Leihfirma – Kündigung wegen Übernahme
Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen werden nicht selten nach ihren erfolgreichen Einsätzen bei Kundenunternehmen in eine Festanstellung übernommen. Zwar hat man keinen Anspruch auf eine Übernahme aus dem Zeitarbeitsvertrag, kann die eigenen Chancen dafür aber durchaus erhöhen. Erfahren Sie hier, unter welchen Bedingungen Leiharbeitnehmer übernommen werden. Jede Übernahme aus der Zeitarbeit geht jedoch auch mit einer Kündigung einher – die bei der jeweiligen Zeitarbeitsfirma. Im Artikel beleuchten wir auch dieses Thema ausführlich und zeigen Ihnen, was Sie im Rahmen einer solchen Kündigung unbedingt beachten müssen.
Wann kann ein Leiharbeiter übernommen werden?
Wenn Sie als Leiharbeiter angestellt sind, haben Sie zuvor einen Vertrag mit einer Leiharbeitsfirma geschlossen. Diese vermittelt Sie dann an ihre Kundenunternehmen weiter. Sofern eine Übernahme aus der Zeitarbeit gewünscht ist, bedeutet das, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma beenden und direkt in die Festanstellung beim Einsatzunternehmen wechseln. Bei einer solchen Übernahme handelt es sich demnach um einen gewöhnlichen Arbeitgeberwechsel. Normalerweise benötigt man für den Wechsel des Arbeitgebers jedoch neue Motivationsschreiben und muss zudem Vorstellungsgespräche meistern. Das alles fällt bei einer Übernahme aus der Zeitarbeit zum Kundenunternehmen weg.
Eine wichtige Voraussetzung für die Übernahme ist natürlich, dass Sie gern in Ihrem Einsatzbetrieb arbeiten und die dort zu erledigenden Arbeiten zu Ihren eigenen Interessen und Stärken passen. Daneben sollte auch der jeweilige Betrieb von Ihnen überzeugt sein. Das bedeutet wiederum, dass Sie zunächst einmal eine Weile dort im Einsatz gewesen sein sollten, um sich zu beweisen. Viele Mitarbeiter werden frühestens nach 12 Monaten übernommen. Das liegt daran, dass dann oft die vertraglich festgelegten Vermittlerprovisionen enden, welche bei einer früheren Übernahme für Kundenunternehmen anfielen. Im Normalfall können Sie maximal für 18 Monate im Einsatz für einen Betrieb bleiben. Festgelegt ist das in den Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer. Spätestens zum Ende dieser 18 Monate werden die Übernahmechancen mit Ihnen besprochen.
Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie während eines Einsatzes vom Kundenunternehmen übernommen werden, hängt nicht zuletzt vom Zeitarbeitsunternehmen ab, bei dem Sie angestellt sind. Manche Zeitarbeitsfirmen bieten ihren Mitarbeiter bewusst Einsätze, bei denen hohe Übernahmechancen bestehen. Um für sich die Chancen auf eine Übernahme zu erhöhen, sollten Sie vor allem auf die folgenden Dinge achten:
- gute Arbeit leisten
- Aufmerksamkeit bei der Einarbeitung zeigen
- bei Unklarheiten nachfragen
- ordentliches Erscheinungsbild
Diese Dinge mögen auf den ersten Blick banal erscheinen, können jedoch bei einer großen Auswahl an Mitarbeiter für Unternehmen entscheidend sein.
Wie kündige ich als Leiharbeiter bei Übernahme?
Ein Wechsel vom Zeitarbeitsunternehmen zum Kundenunternehmen läuft ebenso ab, wie jeder andere Arbeitgeberwechsel auch. Als Zeitarbeitnehmer müssen Sie dann Ihren Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma kündigen. Möglich ist auch eine vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses, sodass Sie schneller beim neuen Unternehmen beginnen können. Dem muss die Zeitarbeitsfirma jedoch nicht zustimmen. Deshalb kann es passieren, dass Sie für die Dauer der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist noch im Zeitarbeitsunternehmen arbeiten müssen.
Danach besteht zwischen Ihnen und der Leihfirma keine vertragliche Bindung mehr. Demnach steigen Sie vollständig aus, was bedeutet, dass das Zeitarbeitsunternehmen kein Direktionsrecht mehr besitzt. Zudem ist es dazu verpflichtet, auf Wunsch ein Arbeitszeugnis für Sie auszustellen. Ist die genannte Kündigungsfrist abgelaufen, ist es Ihnen möglich, beim neuen Unternehmen ein Arbeitsverhältnis einzugehen, welches auf einem vollkommen neuen Arbeitsvertrag basiert. Es ist Ihnen nun auch möglich, Einzelheiten mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber zu besprechen, zum Beispiel bezogen auf die Probezeit oder Ihre Gehaltsvorstellungen.
Wie hoch ist die Ablösesumme bei Zeitarbeit?
Wie bereits angedeutet, müssen Partnerunternehmen mit verschiedenen Ablösesummen rechnen, wenn Sie Arbeitskräfte aus einem Zeitarbeitsunternehmen übernehmen möchten. Häufig sind diese Honorare in Form von Klauseln in den AGBs der Zeitarbeitsfirmen festgelegt. Hingegen hält der der BGH die folgende Staffelung für angemessen:
- Übernahme innerhalb der ersten drei Monate: 15 Prozent des Jahresbruttoeinkommens
- nach 3 Monaten: 12 Prozent des Jahresbruttoeinkommens
- nach 6 Monaten: 9 Prozent des Jahresbruttoeinkommens
- nach 9 Monaten: 5 Prozent des Jahresbruttoeinkommens
- nach 12 Monaten: keine Vermittlungsgebühren mehr
Wie lange kann ein Leiharbeiter in einer Firma arbeiten?
