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Mobbing auf der Arbeit

Wenn die Arbeit zum Albtraum wird: Mobbing am Arbeitsplatz kann eine Belastung darstellen und körperliche und psychische Beschwerden wie Schlaflosigkeit, Nervosität, Angst, Konzentrationsstörungen, Magen-Darm-Probleme, ein verringertes Selbstbewusstsein oder Depressionen begünstigen. Aber auch eine Medikamentenabhängigkeit oder Suizidgedanken können durch Mobbing ausgelöst werden. Gleichzeitig leidet das Arbeitsklima. Teammitglieder und Vorgesetzte werden wachsam und misstrauisch. Die Mitarbeiterfluktuationsrate kann sich erhöhen.

Dem Urteil des hessischen Landessozialgerichts (LSG Hessen, Az.: L 3 U 199/11) zufolge ist Mobbing jedoch nicht als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit einzustufen. Eine Entschädigung durch die gesetzliche Unfallversicherung ist somit ausgeschlossen. Die Begründung: Mobbing komme in allen Lebensbereichen vor. Somit sei nicht zu beweisen, dass allein das Verhalten der Vorgesetzten und Mitarbeiter zu Erkrankungen führe. Doch was kennzeichnet das Mobbing auf der Arbeit? Wo fängt Mobbing an und welche Personengruppen sind häufig betroffen? Wie sollten Mitarbeiter reagieren, wenn ein Kollege gemobbt wird? Und wie gelingt es Opfern, die Diskriminierung, Belästigung und weitere Mobbing-Handlungen zu beweisen?

Wie ist Mobbing genau definiert?

Mobbing am Arbeitsplatz: Mobbing tritt in zahlreichen Unternehmen auf. Der Begriff “Mobbing” entstammt der englischen Sprache und bezeichnet eine Attacke oder einen Angriff. Im Gegensatz zu herkömmlichen Konflikten im Alltag handelt es sich beim Mobbing um systematische und gezielte Versuche, eine spezifische Person auszugrenzen, zu bedrängen oder psychisch oder physisch anzugreifen. Unterschieden werden diverse Formen des Mobbings. Beim verbalen Mobbing wird das Opfer während der Arbeitszeit nicht körperlich angegriffen, sondern mit Worten verletzt. Dabei kann es sich um Beleidigungen, Anschuldigungen oder Verschmähungen handeln.

Beim nonverbalen Mobbing (auch als soziales Mobbing bekannt) versucht der Täter, das Opfer psychisch zu zerstören. Häufig äußert sich dies in abwertenden Blicken, diskriminierenden Gesten oder Nachahmungen. Auch die Ausgrenzung ist Teil des nonverbalen Mobbings. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Mobbing-Opfer von den Kollegen vorsätzlich nicht zu einer gemeinsamen Veranstaltung eingeladen wird. Das sexuelle Mobbing wiederum bezeichnet Handlungen mit einem sexuellen Motiv. Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz oder sexualisierte Gewalt können verbal oder körperlich erfolgen.

Eine weitere Variante des Mobbings stellt das Cybermobbing dar. Dies ist der Fall, wenn Kollegen oder Vorgesetzte einen Mitarbeiter im digitalen Raum belästigen – beispielsweise über Messenger-Dienste oder soziale Medien. Ein Hinweis: Nicht jeder einzelne Konflikt stellt einen Mobbingversuch dar. Denn Differenzen und Meinungsverschiedenheiten, unangemessene Verhaltensweisen und emotionalisierte Konflikte sind Teil der Arbeitswelt. Erfolgreiche Unternehmen schlichten Konflikte wie Konkurrenzverhalten oder ungerechte Behandlungen zeitnah und legen dabei Wert auf eine offene Kommunikation.

Bossing, Staffing, Straining

Wichtig ist, dass es sich bei dem Mobbing auch um Bossing, Staffing oder Straining handeln kann. Das Bossing kennzeichnet die Schikane durch einen Vorgesetzten, der einen Mitarbeiter beispielsweise bloßstellt oder überzogene Kritik übt.  Im Gegensatz dazu bezeichnet das Staffing Versuche von Mitarbeitern, einen Vorgesetzten zu schikanieren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn diese dem Vorgesetzten wichtige Informationen verheimlichen, um ihm zu schaden. Beim Straining stellen Mitarbeiter Kollegen unter anderem schier unlösbare Aufgaben oder zu viele Aufgaben in kurzer Zeit, um diesen absichtlich zu überfordern. Das Ziel: Es wird so lange Druck ausgeübt, bis das Opfer erkrankt und das Unternehmen verlässt.

