Gabelstaplerschein – Voraussetzungen - Starke Jobs
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Gabelstaplerschein – Voraussetzungen

Keine Frage: In vielen Berufen in der Logistik, im Handel, in der Spedition, in der Produktion oder im Lager benötigen die Mitarbeiter von Unternehmen einen Gabelstaplerschein. Denn indem diese eine Ausbildung durchlaufen, kann es Betrieben gelingen, die Unfallquote zu senken. Doch was ist der Gabelstaplerschein? Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen und wie sieht die Staplerprüfung aus?

Welchen Führerschein braucht man, um Gabelstapler zu fahren?

Sie möchten eine neue Stelle antreten und im Bewerbungsgespräch erwähnt der Personaler bereits, dass Sie einen Gabelstapler lenken werden? Doch welchen Führerschein müssen Sie erlangen, um den Gabelstapler fahren zu können? Als Faustregel gilt: Wer in einem gewerblichen Betrieb ein Flurförderzeug wie einen Frontstapler führen möchte, muss einen Stapler-Führerschein nachweisen. Denn dieser gibt Auskunft über die Eignung des Fahrers, einen Gabelstapler sicher zu lenken. Geregelt ist dies in den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (DGUV Grundsatz 308-001) „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“

Doch Vorsicht! Da sich der Gabelstapler in seinem Fahrverhalten und hinsichtlich der Bedienelemente von anderen Flurförderzeugen wie dem Schubmaststapler oder dem Kommissionierstapler unterscheidet, berechtigt der Gabelstaplerschein nicht dazu, alle weiteren Flurförderzeuge zu lenken. In diesem Fall muss der Interessierte nämlich eine zusätzliche Ausbildung abschließen. Als Nachweis dient ein Zertifikat. Unterschieden werden der innerbetriebliche Staplerschein und der außerbetriebliche Staplerschein. Erstgenannter berechtigt Sie dazu, den Gabelstapler im Betrieb zu lenken. Im öffentlichen Verkehr oder privat dürfen Sie den Gabelstapler dagegen nur dann führen, wenn Sie über die Führerscheinklasse L verfügen.

Dabei darf die Geschwindigkeit des Staplers 40 Kilometer pro Stunde (km/h) nicht überschreiten. Die gute Nachricht: Die Führerscheinklasse L berechtigt Sie nicht nur zur Nutzung eines Gabelstaplers, sondern auch zur Verwendung von Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bei einer Höchstgeschwindigkeit mit Anhängern bis 25 Kilometer pro Stunde (km/h). Die besagte Führerscheinklasse können Sie in Deutschland ab einem Alter von 16 Jahren erwerben. Dafür nehmen Sie am Theorieunterricht teil und besuchen im Durchschnitt 12 Doppelstunden, um das Grundwissen zu erlernen. In zwei Doppelstunden beschäftigen Sie sich mit dem Zusatzstoff. Praktische Erfahrung sammeln Sie erst, wenn Sie die Theorie absolviert haben.

Wie heißt der Staplerschein offiziell?

Der Staplerschein, auch Gabelstaplerführerschein oder Flurfördermittelschein genannt, berechtigt Sie dazu, einen Stapler und weitere Flurförderzeuge auf dem Betriebsgelände Ihres Arbeitgebers zu führen. Außerhalb des betrieblichen Umfeldes ist es Ihnen dagegen nicht gestattet, das Fahrzeug zu lenken. Möchten Sie das Gelände verlassen, um mit dem Gabelstapler zum Beispiel eine Straße zu überqueren, müssen Sie über die Führerscheinklasse L verfügen. Ein Vorteil: die unbegrenzte Gültigkeit des Gabelstaplerscheins. So müssen Sie die Ausbildung lediglich einmal absolvieren. Allerdings ist Ihr Arbeitgeber laut DGUV Vorschrift 68 dazu verpflichtet, Sie einmal pro Jahr zu unterweisen. Bleibt die Unterweisung für Staplerfahrer aus, ist Ihnen die Lenkung des Gabelstaplers nicht mehr erlaubt.

Für welche Flurförderzeuge braucht man einen Staplerschein?

