
Lohnerhöhung 2026: Das erhalten Arbeitnehmer im neuen Jahr
Der Blick auf den Gehaltszettel im Januar 2026 ist für viele Menschen in Deutschland erfreulich. Nach Jahren starker Teuerungsraten stabilisiert sich die wirtschaftliche Lage und die Lohnerhöhung 2026 kommt im Geldbeutel an. Viele Unternehmen haben ihre Budgets angepasst. Die Inflation schwächt sich ab. Die Kaufkraft der Bürger und Bürgerinnen steigt wieder spürbar.
Eine Gehaltserhöhung ist in diesem Jahr jedoch kein Automatismus, sondern das Ergebnis spezifischer Verhandlungen und gesetzlicher Vorgaben. Während einige Beschäftigten von neuen Tarifabschlüssen profitieren, greift für andere der staatliche Schutzschirm. Die Bundesregierung und die Tarifparteien haben diverse Anpassungen auf den Weg gebracht, um Arbeit wieder lohnender zu machen. Ob durch gesetzliche Untergrenzen oder individuelle Gehaltssteigerungen: Das Ziel ist ein fairer Lohn für gute Leistung.
Der gesetzliche Mindestlohn: Status Quo seit Januar 2026
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum Jahreswechsel erneut gestiegen. Seit dem 1. Januar gilt eine bundesweite Lohnuntergrenze von 13,90 Euro pro Stunde. Diese Anhebung folgt dem Vorschlag der Mindestlohnkommission, die sich aus Vertretern der Arbeitgeber, der Gewerkschaften und der Wissenschaft zusammensetzt. Mit diesem Schritt reagiert das Gremium auf die Entwicklung der Lebenshaltungskosten und die Tarifabschlüsse der letzten zwei Jahre.
Für Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnsektor bedeutet das ein spürbares Plus auf dem Konto. Wer zum Mindestlohn arbeitet, erhält nun am Monatsende eine höhere Garantiesumme, die nicht unterschritten werden darf. Die Einhaltung dieser Untergrenze wird streng überwacht. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls prüft regelmäßig, ob Unternehmen die Vorgaben korrekt umsetzen und keine Ausbeutung stattfindet.
Die Entwicklung der Lohnuntergrenze
Um die Dynamik zu verdeutlichen, lohnt sich ein Vergleich der Mindestlöhne über die letzten Jahre:
| Zeitraum | Mindestlohn (Brutto/Std.) | Veränderung |
| Bis Dez. 2025 | 12,82 € | – |
| Ab Jan. 2026 | 13,90 € | + 1,08 € (Aktueller Stand) |
| Prognose / Forderung | 14,60 € | Nächster möglicher Schritt |
Obwohl die Erhöhung auf 13,90 Euro als Erfolgsgeschichte für die Sozialpartnerschaft gilt, reißen die Diskussionen nicht ab. Die Gewerkschaften und Sozialverbände hatten ursprünglich bereits für dieses Jahr 14,60 Euro gefordert, um Armut trotz Arbeit effektiver zu bekämpfen. Die Arbeitgeberverbänden warnten hingegen vor einer Überlastung der Wirtschaft. Das Bundeskabinett hat den Kompromiss der Kommission jedoch per Verordnung für das ganze Land verbindlich gemacht.
Wichtig ist: Der Mindestlohn gilt als absolute Basis – existiert ein Tarifvertrag in der Branche, liegen die Löhne meist deutlich darüber.
Ausnahmen: Für wen der Mindestlohn derzeit nicht gilt
Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro ist als flächendeckende Untergrenze konzipiert, doch er kennt gesetzlich definierte Ausnahmen. Nicht alle Menschen in einem Arbeitsverhältnis haben im Januar 2026 automatischen Anspruch auf diese Summe. Der Gesetzgeber hat spezifische Gruppen definiert, für die abweichende Regelungen gelten. Ziel dieser Sonderregeln ist es meist, den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern oder die schulische Bildung zu priorisieren.
