Muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen? - Starke Jobs
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Muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen?

Als Arbeitskleidung werden Kleidungsstücke bezeichnet, die während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit getragen werden, um entweder ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten oder die eigene Kleidung vor Verschmutzungen zu schützen. Die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung von Arbeitskleidung hängt stark davon ab, um welche Art von Kleidung es sich handelt. Eine Unterscheidung wird insbesondere zwischen der allgemeinen Arbeitskleidung, der Berufskleidung und der Schutzkleidung getroffen.

Während Schutzkleidung, die der Arbeitssicherheit dient, gesetzlich vorgeschrieben ist und vom Arbeitgeber gestellt werden muss, gilt dies für allgemeine Arbeits- oder Berufskleidung in der Regel nicht. In vielen Fällen werden diesbezügliche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Diese Vereinbarungen klären dann, wann und in welchem Umfang der Arbeitgeber Arbeitskleidung bereitstellt oder ob der Arbeitnehmer selbst für die Anschaffung verantwortlich ist. Die Regelungen zum Thema Arbeitskleidung sind also recht uneinheitlich – so ist es nicht weiter verwunderlich, dass es in Unternehmen hin und wieder zu Unstimmigkeiten kommt. Dieser Artikel bringt Licht ins Dunkle und fasst die wichtigsten Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitskleidung zu stellen?

Ob der Arbeitgeber Arbeitskleidung bereitstellen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gibt es in der deutschen Arbeitswelt keine allgemeine gesetzliche Vorschrift, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen. Anders sieht es bei der Schutzkleidung aus: Hier greift das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das festlegt, dass Arbeitnehmer vor Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden müssen. Demnach ist der Arbeitgeber in bestimmten Situationen verpflichtet, Schutzkleidung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Doch wie sieht es bei allgemeiner Arbeitskleidung oder typischer Berufskleidung aus?

Wann muss Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt werden?

Die Notwendigkeit zur Bereitstellung von Arbeitskleidung variiert je nach Branche und Tätigkeit. Arbeitgeber in Berufen, bei denen ein einheitliches Erscheinungsbild gefordert wird – wie in der Gastronomie oder im Einzelhandel – können verlangen, dass ihre Mitarbeiter bestimmte Arbeitskleidung zu tragen haben. Beispiele hierfür sind das klassische weiße Hemd und die Schürze im Restaurant oder eine Uniform im Einzelhandel. In solchen Fällen wird oft von typischer Berufskleidung gesprochen, deren Hauptzweck in der Außendarstellung des Unternehmens liegt.

Wenn es jedoch um Schutzkleidung geht, etwa in der Industrie, im Baugewerbe oder in der Medizin, gelten strenge gesetzliche Vorschriften. Nach § 3 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, Schutzkleidung bereitzustellen, wenn die Arbeit potenzielle Gefahren birgt. Das betrifft Kleidungsstücke wie Helme, Sicherheitsschuhe, Atemschutzmasken oder Handschuhe, die erforderlich sind, um Verletzungen oder gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Im Gegensatz zur typischen Berufskleidung dient Schutzkleidung dem direkten Schutz der Gesundheit und Sicherheit des Mitarbeiters. Die Bereitstellung von Schutzkleidung ist somit nicht nur eine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht, die der Arbeitgeber nicht umgehen darf.

Müssen bei vorgeschriebener Arbeitskleidung Umkleidekabinen vorhanden sein?

Wenn Arbeitgeber das Tragen von Arbeits- oder Schutzkleidung vorschreiben, stellt sich daran anknüpfend die Frage, ob Umkleidekabinen zur Verfügung gestellt werden müssen. Besonders in Berufen, in denen eine strikte Trennung zwischen privater und beruflicher Kleidung notwendig ist, beispielsweise in der Pflege oder in der Lebensmittelproduktion, spielt die Umkleide eine wichtige Rolle. Laut der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Umkleidezeit unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitszeit gewertet werden, wenn der Arbeitnehmer verpflichtet ist, sich am Arbeitsplatz umzuziehen und die Arbeitskleidung nicht mit nach Hause nehmen darf.

