden.

Auch eine eindeutige Identifikationsnummer ist nach dem DGUV Grundsatz 308-001 keine allgemeine Voraussetzung für die Gültigkeit des Fahrausweises.

Geht der Fahrausweis verloren, bedeutet das außerdem nicht automatisch, dass die erworbene Qualifikation verloren ist. Welche Möglichkeiten es dann gibt, erklären wir im Beitrag Staplerschein verloren – Ursachen, Folgen und Lösungen.

FAQ

Welche Arten von Staplerscheinen gibt es?

Streng genommen gibt es nicht verschiedene „Staplerschein-Klassen“ wie beim Pkw-Führerschein.

Der DGUV Grundsatz 308-001 unterscheidet vielmehr verschiedene Stufen der Qualifizierung:

  1. Stufe 1 – allgemeine Qualifizierung
  2. Stufe 2 – Zusatzqualifizierung für bestimmte Bauarten von Flurförderzeugen
  3. Stufe 3 – betriebliche Qualifizierung

Die allgemeine Qualifizierung wird in der Regel auf einem Gabelstapler durchgeführt.

Soll eine Person anschließend andere Bauarten wie beispielsweise einen Schubmast-, Seiten- oder Dreiseitenstapler bedienen, kann eine zusätzliche Qualifizierung erforderlich sein.

Mehr dazu erklären wir im Beitrag zum Staplerschein Stufe 2 und der Zusatzqualifizierung für spezielle Flurförderzeuge.

Für geländegängige Teleskopstapler gelten dagegen besondere Anforderungen nach DGUV Grundsatz 308-009.

Mitgänger-Flurförderzeuge sind ebenfalls gesondert zu betrachten. Für Geräte, die von einer mitgehenden Person gesteuert werden, gilt der DGUV Grundsatz 308-001 nicht in gleicher Weise. Hier ist nach DGUV Vorschrift 68 insbesondere eine entsprechende Unterweisung in der Handhabung erforderlich.

Was muss im Staplerschein stehen?

Der Fahrausweis dient als Nachweis über die absolvierte Qualifizierung zum Führen von Flurförderzeugen.

Nach DGUV Grundsatz 308-001 werden darin insbesondere die persönlichen Daten und ein Lichtbild des Inhabers dokumentiert.

Bei der allgemeinen Qualifizierung soll außerdem eingetragen werden, auf welchem Flurförderzeug die Ausbildung durchgeführt wurde. Dazu gehören insbesondere:

  • Typ des Flurförderzeugs
  • Tragfähigkeit des verwendeten Flurförderzeugs

Erfolgreich absolvierte Zusatzqualifizierungen können ebenfalls im Fahrausweis dokumentiert werden.

Bei der betrieblichen Qualifizierung wird festgehalten, für welchen Betrieb beziehungsweise Betriebsteil und für welche Gerätebauart die Qualifizierung gilt.

Angaben wie Wohnadresse, Ablaufdatum oder eine bestimmte Identifikationsnummer sind dagegen keine allgemein vorgeschriebenen Pflichtangaben, die jeder Staplerschein zwingend enthalten muss.

Ist ein Staplerschein immer gültig?

Ein ordnungsgemäß erworbener Staplerschein hat grundsätzlich kein festgelegtes Ablaufdatum.

Die erfolgreich absolvierte Qualifizierung muss daher nicht jedes Jahr neu durchgeführt werden.

Davon zu unterscheiden ist die regelmäßige Unterweisung im Unternehmen. Beschäftigte müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Fehlt die jährliche Unterweisung, wird dadurch nicht automatisch der Staplerschein ungültig. Der Arbeitgeber kommt dann jedoch seiner gesetzlichen Unterweisungspflicht nicht ordnungsgemäß nach.

Ausführlich erklären wir den Unterschied in unserem Beitrag zur Gültigkeit des Gabelstaplerscheins.

Darf man mit einem Staplerschein auf öffentlichen Straßen fahren?

Der Staplerschein ist kein Führerschein für den öffentlichen Straßenverkehr.