Wird die Meinung des Opfers in Meetings öffentlich angezweifelt, um die betroffene Person lächerlich zu machen, handelt es sich um das Gaslighting. Hier versuchen Mitarbeiter oder Vorgesetzte, die Kompetenz des Betroffenen in Frage zu stellen und das Opfer zu verunsichern. Beim Mobbing gilt grundsätzlich: Angriffe richten sich in der Regel gegen eine Person und finden über einen längeren Zeitraum statt. Das Opfer ist unterlegen und leidet an Folgeerscheinungen wie einem geringen Selbstwertgefühl und Krankheiten psychischer oder physischer Natur.

Was zählt als Mobbing am Arbeitsplatz?

Wer Angst vor der Arbeit, seinen Kollegen oder Vorgesetzten empfindet, leidet womöglich unter einem Fehlverhalten der Beteiligten in einem spezifischen Unternehmen. Dabei kann es sich um Mobbing handeln. Doch in welchen Situationen sprechen Experten tatsächlich von “Mobbing”? Was als Mobbing zu bezeichnen ist, legte das Landesarbeitsgericht Thüringen (LAG) fest:

  • Vorgesetzte oder Mitarbeiter diskriminieren oder schikanieren einen Betroffenen. Auch Anfeindungen durch Vorgesetzte und Kollegen können dem Mobbing zugeordnet werden.
  • Es besteht eine klare Täter-Opfer-Beziehung. Das Mobbingopfer ist seinen Widersachern unterlegen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Gruppe einen Betroffenen mobbt. Zudem besteht auch dann eine Beziehung, wenn die Anschuldigungen anonym getätigt werden.
  • Die Handlungen finden über einen längeren Zeitraum hinweg statt. Sie erfolgen systematisch. Das bedeutet, dass die Feindseligkeiten zum Beispiel körperliche oder psychische Beschwerden bei dem Opfer verursachen.
  • Mobbing liegt vor, wenn die Handlungen gegen das Gesetz verstoßen. Hier wird der Betroffene zum Beispiel durch unrechtmäßige Kritik zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes gedrängt.

Mobbing kann somit beispielsweise Beleidigungen sowie Tätlichkeiten wie die Androhung von Gewalt oder sexuelle Belästigungen umfassen. Gleiches gilt für die Verspottung aufgrund der Hautfarbe, der Nationalität, der Religion, der politischen Einstellung, des Geschlechts, des Privatlebens oder eines Handicaps. Des Weiteren wird die stetige Zuweisung von nicht realisierbaren Aufgaben in einem festgelegten Zeitraum, die Auferlegung sinnloser Aufgaben, der Entzug von Aufgaben und ungerechtfertigte Abmahnungen als Mobbing bezeichnet. Halten Vorgesetzte oder Kollegen dem Betroffenen arbeitsnotwendige Informationen vor, verweigern diese Gespräche oder versetzen sie das Opfer, um den Kontakt zu Kollegen zu unterbinden, ist auch dies als Mobbing zu werten.Wer sich unsicher ist, ob es sich bei den Schikanen am Arbeitsplatz um Mobbing handelt, kann sich im Handbuch Arbeitsrecht weitere Informationen beschaffen.

Welches Verhalten zeigen Mobber für gewöhnlich?

Als Faustregel gilt: Mobbing verfügt über zahlreiche Gesichter. Der Kreativität der Mobber sind dabei keine Grenzen gesetzt. Umso schwieriger gestaltet es sich für Laien, Vorfälle korrekt einzuschätzen. Doch wie verhalten sich Mobber in der Regel? Kollegen oder Vorgesetzte, die eine spezifische Person einschüchtern, ständig in übertriebenem Maße kritisieren oder gar deren Ideen oder Kunden stehlen, werden als Mobber betitelt. Ihr Verhalten wirkt sich auf die Psyche, die Motivation, das Wohlbefinden und die Arbeitsleistung des Mobbingopfers aus.

Häufig verfügen Mobber über eine Machtposition. Aus dieser heraus üben sie Kontrolle über Mitarbeiter aus und fühlen sich diesen überlegen. In vielen Fällen handelt es sich dabei um Männer, die Frauen schikanieren. Mobbing kann jedoch auch von Mitarbeitern und vom anderen Geschlecht ausgehen. Deshalb sollten Betroffene auf ihr Bauchgefühl vertrauen. In vielen Fällen erweist sich die intuitive Einschätzung der Situation nämlich als richtig. Im Verhalten unterscheiden sich die Geschlechter beim Mobbing laut aktueller Erkenntnisse übrigens nicht.