In solchen Fällen muss der Arbeitgeber nicht nur Umkleideräume bereitstellen, sondern auch dafür Sorge tragen, dass diese hygienischen und organisatorischen Anforderungen genügen. Dies gilt besonders dann, wenn spezielle Schutzkleidung getragen wird, deren Transport nach Hause unpraktikabel oder gesundheitlich bedenklich ist. Arbeitgeber, die das Umziehen im Betrieb verlangen, müssen zudem sicherstellen, dass die Arbeitskleidung während der Arbeitszeit ordnungsgemäß gelagert und gewaschen werden kann.

Kosten für Arbeitskleidung

Die Frage der Kostenübernahme für Arbeitskleidung sorgt in vielen Branchen immer wieder für Diskussionen. Während bei Schutzkleidung klar ist, dass der Arbeitgeber die Kosten übernehmen muss, ist dies bei allgemeiner Arbeits- oder Berufskleidung nicht immer der Fall. Der Arbeitgeber kann Arbeitskleidung bereitstellen – muss es jedoch nicht zwingend tun, es sei denn, es gibt klare vertragliche oder tarifliche Regelungen. In diesem Kapitel wird geklärt, wer die Kosten für die Arbeitskleidung trägt und welche steuerlichen Aspekte dabei berücksichtigt werden müssen.

Wer bezahlt vorgeschriebene Arbeitskleidung?

Wenn es um gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung geht, ist die Sachlage eindeutig: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für die Anschaffung, Reinigung und Wartung der Schutzkleidung zu übernehmen. Diese Kleidungsstücke dienen dem Schutz des Arbeitnehmers vor Gefahren und sind in Berufen wie dem Baugewerbe, der Industrie und dem Gesundheitswesen zwingend erforderlich. Dazu gehören Helme, Sicherheitsschuhe, Schutzanzüge und Handschuhe. Diese Schutzausrüstung fällt unter das Arbeitsschutzgesetz, das festlegt, dass der Arbeitgeber alle notwendigen Maßnahmen treffen muss, um die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten.

Anders sieht es bei typischer Berufskleidung aus, die dem einheitlichen Erscheinungsbild eines Unternehmens dient. Hier kann der Arbeitgeber die Kosten übernehmen, muss dies jedoch nicht zwingend tun. In vielen Fällen werden die Kosten für Berufskleidung, wie etwa Anzüge oder Arbeitshemden, auf den Arbeitnehmer übertragen – besonders dann, wenn diese Kleidungsstücke auch privat getragen werden können.

Kann man Arbeitskleidung vom Lohn abziehen?

Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber keine unrechtmäßigen Abzüge vornehmen, und in vielen Fällen ist dies gesetzlich explizit untersagt. Wenn jedoch im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde, dass der Arbeitnehmer die Kosten für bestimmte Berufskleidung selbst trägt, kann der Arbeitgeber diese Kosten einbehalten. Dies betrifft vor allem Arbeitskleidung, die der Arbeitnehmer auch außerhalb der Arbeit tragen könnte, wie zum Beispiel Anzüge, T-Shirts oder Hosen – die klassische Arbeits-Latzhose ausgenommen. Ein typisches Beispiel ist der Fall eines Versicherungsvertreters oder Bankangestellten, der im Büro einen Anzug tragen muss. Da dieser Anzug auch im privaten Leben verwendet werden kann, ist es rechtlich zulässig, dass der Arbeitnehmer die Kosten für diese Kleidung selbst trägt.