Wer mit einem Stapler öffentlichen Verkehrsraum benutzt, muss zusätzlich die fahrerlaubnis- und straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Für Stapler gilt nach Fahrerlaubnis-Verordnung:

  • bis einschließlich 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ist keine Fahrerlaubnis erforderlich,
  • bei mehr als 6 km/h bis höchstens 25 km/h umfasst die Fahrerlaubnisklasse L auch Stapler und andere Flurförderzeuge,
  • bei höheren bauartbedingten Geschwindigkeiten ist abhängig vom konkreten Fahrzeug eine andere Fahrerlaubnisklasse erforderlich.

Zusätzlich können weitere Anforderungen an Zulassung, Versicherung und technische Ausstattung des Fahrzeugs gelten.

Der Staplerschein nach DGUV ersetzt eine erforderliche Fahrerlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr nicht – und umgekehrt ersetzt ein normaler Führerschein nicht die erforderliche Staplerfahrer-Qualifizierung für den betrieblichen Einsatz.

Wie sieht eine Staplerprüfung aus?

Die allgemeine Qualifizierung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Beide Teile werden mit einer Prüfung abgeschlossen.

In der Theorie werden beispielsweise Kenntnisse zu folgenden Themen überprüft:

  • rechtliche Grundlagen,
  • Unfallgeschehen,
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen,
  • Standsicherheit,
  • Tragfähigkeit und Lastschwerpunkt,
  • Umgang mit Lasten,
  • Verkehrswege und Verkehrsregeln,
  • tägliche Einsatzprüfung.

Der DGUV Grundsatz nennt für die theoretische Abschlussprüfung einen Fragebogen mit etwa 50 Fragen. Für das Bestehen müssen mindestens 70 Prozent der Fragen beziehungsweise Punkte erreicht werden.

Mehr zu den Inhalten und zur Vorbereitung finden Sie in unserem Beitrag zur Gabelstapler-Theorieprüfung.

Im praktischen Teil muss der Teilnehmer zeigen, dass er das Flurförderzeug sicher bedienen kann. Dazu gehören beispielsweise:

  • Überprüfung des Fahrzeugs vor dem Einsatz,
  • sicheres Anfahren und Bremsen,
  • Lenken und Manövrieren,
  • Aufnahme von Lasten,
  • Transport von Lasten,
  • Ein- und Ausstapeln,
  • sicheres Abstellen des Flurförderzeugs.

Typische Fehler bei diesem Prüfungsteil erklären wir im Beitrag zur praktischen Staplerprüfung.

Fazit: So sieht ein Staplerschein aus

Der Staplerschein – offiziell Fahrausweis für Flurförderzeuge – dokumentiert die erfolgreich absolvierte Qualifizierung eines Staplerfahrers.

Typischerweise enthält er persönliche Angaben und ein Lichtbild des Inhabers. Außerdem wird dokumentiert, auf welchem Flurförderzeug die allgemeine Qualifizierung durchgeführt wurde. Weitere Zusatz- und betriebliche Qualifizierungen können ebenfalls eingetragen werden.

Wichtig ist jedoch: Der Staplerschein allein ist nicht mit einer uneingeschränkten Fahrerlaubnis für sämtliche Stapler gleichzusetzen.

Für den betrieblichen Einsatz können zusätzliche Qualifizierungen und eine geräte- und betriebsbezogene Einweisung erforderlich sein. Außerdem muss der Unternehmer den Fahrer für das selbstständige Führen entsprechender Flurförderzeuge beauftragen.

Der Staplerschein selbst hat grundsätzlich kein festgelegtes Ablaufdatum. Die regelmäßige Unterweisung im Betrieb bleibt trotzdem mindestens einmal jährlich erforderlich.

Wer die Qualifikation noch nicht besitzt, findet hier alle Informationen zur Staplerschein-Ausbildung bei der Starke Jobs Akademie. Die theoretische Ausbildung kann flexibel online absolviert werden; anschließend folgen Praxis und Prüfung.