Freistellung von der Arbeit: Das sollten Sie wissen - Starke Jobs
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Freistellung von der Arbeit: Das sollten Sie wissen

Eine Freistellung von der Arbeit wird auch als Suspendierung bezeichnet und meint die Entbindung des Arbeitnehmers von seinen Pflichten zur Erbringung der Arbeitsleistung. Ob es sich dabei um eine dauerhafte oder begrenzte Zeitspanne handelt, sie einseitig vom Arbeitgeber angeordnet oder im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer erfolgt, ist individuell. In diesem Ratgeber gehen wir näher auf das Thema Freistellung ein und erläutern die wichtigsten Unterschiede zur Kündigung. Hier erfahren Sie außerdem, welche Gründe für eine Freistellung infrage kommen und welche Arten der Freistellung laut Arbeitsrecht unterschieden werden.

Was ist eine Freistellung genau?

Eine Freistellung umfasst sämtliche Sachverhalte, in denen Arbeitnehmer ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen müssen. Dafür ist eine ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers notwendig, in der er erklärt, dass er die Arbeitsleistung innerhalb einer bestimmten Zeitspanne oder endgültig nicht in Anspruch nehmen möchte.

Unterschied zwischen Freistellung und Kündigung

Eine Freistellung ist nicht mit der fristlosen Kündigung gleichzusetzen, obwohl man bei dieser auch sofort die Arbeitsleistung einstellt. Dabei handelt es sich jedoch um eine Kündigung ohne zeitliche Frist. Bei der Freistellung wird das Arbeitsverhältnis erst nach der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist beendet. Um als Arbeitgeber eine fristlose Kündigung einzuleiten, braucht es wichtige Gründe, wie Betrug, Diebstahl, Tätlichkeiten oder wiederholte Arbeitsverweigerung durch den Mitarbeiter. Für eine Freistellung braucht es diese Gründe nicht.

Welche Gründe kann eine Freistellung haben?

Für eine Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist kommen wiederum andere Gründe infrage, wie zum Beispiel:

  • Wegfall des Arbeitsplatzes und damit einhergehende fehlende Einsatzmöglichkeiten (zum Beispiel bei betriebsbedingter Kündigung)
  • Gefahr für den Geheimnisverrat
  • Verstoß gegen Wettbewerbsverbot, wie konkurrierende Tätigkeiten oder das Abwerben von Kunden
  • schwerwiegende Pflichtverletzungen, die auch fristlose Kündigung rechtfertigen würden
  • Wegfall der Vertrauensgrundlage bei Angestellten in leitenden Positionen

Verschiedene Arten von Freistellungen

Bei Freistellungen wird zwischen verschiedenen Arten unterschieden, die wir im Folgenden erläutern. Diese Freistellungsarten unterscheiden sich entweder hinsichtlich ihrer Regelung zur Bezahlung oder der Möglichkeit des Widerrufs.

Unbezahlte Freistellung

Die Anordnung einer unbezahlten Freistellung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist nicht möglich – auch dann nicht, wenn eine wirtschaftliche Ausnahmesituation des Unternehmens besteht. Anders sieht es jedoch aus, wenn dem oder der Beschäftigten eine Straftat nachgewiesen werden kann, wie zum Beispiel Unterschlagung oder Betrug. Dann besteht die Möglichkeit, entstandene Schäden auf den oder die Mitarbeiterin umzuwälzen, sodass die Schadenersatzansprüche gegen die der Gehaltszahlung aufgerechnet werden können. Im wirtschaftlichen Sinn wird auch dabei von einer unbezahlten Freistellung gesprochen, obwohl der Fall nicht exakt in diesen Bereich fällt.

Um einen Sonderfall handelt es sich beim Streik, weil die Beschäftigten dann Streikgeld von der Gewerkschaft erhalten, die den Streik organisiert hat. In manchen Fällen muss die unbezahlte Freistellung von Arbeitnehmer/innen erfolgen:

  1. Vertragliche Regelung: In Arbeits- oder Tarifvertrag, beziehungsweise der Betriebsvereinbarung ist die unbezahlte Freistellung geregelt. Dennoch braucht es dafür eine Genehmigung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin.
  2. Unbezahlter Urlaub bei anderen Mitarbeitenden: Wurde einem Kollegen oder einer Kollegin aus dem Team bereits unbezahlter Urlaub ermöglicht, haben die anderen Arbeitnehmer/innen automatisch ebenfalls ein Recht darauf.

Bezahlte Freistellung

Bei einer bezahlten Freistellung besteht der Anspruch auf Vergütung auch weiterhin. Arbeitnehmer/innen haben jedoch generell keinen Anspruch auf eine solche Freistellung von der Arbeit. Gesetzliche Ansprüche auf bezahlte Freistellungen sind:

  • Schwangerschaft/ Elternzeit
  • Pflege von Angehörigen
  • Kinderbetreuung
  • Stellensuche (nur im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder dem Ende einer Befristung)
  • Termine bei der Arbeitsagentur
  • Arzttermine
  • Medizinische Vor- und Nachsorge
  • Erholungsurlaub

Widerrufliche Freistellung

Im Falle einer widerruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber den freigestellten Mitarbeiter jederzeit dazu aufrufen, wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren, um dort die Arbeit wie gewohnt aufzunehmen. Dieser Pflicht müssen die Arbeitnehmer nachkommen. Gängige Beispiele für diese Form der Freistellung sind zum Beispiel Urlaube oder eine Suspendierung, die bis Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist besteht.