Für folgende Personengruppen müssen Arbeitgeber den allgemeinen Mindestlohn aktuell nicht zahlen:
- Jugendliche unter 18 Jahren: Wer noch minderjährig ist und keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt, fällt nicht unter das Mindestlohngesetz. Damit soll verhindert werden, dass junge Leute zugunsten von schnellem Geld auf eine qualifizierte Ausbildung verzichten.
- Auszubildende: Azubis erhalten keinen Lohn im klassischen Sinne, sondern eine Ausbildungsvergütung. Hier gelten gesonderte Mindestvergütungen, die sich nach dem jeweiligen Lehrjahr richten.
- Langzeitarbeitslose: Bei ehemals Arbeitslosen, die länger als ein Jahr arbeitssuchend gemeldet waren, darf der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der neuen Arbeit unterschritten werden. Dies dient als Anreiz für Firmen, Menschen mit Vermittlungshemmnissen einzustellen.
- Pflichtpraktikanten: Absolvieren Studierende oder Schüler ein Praktikum, das laut Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung zwingend vorgeschrieben ist, greift der Mindestlohnanspruch nicht.
- Freiwillige Praktika zur Orientierung: Bis zu einer Dauer von drei Monaten sind diese ebenfalls vom Mindestlohn befreit, sofern sie der Berufsfindung dienen.
- Ehrenamtlich Tätige: Wer ein Ehrenamt ausübt, erhält kein Arbeitsentgelt, sondern maximal eine Aufwandsentschädigung.
Kritiker und Gewerkschaften warnen regelmäßig davor, dass diese Sonderregelungen theoretisch Schlupflöcher für Ausbeutung bieten könnten. Gerade bei Praktika versuchen manche Firmen, reguläre Arbeitsplätze als „Lernverhältnisse“ zu deklarieren. Ein genauer Blick in den Arbeitsvertrag und auf die rechtliche Quelle ist daher essenziell.
Besondere Vorsicht gilt oft für Wiedereinsteiger, beispielsweise Frauen, die nach einer Familienphase in den Job zurückkehren: Sie gelten in der Regel nicht automatisch als langzeitarbeitslos im Sinne des Gesetzes und haben somit oft ab dem ersten Tag Anspruch auf die vollen 13,90 Euro.
Tarifrunden 2026: In diesen Branchen verändern sich die Entgelte
Abseits des gesetzlichen Mindestlohns wird das wahre Geld oft in den sektoralen Tarifverhandlungen verteilt. Für Millionen von Beschäftigten ist 2026 ein entscheidendes Jahr, da in zahlreichen Branchen alte Friedenspflichten enden oder bereits verhandelte Stufenpläne greifen. Ein starker Tarifvertrag bleibt der effektivste Hebel gegen den Reallohnverlust. Wer in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeitet, kann in diesem Jahr oft mit einem spürbaren Plus auf dem Konto rechnen, das über die allgemeine Inflationsrate hinausgeht.
Öffentlicher Dienst (TVöD & TV-L): Aktuelle Tabellen und Stufenpläne
Für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst verläuft der Start ins Jahr 2026 zweigeteilt. Während beim Bund und den Kommunen (TVöD) die Ergebnisse der letzten Tarifrunde bereits feststehen und Planungssicherheit bieten, herrscht bei den Ländern (TV-L) noch Unsicherheit am Verhandlungstisch. Die Situation unterscheidet sich daher massiv, je nachdem, wer Ihr Dienstherr ist.

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TVöD (Bund & Kommunen): Sicherer Fahrplan für 2026
- Gehaltsplus im Mai: Der bestehende Tarifvertrag regelt bereits die nächste Stufe, sodass die Tabellenentgelte zum 1. Mai 2026 linear um weitere 2,8 Prozent steigen.
- Stärkung unterer Gruppen: Die Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) wurde strukturell angepasst und fällt für die Entgeltgruppen E1 bis E8 in diesem Jahr dauerhaft höher aus.