Einen Flurfördermittelschein (Staplerführerschein) benötigen Sie, wenn Sie Flurförderzeuge lenken möchten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, kurz DGUV, definiert Flurförderzeuge als “Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie durch eigenen Antrieb mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar, zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.” Verfügen die Flurförderzeuge über eine Vorrichtung, um Lasten anzuheben, handelt es sich um die sogenannte Hubeinrichtung. Durch den Staplerschein dürfen Sie mehrere Flurförderzeuge im Unternehmen führen und müssen sich nicht auf einen Fahrzeugtypen beschränken. Dazu zählen Zugmaschinen und Stapler. Diese erreichen Geschwindigkeiten bis zu 6 km/h.

Sobald Sie das Flurförderzeug außerhalb des Betriebsgeländes bedienen, benötigen Sie die Führerscheinklasse L. Der Staplerführerschein für den Innenbetrieb muss jedoch zum Zeitpunkt der Zusatzausbildung bereits vorliegen. Wenn Sie einen Gabelstaplerschein machen, sind Sie also dazu berechtigt, Gabelstapler und Co. zu führen. Die Ausnahme bilden Flurförderzeuge ohne Fahrersitz oder ohne Fahrerstand. In diesem Fall handelt es sich um Mitgänger-Flurförderzeuge. Die Fahrzeuge dürfen auch ohne spezielle Ausbildung genutzt und bedient werden – sofern der Betrieb die Nutzer gründlich unterweist und die Unterweisung einmal pro Jahr wiederholt. Der Arbeitgeber trägt in diesem Fall die Verantwortung, Mitarbeiter mit der Führung der Flurförderzeuge zu betreuen, die eine geistige und körperliche Eignung aufweisen und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein an den Tag legen.

Flurförderzeuge wie Teleskopstapler oder Flurförderzeuge im öffentlichen Nahverkehr (auf einem Parkplatz oder auf der Straße) dürfen nur Personen mit einer Zusatzqualifikation bedienen. Bei geländegängigen Teleskopstaplern greift sogar eine eigene Ausbildung. Hierfür gilt der DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerin­nen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“.  Im Straßenverkehr dagegen müssen Sie die Führerscheinklasse L vorweisen. Bei folgenden Flurförderfahrzeugen muss der Staplerschein laut dem DGUV Grundsatz 308-001 vorliegen:

  • Containerstapler (Greifstapler)
  • Fahrerstandstapler: Hier darf der Versicherungsträger entscheiden, ob eine Zusatzausbildung notwendig ist.
  • Teleskopstapler: Eine Zusatzausbildung ist erforderlich.
  • Geländegängige Teleskopstapler: Hierfür gilt der DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerin­nen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“.
  • Hubmaststapler: Eine Zusatzausbildung ist nicht vorgeschrieben.
  • Kommissionierstapler: Eine Zusatzausbildung ist notwendig.
  • Mehrwegstapler: Eine Zusatzausbildung ist notwendig.
  • Mitnahmestapler: Die Zusatzausbildung liegt im Ermessen des Versicherungsträgers.
  • Schlepper: Eine Zusatzausbildung ist erforderlich.
  • Schmalgangstapler: Eine Zusatzausbildung ist erforderlich.
  • Schubmaststapler: Eine Zusatzausbildung ist erforderlich.
  • Schwerlaststapler: Eine Zusatzausbildung ist notwendig.
  • Seitenstapler: Der Unfallversicherungsträger entscheidet, ob eine Zusatzausbildung absolviert werden muss.

Ein Hinweis: Bei dem Hubwagen benötigen Sie weder einen Staplerschein noch eine Zusatzausbildung. Hier gilt jedoch, Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind (§ 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68).

Die Voraussetzungen für den Staplerschein

Sie werden auf der Arbeit mit dem Führen von Flurförderzeugen betreut und möchten einen Staplerschein absolvieren? Dann müssen Sie laut der Richtlinie DGUV Vorschrift 68 mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem muss der Arbeitgeber Sie bereits unterwiesen haben und die Unterweisung künftig jährlich wiederholen. Die Ausbildung erfolgt nach dem Grundsatz 308-001 der DGUV „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“. Darüber hinaus müssen Sie eine medizinische Untersuchung bestehen. Diese umfasst Tests wie einen Sehtest und einen Reaktionstest. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Sie das Flurförderzeug bedienen können. Eine geeignete körperliche sowie geistige Verfassung gilt demnach als Grundvoraussetzung für einen Staplerführerschein.