Laut, bösartig und verletzend verhält sich der Choleriker. Er nutzt jede Chance, um andere zu demütigen. Gleichzeitig schätzt er das Gefühl, dass Vorgesetzte oder Kollegen Angst vor ihm empfinden. Die zweiköpfige Schlange wiederum erweckt zunächst einen vertrauenswürdigen Eindruck. Allerdings stellt sich schnell heraus, dass der “Freund” jede sich bietende Gelegenheit nutzt, um zu lästern, persönliche Informationen weiterzuleiten oder Gerüchte in die Welt zu setzen. Das Selbstvertrauen von Betroffenen zerstört im Handumdrehen der Kritiker. Er übt ungerechtfertigte Kritik – und das häufig. In einigen Fällen verfälscht der Kritiker sogar Arbeitsergebnisse des Betroffenen, um sich selbst aufzuwerten.

Der Machtspieler dagegen trägt dazu bei, dass Prozesse nicht reibungslos und effizient verlaufen können. Er genießt das Gefühl der Macht und verweigert dem Betroffenen absichtlich Ressourcen wie Zeit oder Informationen. Mobber können auch in Gestalt des Aufmerksamkeitssuchenden auftreten. Diese Variante von Mobber möchte im Mittelpunkt stehen. Durch Schmeicheleien und Komplimente sichert sich der Aufmerksamkeitssuchende das Vertrauen seiner Vorgesetzten. Neue Mitarbeiter begrüßt der Mobber freundlich. Fehlt es diesem Typ Mobber allerdings an Aufmerksamkeit, wendet dieser unfaire Mittel an und schadet seinem Arbeitsumfeld.

Für unverzichtbar hält sich der Möchtegern. Er beobachtet Kollegen und Vorgesetzte, verkauft dessen Ideen als seine eigenen und übt Kritik aus Prinzip. Bei diesen Menschen handelt es sich um Trittbrettfahrer, die ihre Aufgaben häufig nicht zufriedenstellend erfüllen können. Die Leistung lässt zu wünschen übrig. Fehlt es dem Möchtegern an Respektbekundungen und Anerkennung, schadet er seinen Mitarbeitern. Der Besserwisser wiederum verfügt über den Glaubenssatz, dass für ihn keine Regeln des sozialen Zusammenlebens gelten. So pocht er auch dann auf seine Meinung, wenn die Fakten eine andere Sprache sprechen. Um seine Ziele durchzusetzen, beweist er eine Ellenbogenmentalität und nimmt bei dem Aufstieg auf der Karriereleiter bewusst in Kauf, andere Karrieren zu zerstören.

Ist Mobbing auf der Arbeit strafbar?

In Deutschland existiert keine strafrechtliche Vorschrift zum Thema “Mobbing”. Dennoch können einzelne Handlungen einen allgemeinen Strafbestand erfüllen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um Nötigung, Beleidigung oder Körperverletzung handelt. Ein Tipp: Jeder Mitarbeiter verfügt in einem Betrieb über das Recht, Beschwerde einzureichen. Dafür wendet sich dieser an die zuständige betriebsinterne Stelle. Zum Beispiel können Betroffene ihren Vorgesetzten informieren oder ein Mitglied des Betriebsrates um Hilfe bitten.

Der Arbeitgeber muss die Beschwerde ernst nehmen. Hält er diese für berechtigt, müssen entsprechende Maßnahmen zur Unterbindung folgen. Dies trifft bei einer Straftat zu. Jedoch ist der Arbeitgeber auch dann zu einer aktiven Handlung verpflichtet, wenn das Mobbing nicht als Straftat einzuordnen ist. Dies gilt, sofern die Schikanen mit einer Benachteiligung des Betroffenen einhergehen. Hier greift nämlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). 

Was ist das typische Mobbingopfer?

Eine Hornbrille, wenig Selbstbewusstsein und keine Kraft zur Gegenwehr: Das typische Mobbing-Opfer aus Film und Fernsehen erfüllt jegliche Klischees. In der realen Welt gilt jedoch: Zum Mobbing-Opfer kann jeder werden. Als besonders gefährdet gelten Arbeitnehmer, die nicht der Norm entsprechen. Sie stechen durch ihre Hautfarbe, eine Eigenart, ihre sexuelle Orientierung, besondere Leistungen oder kulturelle Hintergründe aus der breiten Masse heraus. Besitzen diese ein geringes Selbstbewusstsein, steigt die Gefahr, von potenziellen Mobbern ausgegrenzt und schikaniert zu werden.