Diese Regelung greift besonders dann, wenn der Anzug nicht nur im Rahmen der Arbeit getragen wird, sondern auch für andere Gelegenheiten nützlich ist. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber auch verlangen, dass der Arbeitnehmer die Kleidung selbst pflegt und reinigt. Anders verhält es sich bei gesetzlich vorgeschriebener Schutzkleidung. Hier ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Kosten für Anschaffung, Wartung und Reinigung der Schutzkleidung zu übernehmen. Ein Lohnabzug ist in diesem Fall nicht zulässig, da Schutzkleidung ausschließlich dem Schutz des Arbeitnehmers dient und gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Verpflichtung betrifft Berufe, in denen eine erhöhte Unfall- oder Gesundheitsgefahr besteht, wie im Baugewerbe, in der Industrie oder im Gesundheitssektor. Ein Abzug dieser Kosten vom Lohn wäre daher unrechtmäßig.

Zusätzlich ist darauf zu achten, dass in Fällen, in denen keine expliziten vertraglichen Regelungen zur Arbeitskleidung bestehen, der Arbeitgeber keinen Lohnabzug vornehmen darf. Wenn unklar ist, wer die Kosten für bestimmte Kleidungsstücke zu tragen hat, sollten Arbeitnehmer das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat suchen, um Missverständnisse und eine Beeinträchtigung der Arbeitsleistung zu vermeiden.

Zusammengefasst gilt:

  • Abzüge für Arbeitskleidung sind nur zulässig, wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist.
  • Betrifft vor allem Kleidung, die auch außerhalb der Arbeit getragen werden könnte (z. B. Anzüge, T-Shirts, Hosen).
  • Bei gesetzlich vorgeschriebener Schutzkleidung (z. B. Helme, Handschuhe, Sicherheitsschuhe) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
  • Ein Lohnabzug für Schutzkleidung ist nicht zulässig, da sie dem Schutz des Arbeitnehmers dient.
  • Schutzkleidung wird in Berufen mit erhöhter Unfallgefahr (Baugewerbe, Industrie, Gesundheitssektor) gesetzlich vorgeschrieben.
  • Wenn keine vertraglichen Regelungen bestehen, darf der Arbeitgeber keine Abzüge vornehmen.
  • Bei Unklarheiten sollten Arbeitnehmer das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder Betriebsrat suchen.

Kann ich Kosten für Arbeitskleidung von der Steuer absetzen?

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Kosten für bestimmte Arbeitskleidung als Werbungskosten steuerlich abzusetzen. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen und vor allem für typische Berufskleidung, die ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Typische Berufskleidung zeichnet sich dadurch aus, dass sie entweder eine spezielle Funktion erfüllt oder eine Berufstätigkeit klar kennzeichnet. Beispiele für solche Kleidung sind Arztkittel, Kochjacken, Uniformen, Sicherheitsschuhe oder Schutzhelme, die im Rahmen einer bestimmten beruflichen Tätigkeit getragen werden und nicht für den privaten Gebrauch geeignet sind. Ein zentrales Kriterium, das für die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitskleidung gilt, ist, dass diese Kleidung keinen privaten Nutzungszweck hat. Das Finanzamt erkennt nur solche Kleidungsstücke als absetzbar an, die ausschließlich im beruflichen Umfeld getragen werden und keine übliche Alltagskleidung darstellen.

Ein Arztkittel oder eine Schweißerschutzkleidung sind eindeutige Beispiele für absetzbare Berufskleidung, da sie für den privaten Alltag ungeeignet sind. Anders verhält es sich mit Kleidungsstücken wie Anzügen oder Jeans, die theoretisch auch privat getragen werden können. Diese Kleidungsstücke gelten als allgemeine Kleidung und können daher nicht von der Steuer abgesetzt werden. Neben der Anschaffungskosten können Arbeitnehmer auch die Kosten für die Pflege und Reinigung der typischen Berufskleidung steuerlich geltend machen. Dies ist besonders relevant für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitskleidung regelmäßig reinigen lassen müssen, wie etwa in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen. Auch hier gilt wieder die Voraussetzung, dass die Kleidung ausschließlich beruflich genutzt wird. Wer zum Beispiel in der Gastronomie arbeitet und regelmäßig Schürzen oder Kochjacken reinigen muss, kann diese Reinigungskosten als Werbungskosten angeben.

