KRANKSCHREIBUNG – DAS MUSS MAN RECHTLICH BEACHTEN
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KRANKSCHREIBUNG – DAS MUSS MAN RECHTLICH BEACHTEN

KRANKSCHREIBUNG – DAS MUSS MAN RECHTLICH BEACHTEN

Hoppla. Gestern war noch alles Super und heute aber heute Morgen tropft die Nase, der Kopf tut weh und mein Körper fühlt sich an als wäre eine Dampfwalze drüber gefahren.

 

Krank sein nervt. Und eigentlich müsste ich schon längst zur Arbeit. Jetzt fällt die Entscheidung oft schwer, ob man sich den Tag in der Arbeit zumuten kann oder lieber im Bett bleiben sollte.
Manchmal kann das am besten ein Arzt beurteilen und im Zweifelsfall eine Krankschreibung ausstellen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Aber ab wann braucht man überhaupt diese? Sollte man während der Krankmeldung im Bett bleiben? Und darf man auch schon vor deren Ende wieder zurück zur Arbeit, wenn man sich wieder fit fühlt?

KRANKMELDUNG: AB WANN NÖTIG?

Wer Krankheitsbedingt zuhause bleibt, muss sich direkt am ersten Tag spätestens zwei Stunden nach dem eigentlichen Arbeitsbeginn bei seinem Arbeitgeber krankmelden.
Aller spätestens ab dem dritten Krankheitstag schreibt das Gesetz auch eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vor. Aber Achtung!
Bei Tarifgebundene Zeitarbeitsfirmen gilt das diese Bescheinigung schon am ersten Tag der Erkrankung oder in schweren Fällen am Folgetag der Erkrankung dem Arbeitgeber vorliegen sollt.

RÜCKWIRKENDE KRANKSCHREIBUNG

Wer am Wochenende krank wird und zum Beispiel Samstags oder Sonntags arbeiten muss, hat schnell ein Problem – denn einen Arzt zu finden
der einen am Wochenende eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ausstellt findet man selten. Kann man sich also rückwirkend krankschreiben lassen?
Laut den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien der Krankenkassen kann ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit erst ab dem Tag bescheinigen, an dem der Arbeitnehmer diesen auch Aufsucht.
Ist dem Arzt jedoch nachvollziehbar, dass der Mitarbeiter in den Tagen zuvor einen Arztbesuch machen konnte, darf er in Ausnahmefällen rückwirkend ein Attest erstellen.
Allerdings nur nach gewissenhafter Prüfung und nur bis zu drei Tage

GESUNDSCHREIBEN LASSEN?

Manchmal klappt es mit der Genesung zum Glück auch schneller als angenommen. Umso besser, dann hat man ein paar Tage mehr frei! Oder?

Der Irrtum, man dürfe vor Ende der Krankschreibung nicht zurück in den Betrieb, hält sich hartnäckig. Tatsache ist jedoch:
Jeder Arzt bescheinigt nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Diese Angabe ist also nicht verbindlich und mehr als Empfehlung zu verstehen. Ein frühzeitig genesener Mitarbeiter ist sogar dazu verpflichtet,
wieder zur Arbeit zu gehen! Dazu muss er sich auch nicht „gesundschreiben“ lassen – so etwas gibt es im deutschen Recht nämlich gar nicht.

KRANKSCHREIBUNG UND BETTRUHE?

 

Bedeutet jede Krankschreibung aber auch gleichzeitig, dass man das Bett nicht verlassen darf? Nicht ganz!
Hat der Arzt keine Bettruhe verordnet, darf sich der Arbeitnehmer auch in der Öffentlichkeit bewegen.
Der Sinn und Zweck einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist es allerdings, so schnell wie möglich wieder gesund
an den Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Verboten sind deshalb alle Aktivitäten, die den Heilungsprozess verlängern.

Also zum Beispiel Sport oder ein Barbesuch mit reichlich Schnäpsen bei einer schweren Erkältung. Sollt der Arzt dagegen
beispielsweise bei starken Rückenschmerzen viel Bewegung empfehlen, sind sogar Aktivitäten wie Schwimmen oder Radfahren erlaubt,
da sie die Genesung fördern.

Wer sich nicht schont und deswegen riskiert, länger auszufallen, muss damit rechnen eine Abmahnung zu kassieren oder im schlimmsten
Fall sogar seinen Arbeitsplatz zu riskieren. Deswegen lieber auskurieren und Freizeitaktivitäten auf wann anders verlegen.

KANN ICH WÄHREND DER KRANKHEIT GEKÜNDIGT WERDEN?

 

Während der Arbeitsunfähigkeit flattert die Kündigung des Arbeitsvertrags ins Haus. Entgegen der weitverstreuten Meinung ist
die Krankschreibung kein Hinderungsgrund für den Arbeitgeber, eine Kündigung auszusprechen. Im Gegenteil: Die Krankheit kann
im Ausnahmefall sogar der Grund für eine Kündigung sein.

Aber ganz so einfach können es sich Arbeitgeber zum Glück nicht machen. Wenn ein Unternehmen einen Angestellten
krankheitsbedingt rauswerfen will, muss es Hinweise darauf geben, dass die Gesundheitsprognose auch künftig schlecht
ist und dadurch die betrieblichen und wirtschaftlichen Belange des Arbeitgebers beeinträchtigt werden. Das ist zum Beispiel dann gegeben,
wenn Maschinen stillstehen, die Kollegen dauerhaft mehr arbeiten müssen oder wenn Personal aus anderen Arbeitsbereichen abgezogen werden muss,
um den Ausfall auszugleichen.
Die Unternehmen die ihr Personal anderen Unternehmen überlassen also sprich Zeitarbeit kommen besondere Umstände zum tragen.
Meldet der Entleihbetrieb Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma ab und benötigt sie nicht mehr kann der Verleiher aus wirtschaftlichen
Gründen den Mitarbeiter kündigen auch wenn dieser aktuell Krank geschrieben ist.

KRANKMELDUNG WEGEN KRANKEM KIND?

 

Kaum gehen die lieben Kleinen in den Kindergarten oder in die Schule holen sie sich jede Krankheit, die gerade rumgeht.
Doch was tun, wenn man sich um das kranke Kind kümmern muss?

Jeder Elternteil darf für die Betreuung des kranken Kindes zehn Arbeitstage im Jahr frei nehmen – so ist der gesetzliche Anspruch definiert. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Gesamtzahl, das heißt 20 Tage. Bei zwei Kindern verdoppelt sich die Anzahl der Krankheitstage. Bei mehr als zwei Kindern gibt es dann allerdings eine Obergrenze: Diese liegt bei 25 Tagen pro Elternteil und 50 Tagen bei Alleinerziehenden.

WELCHE VORAUSSETZUNGEN MÜSSEN ERFÜLLT SEIN ?

Väter und Mütter dürfen bei ihrem kranken Kind bleiben, wenn:

• das Kind jünger als zwölf Jahre ist
• der Arzt ein Attest ausgestellt hat
• die Betreuung und Pflege des Kindes aus ärztlicher Sicht erforderlich ist
• sowohl der entsprechende Elternteil als auch das Kind gesetzlich versichert sind
• keine anderen im Haushalt lebenden Personen, etwas Großeltern oder ein Au-Pair-Mädchen, das Kind betreuen können

Diese Fehlzeit bleibt für den Arbeitgeber unbezahlt und es springt die in diesem Moment die Krankenkasse ein.
Beim Kinderarzt erhält man einen gesondertem „Krankenschein“ zur Vorlage beim Arbeitgeber. Man sollte also auch die
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei erkranktem Kind der Krankenkasse melden.

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