Wo fängt Mobbing auf der Arbeit an?

Scherze auf Kosten eines Mitarbeiters, Getuschel und Beleidigungen? Wo fängt Mobbing eigentlich an? Eines steht fest: Mobbing weist zahlreiche Facetten auf und ist nicht leicht auszumachen. Grundsätzlich zeichnet sich das Mobbing durch wiederholte Angriffe aus. Diese finden bewusst statt, um dem Betroffenen Schaden zuzufügen. Der Mobbing-Report aus dem Jahr 2002 definiert Mobbing darüber hinaus als Handlung, bei der Personen “über einen längeren Zeitraum schikaniert, drangsaliert oder benachteiligt und ausgegrenzt werden”. Da es sich um Einzelfälle und individuelle Handlungen handelt, sollte jeder Fall im Detail betrachtet und analysiert werden. Nur so können Arbeitgeber unrechtmäßige Verhaltensweisen erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen.

Welche Stufen des Mobbings gibt es?

Wer unter dem Mobbing durch Kollegen leidet, wendet sich häufig zunächst an Familienmitglieder und Freunde. Da Betroffene in vielen Fällen nicht einschätzen können, ob es sich bereits um Mobbing oder um harmlose Späße beziehungsweise charakterbedingte Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter handelt, spielen diese Situationen herunter. Das engste Umfeld reagiert beschwichtigend und rät: “Sei nicht so empfindlich!” Der Psychoterror am Arbeitsplatz sollte jedoch ernst genommen werden. Schließlich kann die langfristige Schikane zu körperlichen und psychischen Erkrankungen führen, Stress auslösen und die Lebensqualität erheblich minimieren.

Demnach ist es von Bedeutung, dass Arbeitnehmer die Phasen des Mobbings kennen. Auf diese Weise fällt es einfacher, Situationen korrekt einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Doch aufgepasst: Eine offizielle Definition existiert nicht. Die vier Phasen können dennoch dazu beitragen, das Verhalten der Kollegen und das eigene Verhalten zu beleuchten. Die erste Phase wird als “Auslöser” bezeichnet. Ein Mitarbeiter handelt aus Sicht eines Kollegen oder Vorgesetzten falsch, hebt sich von der Masse ab oder vertritt Meinungen, die das Gegenüber nicht nachvollziehen kann. Der Auslöser führt zu einem konkreten Konflikt. Zu diesem Zeitpunkt kann die Schikane bereits einsetzen. In vielen Fällen erfolgt diese jedoch zeitversetzt. Phase 2 ist die “Zuspitzung”. Der Konflikt bleibt ungelöst. Statt zu kommunizieren, setzt sich der Mobber zum Ziel, das Opfer systematisch zu bedrängen, zu beleidigen oder lächerlich zu machen. Infolge der Schikane grenzen auch Mitarbeiter das Opfer aus.

Der Betroffene ist sozial isoliert und erhält keine Unterstützung aus seinem Arbeitsumfeld. Das Selbstbewusstsein leidet. Der Betroffene wird in die Opferrolle gedrängt – und sucht die Schuld unter Umständen bei sich. Zu diesem Zeitpunkt kann der Arbeitgeber Maßnahmen realisieren, um den Konflikt zu entschärfen. Bleibt dies aus, folgen Phase 3 und 4. In der dritten Phase, der “Eskalation”, nehmen die Mobbingversuche über Monate oder Jahre zu. Die Handlungen des Mobbers hinterlassen psychische oder körperliche Spuren. So kann sich das Mobbingopfer zum Beispiel nicht mehr konzentrieren, zittert vor Angst und macht Fehler, die nicht unbemerkt bleiben. Wegen der Fehler wird das Opfer nun auch von anderen Personen kritisiert. Versetzungen, Abmahnungen oder Kündigungen können folgen.

Die vierte Phase wird als “das Ende” betitelt. Der Mobber erreicht sein Ziel. Das Mobbingopfer verlässt den Betrieb, wird versetzt oder hat sich die Chance auf eine Beförderung verspielt. Gleichzeitig erhöhen sich die Fehlzeiten durch Krankschreibungen. Auch eine dauernde Arbeitsunfähigkeit ist möglich. Häufig erkennt das Opfer erst jetzt, dass es sich um Mobbing handelt.

Was tun, wenn man gemobbt wird auf der Arbeit?