Es gilt, alle Belege für die Anschaffung und Reinigung der Arbeitskleidung sorgfältig aufzubewahren, um diese bei einer möglichen Prüfung des Finanzamts vorlegen zu können. Dazu gehören Quittungen für den Kauf der Kleidung, Rechnungen für Reinigungsdienste oder Belege für selbst getätigte Ausgaben, etwa den Kauf von Reinigungsmitteln. Auch wenn es einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringt, ist es wichtig, bei Bedarf alle Belege abgeheftet zu haben – das gilt auch für andere finanzielle Belange sowie Sozialabgaben. Mehr dazu hier: Was sind Sozialabgaben?

Habe ich ein Recht auf Arbeitskleidung?

Die Frage, ob der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen muss, ist noch um einiges komplexer. Es geht nicht nur um die Art der Tätigkeit, sondern auch um die rechtlichen Rahmenbedingungen, die in verschiedenen Branchen unterschiedlich ausfallen. Gut zu wissen: Auch ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, müssen sich an die Vorschriften zur Arbeitskleidung halten. Wer mehr darüber erfahren möchte, wie es für ausländische Studenten in Deutschland möglich ist, zu arbeiten, findet hier weitere Informationen.

Das sagt das Arbeitsschutzgesetz zum Thema Arbeitsbekleidung

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Ziel ist es, Risiken für die Arbeitnehmer zu minimieren – besonders in Berufen mit hoher Gefährdung, wie im Baugewerbe, in der Industrie oder im Gesundheitssektor. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu vermeiden oder zu reduzieren. Eine dieser Maßnahmen ist die Bereitstellung von Schutzkleidung, die die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet. Dazu gehören zum Beispiel Helme, Handschuhe, Sicherheitsschuhe und Atemschutzmasken, die in gefährlichen Arbeitsumgebungen unerlässlich sind.

Klar ist, dass die Schutzkleidung unentgeltlich bereitgestellt werden muss, zudem ist der Arbeitgeber auch für die Instandhaltung, Reparatur und Reinigung dieser Kleidung verantwortlich. Diese gesetzliche Verpflichtung dient dazu, sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer nicht auf eigene Kosten für ihre Sicherheit sorgen müssen. Das ArbSchG stellt außerdem klar, dass der Arbeitgeber nicht nur für die Bereitstellung verantwortlich ist, sondern auch dafür sorgen muss, dass die Schutzkleidung regelmäßig überprüft und, falls erforderlich, ersetzt wird. Wie bereits erwähnt, gilt: Im Gegensatz zur Schutzkleidung ist der Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet, allgemeine Arbeitskleidung zu stellen, die lediglich dem einheitlichen Erscheinungsbild des Unternehmens dient oder die private Kleidung der Mitarbeiter vor Verschmutzung schützt. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber entweder die komplette Arbeitskleidung stellen oder zumindest Zuschüsse gewähren. Wenn die Kleidung jedoch auch privat genutzt werden kann, etwa Anzüge oder Schuhe, wird der Arbeitnehmer in der Regel die Kosten tragen müssen.

Wie oft steht mir neue Arbeitskleidung zu?

Die Frage, wie oft ein Arbeitnehmer neue Arbeitskleidung erhält, hängt von der Art der Tätigkeit und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Bei Schutzkleidung, die einem hohen Verschleiß unterliegt oder regelmäßig ersetzt werden muss, wie Sicherheitsschuhe oder Helme, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Kleidung regelmäßig zu erneuern. Der genaue Rhythmus hängt dabei von den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes und den entsprechenden Vorschriften ab. Für allgemeine Arbeitskleidung, wie Berufskleidung, gibt es hingegen keine festen Regelungen. Hier sind es meist betriebliche Vereinbarungen oder tarifliche Bestimmungen, die festlegen, wann und wie oft neue Kleidung zur Verfügung gestellt wird.