Was braucht man, um den Staplerschein zu machen?

  • Volljährigkeit
  • Ausbildung gemäß den DGUV-Richtlinien
  • Abgeschlossene Unterweisung durch den Arbeitgeber
  • Medizinische Tauglichkeit

Wie viel kostet der Gabelstaplerschein?

Der Weg zum Gabelstaplerführerschein nimmt in der Regel ein bis drei Tage in Anspruch und geht mit geringen Kosten einher. Aus diesem Grund stellt der Führerschein eine beliebte und lohnenswerte Qualifikation für Berufsanfänger und erfahrene Berufstätige dar. Durch den Gabelstaplerführerschein gelingt es Ihnen, Ihre Berufschancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu verbessern und sich in Bewerbungsprozessen gegen Mitbewerber durchzusetzen. Denn die Nachfrage nach Gabelstaplerfahrern, die über den entsprechenden Fahrausweis verfügen und einen Fahrauftrag in den Unternehmen.

Die Kosten der Ausbildung – inklusive der theoretischen und praktischen Prüfung – belaufen sich in der Regel auf 200 bis 400 Euro. Die Kosten für den Gabelstaplerführerschein sind daher überschaubar und für eine berufliche Qualifizierung sehr preisgünstig. Enthalten sind bereits alle Unterrichtsmaterialien, sodass keine Zusatzkosten entstehen. Zusätzlich sollten Sie ausreichend Geld für die An- und Abfahrt sowie die Übernachtung am Ort der Ausbildung einplanen. In vielen Fällen trägt der Arbeitgeber die Fahrt- und Übernachtungskosten.

Wer bezahlt den Staplerschein?

Ordnet der Arbeitgeber eine Qualifizierungsmaßnahme in Form eines Staplerscheins an, übernimmt dieser in der Regel die Ausbildungskosten. Daher ist es stets anzuraten, sich innerbetrieblich weiterzubilden und möglichst viele vom Arbeitgeber finanzierte Qualifikationen wie den Staplerführerschein zu erwerben. So erhöhen Sie nämlich zum einen die Chancen auf einen innerbetrieblichen Aufstieg und zum anderen Ihren Wert auf dem Arbeitsmarkt. Möchten Sie die Ausbildung für den Staplerschein dagegen aus eigener Initiative absolvieren, können Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden. Diese übernimmt unter Umständen die Staplerführerschein-Finanzierung oder bezuschusst diese. Dies trifft zu, wenn Sie finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt erhalten.

Um die Kostenübernahme der Fahrerlaubnis zu beantragen, setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung. Dieser berät Sie hinsichtlich Ihres Antrags auf Kostenübernahme für eine berufliche Weiterbildung oder Qualifikation auf Basis des SGB II und der Berechtigung zum Führen von Flurförderzeugen oder Gabelstaplern. In der Regel gewährt die Agentur für Arbeit die Kostenübernahme des Staplerführerscheins nur dann, wenn der Staplerschein Ihre beruflichen Chancen verbessert, Sie zur Ausübung eines neuen Jobs qualifiziert oder für eine Anstellung bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber vorausgesetzt wird.

Bei der Ausbildung zum Führen eines Gabelstaplers handelt es sich um keine anerkannte berufliche Weiterbildung. Deswegen kann der Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit entscheiden, ob eine solche Qualifizierungsmaßnahme in Ihrem individuellen Fall von Vorteil ist. Übernimmt weder Ihr Arbeitgeber noch die Agentur für Arbeit die Kosten für die Ausbildung, können Sie diese auch selbst begleichen. Im Durchschnitt ruft diese Kosten in Höhe von 300 Euro hervor. In der nächsten Steuererklärung können Sie die Ausbildungskosten dann absetzen. Die Voraussetzung: Auch bei der Selbstfinanzierung ist es von Bedeutung, das Mindestalter von 18 Jahren zu beachten.

