
Befähigte Person Hebebühnen-Prüfung: Das sind die Vorgaben
Ob auf Baustellen, in Werkstätten oder in der Industrie – Hebebühnen kommen überall dort zum Einsatz, wo Höhen überwunden werden müssen. Damit diese Arbeitsmittel zuverlässig und sicher funktionieren, sind regelmäßige Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben. Diese Prüfung von Hubarbeitsbühnen darf jedoch nicht von beliebigen Mitarbeitenden übernommen werden. Gefragt ist spezielles Know-how – und eine klar definierte Qualifikation.
Die befähigte Person zur Überprüfung von Hebebühnen übernimmt diese verantwortungsvolle Aufgabe. Wer als Prüf-Person tätig werden will, benötigt technisches Verständnis, einschlägige Berufserfahrung und eine fundierte Schulung. Welche Voraussetzungen gelten, welche Inhalte vermittelt werden und warum die Funktion eine tragende Rolle für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb spielt, zeigt dieser Beitrag.
Was ist eine befähigte Person zur Prüfung von Hebebühnen?
Werden Hebebühnen im Betrieb eingesetzt, ist der Unternehmer gesetzlich verpflichtet, ihre Sicherheit in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen – und zwar von Personen, die dafür ausdrücklich qualifiziert sind. Die sogenannte „Befähigte Person zur Prüfung von Hebebühnen“ ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie dem DGUV Grundsatz 308-002 dazu berechtigt, den arbeitssicheren Zustand von Hebebühnen zu beurteilen und mögliche Schäden, Gefährdungen oder Abnutzungen fachgerecht zu dokumentieren.
Abgrenzung zum Sachkundigen
Die Begriffe „befähigte Person“ und „Sachkundiger“ werden im betrieblichen Alltag oft gleichgesetzt – dabei handelt es sich um zwei rechtlich unterschiedlich definierte Rollen. Wer sich mit der Prüfung von Hebebühnen befasst, sollte diese Unterscheidung kennen. Denn nur eine befähigte Person im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ist berechtigt, Prüfungen mit rechtsverbindlichem Charakter durchzuführen.
Rechtlicher Hintergrund
Der Begriff der befähigten Person ist eindeutig in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Er bezieht sich auf Personen, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und Kenntnisse über die zu prüfenden Arbeitsmittel in der Lage sind, deren sicheren Zustand zu beurteilen. Die Voraussetzungen und Anforderungen sind detailliert im DGUV Grundsatz 308-002 und weiteren Regelwerken beschrieben.
Der Sachkundige hingegen ist ein allgemeiner Begriff, der in verschiedenen Kontexten verwendet wird – zum Beispiel bei der Wartung, der Bedienung oder der Sichtkontrolle von Geräten. Die Bezeichnung ist gesetzlich nicht eindeutig definiert und beinhaltet keine formelle Qualifikation mit rechtlicher Wirkung. In vielen Fällen wird ein Sachkundiger für einfache Prüf- oder Wartungsarbeiten eingesetzt, die keine tiefgehende technische Bewertung erfordern.
Was darf wer prüfen?
Die befähigte Person zur Prüfung von Hebebühnen ist berechtigt, folgende Aufgaben zu übernehmen:
- Durchführung der wiederkehrenden Prüfung von Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen nach BetrSichV
- Beurteilung sicherheitsrelevanter Schäden und Gefährdungen
- Erstellung rechtssicherer Dokumentationen
- Festlegung von Prüffristen in geeigneten Abständen
Ein Sachkundiger darf hingegen lediglich einfache, meist herstellerbezogene Kontrollen durchführen – beispielsweise im Rahmen von Wartungsintervallen oder Sichtprüfungen. Eine vollständige Sicherheitsbeurteilung mit rechtlicher Tragweite ist ihm nicht gestattet, es sei denn, er erfüllt zusätzlich die Anforderungen an eine befähigte Person.
