Polnische Arbeiter in Deutschland - Starke Jobs
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Polnische Arbeiter in Deutschland

Was braucht man generell für ein Arbeitsvisum?

Staatsangehörigen der folgenden Länder ist es möglich, nach ihrer Einreise ohne Visum eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeitszwecke in Deutschland zu beantragen: ● EWR oder EU-Mitgliedsstaaten ● Australien ● Kanada ● Japan ● Neuseeland ● Israel ● Schweiz ● Republik von Korea Für Staatsangehörige aller anderen Länder gilt, dass vor der Einreise nach Deutschland ein Visum zu Arbeitszwecken zu beantragen ist. Alle Ausländer können dieses Arbeitsvisum für Deutschland beantragen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Die Aufenthaltserlaubnis für Ausländer in Deutschland wird vom sogenannten "Aufenthaltsgesetz" geregelt. Dieses gilt für die folgenden Kategorien: ● hochqualifizierte Ausländer, allem voran Forscher, die über besondere technische Kenntnisse verfügen ● Lehrpersonal oder wissenschaftliches Personal in herausragenden Positionen ● konzerninterne Übernehmer, vor allem Manager und Spezialisten Auch Arbeitnehmer, die über einen Hochschulabschluss oder einen nicht-akademischen Berufsschulabschluss verfügen, sind unter den folgenden Voraussetzungen zur Beantragung des Arbeitsvisums in Deutschland berechtigt: ● Fachkräftemangel in dem Beruf, den sie in Deutschland ausüben möchten ● Vorliegen eines konkreten Stellenangebots ● Ausbildung ist mit deutschem Abschluss gleichgestellt Das übliche Antragsverfahren für ein Arbeitsvisum in Deutschland erfolgt in diesen Schritten: 1. Stellenangebot für Einstellung bei deutschem Arbeitgeber erhalten 2. Prüfen, ob für längeren Aufenthalt ein Visum benötigt wird 3. Herausfinden, wo der Visumantrag zu stellen ist 4. Sammeln aller erforderlichen Dokumente gemäß den Anweisungen 5. Vereinbaren eines Termins für ein Visuminterview 6. Bezahlen der Visagebühr für die deutsche Arbeitsverwaltung 7. Teilnehmen am Interview 8. Warten auf eine Antwort Mehrere Dokumente müssen eingereicht werden, um der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat im eigenen Wohnsitzland nachzuweisen, dass alle Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum erfüllt sind. Bei diesen Unterlagen handelt es sich zusammen mit dem Visuminterview um den wichtigsten Teil des Antrags auf das deutsche Arbeitsvisum: ● zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare in gedruckter Form ● zwei Passfotos, für die strenge Anforderungen gelten ● gültiger nationaler Reisepass ● Wohnsitznachweis (Führerschein und/ oder Stromrechnung mit eigenem Namen als Wohnsitznachweis im Gebiet des Konsulats, in dem der Antrag gestellt werden soll) ● Krankenversicherung (obligatorische Bescheinigung vom deutschen Arbeitgeber, gültig ab Beschäftigungsdatum) ● gesonderte Reiseversicherung, wenn diese nicht bereits in der obligatorischen Krankenversicherung enthalten ist (für Zeitraum von der Ankunft in Deutschland bis zu Beginn der Beschäftigung) ● Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot mit Angabe des Bruttojahresgehalts und detaillierter Beschreibung der in Deutschland auszuübenden Beschäftigung ● Genehmigung durch Bundesagentur für Arbeit ● aktueller Lebenslauf ● Qualifikationsnachweis, wie zum Beispiel Diplom, Zertifikat, Markenblätter ● persönliches Anschreiben ● Nachweis eines sauberen Strafregisters ● Nachweis über bezahlte Visagebühr ● Erklärung zur Richtigkeit aller Angaben Was man hingegen zur Freistellung von der Arbeit benötigt, klären wir in einem weiteren Artikel.