
In Deutschland lebende Personen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, aber hier arbeiten und Einkommen erzielen, stehen vor bestimmten steuerlichen Pflichten. Die steuerrechtliche Behandlung differenziert dabei zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht – doch wann gilt welcher Fall? Wer in Deutschland ansässig ist und hier sein Einkommen erzielt, unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht. Das bedeutet, dass sämtliche weltweiten Einkünfte in Deutschland versteuert werden müssen. Arbeitnehmer aus dem Ausland, die beispielsweise in Deutschland arbeiten, aber in ihrem Heimatland wohnhaft bleiben, gelten hingegen in den meisten Fällen als beschränkt steuerpflichtig. In diesen Situationen müssen lediglich die Einkünfte, die aus deutschen Quellen stammen, in Deutschland versteuert werden. Dieser Artikel liefert wichtige Details zum Thema und zeigt polnischen Arbeitern in Deutschland, worauf sie beim Thema Steuern achten sollten.
Wann ist ein Ausländer in Deutschland steuerpflichtig?
Jeder, der in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgeht, sei es als Inländer oder als Ausländer, unterliegt prinzipiell der Pflicht, hierzulande Lohnsteuer zu entrichten. Die Staatsbürgerschaft spielt dabei keine Rolle, ebenso wenig die Natur des Arbeitsverhältnisses, sei es in einem internationalen Konzern oder im familiären Gastronomiebetrieb. Eine Ausnahme bildet die Situation, in der Arbeitnehmer von einem ausländischen Arbeitgeber zeitlich begrenzt, für weniger als ein halbes Jahr, nach Deutschland entsandt werden: In dem Fall bleibt die steuerliche Verantwortung im Heimatland des Arbeitnehmers. Diese Regelung wird durch die sogenannte 183-Tage-Regel näher bestimmt, wobei in diesem Zeitraum auch keine Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland fällig werden.
Speziell bei Wander- und Saisonarbeitern sowie Grenzgängern, die meist aus EU-Ländern für kurze Arbeitsaufenthalte nach Deutschland kommen, greift die beschränkte Steuerpflicht, die sich nur auf in Deutschland erzielte Einkommen erstreckt. In diesem Fall erhalten sie statt einer elektronischen Lohnsteuerkarte eine spezielle Bescheinigung, die alle notwendigen Besteuerungsmerkmale für den Lohnsteuerabzug enthält. Spezielle Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und vielen Staaten weltweit stellen dabei sicher, dass die Einkünfte ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland besteuert werden können, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.
Für Arbeitnehmer aus Nicht-Abkommensländern, darunter viele Flüchtlinge aus afrikanischen Staaten oder Afghanistan, gelten komplexere Regelungen bei der Besteuerung. Eine Arbeitserlaubnis und damit die Möglichkeit, in Deutschland steuerpflichtig zu werden, setzt hier den Status als anerkannter Flüchtling voraus. Sobald eine solche Erlaubnis erteilt ist, werden Steuern auf das weltweite Einkommen fällig, sofern der Aufenthalt in Deutschland die Sechs-Monats-Grenze überschreitet. Bei kürzeren Aufenthalten bleibt die Steuerpflicht im Heimatland bestehen. Wichtig zu wissen ist auch: Wer seinen Wohnsitz im Ausland behält und dennoch für eine längere Zeit nach Deutschland zum Arbeiten kommt, muss unter Umständen Steuern in beiden Ländern zahlen.
Können polnische Arbeitskräfte in Deutschland eine Steuererklärung machen?
Polnische Arbeiter in Deutschland stehen vor der Herausforderung, die steuerlichen Pflichten zu verstehen und zu erfüllen. Grundsätzlich gilt, dass alle in Deutschland arbeitenden Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, steuerpflichtige Arbeitskräfte sind. Das betrifft auch die Einkünfte ausländischer Arbeitgeber, sofern diese in Deutschland eine Betriebsstätte haben oder die Arbeitnehmer im Rahmen bestimmter Verträge entsenden. Entscheidend ist auch hier, ob die Beschäftigten als unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig gelten:
Unbeschränkte Steuerpflicht tritt ein, wenn der polnische Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder sich länger als sechs Monate hier aufhält, und bedeutet die Steuerpflicht auf das Welteinkommen. Bei einer Beschränkung der Steuerpflicht, typischerweise wenn der Aufenthalt unter sechs Monaten liegt, werden nur die Einkünfte aus Deutschland versteuert. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Polen und Deutschland klärt, wo das Besteuerungsrecht liegt, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Polnische Arbeitskräfte können und sollten daher in Deutschland eine Steuererklärung abgeben, sofern sie hier Einkünfte erzielen, um ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen und mögliche Steuervorteile – beispielsweise familienbezogene Steuervergünstigungen – zu nutzen.