- Wahlmodell für Freizeit: Ab 2026 greift erstmals die Option für Beschäftigte, Teile ihrer Sonderzahlungen in bis zu zwei zusätzliche freie Tage umzuwandeln.
TV-L (Länder): Verhandlungsstau und Warnstreiks
- Noch kein Abschluss: Da die zweite Verhandlungsrunde im Januar ohne Ergebnis blieb, existiert für Landesbeschäftigte aktuell noch keine neue Entgelttabelle.
- Arbeitskampf beginnt: Die Gewerkschaften haben für Februar zu flächendeckenden Warnstreiks aufgerufen, um den Druck auf die Arbeitgeber (TdL) zu erhöhen.
- Rückwirkende Zahlung: Trotz der aktuellen Verzögerung wird eine spätere Einigung voraussichtlich rückwirkend gelten, sodass das fehlende Geld für Januar nachgezahlt wird.
Industrie und Handwerk: Anstehende Verhandlungen in Metall- und Chemiebranche
Auch in der freien Wirtschaft ist das Jahr 2026 durch einen Mix aus Planungssicherheit und neuen Verteilungskämpfen geprägt. Während in einigen Schlüsselindustrien noch die Friedenspflicht gilt und vereinbarte Lohnerhöhungen automatisch greifen, laufen in anderen Sektoren die Tarifverträge aus. Besonders am Bau stehen die Zeichen auf Sturm.
Metall- und Elektroindustrie: Automatisches Plus im Frühling
- Gehaltserhöhung fixiert: Dank des laufenden Tarifvertrags steigen die Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab dem 1. April 2026 automatisch um weitere 3,1 Prozent.
- Höheres Zusatzgeld: Das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG B), das einmal jährlich ausgezahlt wird, erhöht sich in diesem Jahr spürbar auf 26,5 Prozent des monatlichen Eckentgelts.
- Wahloption nutzen: Beschäftigte mit Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen oder in Schichtarbeit können statt des Geldes bis zu acht zusätzliche freie Tage für das Jahr 2026 beantragen.
Bauhauptgewerbe: Tarifkonflikt ab April erwartet
- Vertragsende naht: Der aktuelle Tarifvertrag im Baugewerbe läuft zum 31. März 2026 aus, weshalb die IG BAU bereits hohe Forderungen für die anstehende Runde formuliert.
- Drohende Streiks: Da die Arbeitgeberverbände auf die schwierige Auftragslage im Wohnungsbau verweisen, gilt eine Schlichtung oder ein Arbeitskampf im Frühjahr als sehr wahrscheinlich.
- Streitpunkt Wegezeit: Neben der reinen Lohnerhöhung steht erneut die faire Bezahlung der oft langen Anfahrtswege zu den Baustellen (Wegezeitentschädigung) im Zentrum der Verhandlungen.
Chemieindustrie: Stabilität durch lange Laufzeiten
- Friedenspflicht gilt: In der Chemieindustrie laufen die aktuellen Vergütungstarifverträge in den meisten Bezirken noch bis Mitte 2026, sodass vorerst keine Streiks drohen.
- Fokus auf Sicherheit: Die IGBCE konzentriert sich derzeit auf die Sicherung von Standorten und Beschäftigung, da hohe Energiepreise die Branche weiterhin belasten.
- Vorbereitung für den Herbst: Neue Verhandlungen über Entgelterhöhungen werden erst für die zweite Jahreshälfte erwartet, wenn die wirtschaftliche Prognose für die Branche klarer ist.
Pflege und Soziales: Spezifische Branchenmindestlöhne 2026
In der Pflegebranche gelten eigene Regeln, die den allgemeinen Mindestlohn deutlich übersteigen. Für Beschäftigte in der Alten- und ambulanten Krankenpflege ist das Jahr 2026 finanziell bereits durchgetaktet: Die Pflegekommission hat sich im November 2025 auf neue Untergrenzen geeinigt, die ab Sommer greifen.
