Polnische Arbeiter – Informationen & Regelungen - Starke Jobs
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Polnische Arbeiter – Informationen & Regelungen

Polnische Arbeiter – Regelungen für die Unterstützung aus dem Nachbarland

Arbeiter aus unserem Nachbarland Polen werden in Deutschland hochgeschätzt – und das nicht nur aufgrund der häufig niedriger ausfallenden Lohnkosten. Weitere Gründe wie eine hohe Flexibilität und eine gute Arbeitsqualität sprechen für die Einstellung polnischer Arbeitnehmer, Zeitarbeiter oder Aushilfen. Dieser Artikel liefert alle wichtigen Informationen zu rechtlichen Regelungen sowie den Vor- und Nachteilen der Beschäftigung polnischer Mitarbeiter, damit die Einstellung der tatkräftigen Helfer aus dem Nachbarland reibungslos verläuft.

Rechtliche Grundlage

Seit Polen 2004 Mitgliedsland der EU geworden ist und die rechtlichen Übergangsbestimmungen zum 1. Mai 2011 abgelaufen sind, ist die Beschäftigung polnischer Arbeiter grundsätzlich problemlos möglich. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit bietet polnischen Arbeitnehmern uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt – ohne eine spezielle Arbeitserlaubnis. Die tatkräftige Unterstützung aus Polen schafft für viele deutsche Unternehmen eine Erleichterung, doch auch für die polnischen Arbeitnehmer bietet der deutsche Arbeitsmarkt einige Chancen und Vorteile. Den Jobwechsel begründen viele der Arbeiter mit den verbesserten Arbeitsbedingungen sowie höheren Gehältern. Bei der Beschäftigung von EU-Bürgern müssen deutsche Arbeitgeber in Hinblick auf die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen einige Besonderheiten beachten.

Arbeitnehmerfreizügigkeit

In § 2 Abs. 1 Nr.1, 2. Alt FreizügigG/EU ist geregelt, dass polnische Staatsbürger zum Zwecke der Arbeitssuche nach Deutschland einreisen und sich dort mindestens drei Monate – bei aktiver Arbeitssuche auch länger – aufhalten dürfen. Dafür wird lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass benötigt, eine Arbeitsgenehmigung oder ein Aufenthaltstitel ist hingegen nicht notwendig. Polnische Arbeiter haben die Pflicht, sich im Zuge der allgemeinen Meldepflicht mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung zu setzen und sich nach der Einreise innerhalb von einer Woche rechtmäßig beim Einwohnermeldeamt anzumelden, wenn Sie in Deutschland einen festen Wohnsitz beziehen möchten. Anschließend kann der deutsche Arbeitgeber den polnischen Arbeiter bei der zuständigen Sozialversicherung anmelden. Grenzpendler, die ausschließlich zum Arbeiten nach Deutschland kommen sind von der allgemeinen Meldepflicht ausgenommen.

Wichtig: Auch wenn Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis keine Rolle mehr spielen, können dennoch für einige Berufe bestimmte Qualifikationsnachweise erforderlich sein. Diese sollten bei Beginn der Beschäftigung in Deutschland nachweislich erfüllt sein.

Ein Blick auf das Deutsche Arbeitsrecht

Es gilt: Das deutsche Arbeitsrecht macht keinen Unterschied bei in- und ausländischen Arbeitskräften. Wie auch für deutsche Arbeitnehmer gelten für polnische Bürger also alle Regelungen des deutschen Arbeitsrechts, unter anderem die Vorschriften zum Thema Urlaub, Krankheitsfall, Kündigungsschutz und zur Arbeitszeit. Auch haben polnische Arbeiter in Hinblick auf die Nachweispflicht und Schadensersatzansprüche dieselben Rechte wie ihre deutschen Kollegen. Nach dem Nachweisgesetz (§ 2 Abs. 1 NachwG) ist der deutsche Arbeitgeber verpflichtet, alle wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Wird diese oder eine andere gesetzlich festgelegte Forderung nicht erfüllt, kann der polnische Arbeitnehmer auch von seinem Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf die Arbeitsleistung Gebrauch machen. Ebenfalls hat er die Möglichkeit, seine Rechte vor dem deutschen Gesetz geltend zu machen.

Informationen rund um den Mindestlohn

Wie auch für inländische Arbeitnehmer gilt für polnische Arbeiter der aktuelle gesetzliche Mindestlohn von 12,00 Euro. Das Mindestlohngesetz findet grundsätzlich bei allen in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern Anwendung, egal, aus welchem Land diese stammen. Zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn gelten in Deutschland eine Reihe an branchenabhängigen Mindestlöhnen, die in allgemein verbindlichen Tarifverträgen festgehalten sind. Auch hier gelten für polnische Arbeitnehmer die gleichen Regelungen wie für deutsche Arbeiter.

Saisonarbeit und kurzfristige Beschäftigung

Auch für Saisonarbeitskräfte gelten die Regelungen des Mindestlohns. Hier besteht jedoch eine zusätzliche Richtlinie: Bei der Berechnung des Mindestlohns sind die Regelungen nach § 107 Abs. 2 Gewerbeordnung einzuhalten, wonach die Anrechnung von Unterkunft und Verpflegung auf den Mindestlohn zulässig ist. Hierbei ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Saisonarbeiter notwendig, welche die Einzelheiten festlegt:

  • Die Anrechnung muss dem Interesse des Arbeiters oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entsprechen.
  • Die Anrechnungen der Sachleistungen darf die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts nicht übersteigen.
  • Unterkunft und Verpflegung dürfen qualitativ nicht zu beanstanden sein.
  • Eine Anrechnung der Sachleistungen ist nicht möglich, wenn Arbeitgeber den Mindestlohn auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zahlen müssen.