Warum die Unterscheidung wichtig ist
Für Arbeitgeber, Unternehmer und verantwortliche Mitarbeiter ist es entscheidend zu wissen, wer im Betrieb welche Aufgaben übernehmen darf. Wird eine sicherheitstechnische Prüfung durch eine nicht qualifizierte Person durchgeführt, kann das im Ernstfall zu erheblichen rechtlichen Folgen führen – von der Haftung bei Unfällen bis hin zu Problemen mit Behörden oder Versicherungen.
Die klare Benennung einer befähigten Person schafft Sicherheit und stärkt die Verantwortungsstruktur im Unternehmen. Sie stellt sicher, dass Arbeitsmittel wie LKW-Arbeitsbühnen, Kippbühnen oder Hubladebühnen fachgerecht überprüft werden – im Sinne des Gesundheitsschutzes und der Betriebssicherheit.
Anforderungen an eine befähigte Person
Nicht jeder, der mit Hebebühnen arbeitet, darf sie auch rechtlich verbindlich prüfen. Damit eine Person als befähigte Person zur Prüfung von Hebebühnen gelten kann, müssen bestimmte fachliche und praktische Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Anforderungen sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie im DGUV Grundsatz 308-002 klar geregelt.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur qualifizierte Personen die Verantwortung für die sicherheitstechnische Bewertung von Hebebühnen, Hubladebühnen oder LKW-Ladebordwänden übernehmen.
Fachliche Qualifikation
Grundlage ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf, idealerweise im Bereich Mechanik, Mechatronik, Maschinenbau oder Elektrotechnik. Alternativ kann auch ein langjähriger beruflicher Bezug zur Technik genügen, etwa durch Tätigkeit als Meister, Techniker, Betriebsingenieur oder spezialisierter Mitarbeiter im technischen Bereich.
Berufserfahrung im Umgang mit Hebebühnen
Die befähigte Person muss praktische Berufserfahrung im Umgang mit Arbeitsmitteln wie Hubarbeitsbühnen, Kippbühnen-Fahrzeug oder Scherenhebebühnen nachweisen können. Diese Erfahrung ist entscheidend, um technische Schäden, typische Gefährdungen und sicherheitsrelevante Abweichungen korrekt erkennen und beurteilen zu können.
Kenntnisse der relevanten Vorschriften und Technik
Erforderlich sind umfassende Kenntnisse in folgenden Bereichen:
- Rechtsgrundlagen wie BetrSichV, DGUV Vorschriften, UVV, Arbeitsmittelrichtlinien
- Aktuelle Normen und Regeln zur Verwendung von Hebebühnen
- Technisches Know-how zur Beurteilung von Sicherheit, Funktionstüchtigkeit und möglichen Auswirkungen von Mängeln
- Fähigkeiten zur strukturierten Dokumentation der Prüfung und deren Ergebnisse
Schulungen und Weiterbildungen
Um diese Kenntnisse zu erlangen und aktuell zu halten, wird der Besuch eines Seminars oder einer strukturierten Ausbildung empfohlen. Viele Anbieter bieten hierfür sowohl Präsenzunterricht als auch modernes E-Learning an. Inhalte dieser Schulungen sind unter anderem:
- Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen
- Aufbau und Technik verschiedener Hebebühnen
- Rechte und Pflichten der befähigten Person
- Aufbau und Durchführung einer ordnungsgemäßen Prüfung von Hebebühnen
- Praktische Übungen zur Fehlersuche und Bewertung
Abgeschlossen wird die Schulung in der Regel mit einem Zertifikat, das die Qualifikation zur Prüfung im Sinne der gesetzlichen Vorgaben bestätigt.
Persönliche Eignung und Verantwortung
Neben Fachwissen und Erfahrung spielt auch die persönliche Eignung eine Rolle. Die befähigte Person sollte verantwortungsbewusst handeln, präzise dokumentieren und Risiken realistisch einschätzen können. Sie trägt innerhalb des Betriebs eine wichtige Verantwortung – für die technische Sicherheit, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und den Schutz der Beschäftigten.