In der ersten Jahreshälfte bleiben die Sätze stabil, die seit Mitte letzten Jahres gelten. Das bedeutet aktuell:
- Pflegehilfskräfte: Mindestens 16,10 Euro pro Stunde.
- Qualifizierte Hilfskräfte (mind. 1-jährige Ausbildung): Mindestens 17,35 Euro pro Stunde.
- Pflegefachkräfte (3-jährige Ausbildung): Mindestens 20,50 Euro pro Stunde.
Zum 1. Juli 2026 steigen die Branchenmindestlöhne dann erneut um 2,6 Prozent an. Arbeitgeber müssen ihre Gehaltsabrechnungen dann auf folgende Werte anpassen:
- Hilfskräfte: Anstieg auf 16,52 Euro.
- Qualifizierte Kräfte: Anstieg auf 17,80 Euro.
- Fachkräfte: Anstieg auf 21,03 Euro.
Wichtig für die Urlaubsplanung: Neben dem Lohn haben Pflegekräfte weiterhin Anspruch auf Zusatzurlaub. Der Tarifvertrag sichert Beschäftigten in der Altenpflege, die eine 5-Tage-Woche haben, weiterhin neun Tage bezahlten Mehrurlaub über den gesetzlichen Anspruch hinaus zu. Prüfen Sie, ob dieser Anspruch in Ihrem Vertrag korrekt ausgewiesen ist.

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Netto vom Brutto: Steuerliche Entlastungen und Abgaben 2026
Eine Lohnerhöhung auf dem Papier ist gut, mehr Geld auf dem Konto ist besser. Im Jahr 2026 spielen staatliche Abzüge und Entlastungen eine entscheidende Rolle für die Kaufkraft der Verbraucher. Während die Löhne steigen, versucht der Bund, durch Anpassungen im Steuerrecht die Inflation abzufedern. Gleichzeitig stehen die Sozialsysteme unter Kostendruck. Das Zusammenspiel aus Steuerersparnis und Sozialabgaben entscheidet über das finale Netto.
Grundfreibetrag und Einkommensteuer
Der Gesetzgeber hat zum Jahresstart 2026 die Steuer-Eckwerte verschoben, um die Inflation auszugleichen.
- Steuerfreies Existenzminimum: Der Grundfreibetrag steigt auf 512 Euro für Ledige (Verheiratete: 25.024 Euro). Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.
- Spitzensteuersatz: Die Grenze, ab der 42 % Steuern fällig werden, wurde nach oben korrigiert. Sie greift 2026 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 800 Euro. Das entlastet die Mittelschicht spürbar.
Auch bei Familien und Pendlern wurden die Stellschrauben justiert.
- Kinderfreibetrag: Dieser steigt auf insgesamt 756 Euro. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dieser Freibetrag oder das Kindergeld (aktuell 255 Euro) für Sie günstiger ist.
- Pendlerpauschale: Die erhöhte Pauschale von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer bleibt auch 2026 bestehen und mindert die Steuerlast für Fernpendler effektiv.
Sozialversicherungsbeiträge 2026: Auswirkungen auf das Netto-Gehalt
Wo Licht ist, ist auch Schatten. Während die Bruttolöhne steigen, sorgen die Sozialversicherungen 2026 für höhere Abzüge. Besonders Gutverdiener und Mitglieder teurer Krankenkassen spüren das im Portemonnaie.
- Krankenversicherung wird teurer: Der allgemeine Beitragssatz bleibt zwar stabil bei 14,6 %, doch der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist zum Jahreswechsel deutlich gestiegen – von 2,5 % auf 2,9 %.
- Pflegeversicherung (Sachsen-Spezial): Der Beitragssatz liegt bundesweit bei 3,6 % für Eltern mit einem Kind. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag und landen bei 4,2 %.