Wer gemobbt wird, sollte sich umgehend an den Arbeitgeber wenden. Besteht ein Betriebsrat, sollte auch dieser einbezogen werden. Letztgenanntes gilt insbesondere, wenn das Mobbing von dem Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber ausgeht. Der Arbeitgeber unterliegt der Fürsorgepflicht und muss bei dem Verdacht auf Mobbing handeln. Er ist dazu verpflichtet, das Mobbing zu unterbinden. Im Einzelfall kann dieser dem Betroffenen ein Zurückbehaltungsrecht einräumen. Der Mitarbeiter muss dann nicht mehr auf der Arbeitsstätte erscheinen. Diese Maßnahme gilt dem Schutz des Arbeitnehmers. Eine weitere Alternative stellt die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer dar. Dies ist möglich, wenn der Arbeitgeber keinerlei Maßnahmen gegen das Mobbing im Arbeitsplatz umsetzt.

In diesem Fall kann der Arbeitnehmer unter Umständen Ansprüche auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes oder Ansprüche auf den Ersatz der Behandlungskosten im Krankheitsfall geltend machen. Erstgenanntes können Arbeitnehmer nur erhalten, wenn ein Arzt die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Mobbing bestätigt. Bei Beleidigungen kann eine Geldentschädigung aufgrund einer Verletzung der Ehre oder der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Betracht gezogen werden. Der Arbeitgeber kann auch einen Aufhebungsvertrag vorschlagen. Der Betroffene sollte in diesem Fall eine Abfindung verlangen.

Weiterhin ist anzumerken: Damit der Betroffene das Mobbing im Falle eines Rechtsstreits beweisen kann, sollte dieser alle Vorfälle zwischen dem Täter und Opfer schriftlich und möglichst detailliert dokumentieren. Hier ist anzuraten, ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Mobbing-Opfer sollten auch nicht davor zurückscheuen, Mitarbeiter zu informieren, um Unterstützung zu erhalten. Auch diese sollten Vorfälle dokumentieren. Eine Kündigung oder das Fernbleiben von der Arbeitsstätte sollten Betroffene erst realisieren, wenn diese arbeitsrechtlich beraten wurden. Außerdem ist es sinnvoll, ärztliche Hilfe zu suchen und den Mediziner über die Mobbingvorfälle zu informieren.

Soll man es ignorieren, wenn man gemobbt wird?

Augen zu und durch. Diese Taktik mag verlockend erscheinen. In der Praxis erweist sich diese jedoch als wenig sinnvoll. Ignoriert das Mobbingopfer die fiesen Sprüche oder die körperlichen Angriffe seines Mobbers am Arbeitsplatz, kann dieses Verhalten den Mobber zu weiteren Handlungen motivieren. Statt die Vorfälle zu vergessen, sollten Betroffene dem Täter eine kurze Retourkutsche geben. Geeignet sind kurze und möglichst gelangweilt klingende Äußerungen wie die Folgenden:

  • “Na und?”
  • “Und das soll lustig sein?”
  • “Wen interessiert das denn?”
  • “Und mich sollte das interessieren, weil…”
  • “Was auch immer du damit meinst.”

Nach der Retourkutsche entfernen sich die Mobbing-Opfer zügig, aber ruhig. So geben Sie dem Mobber keine Chance auf eine Reaktion. Gleichzeitig signalisieren sie, dass sie an einer Antwort ihres Gegenübers nicht interessiert sind. Mobbing-Opfer sollten sich keinesfalls dazu hinreißen lassen, ihre Mobber ebenfalls zu schikanieren. Stattdessen ist es hilfreich, einen anbahnenden Konflikt sofort zu klären und sich Unterstützung durch Vorgesetzte, den Betriebsrat oder Mitarbeiter zu suchen.

Wo kann ich mir Hilfe holen?

An wen kann sich ein Mobbing-Opfer wenden? Diese Frage stellen sich unzählige Betroffene, die Mobbing am Arbeitsplatz erleben. Der Zwiespalt: Wer aktiv Hilfe einfordert, fürchtet, als schwach und hilfsbedürftig zu gelten. Der Mobber verfolgt jedoch genau dieses Ziel und setzt darauf, dass sich das Mobbing-Opfer zurückzieht und das Problem verdrängt. Betroffene sollten sich deswegen umgehend an den Arbeitgeber, den Betriebsrat oder ihre Kollegen wenden. Durch ihre Handlung beweisen sie echte Stärke. Obendrein signalisieren sie, dass sie das Problem umgehend lösen möchten. Zu empfehlen ist dies in Phase 1 bis 4.