Neben den arbeitsrechtlichen Regelungen gelten für polnische Arbeiter auch alle Aspekte der deutschen Sozialversicherung. Ausnahmen bestehen hier für Arbeitnehmer während eines unbezahlten Urlaubs, Personen, die in zwei oder mehr Mitgliedsstaaten beschäftigt sind sowie für entsandte Arbeitnehmer – diese sind weiterhin in ihrem Heimatland versicherungspflichtig.

Einstellung von polnischen Arbeitern – Vor- und Nachteile

Bereits seit einigen Jahren wird das Einstellen von polnischen Mitarbeitern bei deutschen Unternehmen immer beliebter und bietet im Kampf gegen den Personalmangel entscheidende Vorteile. Gleichzeitig müssen einige Dinge beachtet werden, wenn polnische Arbeiter hierzulande in das Unternehmen integriert werden sollen.

Das spricht für die Arbeiter aus dem Nachbarland

  • Der entscheidende Vorteil besteht in der großen Verfügbarkeit von polnischen Fachkräften und Spezialisten aus verschiedenen Branchen. Viele Arbeiter verfügen über eine erstklassige Ausbildung und viele Jahre Berufserfahrung, sodass sie echte Profis auf ihrem Gebiet sind und den Fachkräftemangel in Deutschland ausgleichen können.
  • Polnische Arbeitnehmer haben grundsätzlich gute Fremdsprachenkenntnisse, sodass die Kommunikation mit den Arbeitern aus dem Nachbarland keine oder nur geringe Probleme bereitet. Viele Arbeiter können sich hervorragend auf Englisch oder Deutsch verständigen.
  • Die polnische Arbeitskultur und -moral ist von klaren Hierarchien, einer hohen Gewissenhaftigkeit sowie gutem Engagement Das bedeutet, dass polnische Arbeiter in der Regel auf ihre Vorgesetzten hören und Aufgaben zuverlässig und motiviert ausführen.
  • Grundsätzlich ist es möglich, Abschlüsse aus Polen in Deutschland angleichen zu lassen und so auch die Arbeit in reglementierten Berufen zu ermöglichen. Einheitliche Regelungen bestehen hierzu jedoch nicht.

Das gilt es bei der Einstellung zu berücksichtigen

  • Auch wenn viele Arbeitnehmer aus Polen gute Fremdsprachenkenntnisse mitbringen, häufig bestehen dennoch einige Schwierigkeiten in der Verständigung.
  • Die Unterstützung in Bezug auf Unterkunftssuche und anderen Formalitäten fällt dem Arbeitgeber zu und kann Mehraufwand
  • Die fachliche Einarbeitung, aber auch alltägliche Personalaufgaben können durch die kulturellen und möglichen sprachlichen Barrieren etwas zeitaufwendiger

FAQ: Polnische Arbeiter

Wie lange darf man als Pole in Deutschland arbeiten?

Der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist für polnische Staatsbürger uneingeschränkt möglich. Nach Einreise haben Arbeitssuchende die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten eine Anstellung zu finden – dieser Zeitraum wird bei aktiver Arbeitssuche mit begründeter Aussicht auf Erfolg verlängert. Erfolgt eine Anstellung bei einem deutschen Unternehmen, gelten für den polnischen Arbeitnehmer dieselben arbeitsrechtlichen Regelungen wie für inländische Arbeitskräfte, auch in Hinblick auf die Kündigung.

Können polnische Staatsbürger in Deutschland arbeiten?

Seit dem EU-Beitritt von Polen und dem Ablauf der Übergangsbestimmungen können polnische Arbeiter problemlos in deutschen Unternehmen angestellt werden. Im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit haben polnische Staatsbürger uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Warum arbeiten so viele Polen in Deutschland?

Polnische Arbeitskräfte werden in Deutschland aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz und ihrer gewissenhaften und zuverlässigen Arbeitsweise geschätzt. Unternehmen wird es dadurch möglich, dem Mangel an Personal flexibel zu begegnen und ihre Aufträge kontinuierlich abzuarbeiten.

Fazit

Polnische Arbeitnehmer sind fachlich erstklassige Arbeitskräfte, die eine hohe Arbeitsmotivation und viel Erfahrung mitbringen. Ihr Einsatz ermöglicht es deutschen Unternehmen, dem Personalmangel zu begegnen und die Kontinuität der Aufträge aufrechtzuerhalten. Möchten Sie polnische Arbeitnehmer bei sich im Unternehmen beschäftigen, sollten Sie sich ausgiebig mit den Vor- und Nachteilen befassen und die gesetzlichen Regelungen bedenken. Dabei können Sie auch professionelle Zeitarbeitsfirmen in Betracht ziehen, die Ihnen Leiharbeitnehmer aus Polen vermitteln können.

 

2 Kommentare

  1. Monika Dabrowski

    Guten morgen sehr geehrte Dammen und Herren,

    Stellen Sie auch Polnische Mitarbeiter ein? Garantieren Sie auch Wohnungen für die Mitarbeiter?

    Ich würde mich auf Ihre Nachricht freuen.

    Mit freundlichen grüßen,

    Monika Dabrowski

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