Allein im Jahr 2021 beschäftigten über 11.000 Unternehmen in Deutschland Leiharbeiter. 2022 gingen 830.000 Menschen einer Leiharbeit nach. Der Beschäftigungsanteil in der Zeitarbeit belief sich hier auf 2,3 Prozent. Im weltweiten Ranking belegte Deutschland somit Platz 8. Auf dem ersten Platz befand sich China. Der Vorteil der Überlassungen: Die Firmen binden sich nicht an die Fachkräfte oder Hilfskräfte. Stattdessen fungiert die Zeitarbeitsfirma als Arbeitgeber und entleiht die Angestellten bedarfsgerecht und in einem befristeten Zeitrahmen an dritte Unternehmen. Die Überlassungshöchstdauer, auch Höchstüberlassungsdauer genannt, beläuft sich auf mehrere Monate.
Zu diesem Zweck gehen das Zeitarbeitsunternehmen und das Kundenunternehmen eine Geschäftsbeziehung ein. Die Basis bildet der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Durch den Einsatz der Leiharbeiter erhöhen Unternehmen ihre Effizienz, bewältigen Auftragsspitzen und generieren zeitnah Unterstützung für die festen Teams. Doch was ist die befristete Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma? Worin unterscheiden sich Zeitarbeit und Leiharbeit? Wie lange darf ein Unternehmen einen Leiharbeiter ohne Unterbrechung im Betrieb beschäftigen? Und wann muss eine Übernahme erfolgen?
Befristete Arbeit – Zeitarbeit (Leiharbeit)
Die Zeitarbeit, auch als Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet, beschreibt das Ausleihen von Arbeitnehmern ohne Qualifikation oder mit mittlerer Qualifikation an ein anderes Unternehmen. Das Kundenunternehmen fungiert als Entleiher. Der ausgeliehene Mitarbeiter (der Zeitarbeiter) wird vor Ort in den Arbeitsablauf eingegliedert und zeitlich begrenzt eingesetzt. Die Höchstüberlassungsdauer beläuft sich auf mehrere Monate. Die Weisung übernimmt der Entleiher im Betrieb. Der Arbeitsvertrag besteht jedoch mit dem Zeitarbeitsunternehmen, dem Verleiher. Die Personalvermittlung oder das Dienstleistungsunternehmen kann den Vertrag verlängern, Urlaub gewähren, Abmahnungen aussprechen oder eine Kündigung ausstellen. Die Zeitarbeitsfirma verfügt über eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Ein Hinweis: Bevor ein Unternehmen einen Zeitarbeiter einstellen kann, muss der Betriebsrat der Überlassung zustimmen (§ 99 Betriebsverfassungsgesetz). Nicht zu verwechseln ist die Zeitarbeit mit dem Zeitvertrag. Letztgenannter beschreibt einen befristeten Arbeitsvertrag.
Eine Höchstüberlassungsdauer spielt hier keine Rolle. Leiharbeitnehmer dagegen verfügen über einen unbefristeten Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen. Während die Arbeit bei dem Kundenunternehmen also zeitlich begrenzt ist, ist der Mitarbeiter auf unbegrenzte Zeit bei seinem Arbeitgeber angestellt und profitiert von den Vorzügen eines unbefristeten Arbeitsvertrages. Durch die Arbeitnehmerüberlassung können Unternehmen spontan auf Auftragsspitzen reagieren, unsichere Zeiten überwinden und die Leistungsfähigkeit der Teams steigern. Die Leiharbeit bietet also die Chance, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten oder auszubauen und Umsätze zu steigern. Bezahlt werden Leiharbeiter pro Stunde. Die gesetzliche Lohnuntergrenze beträgt 12,41 Euro. Für die Zeitarbeit gilt jedoch seit dem 01.01.2024 bundesweit eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 13,50 Euro (Branchenmindestlohn).
Gemäß Equal Pay sind die Leiharbeiter dazu berechtigt, das gleiche Gehalt zu beziehen wie die festangestellten Mitarbeiter. Im Durchschnitt verdienen die Leiharbeitnehmer dennoch weniger als diese. Besteht der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen dem Personalvermittler und dem Kundenunternehmen über 18 Monate am Stück, muss der Zeitarbeiter von dem Kundenunternehmen übernommen werden oder an ein anderes Kundenunternehmen überlassen werden. Außerdem kann auch durch Öffnungsklauseln in Tarifverträgen eine andere Überlassungshöchstdauer festgelegt werden. Die Einhaltung der Regelung zur Höchstüberlassungsdauer kontrolliert die Bundesagentur für Arbeit. Verstößt ein Unternehmen gegen die Vorgabe, wird ein Bußgeld verhängt. Zeitarbeiter können aus Deutschland oder dem Ausland stammen. Eine Checkliste für Einstellung ausländischer Mitarbeiter hilft dabei, alle wichtigen Punkte für den Einsatz von Hilfs- und Fachkräften aus anderen Ländern zu berücksichtigen.
Der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Leiharbeit
Leiharbeit und Zeitarbeit wurden lange synonym verwendet. Heute wird der Begriff “Leiharbeit” als negativ empfunden und deswegen kaum noch genutzt. So sprechen wir heute von der “Zeitarbeit” oder “Arbeitnehmerüberlassung”. Zeitarbeitnehmer kämpfen häufig mit dem Vorurteil, sie seien keine vollwertigen Arbeitskräfte. Bestehende Teams können die Arbeitnehmer einer Zeitarbeitsfirma jedoch bereichern. Der Grund: Sie verfügen über Kenntnisse über Arbeitsabläufe in verschiedenen Unternehmen und sind nicht betriebsblind. Durch neue Anregungen, Ideen und Herangehensweisen der Leiharbeiter können Prozesse effizienter gestaltet und feste Abläufe überarbeitet werden.