Den ersten Schritt bildet immer die betriebsinterne Problemlösung. Ferner können Betroffene sich an ihren Hausarzt wenden und sich bei Bedarf krankschreiben lassen. Kraft schöpfen Mobbing-Opfer außerdem aus Gesprächen mit Herzensmenschen oder in Selbsthilfegruppen. Beratend kann ein Anwalt zur Seite stehen, der die nächsten rechtlichen Schritte plant. Der Rechtsanwalt unterstützt Betroffene dabei, Lösungen wie eine außerordentliche Kündigung zu erwirken.

Wie kann man den Mobber verunsichern?

Wer Opfer eines Mobbingangriffs wird, sollte deutlich zeigen, dass das Verhalten nicht toleriert wird. Betroffene sollten ruhig und sachlich kontern und anschließend Konsequenzen folgen lassen. Um den Mobber zu verwirren, sollte der Betroffene Selbstbewusstsein ausstrahlen und gelangweilt erscheinen. Rechtfertigungen oder ein beleidigtes Verhalten sind nicht zu empfehlen.

Was mache ich, wenn ein Kollege gemobbt wird?

Wer Zeuge von einem Mobbingvorfall wird oder als Vertrauensperson einbezogen wird, kann dem Mobbingopfer unterstützend zur Seite stehen. Kollegen können sich die Situation zunächst erklären lassen. Dann identifizieren der Mitarbeiter und der Betroffene die Ursachen für das Mobbing und wägen Lösungen ab. Kommt es zu einem klärenden Gespräch mit dem Täter, kann der Kollege den Gemobbten begleiten und ihn bestärken. Findet die Attacke vor den Augen eines Zeugen statt, kann dieser auch direkt einschreiten. Häufig unterlassen Mobber Schikanen, wenn deutlich wird, dass das Mobbing-Opfer Unterstützung durch Teammitglieder erhält.

Wie sollte man mit mobbenden Mitarbeitern umgehen?

Führungskräfte können aktiv gegen Täter vorgehen. So sollten diese zunächst das Gespräch suchen. In einer 1:1-Situation mit dem Mobbenden erläutern die Zuständigen die Anschuldigungen des Betroffenen und geben dem Täter die Möglichkeit, sich zu erklären. Dann erläutern diese die Konsequenzen im Detail. Anschließend schlagen die Führungskräfte Lösungswege vor. Bereits im Erstgespräch sollten diese klar kommunizieren: Mobbing wird nicht geduldet.

Sollte man bei Mobbingverdacht den Chef oder den Betriebsrat einschalten?

In jedem Fall gilt: Mobbing-Opfer müssen den Tätern nicht allein gegenübertreten. Am Arbeitsplatz trägt der Arbeitgeber nämlich die Verantwortung dafür, dass kein Mitarbeiter ungerecht behandelt wird. Ob sich Betroffene an den Chef oder den Betriebsrat wenden, muss im Einzelfall abgewogen werden. Handelt es sich bei dem Chef um den Täter, sollte der Betriebsrat informiert werden. Gehen die Mobbingversuche von einem Mitarbeiter oder einem Vorgesetzten aus, kann der Chef einbezogen werden.

In einigen Fällen kann es sich auch lohnen, beide Parteien von Beginn an zu involvieren. Der Betriebsrat muss abwägen, ob er die Beschwerde für berechtigt hält. Trifft dies zu, muss er auf eine Verbesserung des Zustandes hinwirken. Reagiert der Arbeitgeber nicht wie gewünscht, kann der Betriebsrat den Fall an die Einigungsstelle weiterleiten. Diese wiederum prüft, welche Maßnahmen zu empfehlen sind. Der Arbeitgeber muss diese anschließend ergreifen.

Wann hören Mobber auf?

Die schlechte Nachricht vorweg: Mobber hören selten von allein auf, ihre Opfer bloßzustellen, verbal oder körperlich anzugreifen oder unter Druck zu setzen. Aus diesem Grund sollten sich Betroffene ihren Arbeitgeber, den Betriebsrat oder vertrauenswürdige Kollegen einbeziehen. Dieser Schritt sollte frühestmöglich erfolgen, um Folgeerkrankungen zu vermeiden und die eigene Psyche zu schützen. Im besten Fall vertrauen sich Mobbing-Opfer bereits in Phase 1 oder 2 des Mobbings weiteren Personen an.

Zwischenzeitlich können die Betroffenen jedoch auch selbst aktiv werden. Durch Schlagfertigkeit können diese versuchen, den Mobber zu verunsichern. Wer sich als zungenfertig erweist und deutlich signalisiert, dass die Sprüche des Täters keine Wirkung zeigen, kann den Mobber unter Umständen eigenständig in die Schranken weisen. Wichtig ist, dass sich das Opfer bewusst macht, dass das Mobbing mehr über den Täter als den Betroffenen aussagt. Kann das Mobbing-Opfer außerdem auf die Unterstützung des Arbeitgebers oder seiner Kollegen zählen, kann dies das Selbstbewusstsein und eine stabile Psyche stärken.