- Beitragsbemessungsgrenzen steigen rasant: Wer gut verdient, zahlt 2026 auf einen deutlich größeren Teil seines Gehalts Abgaben. Die Grenzen wurden der Lohnentwicklung angepasst:
- Kranken- & Pflegeversicherung: Die Grenze springt auf 812,50 € pro Monat (vorher ca. 5.175 €). Wer mehr verdient, zahlt für jeden Euro bis zu dieser neuen Schwelle nun volle Beiträge.
- Rentenversicherung: Hier liegt die neue bundeseinheitliche Grenze bei 450 € pro Monat. Erstmals entfällt 2026 die Unterscheidung zwischen West und Ost bei dieser Rechengröße vollständig.
Tipp: Prüfen Sie Ihre Januar-Abrechnung genau. Sollte Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag massiv erhöht haben, bietet der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter das größte sofortige Sparpotenzial für 2026.
Status der Inflationsausgleichsprämie: Was gilt im aktuellen Jahr?
Die Zeit der steuerfreien Extras ist vorerst vorbei: Die beliebte Inflationsausgleichsprämie ist zum Jahresende 2024 ersatzlos ausgelaufen. Wer 2026 Sonderzahlungen oder Boni vom Arbeitgeber erhält, muss diese wieder voll versteuern und Sozialabgaben leisten. Lediglich die monatliche Sachbezugsgrenze von 50 Euro bleibt für Gutscheine abgabenfrei.
Anstelle von Einmalzahlungen prägen nun strukturelle Anpassungen die Haushaltskasse. Während der Wegfall der Gasspeicherumlage für leichte Entlastung sorgt, treibt der auf 55 Euro pro Tonne gestiegene CO2-Preis die Kosten für Heizöl, Gas und Kraftstoffe spürbar in die Höhe. Auch bei der Stromsteuer profitieren private Haushalte kaum, da die Senkung auf das EU-Minimum primär für das produzierende Gewerbe gilt, um Arbeitsplätze in der Industrie zu sichern.
Gehaltsverhandlung 2026: So holen Sie mehr Gehalt raus
Während der gesetzliche Mindestlohn und Tarifverträge das Fundament bilden, liegt das wahre Potenzial für eine spürbare Gehaltserhöhung oft in der individuellen Verhandlung. Das Jahr 2026 bietet hierfür exzellente Voraussetzungen: Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen weiterhin akut und viele Unternehmen sind bereit, für gute Leute tiefer in die Tasche zu greifen.
Die besten Argumente für das Jahresgespräch
Eine erfolgreiche Verhandlung ist kein Basar, sondern der Verkauf Ihrer Arbeitsleistung. Um 2026 das Maximum herauszuholen, müssen Sie Ihre persönliche Erfolgsgeschichte erzählen. Bereiten Sie sich mit folgenden Argumenten vor:
- Leistung statt Bedürftigkeit: Argumentieren Sie nicht mit Ihren gestiegenen Stromkosten oder der Miete. Legen Sie stattdessen dar, welchen Mehrwert Sie im letzten Jahr geschaffen haben. Haben Sie Projekte früher abgeschlossen? Neue Kunden gewonnen? Prozesse optimiert?
- Verantwortungserweiterung: Haben Sie Aufgaben übernommen, die nicht in Ihrer ursprünglichen Stellenbeschreibung standen? Wenn Sie die Arbeit von zwei Personen machen oder neue Kollegen einlernen, muss sich das im Lohn widerspiegeln.
- Marktwert-Check: Informieren Sie sich über branchenübliche Gehälter. Nutzen Sie Vergleichsportale oder Netzwerke, um Ihren Marktwert zu bestimmen. Wer weiß, was die Konkurrenz zahlt, verhandelt selbstbewusster.
- Flexibilität als Währung: Wenn das Budget für eine direkte Lohnerhöhung blockiert ist, verhandeln Sie über geldwerte Vorteile. Ein Zuschuss zum ÖPNV, steuerfreie Sachbezüge oder mehr Homeoffice-Tage sind oft einfacher durchzusetzen und erhöhen das Netto indirekt.