Wie lange dauert es, den Staplerschein zu machen?

Die Ausbildung umfasst circa 20 Unterrichtsstunden. Einheitlich geregelt ist die Ausbildungsdauer nicht. Denn die DGUV empfiehlt zwar einen Mindestumfang von 20 Stunden, doch die Anbieter können die Dauer individuell festlegen. Bei einigen Unternehmen können Sie den Staplerschein bereits an einem Tag erwerben.

Wie sieht die Staplerprüfung aus?

Die Staplerprüfung besteht aus drei zentralen Elementen. Zum einen durchlaufen Sie eine allgemeine Ausbildung. Daran schließt sich eine innerbetriebliche Ausbildung an. Anschließend erfolgt die Zusatzausbildung. Die Unterweisung dagegen realisiert der Arbeitgeber, der Ihnen auch die Besonderheiten der Stapler erläutert. In der Grundausbildung erlangen Sie das theoretische Wissen und die praktische Erfahrung, um einen Gabelstapler bedienen zu können. Das Modul schließen Sie mit einer Prüfung ab. In der Regel nimmt die Grundausbildung zwei Tage mit 10 Stunden Theorie und 10 Stunden Praxis in Anspruch. Die Theorieprüfung dauert 45 Minuten. In dieser Zeit bearbeiten Sie unter Aufsicht einen Multiple-Choice-Bogen. Bestehen Sie die Prüfung nicht, können Sie diese wiederholen. Die Nachprüfung erfolgt mündlich. In einigen Fällen kann auch die Theorieprüfung mündlich durchgeführt werden. Dies ist zum Beispiel ratsam, wenn der Absolvent kaum Deutschkenntnisse aufweist.

Die Praxisprüfung zur Erlangung der Staplerscheine nimmt eine Dauer von 20 Minuten in Anspruch. Wichtig ist, dass Sie Sicherheitsschuhe tragen und die Anweisungen des Prüfers genau befolgen. So durchlaufen Sie zum Beispiel die Einweisung am Flurförderfahrzeug und führen Stapelübungen durch. Auch diesen Test können Sie wiederholen, falls Sie die Aufgaben nicht ordnungsgemäß ausführen und durchfallen. Des Weiteren ist es wichtig, sich über die verschiedenen Stufen der Ausbildung zu informieren. Der Staplerschein bezieht sich auf die erste Stufe der Ausbildung. Die Stufe 1 befähigt Sie zum Führen eines Gabelstaplers wie einem Frontstapler oder einem Seitenstapler.  Andere Fahrzeuge wie Containerstapler, Krane, Hochregalstapler oder Teleskoplader dürfen Sie nur mit der Zusatzausbildung (Stufe 2 und 3) lenken. Nach der Prüfung erfolgt die Einweisung durch den Arbeitgeber. Hier erläutert dieser unter anderem, welche Funktionen das spezifische Modell bereithält und welche betrieblichen Vorschriften gelten.

Welche Art von Fragen kommen bei der Prüfung für den Staplerschein vor?

Die Prüfung zur Erlangung der Staplerscheine umfasst bis zu 50 Fragen. Unter anderem müssen Sie mit folgenden Prüfungsfragen rechnen:

  • Was beachten Sie vor der Fahrt?
  • Welche Rolle spielt die Prüfplakette?
  • Wie transportieren Sie unterschiedliche Lasten?
  • Wie beladen Sie den Gabelstapler?
  • Wie entladen Sie den Gabelstapler?
  • Welche Gesetze, Ordnungen, Verordnungen und Vorschriften sind von Bedeutung?
  • Wie verhalten Sie sich bei einem Unfall?
  • Wie beugen Sie Unfällen vor?
  • Wie ist das Flurförderfahrzeug aufgebaut?
  • Wie funktionieren die Anbaugeräte?
  • Welche Antriebsarten stehen zur Auswahl?
  • Wo kommen die Antriebsarten zum Einsatz?
  • Wie verhalten Sie sich beim Anfahren?
  • Wie verhalten Sie sich beim Bremsen mit Last?
  • Weshalb ist die Bodenbeschaffenheit zu berücksichtigen?
  • Welchen Einfluss haben Anbaugeräte?
  • Wie gelingt es Ihnen, auf schiefer Ebene zu wenden?
  • Wie reagieren Sie, wenn der Stapler sich neigt?
  • Wie schnell fahren Sie?
  • Wie verlassen Sie den Gabelstapler?
  • Welche Gefahren bestehen im Betrieb?
  • Welche Verkehrsregeln gelten im Betrieb?
  • Wie ermitteln Sie die Verteilung des Gewichts?
  • Wie berechnen Sie, welche Lasten Sie transportieren dürfen?