Arbeitskleidung: Gesetzliche Regelungen in bestimmten Branchen

In vielen Branchen gibt es spezifische Regelungen für Arbeitskleidung, die stark variieren. Diese Unterschiede hängen in erster Linie von der Art der Tätigkeit und den besonderen Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes ab. Das folgende Kapitel wirft einen detaillierten Blick auf mehrere Branchen und deren spezifische Anforderungen und Vorschriften in Bezug auf Arbeitskleidung.

Muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen in der Gastronomie?

In der Gastronomie spielt das Erscheinungsbild eine wichtige Rolle. Häufig legen Arbeitgeber Wert darauf, dass das Personal einheitliche Arbeitskleidung trägt, um ein professionelles und sauberes Bild gegenüber den Kunden zu vermitteln. Dies betrifft nicht nur Köche und Küchenpersonal, sondern auch Servicekräfte. Die typische Berufskleidung in der Gastronomie umfasst häufig weiße Hemden, schwarze Hosen, Schürzen oder Kochjacken. Die Bereitstellung von Schutzkleidung in der Gastronomie ist hingegen gesetzlich vorgeschrieben, wenn es um den Schutz vor Gefahren geht, wie etwa bei der Arbeit mit heißen Flüssigkeiten oder scharfen Messern. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber geeignete Schutzkleidung, wie rutschfeste Schuhe oder hitzebeständige Handschuhe, zur Verfügung stellen. In vielen Fällen tragen Arbeitnehmer die Kosten für die Arbeitskleidung jedoch selbst – wenn sie auch außerhalb der Arbeitszeit genutzt werden könnte.

Besonders Fachkräfte mit ausländischen Qualifikationen, die in der Gastronomie arbeiten möchten, wissen häufig nicht über die geltenden Regeln Bescheid, weshalb Arbeitgeber hier aufklären sollten. Tipp: Diese Regelungen gelten für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Muss der Arbeitgeber im Pflegebereich Arbeitskleidung stellen?

Im Pflegebereich ist die Situation komplexer. Hier sind die Anforderungen an Arbeitskleidung nicht nur vom Arbeitgeber, sondern auch von gesetzlichen und hygienischen Vorschriften abhängig. In der Regel wird in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern vorgeschrieben, dass die Mitarbeiter spezielle Arbeitskleidung tragen, um die Hygienevorschriften einzuhalten und das Risiko der Übertragung von Krankheiten zu minimieren. Anders als in anderen Branchen wird die Bereitstellung von Arbeitskleidung im Pflegebereich als notwendige Maßnahme angesehen, um die Gesundheit der Mitarbeiter und der Patienten zu schützen. Arbeitgeber sind daher in der Regel verpflichtet, diese Kleidung bereitzustellen und für deren Reinigung zu sorgen. Dies umfasst beispielsweise Kittel, Handschuhe und andere Schutzkleidung, die den Kontakt mit infektiösen Stoffen verhindert.

Stellen die Arbeitgeber die Kleidung nicht selbst zur Verfügung, übernehmen sie stattdessen die Kosten für die Arbeitskleidung – wenn es um Schutzkleidung geht, die gesetzlich vorgeschrieben ist. In einigen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass die Mitarbeiter bestimmte Teile der Berufskleidung selbst kaufen müssen, wenn diese auch außerhalb des Arbeitskontextes getragen werden könnten, wie etwa eine Arbeitshose, ein T-Shirt mit Unternehmenslogo oder auch Schuhe.

Kann mir mein Chef vorschreiben, was ich anziehen muss?

Arbeitgeber haben in vielen Branchen ein berechtigtes Interesse daran, dass ihre Mitarbeiter eine bestimmte Kleidung tragen, um das Erscheinungsbild des Unternehmens zu wahren oder um spezifische Anforderungen des Arbeitsplatzes zu erfüllen. Dies kann sowohl die Art der Arbeitskleidung betreffen, als auch die Farben, das Design oder den Zustand der Kleidung. Laut Arbeitsrecht haben Arbeitgeber in Deutschland das Recht, ihren Mitarbeitern im Rahmen des sogenannten Weisungsrechts Vorschriften zur Arbeitskleidung zu machen, solange dies nachvollziehbar und angemessen ist. In vielen Fällen wird dies in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt.