Gehaltssprung durch einen Jobwechsel
Manchmal ist das Ende der Fahnenstange im aktuellen Unternehmen erreicht. Statistiken zeigen immer wieder: Die größten Gehaltssteigerungen erzielt man selten intern, sondern durch einen Wechsel des Arbeitgebers.
Warum sich der Blick auf den Stellenmarkt 2026 besonders lohnt:
- Wechselprämie: Um Fachkräfte abzuwerben, bieten viele Firmen Einstiegsgehälter, die deutlich über den Budgets für Bestandsmitarbeiter liegen. Ein Sprung von 10 bis 15 Prozent ist beim Jobwechsel keine Seltenheit.
- Sicherheit vs. Chance: Die wirtschaftliche Lage hat sich stabilisiert. Das Risiko eines Wechsels ist geringer als in Krisenjahren, während die Sicherheit eines höheren Einkommens langfristig wirkt.
- Branchenwechsel: Oft zahlen benachbarte Branchen für die gleiche Tätigkeit besser. Ein Wechsel von der Handwerksverwaltung in die Industrie oder von der Agentur in einen Konzern kann finanziell ein Quantensprung sein.
Ein Jobwechsel ist der schnellste Weg, um die eigene Arbeit neu zu bewerten. Wer flexibel ist und den Mut für den nächsten Schritt aufbringt, wird 2026 oft überdurchschnittlich belohnt.
Fazit: Perspektiven für Arbeitnehmer im Jahr 2026
Das Jahr 2026 bringt für Arbeitnehmer Licht und Schatten. Während Beschäftigte beim Bund und in der Metallindustrie fest mit einer automatischen Lohnerhöhung rechnen können, müssen Angestellte der Länder und im Bauhauptgewerbe ihren Anspruch auf faire Bezahlung in den kommenden Monaten erst noch erstreiten. Zwar wirken der gestiegene Grundfreibetrag und stabile Inflationsraten positiv auf die Kaufkraft, doch steigende Zusatzbeiträge der Krankenkassen und der Wegfall der steuerfreien Inflationsprämie dämpfen die Freude über das Brutto-Plus vielerorts.
Die wichtigste Erkenntnis für dieses Jahr bleibt daher: Verlassen Sie sich nicht allein auf gesetzliche Anpassungen. Nutzen Sie den anhaltenden Fachkräftemangel aktiv für sich. Wer mit seinem Gehalt unzufrieden ist, findet oft nur durch einen gezielten Jobwechsel den ersehnten finanziellen Sprung – die aktuellen Angebote auf Starke Jobs bieten dafür den idealen Einstieg.
FAQ – Häufige Fragen zur Lohnerhöhung 2026
Habe ich ein gesetzliches Recht auf eine jährliche Lohnerhöhung?
Nein, ein pauschales Recht auf eine Gehaltsanpassung allein wegen der Inflation gibt es gesetzlich nicht. Ein Rechtsanspruch besteht nur, wenn dies im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder konkret in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. In allen anderen Fällen ist die Gehaltserhöhung Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber.
Wie hoch ist die durchschnittliche Lohnerhöhung 2026 in Deutschland?
Wirtschaftsinstitute und Experten rechnen für dieses Jahr mit nominalen Lohnsteigerungen zwischen 3,5 und 4,5 Prozent. Da die Teuerungsrate voraussichtlich niedriger liegt, bedeutet dies für viele Beschäftigten erstmals seit der Krise wieder einen Anstieg der realen Kaufkraft. Je nach Branche und wirtschaftlicher Lage des Unternehmens können die individuellen Werte jedoch stark abweichen.
Steigt die Minijob-Grenze durch den neuen Mindestlohn?
Ja, die Geringfügigkeitsgrenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Mit der Anhebung auf 13,90 Euro steigt auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber rechnerisch auf ca. 602 Euro. Das stellt sicher, dass Aushilfen ihre Arbeitszeit nicht reduzieren müssen, um steuerfrei zu bleiben.