Wie viele Fehler darf man bei der Prüfung zum Staplerschein haben?

Die Prüfung zum Staplerschein umfasst insgesamt 50 Fragen. Allerdings müssen Sie nicht alle Fragen richtig beantworten, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Vielmehr reicht es aus, mindestens 35 Fragen korrekt zu beantworten. In jedem Fall gilt, „bestanden“ wenn mindestens 70 Prozent der Fragen richtig beantwortet wurden. Dennoch kann es sich lohnen, die theoretischen Inhalte sorgfältig auswendig zu lernen. Schließlich müssen Sie die Prüfung wiederholen, wenn Sie diese nicht bestehen. In diesem Fall müssen Sie nicht nur die Unterrichtseinheiten sowie die theoretische und praktische Prüfung erneut durchlaufen, sondern verlieren auch wertvolle Zeit. Im Bewerbungsprozess kann sich eine Verzögerung als nachteilig erweisen. Aber auch Ihr Arbeitgeber ist daran interessiert, dass Sie die Ausbildung möglichst schnell durchlaufen und Ihre neue Aufgabe im Betrieb zeitnah übernehmen.

FAQ

Ist Staplerfahrer eine anerkannte Ausbildung?

Bei der Ausbildung zum Führen eines Staplers handelt es sich um keine anerkannte Ausbildung. Deswegen kann sowohl die Dauer als auch der Inhalt variieren.

Wie viel verdient man als Staplerfahrer?

Im Durchschnitt verdienen Sie als Staplerfahrer mit Staplerführerschein in Deutschland zwischen 26.900 Euro und 37.800 Euro brutto pro Jahr. Pro Monat beläuft sich das Bruttogehalt demnach durchschnittlich auf 2.242 Euro bis 3.150 Euro.

Gibt es auch einen Staplerschein-Schnellkurs?

Möchten Sie keine Zeit verlieren, können Sie den Staplerschein in einem Schnellkurs erwerben. Dieser kann in der Regel an einem Tag durchgeführt werden. Anschließend dürfen Sie sich als Gabelstaplerfahrer bezeichnen.

Das Fazit – den Staplerschein erlangen und die beruflichen Chancen erhöhen 

Im Gegensatz zu einem Hubwagen dürfen Sie einen Gabelstapler und weitere Flurförderzeuge in Deutschland nur dann im Unternehmen und auf dem Betriebsgelände lenken, wenn Sie über einen Gabelstaplerschein, die Fahrerlaubnis, verfügen und eine Unterweisung durch Ihren Arbeitgeber erhalten haben. Unter Umständen müssen Sie sogar eine Zusatzausbildung absolvieren. Mit dieser weisen Sie nach, dass Sie die notwendigen Grundlagen beherrschen. Die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer kann in der Regel in wenigen Tagen abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und körperlich wie geistig in der Lage sind, Flurförderzeuge auf dem Gelände des Betriebes oder im Straßenverkehr zu führen.

Die Kosten kann der Arbeitgeber übernehmen. Beziehen Sie finanzielle Unterstützung bei der Agentur für Arbeit, kann diese die Ausbildung ebenfalls bezuschussen oder gänzlich übernehmen. Möchten Sie den Staplerschein selbst finanzieren, sollten Sie Kosten von circa 300 Euro einplanen. Durch einen Staplerschein erhöhen Sie Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt und stellen die Weichen für einen innerbetrieblichen Aufstieg bei Ihrem Arbeitgeber. Somit eröffnen Sie sich nicht nur die Möglichkeit, sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen. Vielmehr kann es Ihnen durch die Zusatzqualifikation gelingen, mehr Gehalt zu beziehen.

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