Welche Steuerklasse gilt für ausländische Arbeitnehmer?
Für ausländische Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in einem EU-Land haben, gelten spezielle Regelungen hinsichtlich der Steuerklasse und Kinderfreibeträge in Deutschland. So können Arbeitskräfte aus dem Ausland Kinderfreibeträge in voller Höhe in Anspruch nehmen, falls der Lebenspartner nicht in Deutschland steuerpflichtig ist. Eine besondere Bedingung ermöglicht es ausländischen Arbeitnehmern zudem, die Steuerklasse III zu nutzen – selbst wenn der Lebenspartner im EU-Ausland ansässig ist. Diese Regelung kommt zur Anwendung, wenn 90 Prozent des Familieneinkommens in Deutschland verdient wird oder das Einkommen des Partners im Ausland den doppelten deutschen Grundfreibetrag nicht überschreitet. Diese Lohnsteuer-Bestimmungen sollen die steuerliche Fairness für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer innerhalb der EU und eine gerechte Besteuerung des Arbeitslohns sicherstellen.
Welches Finanzamt ist für polnische Grenzgänger zuständig?
Seit dem 1. Januar 2020 müssen Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, auch im System der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren) registriert werden. Hierzu ist es notwendig, dass der Arbeitnehmer beim zuständigen Finanzamt den „Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen“ einreicht. Nach Erhalt der Steuer-ID werden diese Information sowie die Lohnsteuerabzugsmerkmale sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber elektronisch zugänglich gemacht.
Für Arbeitnehmer, die aufgrund von steuerlichen Besonderheiten wie Doppelbesteuerungsabkommen oder einer bestimmten Steuerklasse besondere Bedingungen geltend machen möchten, ist es erforderlich, einen gesonderten Antrag bei ihrem Betriebsstättenfinanzamt zu stellen. Als Betriebsstättenfinanzamt bezeichnet man das Finanzamt, das für die lohnsteuerlich relevante Betriebsstätte des Arbeitgebers zuständig ist. Die daraus resultierende Bescheinigung ist zeitlich limitiert und muss nach ihrem Ablauf neu beantragt werden, um die speziellen Steuervorteile weiterhin nutzen zu können.
Was brauche ich für die Steuererklärung in Deutschland?
Für die Erstellung der Einkommensteuererklärung in Deutschland ist es wichtig, dass alle dafür notwendigen Dokumente und Nachweise zur Verfügung stehen, die allgemeine Angaben zur Person, zum Arbeitslohn und zu den finanziellen Verhältnissen enthalten. Relevant sind hier unter anderem die Einkommensnachweise, die nicht nur das Gehalt umfassen, sondern auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, falls zutreffend. Kosten, die im Zusammenhang mit der Arbeit oder der Vermietung entstanden sind, zählen zu den Werbungskosten und sollten ebenso dokumentiert werden. Wer Kinder hat, benötigt auch hierzu entsprechende Nachweise, beispielsweise für die Beantragung des Kindergelds. Sonderausgaben wie Versicherungsbeiträge oder Spenden sowie außergewöhnliche Belastungen bei besonderen Lebensumständen und Angaben zu eventueller Freistellung von der Arbeit gehören ebenfalls dazu.
Ist es strafbar, wenn man keine Steuererklärung macht?
Die Frage, ob es strafbar ist, keine Steuererklärung abzugeben, hängt von den genauen Umständen ab: Wenn das Finanzamt eine Steuererklärung anfordert und keine Antwort erhält, kann es ein Zwangsgeld verhängen. Dieses beginnt bei Beträgen zwischen 100 und 500 Euro und kann bei wiederholtem Versäumnis erheblich ansteigen, bis hin zu 25.000 Euro. Unbezahlte Zwangsgelder können im Ernstfall sogar zu einer Ersatzzwangshaft führen. Bleibt die Steuererklärung weiterhin aus, schätzt das Finanzamt das Einkommen – häufig zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Einsprüche gegen solche Schätzungen sollten schnell und idealerweise mit der nachgereichten Steuererklärung erfolgen.