Zeit- oder Leiharbeit wird in Deutschland im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Seit dem Jahr 2017 gibt es eine Obergrenze für die Dauer der Zeitarbeit an einem Einsatzort. So dürfen Leiharbeiter einer Entleihfirma höchstens für 18 Monate auf derselben Position arbeiten.
Welche Rechte habe ich als Leiharbeiter?
Als Leiharbeiter haben Sie natürlich auch bestimmte Rechte, wie im Folgenden zusammengefasst:
- Lohn/ Gehalt: Leiharbeiter haben laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Anspruch auf denselben Lohn wie die vergleichbaren Festangestellten des entleihenden Unternehmens. Es ist jedoch auch möglich, dass im für die Branche einschlägigen Tarifvertrag eine abweichende Regelung für eine bestimmte Zeit getroffen wurde.
- Arbeitsbedingungen: Leiharbeiter sind vom ausleihenden Unternehmen zu den gleichen Arbeitsbedingungen zu beschäftigen, wie die fest angestellten Mitarbeiter des betreffenden Unternehmens.
- Höchstüberlassungsdauer: Laut Gesetz ist die Überlassung eines Leiharbeiters an ein entleihendes Kundenunternehmen auf 18 Monate begrenzt. Allerdings kann im Tarifvertrag der jeweiligen Branche auch eine längere Frist vereinbart sein.
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Kann mich eine Zeitarbeitsfirma kündigen, wenn ich krank bin?
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht vor, dass Zeitarbeitnehmer während eines Arbeitseinsatzes arbeitsrechtlich mit vergleichbaren Stammmitarbeiter gleichgestellt sind. Das bedeutet, dass sie wie jeder andere Mitarbeiter Anspruch auf einen Arbeitsvertrag haben, in dem die üblichen Leistungen, wie bezahlter Urlaub, gesetzlicher Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall festgelegt sind. Im Falle von Krankheit müssen Arbeitnehmer diese gegenüber ihrem Arbeitgeber nachweisen, was so frühzeitig wie möglich geschehen muss. In den meisten Fällen muss die Krankmeldung direkt bei der Zeitarbeitsfirma vorgelegt werden, bei der der Zeitarbeitnehmer angestellt ist. Manchmal verlangt aber auch der Entleiher eine solche Meldung.
Sofern die Krankmeldung frühzeitig erfolgt, können sich die Personaldienstleister und Entleihunternehmen darauf einstellen, dass der oder die Zeitarbeiter nicht am Arbeitsort erscheinen wird. Nach deutschem Arbeitsrecht ist eine Kündigung während Krankheit grundsätzlich gestattet. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung handelt. Dies gilt auch in der Zeitarbeitsbranche. Ob die Kündigung wirksam ist oder nicht, hängt jedoch von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Arbeitnehmer müssen eine Kündigung während ihrer Krankschreibung nicht einfach hinnehmen. Im Zweifelsfall sollten Sie die Kündigung von einem Anwalt überprüfen lassen. Eventuell erhalten Sie dann dennoch Lohnfortzahlungen oder eine Abfindung.
FAQ
Sie haben weitere Fragen zum Thema Zeitarbeit und Kündigung? Wenn Sie zum Beispiel der Unterschied zwischen Leiharbeit und Zeitarbeit interessiert oder Sie wissen möchten, was passiert, wenn eine Zeitarbeitsfirma gerade keine Arbeit für Sie hat, sind Sie hier an der richtigen Stelle.
Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Leiharbeit?
Zwischen Leiharbeit und Zeitarbeit gibt es keinen Unterschied. Beide Begriffe können synonym verwendet werden. Sie bedeuten, dass Arbeitnehmer von einem Verleihunternehmen, bei dem sie meist unbefristet angestellt sind, einem Kundenunternehmen (Entleiher) für bestimmte Zeit überlassen werden.
Kann man nach 6 Wochen Krankheit gekündigt werden?
Ja, wenn es zu einem solch langen Ausfall durch Krankheit kommt, kann das betriebliche und wirtschaftliche Beeinträchtigungen im Unternehmen nach sich ziehen. Dies rechtfertigt wiederum eine Kündigung durch den Arbeitgeber.
Was passiert, wenn meine Zeitfirma keine Arbeit für mich hat?
Hin und wieder kann es natürlich vorkommen, dass eine Zeitarbeitsfirma mal keinen Arbeitseinsatz für Sie organisieren kann. Das Risiko liegt dann jedoch ausschließlich bei der Zeitarbeitsfirma selbst, weil sie Ihnen weiterhin die vereinbarte Vergütung zahlen muss.
Fazit
Bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt zu sein bedeutet auch, dass man Chancen auf eine Festanstellung hat. Nicht selten kommt es vor, dass Leiharbeitnehmer bei einem ihrer Arbeitseinsätze so sehr überzeugen, dass sie von dem betreffenden Unternehmen angestellt werden. In jedem Fall muss dann eine Kündigung beim Zeitarbeitsunternehmen erfolgen. Diese umzusetzen, ist nicht schwer. Allerdings gibt es auch in der Leiharbeit eine Kündigungsfrist. Sofern das Zeitarbeitsunternehmen einem Auflösungsvertrag nicht zustimmt, muss man diese Zeit abwarten und kann erst dann im neuen Unternehmen beginnen. Auch vonseiten der Leiharbeitsfirma ist eine Kündigung möglich. Diese darf mitunter auch im Krankheitsfall ausgesprochen werden. Dennoch kann es sich lohnen, Hilfe bei einem Anwalt oder einer Anwältin zu suchen, wenn Sie das Gefühl haben, dass die Kündigung unrechtmäßig erfolgt ist. Im besten Falle erhalten Sie so noch eine Abfindung oder weitere Lohnfortzahlungen.