Aufgaben und Verantwortung der befähigten Person
Die befähigte Person zur Prüfung von Hebebühnen trägt eine zentrale Rolle für die Sicherheit im Betrieb. Sie sorgt dafür, dass Arbeitsmittel wie Hubarbeitsbühnen, Kfz-Hebebühnen, Scherenhebebühnen oder LKW-Ladebordwände in einem technisch einwandfreien Zustand sind und sicher verwendet werden können. Diese Aufgabe erfordert neben Fachkenntnissen auch ein hohes Maß an Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein – denn es geht um den Schutz von Menschenleben und die Betriebssicherheit.
Prüfung von Hebebühnen nach festen Regeln
Die wichtigste Aufgabe ist die regelmäßige Prüfung von Hebebühnen gemäß den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), des DGUV Grundsatzes 308-002 sowie der DGUV Regel 100-500. Dabei prüft die befähigte Person unter anderem:
- den allgemeinen technischen Zustand der Bühne
- die Funktion sicherheitsrelevanter Bauteile
- sichtbare Schäden, Verformungen oder Undichtigkeiten
- korrekte Einweisung und Hinweise zur Verwendung
- die Umsetzung technischer Änderungen oder Reparaturen
Je nach Einsatzart und Umgebung variieren die Prüfschritte. Auch Besonderheiten wie LKW-Arbeitsbühnen, Kippbühnen an Fahrzeugen oder Hubladebühnen erfordern spezifisches Know-how.
Dokumentation und rechtliche Absicherung
Nach jeder Prüfung erstellt die befähigte Person eine aussagekräftige Dokumentation. Diese enthält Angaben zu:
- Art und Umfang der durchgeführten Prüfung
- festgestellten Mängeln oder Schäden
- Empfehlungen zu Instandsetzung oder weiterer Nutzung
- Zeitpunkt der nächsten Prüfung (Frist in festen Abständen)
Diese Unterlagen dienen nicht nur der internen Nachverfolgung, sondern auch der rechtlichen Absicherung des Unternehmers im Falle eines Unfalls oder behördlicher Kontrolle.
Verantwortung für Arbeitsschutz und Gesundheit
Die befähigte Person leistet einen direkten Beitrag zum Arbeitsschutz und zur Sicherheit der Beschäftigten. Sie hilft, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung von Auswirkungen wie Unfällen, Maschinenstillständen oder Folgeschäden zu treffen. Die Verantwortung reicht dabei weit über eine einfache Sichtkontrolle hinaus: Es geht um die fachkundige Beurteilung sicherheitsrelevanter Zustände – im Sinne der geltenden Vorschriften und im Interesse eines sicheren Betriebs.
Kommunikation im Betrieb
Ein weiterer Teil der Tätigkeit besteht darin, Mitarbeiter, Meister oder Vorgesetzte über festgestellte Mängel und notwendige Schritte zu informieren. Die befähigte Person kann zudem an der Schulung und Einweisung neuer Kollegen beteiligt sein oder bei der Auswahl geeigneter Hebebühnen mitwirken. Ihre Fachkenntnisse machen sie zu einer wichtigen Schnittstelle zwischen Technik, Sicherheit und Organisation.
Ausbildung zur befähigten Person – Inhalte und Ablauf
Die Qualifikation zur befähigten Person zur Prüfung von Hebebühnen erfolgt in der Regel über eine spezielle Schulung oder ein Seminar, das auf die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der DGUV Vorschriften abgestimmt ist. Ziel der Ausbildung ist es, den Teilnehmern das nötige Know-how zu vermitteln, um den sicherheitstechnischen Zustand von Hubarbeitsbühnen, Ladebordwänden, Kippbühnen oder anderen Arbeitsmitteln korrekt zu beurteilen.