Arbeitszeit eines Leiharbeiters in einem Unternehmen – Was gibt es zu beachten?
Für einen Zeitarbeitnehmer gelten die gleichen Regeln wie für Festangestellte. Das bedeutet, dass der Leiharbeiter maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten darf. In besonderen Situationen oder Branchen werden Ausnahmen akzeptiert. Grundsätzlich darf der Leiharbeiter 18 Monate lang am Stück in einem Kundenunternehmen der Zeitarbeitsfirma eingesetzt werden. Eine Rückkehr ist möglich, wenn dieser in der Zwischenzeit mehrere Monate lang in einem anderen Kundenunternehmen eingesetzt wurde.
Das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
Die Rechte und Pflichten des Leiharbeitnehmers und des Verleihers sowie des Entleihers sind Bestandteil des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, kurz AÜG. Hier ist unter anderem geregelt, welche Erlaubnispflicht für wirtschaftlich tätige Verleiher besteht und wie lange eine Arbeitnehmerüberlassung zulässig ist. Gleichwohl enthält das Gesetz Vorgaben bezüglich Situationen, in denen keine Überlassungserlaubnis vorliegt und die Gleichstellung der Zeitarbeiter und Stammkräfte des Entleihers.
Wie hoch ist die maximale Arbeitszeit eines Leiharbeiters in einem Unternehmen?
Seit 2017 gilt eine Obergrenze von 18 Monaten. Das bedeutet, dass Zeitarbeitnehmer von Zeitarbeitsfirmen nicht länger als 18 Monate lang am Stück in derselben Position in einem Kundenunternehmen eingesetzt werden dürfen. So soll sichergestellt werden, dass Unternehmen Arbeitgeber übernehmen, die hervorragende Leistungen erbringen und Positionen langfristig besetzen sollen. Gleichzeitig verschafft die Regelung den Leiharbeitern mehr Sicherheit.
In der Praxis gehen Zeitarbeiter nach Ablauf der 18-Monats-Frist häufig zeitweise einer anderen Beschäftigung nach und kehren dann in das Kundenunternehmen zurück. Zwischen den Einsätzen verstreichen in der Regel nur wenige Monate. Der Zeitraum aller vorherigen Überlassung durch den Verleiher an den Entleiher wird vollständig angerechnet, sofern zwischen den Personalüberlassungen nicht mehr als drei Monate verstreichen.
FAQ
Was passiert nach 9 Monaten Zeitarbeit?
Zeitarbeiter verfügen über einen unbefristeten Arbeitsvertrag und dürfen 18 Monate lang für ein Kundenunternehmen eingesetzt werden. In Branchen ohne Tarifvertrag greift nach 9 Monaten außerdem das gesetzliche Equal Pay.
Was passiert nach 18 Monaten Zeitarbeit?
Nach 18 Monaten Zeitarbeit muss der Zeitarbeiter das Kundenunternehmen nach den Regeln des AÜG wechseln. Dies entspricht der zulässigen Überlassungshöchstdauer. Länger als 18 Monate darf dieser also nicht am Stück für ein Kundenunternehmen tätig sein. Den Einsatz bei einem anderen Unternehmen leitet der Arbeitgeber (das Zeitarbeitsunternehmen) in die Wege.
Wie oft darf man über Zeitarbeit verlängert werden?
Zeitarbeit geht oftmals mit einem unbefristeten Vertrag einher. Eine Verlängerung der unbefristeten Verträge von Leiharbeitern ist deswegen nicht notwendig.
Wie lange kann man Zeitarbeit arbeiten?
Die Zeitarbeit können Arbeitskräfte so lange wie gewünscht nachgehen. So sammeln die Leiharbeiter Erfahrung auf dem Arbeitsmarkt und profitieren von Beginn an von einem festen Arbeitsverhältnis.
Das Fazit – 18 Monate lang dürfen Zeitarbeiter für ein Kundenunternehmen eingesetzt werden
Die Zeitarbeit birgt Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer und Unternehmen. Wer sich einen Überblick über diverse Berufe und Branchen verschaffen, einer Arbeitslosigkeit entgehen, seine Möglichkeiten erweitern oder erste Berufserfahrungen sammeln möchte, kann als Zeitarbeitnehmer in der Zeitarbeitsbranche tätig werden. In diesem Fall schließt der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen. Dieses verleiht die Arbeitskraft an ein drittes Unternehmen. Die Arbeitsbedingungen ähneln denjenigen der Festangestellten im Kundenunternehmen. Das dritte Unternehmen kann eine außergewöhnliche Situation wie eine Auftragsspitze durch die Unterstützung der Zeitarbeiter meistern und profitiert von Externen, die keine Betriebsblindheit aufweisen und das Team durch neue Ideen bereichern.
Während des Einsatzes und der festgelegten Dauer der Überlassung gelten die Unternehmensregeln des Kunden. So haben sich Zeitarbeiter zum Beispiel an die geltenden Pausenregeln zu halten. Dabei gilt: Ein Zeitarbeiter darf maximal 18 Monate lang in einer bestimmten Position für ein Unternehmen tätig sein. Die Höchstüberlassungsdauer ist Bestandteil vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Ab dem 19. Monat muss der Personaldienstleister den Arbeitnehmer in einem anderen Kundenunternehmen einsetzen. Anschließend kann der Zeitarbeiter in das erste Kundenunternehmen zurückkehren, wenn dies gewünscht ist. Vorschriften zu Ausnahmefällen enthält der § 1 Absatz 1b Satz 3 und Satz 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.