In Berufen mit Kundenkontakt, etwa im Einzelhandel oder in der Gastronomie, kann der Arbeitgeber einheitliche Kleidung vorschreiben, um ein professionelles Erscheinungsbild zu gewährleisten. Weigert sich ein Mitarbeiter, der Tragepflicht nachzukommen, kann der Arbeitgeber entsprechende arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen, wie etwa eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung. Allerdings gibt es auch Grenzen: Die Vorschriften des Arbeitgebers dürfen nicht unangemessen in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer eingreifen. So entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Arbeitgeber beispielsweise keine übermäßig detaillierten Vorschriften über die Unterwäsche der Arbeitnehmer machen dürfen – es sei denn, es gibt einen triftigen Grund dafür, wie etwa Hygienevorschriften oder spezielle Anforderungen des Arbeitsplatzes.

Ein weiteres Beispiel für die Grenzen des Weisungsrechts ist der Fall der Pflegeberufe: Hier dürfen Arbeitgeber zwar vorschreiben, dass Mitarbeiter Schutzkleidung tragen müssen, jedoch sollten die Arbeitnehmer auch Mitspracherecht haben, wenn es um die Art und den Komfort der Kleidung geht. Schließlich müssen diese Kleidungsstücke oft über viele Stunden hinweg getragen werden.

FAQ: Die häufigsten Fragen zum Thema Arbeitskleidung

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsschuhe zu stellen?

Die Bereitstellung von Arbeitsschuhen ist abhängig von der Art der Tätigkeit und den damit verbundenen Gefahren. In Berufen, in denen die Gefahr von Verletzungen besteht, wie etwa im Baugewerbe oder in der Industrie, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, geeignete Sicherheitsschuhe bereitzustellen. Diese gehören zur Schutzkleidung und fallen unter das Arbeitsschutzgesetz. In anderen Branchen, in denen es keine speziellen Sicherheitsanforderungen gibt, wie etwa im Einzelhandel oder in Büros, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Arbeitsschuhe zu stellen. Hier hängt es von den vertraglichen Regelungen ab, ob der Arbeitgeber Schuhe bereitstellt oder ob der Arbeitnehmer diese selbst beschaffen muss.

Muss der Arbeitgeber Winterkleidung stellen?

In Berufen, in denen im Freien gearbeitet wird, wie etwa im Baugewerbe oder bei der Müllabfuhr, ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Winterkleidung bereitzustellen, wenn die Witterungsbedingungen es erfordern. Dies betrifft insbesondere Schutzkleidung, die den Arbeitnehmer vor Kälte und Nässe schützt und somit die Gesundheit am Arbeitsplatz sichert. Für andere Berufe, die größtenteils in Innenräumen ausgeübt werden, besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, spezielle Winterkleidung bereitzustellen. Hier kann es jedoch betriebliche Regelungen geben, die vorschreiben, dass Mitarbeiter bei Kälte warme Kleidung tragen dürfen, die gegebenenfalls auch vom Arbeitgeber bezuschusst wird.

Wie viel Arbeitskleidung pro Mitarbeiter ist vorgeschrieben?

Es gibt keine allgemeine gesetzliche Vorschrift, die festlegt, wie viel Arbeitskleidung ein Arbeitgeber bereitstellen muss. In der Regel hängt dies von den Anforderungen des Arbeitsplatzes ab. In Berufen, in denen die Kleidung regelmäßig stark verschmutzt oder beschädigt wird, wie etwa in der Industrie oder im Gesundheitswesen, ist es üblich, dass Arbeitgeber mehrere Garnituren Arbeitskleidung zur Verfügung stellen, um sicherzustellen, dass den Mitarbeitern jederzeit saubere Kleidung zur Verfügung steht.

Arbeitgeber stellt keine Arbeitskleidung – was tun?