Warum werde ausgerechnet ich auf der Arbeit gemobbt?

Ängste, Depressionen oder körperliche Symptome: Sie treten schleichend auf. Betroffene, die Mobbing auf der Arbeit ausgesetzt sind, nehmen die Begleiterscheinungen häufig erst spät wahr. Statt Maßnahmen zu ergreifen und die psychische und physische Gesundheit zu beobachten, konzentrieren sich Mobbingopfer in der Regel auf die Analyse der Ursachen. Viele Betroffene suchen die Schuld bei sich. Sie fragen sich: Warum trifft es ausgerechnet mich? Hat der Mobber vielleicht sogar recht?

Hier gilt: Vom erfahrenen Geschäftsführer über den neuen Vorgesetzten bis hin zum Praktikanten – Mobbing kann jeden treffen. Häufig veranlassen feine Nuancen Mobber dazu, ihr Opfer ins Visier zu nehmen. Dabei kann es sich um die Hautfarbe oder einen Sprachfehler handeln. Auf die Faktoren können Betroffene selten Einfluss nehmen. Deswegen gilt: Gemobbte sind nicht immer Außenseiter. Häufig trifft es jedoch Menschen, die nicht der Norm entsprechen.

Die Handlungen des Mobbers sollen in der Regel seinen Status in der Gruppe festigen, die eigene Karriere vorantreiben oder das eigene kleine Selbstwertgefühl aufwerten. Ein Machtgefälle entsteht. Bei diesem ist das Opfer dem Täter über einen längeren Zeitraum unterlegen. Dafür instrumentalisiert der Mobber den Betroffenen. Um den Schaden an sich geht es dem Täter selten. Viel wichtiger ist jedoch: Mobbing sollte am Arbeitsplatz nicht geduldet werden. Opfer sollten Vorfälle deswegen umgehend melden. Aus Scham oder Angst sehen jedoch viele Betroffene von frühzeitigen Handlungen ab.

Die Gefahr: Schikanieren Angestellte einen Kollegen mehrfach, kann dies deutliche Spuren bei dem Opfer hinterlassen. Dabei muss es sich nicht um körperliche Angriffe handeln. Auch wiederholte, bewusst bösartige und vermeintlich harmlose Witze über die Herkunft, einen Charakterzug oder das Geschlecht können in der Summe zu gesundheitlichen Problemen und einem niedrigen Selbstwertgefühl führen.

Wie kann ich Mobbing nachweisen?

Mobbing am Arbeitsplatz schadet nicht nur der Gesundheit, sondern ist in erster Linie eines: schwer zu beweisen. Am einfachsten gelingt dies durch ein Mobbing-Tagebuch und Zeugen. In dem Mobbing-Tagebuch dokumentieren Betroffene alle Vorfälle zwischen dem Täter und Opfer unter Angabe des Datums und der Uhrzeit. Bei den Zeugen kann es sich um Arbeitskollegen handeln, die die Aussagen des Mobbing-Opfers im späteren Verlauf bestätigen können.

Obendrein sollten sich Betroffene von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Dieser kann einschätzen, ob es sich bei den Mobbinghandlungen im rechtlichen Sinne um Mobbing handelt. Denn Laien können – je nach Charakter – Situationen unterschiedlich deuten. Dies hängt beispielsweise davon ab, wie sensibel der Betroffene ist. Auch Vorerfahrungen von Arbeitnehmern spielen bei der Beurteilung des Mobbings eine zentrale Rolle.

Was passiert mit der Psyche, wenn man gemobbt wird?

Mobber entscheiden sich der Einfachheit halber häufig für Menschen, die wenig Unterstützung aus der Gruppe zu erwarten haben. Auf der Arbeit kann es sich hierbei um einen ungeliebten Kollegen handeln. Mobber handeln demnach strategisch. Im schlimmsten Fall färbt das Verhalten des Mobbers auf weitere Kollegen ab. Sie tun sich zusammen, um den Betroffenen gemeinsam zu schikanieren.

