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Krankengeld ✔ Anspruch & Höhe einfach erklärt

Krankengeld: Anspruch und Berechnung der Höhe

Krankengeld ist eine der zentralen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dient der Absicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Wenn eine Krankheit dazu führt, dass Arbeitnehmer länger als sechs Wochen nicht arbeiten können, endet die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung. Ab diesem Zeitpunkt besteht Anspruch auf Krankengeld, wie es im Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgelegt ist.

Diese Lohnersatzleistung wird in der Regel in Höhe von 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts gezahlt. Für Versicherte bedeutet das eine wichtige finanzielle Unterstützung, wenn wegen derselben Krankheit weder im Betrieb, im Krankenhaus noch in einer Reha-Einrichtung gearbeitet werden kann. Das Krankengeld kann innerhalb von drei Jahren maximal 78 Wochen bezogen werden.

Dieser Artikel ist dazu gedacht, die Voraussetzungen für den Krankengeldanspruch zu erklären, die Höhe verständlich aufzuschlüsseln und praktische Hinweise zur Auszahlung und Berechnung zu geben.

🔍 Kurzüberblick zum Krankengeld

  • Anspruch auf Krankengeld entsteht nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und ist im SGB V geregelt.
  • Höhe des Krankengeldes: 70 % vom Bruttogehalt, höchstens 90 % des Nettogehalts; Obergrenze 128,63 € pro Tag (Stand 2025).
  • Dauer des Bezugs: maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung, inklusive der ersten sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
  • Besondere Fälle: Kinderkrankengeld für Eltern bei Betreuung eines kranken Kindes; Anspruchsmöglichkeiten für Selbstständige nur mit Wahltarif oder privater Zusatzversicherung.
  • Wichtige Hinweise: Lückenlose Krankschreibung, rechtzeitige Krankmeldung und vollständige Angaben des Arbeitgebers sichern die reibungslose Auszahlung.

Was genau ist Krankengeld?

Krankengeld ist eine finanzielle Leistung, die von der Krankenkasse gezahlt wird, sobald eine längere Arbeitsunfähigkeit eintritt. Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung, die an die Stelle des Arbeitsentgelts tritt, wenn nach sechs Wochen die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.

Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch V (SGB V), das klar regelt, unter welchen Bedingungen ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Der Zweck ist eindeutig: Versicherte sollen im Krankheitsfall nicht ohne Geld dastehen und trotz Einkommensausfall weiterhin abgesichert sein.

Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Bruttoarbeitsentgelt und dem Nettoarbeitsentgelt der letzten Monate und liegt in der Regel bei 70 Prozent des Bruttos, maximal 90 Prozent des Nettos. Gezahlt wird so lange, bis der Anspruch erschöpft ist – höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit.

Ob es sich um eine Behandlung im Krankenhaus, eine Reha-Maßnahme oder eine längere Krankschreibung handelt: Das Krankengeld schließt die finanzielle Lücke, die nach Ablauf der Lohnfortzahlung entsteht.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Ein Krankengeldanspruch entsteht nicht automatisch für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und es gibt klare Regeln, wer profitieren kann und wer nicht.

Anspruchsberechtigte Gruppen

  • Arbeitnehmer
    Wer länger als sechs Wochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig ist, erhält nach Ende der Lohnfortzahlung Krankengeld. Grundlage ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die lückenlos vorliegen muss.
  • Arbeitslose mit ALG I
    Wenn während des Bezugs von Arbeitslosengeld I eine längere Erkrankung auftritt, übernimmt die Krankenkasse nach sechs Wochen die Zahlungen. Die Höhe orientiert sich am vorherigen Arbeitslosengeld.
  • Selbstständige mit Wahlerklärung
    Selbstständige, die bei ihrer Krankenkasse einen Wahltarif abgeschlossen haben, können ebenfalls Krankengeld erhalten – meist ab der siebten Krankheitswoche. Ohne diesen Zusatzbeitrag besteht kein Anspruch.
  • Eltern
    Bei der Betreuung eines kranken Kindes greift das Kinderkrankengeld. Es ersetzt den Verdienstausfall, wenn ein Elternteil nicht arbeiten kann, um die Pflege zu übernehmen.

Kein Anspruch besteht für

  • Familienversicherte ohne eigenes Einkommen
  • Studierende, Praktikanten oder Minijobber ohne Zusatzabsicherung
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
  • Personen, die ausschließlich privat krankenversichert sind

Der Anspruch auf Krankengeld ist klar geregelt

Der Anspruch auf Krankengeld hängt also von klaren Bedingungen ab: Versicherte müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein, eine gültige Krankschreibung vorweisen und die Frist von sechs Wochen Entgeltfortzahlung abwarten. Erst danach springt die Krankenkasse mit der Auszahlung ein. Damit wird sichergestellt, dass Krankengeld wirklich dort ankommt, wo ein längerer Einkommensausfall entsteht.

