Bürokratieabbau in der Zeitarbeit: Bundesregierung beschließt Ersetzung der Schriftform durch die Textform
Am 19. Juni 2024 hat das Bundeskabinett eine bedeutende Änderung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) beschlossen: Die Ersetzung der Schriftform durch die Textform für Zeitarbeitsverträge. Diese Änderung, Teil des Bürokratieentlastungsgesetzes IV (BEG IV), zielt darauf ab, die Zeitarbeitsbranche zu modernisieren und zu digitalisieren. Bevor sie in Kraft tritt, muss sie noch vom Bundestag und Bundesrat bestätigt werden. Vorteile der neuen Regelung Effizienzsteigerung:
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