Bei dem Opfer führen die Schikanen häufig zu Stress, Angst und Traurigkeit. Ferner kann das Mobbing psychosomatische Symptome bei dem Opfer auslösen. Dies kann sich zum Beispiel in Form von Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Sehstörungen oder Verspannungen durch eine verkrampfte Muskulatur äußern. Auch Schwindel oder ein schlechtes Hautbild können durch Mobbing am Arbeitsplatz ausgelöst werden. Das Opfer von Mobbing kann zudem ungewöhnlich wachsam agieren oder sich feindselig verhalten. Das Risiko für eine Suchterkrankung, eine posttraumatische Belastungsstörung, eine Depression, eine Phobie und Suizidalität steigt.

Kann ich kündigen, wenn ich gemobbt werde?

Herrschen in einem Unternehmen eine wertschätzende Betriebskultur und eine Fehlerkultur, können sich Mobbing-Handlungen am Arbeitsplatz schwer etablieren. In Teams, in denen der berühmte “faule Apfel” – oder gar mehrere faule Äpfel – auf die Unternehmenskultur einwirken, sind Mitarbeitende dagegen unter Umständen dem Psychoterror eines oder mehrerer Kollegen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Betroffene ertragen die Schikanen der mobbenden Kollegen bis zu einem gewissen Grad. Als letzten Ausweg nehmen sie eine Eigenkündigung in Kauf. Doch ist dies in jedem Fall möglich?

Eine ordentliche Kündigung kann der Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen einreichen. Hier ist die Kündigungsfrist zu beachten. In der Regel muss die Kündigung bis zum Monatsende oder dem 15. eines Monats eingereicht werden. Bei einer fristlosen Kündigung muss nachgewiesen werden, dass das Arbeiten bis zum Fristende nicht zumutbar ist.Bei einem Mobbing-Fall kann sich das Unternehmen für eine Freistellung der mobbenden Kollegen entscheiden. Der Grund: Handelt es sich tatsächlich um Mobbing, fügt der Verursachende dem Betrieb und Mitarbeitern Schaden zu. Er stört überdies den Betriebsfrieden. Durch die Schutz- und Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber dazu angehalten, den Betroffenen vor weiteren Handlungen durch den Täter zu bewahren.

FAQ

Was ist indirektes Mobbing?

Beim indirekten Mobbing, auch passives Mobbing genannt, grenzen Täter Opfer aus und ignorieren diese.

Was zählt zu Schikane am Arbeitsplatz?

Laut Angaben des Bundesarbeitsgerichts handelt es sich bei Handlungen, die ein „systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ umfassen, um Schikane und damit um Mobbing.

Ist eine Krankschreibung wegen Mobbing auf der Arbeit möglich?

Führt das Mobbing zu Krankheitssymptomen, können sich Betroffene krankschreiben lassen.

Was ist ein typisches Zeichen für Bossing?

Das Bossing (Mobbing durch den Chef) äußert sich durch systematische Ausgrenzungen, Verletzungen, Entmutigungen oder Einschüchterungen am Arbeitsplatz durch den Chef. Diese erfolgen über einen langen Zeitraum.

Das Fazit – So gehen Arbeitnehmer mit Mobbing um 

Wer über einen längeren Zeitraum systematisch ausgegrenzt, lächerlich gemacht oder angegriffen wird, weist in der Regel infolge der verbalen oder körperlichen Angriffe ein kleines Selbstbewusstsein auf. Auch Angstzustände, Depressionen, körperliche Symptome wie ein hoher Blutdruck und Suizidgedanken können durch das Mobbing auf der Arbeit hervorgerufen werden. Opfer von Mobbing sollten die Vorfälle möglichst frühzeitig melden. Diese können sich an den Arbeitgeber, den Vorgesetzten oder den Betriebsrat wenden. Das Unternehmen trägt die Verantwortung, den Fall zu überprüfen und gegebenenfalls Konsequenzen für den Mobbenden folgen zu lassen.

Da das Mobbing körperliche und psychische Symptome auslösen kann, sollten Betroffene die Mobbinghandlungen des Täters nicht verschweigen oder ignorieren. Stattdessen ist es ratsam, von dem Beschwerderecht Gebrauch zu machen und die Diskriminierung, Ausgrenzung oder Belästigung durch einen Beschäftigten oder den Chef zu melden. Treten bereits psychosomatische Beschwerden auf, wenden Betroffene sich an ihren Hausarzt. Hier schildern die Mobbing-Opfer die Situation auf der Arbeit. Der Mediziner kann so einen Zusammenhang herstellen und den Arbeitnehmer krankschreiben. Eine Eigenkündigung sollte nur erfolgen, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommt, einen Maßnahmenplan zu entwickeln und diesen umzusetzen. Unter Umständen kann der Betroffene in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend machen. Über die Rechte und Möglichkeiten klärt ein Anwalt auf.

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