Dauer des Anspruchs – wie lange wird gezahlt?

Das Krankengeld ist zeitlich klar begrenzt. Wer eine längere Arbeitsunfähigkeit nachweist, kann die Leistung nicht unbegrenzt beziehen. Im Gesetz ist festgelegt, dass Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt wird – bezogen auf dieselbe Erkrankung. Diese sogenannte Blockfrist sorgt dafür, dass der Anspruch nicht dauerhaft weiterläuft, sondern nach einer bestimmten Zeit endet.

In der Praxis bedeutet das: Während der ersten sechs Wochen einer Krankheit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt im Rahmen der Lohnfortzahlung. Erst danach springt die Krankenkasse ein. Die Zeit der Entgeltfortzahlung wird auf die 78 Wochen angerechnet, sodass realistisch höchstens 72 Wochen Krankengeld zur Verfügung stehen.

Die Frist bezieht sich stets auf eine konkrete Diagnose. Wer also wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wird, fällt wieder in diese Blockfrist. Erst wenn drei Jahre vergangen sind, beginnt ein neuer Zyklus und ein erneuter Anspruch auf Krankengeld kann entstehen.

Auch Sonderfälle wie Reha-Maßnahmen oder stationäre Behandlung im Krankenhaus sind eingeschlossen. Das Krankengeld läuft dabei so lange weiter, bis die Höchstdauer erreicht ist. Danach erfolgt die sogenannte Aussteuerung, und Betroffene müssen andere Absicherungen in Anspruch nehmen – etwa Leistungen der Agentur für Arbeit oder eine mögliche Erwerbsminderungsrente.

Höhe des Krankengeldes – die Berechnungsgrundlage

Krankengeld ist zwar ein verlässlicher Ersatz für das ausgefallene Arbeitsentgelt, doch die Höhe entspricht nicht dem vollen Gehalt. Damit stellt sich schnell die Frage, wie viel Geld tatsächlich ausgezahlt wird und welche Regeln dabei gelten.

Grundprinzip: 70 Prozent vom Brutto, 90 Prozent vom Netto

Die Berechnung des Krankengeldes orientiert sich am regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelt. Gezahlt werden 70 Prozent, allerdings mit einer klaren Obergrenze: Es dürfen höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts erreicht werden. Ein Beispiel verdeutlicht das: Liegt das monatliche Bruttoeinkommen bei 3.000 Euro, beträgt das Krankengeld 2.100 Euro. Gleichzeitig darf die Auszahlung aber nicht höher sein als 90 Prozent des Nettogehalts.

Berücksichtigung von Einmalzahlungen

Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld fließen anteilig in die Berechnung ein. Sie erhöhen somit das maßgebliche Arbeitsentgelt und damit auch die Höhe des Krankengeldes. Entscheidend sind die Angaben, die der Arbeitgeber der Krankenkasse übermittelt.

Höchstgrenze nach Beitragsbemessung

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Krankenkassen Beiträge berechnen. Daraus ergibt sich auch der maximale Krankengeldbetrag. Im Jahr 2025 liegt dieser bei 128,63 Euro pro Tag. Wer mehr verdient, erhält dennoch nur diesen Höchstsatz.

Abzüge und Sozialversicherung

Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Die Krankenversicherung selbst bleibt beitragsfrei. Das bedeutet, dass der tatsächliche Auszahlungsbetrag etwas niedriger ausfällt als die reine Berechnungsgröße.

Unterm Strich ist das Krankengeld eine wichtige finanzielle Absicherung, deckt aber nicht das komplette Einkommen ab. Ein Krankengeldrechner der Krankenkassen hilft dabei, die eigene Situation im Krankheitsfall besser einzuschätzen.

Kinderkrankengeld als Sonderfall

Nicht immer betrifft Krankengeld nur die eigene Arbeitsunfähigkeit. Auch wenn ein Kind erkrankt, können gesetzlich Versicherte finanzielle Unterstützung bekommen. In solchen Fällen greift das sogenannte Kinderkrankengeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird.

Der Anspruch entsteht, wenn ein Kind unter zwölf Jahren so krank ist, dass es Betreuung oder Pflege durch einen Elternteil braucht und deshalb nicht gearbeitet werden kann. Grundlage ist eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass das Kind krankheitsbedingt beaufsichtigt werden muss. Auch ältere Kinder mit Behinderungen können eingeschlossen sein.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes entspricht bis zu 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, bei berücksichtigten Einmalzahlungen sogar 100 Prozent. Gezahlt wird für eine begrenzte Zahl von Tagen pro Jahr: Pro Kind stehen meist bis zu 10 Arbeitstage zur Verfügung, bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch. Insgesamt gelten Höchstgrenzen, damit die Anspruchsdauer überschaubar bleibt.