Steuerhinterziehung, also das vorsätzliche Verschweigen steuerrelevanter Informationen, um Steuern zu sparen, ist eine Straftat, die zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen kann. Die Vermeidung der Steuererklärung aus taktischen Gründen fällt potenziell unter diesen Tatbestand, besonders wenn dabei der Vorsatz im Spiel ist. Die meisten Verurteilungen resultieren in Geldstrafen, wobei Freiheitsstrafen oft zur Bewährung ausgesetzt werden. Es kommen zusätzlich Nachzahlungen, Zinsen und Säumniszuschläge hinzu. Vor diesem Hintergrund ist es klug, die Steuerangelegenheiten zeitnah und vor allem transparent zu klären, um weitere Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Wer muss in Deutschland keine Steuererklärung machen?
In Deutschland ist die Einreichung einer Steuererklärung nicht für alle verpflichtend. Besonders Arbeitnehmer, die in der Steuerklasse I eingruppiert sind und ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen, sowie Ehepaare, die nach der Steuerklassenkombination IV/IV besteuert werden – sofern sie nicht das Faktorverfahren wählen –, sind in vielen Fällen von der Pflicht befreit. Ihre Einkünfte gelten bereits im Vorfeld als versteuert, wodurch die Vorlage einer Steuererklärung an das Finanzamt häufig nicht erforderlich wird. Dennoch zeigt sich, dass eine freiwillige Abgabe für diese Personengruppen lohnenswert sein kann, denn in vielen Fällen ergeben sich Möglichkeiten einer Steuerrückerstattung. Trotz keiner expliziten Aufforderung durch das Finanzamt kann sich also die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung finanziell positiv auswirken.
Für ausländische Arbeitnehmer aus EU-Staaten, die in Deutschland tätig sind, gelten spezielle Regelungen in Bezug auf die Steuererklärung. Auch wenn sie in Deutschland arbeiten und Arbeitslohn erhalten, kann es sein, dass sie unter bestimmten Bedingungen nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind:
- Beschränkte Steuerpflicht: Wenn Arbeitskräfte in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und sich weniger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten in Deutschland aufhalten, sind sie nur mit ihren Einkünften aus deutschen Quellen steuerpflichtig. Eine Steuerklärung ist dann nicht in jedem Fall notwendig.
- Entsendung: Arbeitnehmer, die von einem ausländischen Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland entsandt werden und die Entsendung die Dauer von 183 Tagen innerhalb eines Steuerjahres oder eines 12-Monats-Zeitraums nicht überschreitet, bleiben im Heimatland steuerpflichtig – vorausgesetzt, die Vergütung wird nicht von einer Betriebsstätte des Arbeitgebers in Deutschland getragen.
- Doppelbesteuerungsabkommen: Wenn nach den Bestimmungen eines zwischen Deutschland und dem Heimatland des Arbeitnehmers bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zugesprochen wird und die Voraussetzungen für eine Besteuerung in Deutschland nicht erfüllt sind, muss ebenfalls nicht zwingend eine Erklärung abgegeben werden.
Fazit
Polnische Arbeitskräfte in Deutschland stehen je nach Aufenthaltsdauer und Art der Beschäftigung unterschiedlichen steuerlichen Pflichten gegenüber – so können sie entweder beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sein. Wichtig ist dabei auch die Beachtung der Doppelbesteuerungsabkommen. Für die korrekte Steuerabführung ist es sinnvoll, sich über die jeweiligen Anforderungen, wie die Erstellung einer Steuererklärung, zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um alle Vorteile zu nutzen und steuerliche Nachteile zu vermeiden. Arbeitskräfte aus dem Ausland finden beispielsweise auch auf der Seite von Make it in Germany Antworten auf ihre Fragen. Eine Anstellung bei Starke Jobs bietet polnischen Arbeitnehmern hier wertvolle Unterstützung und Beratung in steuerlichen Fragen und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Das erleichtert ausländischen Arbeitskräften aus Polen den Arbeitsalltag und ermöglicht es ihnen, sich voll auf ihre beruflichen Einsätze zu konzentrieren.