Je nach Anbieter kann die Ausbildung als Präsenzveranstaltung, E-Learning-Kurs oder in hybrider Form angeboten werden. In allen Formaten steht die praxisnahe Vermittlung der Inhalte im Vordergrund – stets mit Blick auf die spätere Anwendung im betrieblichen Alltag.
Zielgruppe der Schulung
Die Ausbildung richtet sich an Personen, die im Betrieb mit der Prüfung von Hebebühnen betraut werden sollen – etwa:
- Meister, Techniker oder Mechaniker, die regelmäßig mit Hebebühnen arbeiten
- Betriebsingenieure und erfahrene Mitarbeiter aus der Instandhaltung oder Arbeitssicherheit
- Personen mit einschlägiger Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung im technischen Bereich
Wichtig ist, dass die Teilnehmer bereits Erfahrung im Umgang mit Hebebühnen oder vergleichbaren Geräten mitbringen – die Schulung baut auf vorhandenem Praxiswissen auf und vertieft dieses mit strukturierten Inhalten.
Inhalte der Ausbildung
Die Schulung gliedert sich in mehrere Unterrichtseinheiten, die sowohl technische als auch rechtliche Themen behandeln. Typische Inhalte sind:
- Einführung in die gesetzlichen Rechtsgrundlagen: BetrSichV, DGUV Grundsatz 308-002, DGUV Regel 100-500, UVV
- Aufbau, Funktion und Typen von Hebebühnen, z. B. LKW-Arbeitsbühnen, Kfz-Hebebühnen, Hubladebühnen, Scherenbühnen
- Erkennung und Bewertung von Schäden, Verschleiß, Gefährdungen und technischen Mängeln
- Durchführung der Prüfung in Theorie und Praxis
- Anforderungen an die Dokumentation, Einweisung und sicherheitsgerechte Verwendung
- Rechte, Pflichten und Verantwortung der befähigten Person
- Besondere Anforderungen bei unterschiedlichen Einsatzbedingungen (z. B. Fahrzeuge, Werkstattbetrieb, Baustellen)
In der Regel schließt die Schulung mit einer Lernerfolgskontrolle ab, etwa in Form eines Tests oder einer praktischen Übung.
Ablauf und Dauer
Je nach Schulungsform dauert die Ausbildung zwischen ein und drei Tagen. Präsenzkurse enthalten meist mehr praktische Anteile, während E-Learning-Angebote flexibel in den Arbeitsalltag integriert werden können. Viele Anbieter ermöglichen eine Kombination beider Formate, sodass theoretische Inhalte online vorab bearbeitet und praktische Teile im Rahmen eines Präsenzmoduls abgeschlossen werden können.
Abschluss mit Zertifikat
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das die erworbene Qualifikation bestätigt. Dieses Zertifikat kann vom Arbeitgeber als Nachweis für die Bestellung zur befähigten Person verwendet werden und bietet eine rechtlich belastbare Grundlage für die Durchführung künftiger Prüfungen.
Fazit: Die befähigte Person als Schlüssel zur sicheren Verwendung von Hebebühnen
Sicherheit beim Einsatz von Hebebühnen setzt klare Zuständigkeiten und qualifiziertes Fachpersonal voraus. Die befähigte Person übernimmt dabei eine tragende Rolle: Sie prüft Arbeitsmittel wie Hubarbeitsbühnen, Kfz-Hebebühnen oder LKW-Ladebordwände auf ihren sicheren Zustand und dokumentiert alle Ergebnisse fachgerecht.
Mit einer gezielten Ausbildung – ob im Seminar oder per E-Learning – lässt sich diese Verantwortung kompetent übernehmen. Das stärkt nicht nur den Arbeitsschutz, sondern auch das Vertrauen im Betrieb. Wer auf geschulte Mitarbeitende setzt, beugt Schäden vor, erfüllt gesetzliche Pflichten und sorgt dafür, dass Technik zuverlässig und gefahrlos eingesetzt werden kann.