Besonders in der Praxis zeigt sich, wie wichtig diese Regelung ist. Eltern können die notwendige Zeit für die Pflege ihres Kindes aufbringen, ohne komplett auf Einkommen verzichten zu müssen. So übernimmt das Kinderkrankengeld eine wichtige Rolle bei der Absicherung von Familien.

Krankengeld für Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler stehen beim Thema Krankengeld vor besonderen Bedingungen. Da kein Arbeitgeber vorhanden ist, der für die ersten sechs Wochen Entgeltfortzahlung übernimmt, hängt der Anspruch von der Wahl des Versicherungstarifs ab.

Anspruch nur mit Wahlerklärung

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt: Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nur, wenn Selbstständige bei ihrer Krankenkasse ausdrücklich einen entsprechenden Wahltarif abgeschlossen haben. Ohne diese Entscheidung gibt es zwar eine Absicherung im Krankheitsfall durch medizinische Behandlung, jedoch kein Geld für den Einkommensausfall. Mit Wahlerklärung wird Krankengeld in der Regel ab dem 43. Krankheitstag gezahlt.

Höhe und Grenzen

Die Höhe richtet sich wie bei Arbeitnehmern nach 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Auch hier gilt die Beitragsbemessungsgrenze als Oberlimit, was bedeutet, dass Selbstständige trotz hoher Einnahmen höchstens den gesetzlich festgelegten Höchstsatz erhalten.

Alternative: Private Krankentagegeldversicherung

Viele Selbstständige entscheiden sich zusätzlich für eine private Krankentagegeldversicherung. Sie kann flexibler gestaltet werden und ermöglicht eine Auszahlung bereits ab dem ersten Krankheitstag. Solche Angebote ergänzen die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll, da längere Krankheitswochen für Selbstständige schnell existenzbedrohend sein können.

Damit wird klar: Auch für Selbstständige ist das Krankengeld eine wichtige Form der Absicherung, allerdings nur dann, wenn die richtigen Vorkehrungen getroffen werden.

Anspruchsende und Aussteuerung

Auch wenn Krankengeld eine wichtige Absicherung darstellt, ist der Anspruch zeitlich begrenzt. Nach spätestens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren endet die Zahlung für dieselbe Erkrankung. Dieser Zeitpunkt wird als Aussteuerung bezeichnet. Die Blockfrist verhindert, dass Krankengeld unbegrenzt bezogen wird.

Erreicht eine versicherte Person das Ende dieser Frist, muss eine andere finanzielle Absicherung greifen. Häufig kommt dann die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung ins Spiel: Die Agentur für Arbeit zahlt Arbeitslosengeld, wenn eine Rückkehr in die bisherige Tätigkeit nicht mehr möglich ist. In anderen Fällen kann die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente erforderlich sein.

Aussteuerung betrifft besonders Menschen mit chronischen Erkrankungen, bei denen die Arbeitsunfähigkeit lange andauert. Auch Reha-Maßnahmen oder eine längere Behandlung im Krankenhaus zählen zu den Krankheitszeiten und werden auf die Blockfrist angerechnet. Damit ist es entscheidend, rechtzeitig die nächsten Schritte zu planen. Sozialdienste, Krankenkassen und Beratungsstellen unterstützen dabei, die passenden Anträge zu stellen und die weitere Absicherung zu sichern.

Antragstellung und Nachweise

Damit Krankengeld ausgezahlt wird, sind einige Nachweise notwendig. Zentrales Dokument ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt wird. Sie dient als offizieller Beleg, dass eine Krankheit vorliegt und die Arbeit nicht ausgeübt werden kann.

Die elektronische Krankmeldung (eAU) wird in der Regel direkt von der Praxis an die Krankenkasse übermittelt. Sollte dies nicht möglich sein, muss ein Papierausdruck eingereicht werden. Wichtig ist die lückenlose Krankschreibung. Sobald ein Tag ohne gültige Bescheinigung entsteht, kann der Anspruch verloren gehen.

Auch Angaben des Arbeitgebers spielen eine Rolle: Er meldet das bisherige Arbeitsentgelt an die Krankenkasse, damit die Höhe korrekt berechnet werden kann. Versicherte sollten daher sicherstellen, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen. So läuft die Auszahlung reibungslos. In der Praxis zeigt sich, dass Krankenkassen Nachfragen stellen, wenn Informationen fehlen. Ein frühzeitiger Austausch sorgt dafür, dass der Krankengeldanspruch ohne Verzögerung umgesetzt werden kann.