Wenn der Arbeitgeber keine Arbeitskleidung bereitstellt, obwohl dies vertraglich oder gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Arbeitnehmer das Recht, dies einzufordern. Zunächst sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, um die Situation zu klären. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann der Betriebsrat eingeschaltet werden, falls vorhanden. Sollte der Arbeitgeber weiterhin keine Arbeitskleidung bereitstellen, obwohl es sich um Schutzkleidung handelt, die gesetzlich vorgeschrieben ist, kann der Arbeitnehmer seine Arbeit verweigern, bis der Arbeitgeber die notwendige Kleidung zur Verfügung stellt. In diesem Fall darf der Arbeitgeber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen gegen den Arbeitnehmer einleiten.

Wer ist für die Reinigung der Arbeitskleidung verantwortlich?

Die Verantwortung für die Reinigung von Arbeitskleidung hängt von der Art der Kleidung ab. Bei gesetzlich vorgeschriebener Schutzkleidung, wie etwa Sicherheitsschuhe, Helme oder Schutzanzüge, ist der Arbeitgeber nicht nur verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen, sondern auch für deren Reinigung zu sorgen. Dies ist besonders wichtig, um die Schutzfunktion der Kleidung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Die Kosten für die Reinigung dürfen nicht auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden.

Für allgemeine Berufskleidung, die nicht der Arbeitssicherheit dient, sondern vor allem ein einheitliches Erscheinungsbild unterstützt, gibt es jedoch unterschiedliche Regelungen. In vielen Fällen sind Arbeitnehmer selbst für die Reinigung verantwortlich – es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt diese Kosten freiwillig oder dies ist in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Entscheidend ist dabei, ob die Kleidung ausschließlich während der Arbeit getragen wird oder auch privat genutzt werden kann.

Fazit

Die Frage, ob der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen muss, lässt sich nicht pauschal beantworten, da sie von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Im Zentrum steht die Unterscheidung zwischen typischer Arbeitskleidung, Berufskleidung und gesetzlich vorgeschriebener Schutzkleidung. Während Schutzkleidung, die der Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers dient, vom Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung gestellt werden muss, gelten für allgemeine Arbeits- oder Berufsbekleidung andere Regeln. Das Arbeitsschutzgesetz regelt klar, dass der Arbeitgeber für Schutzkleidung verantwortlich ist, wenn diese erforderlich ist, um Arbeitsunfälle oder gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Zudem müssen in bestimmten Fällen auch Umkleidekabinen sowie die Reinigung der Schutzkleidung vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Bei Verstößen gegen diese Regelungen haben Arbeitnehmer das Recht, ihre Arbeit zu verweigern, bis der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nachkommt.

Oftmals müssen Arbeitnehmer, insbesondere in Berufen wie Gastronomie oder dem Einzelhandel, für ihre Berufskleidung selbst aufkommen, vor allem wenn diese auch privat genutzt werden kann. Hier kann es sich jedoch lohnen, sich über mögliche Zuschüsse des Arbeitgebers oder steuerliche Absetzbarkeit zu informieren. Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge geben hier klare Richtlinien, welche Art von Kleidung gestellt werden muss und wie oft sie erneuert wird. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von klaren Regelungen, die nicht nur Sicherheit und Gesundheit schützen, sondern auch für ein einheitliches Erscheinungsbild und eine angenehme Arbeitsatmosphäre während der Arbeit sorgen.

Ein Kommentar

  1. Olaf Winkelmann

    Danke für den informativen Beitrag! Besonders die Unterscheidung zwischen allgemeiner Arbeits- und Schutzkleidung war neu für mich. Interessant, wie unterschiedlich die Regelungen in verschiedenen Branchen sein können. Eine Frage hätte ich noch: Gibt es irgendwelche einheitlichen Regelungen für Berufskleidung in bestimmten Sektoren oder ist das wirklich komplett abhängig vom individuellen Unternehmen? Vielleicht könnte man sich hier auch auf anderen Seiten umschauen, wie z.B. https://welt-preise.de, um möglicherweise weitere Informationen zu finden. Aber nicht sicher, ob diese Infos dort aktuell oder vollständig sind.

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