Unwiderrufliche Freistellung

Unwiderrufliche Freistellungen müssen im Normalfall ausdrücklich vom Arbeitgeber als solche erklärt werden. Erstmal ausgesprochen, sind sie meist endgültig und können dann nicht mehr zurückgenommen werden. Demnach verzichtet der Arbeitgeber darauf, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers weiterhin in Anspruch zu nehmen. Enthalten kann die unwiderrufliche Freistellung noch offene Urlaubs- oder Freizeitausgleichsansprüche. In Bezug auf die Sozialversicherung bestehen damit in der Regel keine Auswirkungen. Zudem wird im Falle einer Kündigung das festgelegte Ende des Arbeitsverhältnisses nicht geändert, sodass es nach wie vor mit dem Ablauf der Kündigungsfrist eintritt. Sofern keine Erklärung zur Widerruflichkeit der Freistellung durch den Arbeitgeber erfolgt, sind die weiteren Umstände ausschlaggebend dafür, ob sie als widerruflich oder unwiderruflich aufgefasst werden muss.

Rechtliche Grundlagen

Wie Sie sehen, kann eine Freistellung von der Arbeit auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Damit sie jedoch rechtskräftig ist, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt und wichtige Regeln eingehalten werden. Im Folgenden lesen Sie mehr über die gesetzlichen Bestimmungen einer Freistellung.

Welche Voraussetzungen müssen bei einer Freistellung erfüllt sein?

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Freistellungen unterschieden: der bezahlten und der unbezahlten Freistellung. Wann diese jeweils angewendet werden, ist von den jeweils gegebenen Voraussetzungen abhängig. So muss ein Arbeitnehmer in bestimmten Fällen unbezahlt freigestellt werden, zum Beispiel wenn:

  • eine Notsituation des Arbeitnehmers vorliegt, wie zum Beispiel plötzliche Krankheit eines Familienmitgliedes
  • vorliegender Tarifvertrag, Bestimmungen im Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine unbezahlte Freistellung vorsehen. Festgelegt sein sollten der Zeitraum und die zu erfüllenden Voraussetzungen. Zudem muss eine Genehmigung durch den Arbeitgeber vorliegen.
  • Kollegen des Mitarbeiters wurde in der Vergangenheit bereits unbezahlter Urlaub genehmigt. Dann hat auch der Arbeitnehmer Anspruch darauf.

Das sind die rechtlichen Grundlagen, auf die sich diese Regeln stützen:

  • Freistellung für Weiterbildungsmaßnahmen: Generell besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, bezahlten Bildungsurlaub zu nehmen (in allen Bundesländern, bis auf Sachsen und Bayern möglich). Doch auch unabhängig davon können Angestellte unbezahlt freigestellt werden, um an Weiterbildungen teilzunehmen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Fortbildung neben der Arbeit viel Zeit in Anspruch nimmt. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer für einen vorher bestimmten und definierten Zeitraum unbezahlt freistellen.
  • Bei Pflege von Angehörigen: In § 45 SGB V und §§ 2, 3 Pflege ZG ist geregelt, dass Arbeitnehmer/innen Anspruch auf unbezahlte Freistellung haben, wenn sie Kinder oder nahe Angehörige aufgrund einer Erkrankung pflegen müssen. Um die häusliche Pflege zu ermöglichen, muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter ganz oder zumindest teilweise freistellen.
  • Freistellung für Betreuung von Kindern: Laut dem Gesetzgeber haben Eltern das Recht, bis zu 36 Monate lang unbezahlt in Elternzeit zu gehen. Rechtliche Grundlage dafür ist das § 15 BEEG. Während der Zeit muss der Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin seiner/ihrer Arbeitspflicht nicht nachgehen. Der Arbeitgeber ist indessen davon befreit, den oder die Mitarbeiter/in zu bezahlen. Mit dem dritten Lebensjahr (8. Lebensjahr eigentlich) des Kindes endet das Recht auf die unbezahlte Freistellung.

Wann muss der Arbeitgeber bezahlt freistellen?

Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht für Arbeitnehmer/innen generell nicht. Dennoch kommt es häufig bei Kündigungen zu einer solchen Freistellung von der Arbeit. Arbeitnehmern ist es dann möglich, das Unternehmen vor Ablauf der Kündigungsfrist zu verlassen, wobei weiterhin eine Bezahlung stattfindet. Weitere Gründe für bezahlte Freistellungen sind Erholungs- und Bildungsurlaube oder Arbeitsausfälle aufgrund von Krankheit. Eine bezahlte Freistellung kann aber auch als Ausgleich für die Betriebstätigkeit notwendig sein.