Steuern und Krankengeld: Was es zu beachten gibt

Auf den ersten Blick wirkt Krankengeld steuerfrei, da keine Lohnsteuer direkt abgezogen wird. Tatsächlich unterliegt es jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Die Zahlungen selbst bleiben steuerfrei, sie erhöhen aber den Steuersatz für andere Einkünfte wie Gehalt oder Rente. Dadurch kann am Jahresende eine höhere Steuerlast entstehen.

Wird im Kalenderjahr Krankengeld von mehr als 410 Euro bezogen, besteht zudem die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt berücksichtigt dann die Höhe des Krankengeldes bei der Berechnung des persönlichen Steuersatzes.

Ein Beispiel verdeutlicht die Praxis: Wer neben dem Krankengeld noch Teilzeit arbeitet oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hat, muss mit einem spürbaren Effekt auf die Steuer rechnen. Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig Rücklagen zu bilden. Krankenkassen stellen in der Regel Bescheinigungen über die Höhe des Krankengeldes aus, die den Versicherten für die Steuererklärung zur Verfügung stehen. So lassen sich Überraschungen vermeiden.

Typische Fehler beim Krankengeld vermeiden

Beim Krankengeld gibt es klare Regeln, doch kleine Versäumnisse können schnell große Folgen haben. Besonders häufig treten Probleme bei der Krankmeldung auf. Wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig an die Krankenkasse übermittelt, kann der Anspruch unterbrochen werden. Selbst ein einziger fehlender Tag reicht, damit die Auszahlung aussetzt.

Ein weiterer Stolperstein sind falsche Annahmen über die Dauer des Anspruchs. Viele glauben, Krankengeld werde unbegrenzt gezahlt. Tatsächlich ist nach 78 Wochen Schluss, innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung. Auch Missverständnisse rund um Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld führen in der Praxis zu Diskussionen, da diese zwar berücksichtigt, aber nicht immer vollständig angerechnet werden.

Ebenfalls wichtig: Der Anspruch ruht, wenn parallel andere Leistungen bezogen werden, etwa Übergangsgeld bei Reha-Maßnahmen. Wer dies übersieht, erlebt Überraschungen bei der Auszahlung. Wer die Bedingungen kennt und Unterlagen lückenlos führt, stellt sicher, dass Krankengeld verlässlich fließt.

Tipps zur finanziellen Absicherung

Krankengeld fängt zwar den größten Teil des Einkommensausfalls auf, ersetzt aber nie das volle Gehalt. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig über zusätzliche Absicherungen nachzudenken. Ein einfacher Schritt ist die Nutzung eines Krankengeldrechners, den viele Krankenkassen online zur Verfügung stellen. So lässt sich schon vor einer möglichen Erkrankung einschätzen, wie hoch die Auszahlung tatsächlich wäre.

Wer auf ein stabiles Einkommen angewiesen ist, kann außerdem eine private Krankentagegeldversicherung in Betracht ziehen. Solche Angebote greifen oft bereits ab dem ersten Krankheitstag und ergänzen die gesetzliche Leistung. Besonders Selbstständige oder Gutverdienende profitieren von dieser Absicherung, da das Krankengeld durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt ist.

Auch Rücklagen spielen eine wichtige Rolle. Ein finanzielles Polster sorgt dafür, dass Krankheitswochen nicht gleich zur Belastung werden. In manchen Fällen unterstützen zudem Sozialverbände oder Beratungsstellen mit praktischen Tipps rund um Ansprüche und Anträge.

Letztlich geht es darum, im Ernstfall nicht nur medizinisch, sondern auch finanziell gut aufgestellt zu sein. Wer die Möglichkeiten kennt, hat im Krankheitsfall die nötige Sicherheit, um sich voll und ganz auf die Behandlung und Genesung zu konzentrieren.

Krankengeld: Absicherung im Ernstfall

Krankengeld ist eine unverzichtbare finanzielle Leistung der Krankenkasse. Es sorgt dafür, dass auch in schwierigen Phasen wie längerer Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt die notwendige Absicherung besteht. Die klare Regelung im SGB V schafft Transparenz: Anspruch, Höhe und Dauer sind eindeutig festgelegt. Damit bleibt in der Krankheitswoche der Fokus auf der Genesung und nicht auf der Sorge ums Geld.

Wichtig ist, die Voraussetzungen zu kennen, die Krankschreibung lückenlos einzuhalten und rechtzeitig an mögliche Folgeansprüche zu denken. Mit einem Krankengeldrechner lassen sich Zahlen vorab prüfen, zusätzliche Versicherungen können sinnvoll ergänzen. So bleibt die finanzielle Stabilität auch im Krankheitsfall gesichert.

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