Ist man automatisch arbeitslos, wenn man freigestellt ist?

Bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung nach der Kündigung an, heißt das, dass der Arbeitnehmer nicht mehr dazu verpflichtet ist, seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung bis zum Ende der Kündigungsfrist zu erfüllen. Automatisch arbeitslos ist man als Arbeitnehmer dann jedoch nicht, weil das Beschäftigungsverhältnis erst mit Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist endet. Weil Arbeitsverträge in der Regel einen Beschäftigungsanspruch beinhalten, der bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses besteht, ist es Arbeitgebern nicht erlaubt, ihre Arbeitnehmer beliebig freizustellen.

Kann man eine Freistellung ablehnen?

Sofern keine vertraglich festgelegte Freistellungsklausel für den Arbeitgeber besteht, darf ein Arbeitnehmer, abgesehen vom Urlaub, nur dann freigestellt werden, wenn er damit einverstanden ist. Das bedeutet, dass man eine Freistellung durchaus ablehnen kann. Durch arbeitsrechtlich relevante Vereinbarungen, zum Beispiel Tarifverträge, kann dem Arbeitgeber aber das Recht zur Freistellung bei Kündigung eingeräumt sein, ohne dass es der Zustimmung des Arbeitnehmers bedarf. Auch der Arbeitgeber hat das Recht, eine durch den Arbeitnehmer gewünschte Freistellung abzulehnen. Ob er dieser zustimmt oder nicht, liegt rechtlich gesehen in seinem Ermessen.

FAQ

Das Thema Freistellung von der Arbeit ist sehr komplex, weshalb man sich gut damit befassen sollte. In diesem Bereich beantworten wir häufig gestellte Fragen zu den Unterschieden der bezahlten Freistellung und einer Abfindung, verbleibendem Urlaubsanspruch bei der Freistellung und der erlaubten Dauer einer Freistellung von der Arbeit.

Was passiert mit Urlaubsansprüchen bei einer Freistellung?

Besteht auch am letzten Arbeitstag noch Resturlaub des Arbeitnehmers, muss dieser vom Arbeitgeber ausgezahlt werden. Gilt die Freistellung während der Kündigungsfrist, bedeutet das nicht, dass der Resturlaub automatisch verfällt. Das ist nur dann der Fall, wenn es sich um eine unwiderrufliche Freistellung handelt und das Urlaubsentgelt ohne Vorbehalte zugesagt wurde.

Was ist besser: bezahlte Freistellung oder Abfindung?

In den meisten Fällen ist die bezahlte Freistellung der Abfindung vorzuziehen. Eine Abfindung kann sehr hoch sein (halbes bis ganzes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit). Erfolgt die Auszahlung der Summe auf einen Schlag, besteht die Gefahr, dass man als Arbeitnehmer in den Spitzensteuersatz gerät. Außerdem besteht kein pauschaler Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Trotz möglicher Steuerermäßigung nach Paragraf 34 Absatz 1 Satz 1, 2 für außerordentliche Einkünfte wie Abfindungen, sollte man sich als Gekündigter auf eine hohe Steuerzahlung einstellen. Erfahren Sie mehr bei uns über das Thema Steuererklärung für polnische Arbeiter in Deutschland.

Wie lange darf man freigestellt werden?

Bei der möglichen Dauer der Freistellung kommt es auf die Art der Freistellung an. Im Falle von Urlaub kann diese zwei Wochen betragen. Wird der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin nach einer Kündigung freigestellt, kann sich die Freistellung auf bis zu drei Monate ausdehnen. (Woher kommen die 3 Monate? Von gesetzlichen Kündigungsfristen? Dann wären es bis 7 Monate.)

Fazit

Eine Freistellung von der Arbeit kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Im Arbeitsrecht ist darunter die einseitige Anordnung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien des Arbeitsvertrages gemeint, einen Arbeitnehmer von allen Pflichten hinsichtlich seiner zu erfüllenden Arbeitsleistung zu befreien. Wie genau diese Freistellung aussehen kann, ist von den jeweiligen Gründen, Voraussetzungen und Regelungen abhängig. Unterschiede bestehen beispielsweise hinsichtlich der widerruflichen und der unwiderruflichen, sowie einer bezahlten und einer unbezahlten Freistellung. Nicht zu verwechseln ist die Freistellung mit einer Kündigung. Zwar werden Arbeitnehmer häufig im Falle einer Kündigung freigestellt. Dennoch endet das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf der gesetzlichen oder im Arbeitsvertrag geregelten Kündigungsfrist.

In vielen Fällen ist eine bezahlte Freistellung einer Abfindung vorzuziehen, weil durch Letztere hohe zu versteuernde Beträge anfallen können. Informationen zu ähnlichen Themen finden Sie auch in den zahlreichen Ratgebern auf unserer Seite. Informieren Sie sich jetzt zum Beispiel über polnische Arbeiter in Deutschland.

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