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Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse

Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse: So kann man sie beantragen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt einem Arbeitgeber die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Die Krankenkasse stellt auf formlosen Antrag hin eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, wenn der Arbeitgeber seinen Zahlungspflichten in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist und zum Antragszeitpunkt keine offenen Forderungen bestehen.

Wozu braucht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Arbeitgeber benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, um an bestimmten öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu dürfen. Sie ist außerdem für eine Haftungsfreistellung im Baugewerbe und im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung von Bedeutung. Man bekommt die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der jeweiligen Krankenkasse der Beschäftigten und muss sie dementsprechend bei allen Krankenkassen, die im Betrieb vertreten sind, einzeln anfordern.

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So wird die Bescheinigung beantragt

Die formale Voraussetzung für die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Arbeitgeber ist, dass man bei der Krankenkasse registriert ist und dort ein Beitragskonto führt. Die Bescheinigung kann formlos per Telefon, E-Mail oder Online-Formular beantragt werden. Es ist jedoch geplant, den Prozess auf elektronischem Weg zu vereinheitlichen. Das einheitliche Muster für die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung kann bereits als PDF heruntergeladen werden. Später soll ein vollständig elektronisches Verfahren eingesetzt werden. Eine Integration in die elektronischen Entgeltabrechnungsprogramme ist ebenfalls geplant. Diese Vereinheitlichung und Vereinfachung der Verfahren ist besonders für Berufe in der Produktion vorteilhaft, da hier häufig viele verschiedene Kassen vertreten sind und der Aufwand dementsprechend groß ist.

Einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die einfache im Unterschied zur qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen Arbeitgeber ausgestellt, deren Beitragskonto zwar zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgeglichen ist, die aber in der Vergangenheit Zahlungsrückstände aufwiesen oder denen andere Verstöße gegen ihre Beitragsnachweispflicht vorgeworfen wurden. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten kann mit der Krankenkasse auch eine Stundung der Beiträge verabredet werden und so trotz Zahlungsrückständen eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung erwirkt werden. Finden Sie hier heraus, wer das Kinderkrankengeld bezahlt.

FAQ

Im folgenden Abschnitt werden knappe Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verfügung gestellt.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Krankenkasse?eine unbedenklichkeitsbescheinigun

Die unterschiedlichen Krankenkassen stellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Arbeitgeber aus, wenn diese die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten fristgerecht und ordnungsgemäß bezahlen. Dabei kann die Bescheinigung vom Arbeitgeber derzeit noch formlos angefordert werden, ein einheitliches elektronisches Verfahren ist jedoch geplant. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung weist die Zahl der Mitarbeiter, die bei der jeweiligen Kasse angemeldet sind, aus und bescheinigt, dass der Arbeitgeber mit seinen Beitragszahlungen nicht im Rückstand ist.

Was brauche ich, um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu bekommen?

Arbeitgeber benötigen keine weiteren Unterlagen oder Nachweise, um die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen zu können. Sie müssen lediglich ein Beitragskonto bei der Krankenkasse führen, ihre Mitarbeiter fristgerecht an- und abmelden und dürfen mit den Pflicht-Beiträgen nicht im Rückstand sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, genügt eine formlose E-Mail oder ein Anruf bei dem richtigen Ansprechpartner beziehungsweise dem zuständigen Sachbearbeiter und man erhält in der Regel kurz nach der Anforderung die Bescheinigung.

Wer braucht eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse benötigen Arbeitgeber, die mit ihrem Unternehmen an bestimmten öffentlichen Ausschreibungen insbesondere im Baubereich teilnehmen möchten. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass der Arbeitgeber seine Sozialversicherungsbeiträge pflichtgemäß zahlt und daher ein zuverlässiger Partner ist.

Für Unternehmen im Baugewerbe ist dies nicht nur für den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen, sondern auch im privatrechtlichen Bereich von Bedeutung. Zusätzlich benötigen Bauunternehmen in der Regel Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und des Finanzamtes, denn im Zweifel kann der Hauptunternehmer eines Bauvorhabens auch für Zahlungsversäumnisse der Nachunternehmer haftbar gemacht werden.

Durch das Verlangen der Vorlage dieser Unbedenklichkeitsbescheinigungen erfüllt der Hauptunternehmer die Bedingungen für den Haftungsausschluss, muss also nicht mehr für etwaige Zahlungsrückstände seiner Nachunternehmen haften.Ähnliches gilt im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung für die sogenannte Subsidiärhaftung. Hier können Unternehmen, die sich bei einer Zeitarbeitsfirma beziehungsweise einem Personaldienstleister Arbeitskräfte ausleihen, haftbar für etwaige Zahlungsrückstände dieser Unternehmen gemacht werden. Bau- und Handwerksunternehmen, Zeitarbeitsfirmen und Personaldienstleister müssen daher regelmäßig neue Bescheinigungen beantragen, da diese in der Regel nur drei oder sechs Monate gültig sind.

Wer stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von den jeweiligen Krankenkassen der Arbeitnehmer ausgestellt. Arbeiten in einem Betrieb Mitarbeiter mit fünf unterschiedlichen Versicherungen, müssen auch bei fünf unterschiedlichen Krankenkassen die Bescheinigungen beantragt werden. Einige Kassen bieten die Möglichkeit eines kostenlosen Abonnements, sodass automatisch nach drei oder sechs Monaten eine neue Bescheinigung erstellt und an den Arbeitgeber versandt wird. Geplant ist außerdem, in naher Zukunft auf ein vollständig digitales Verfahren umzustellen und auch eine Integration in die Lohnbuchhaltungssoftware soll demnächst umgesetzt werden.

Fazit

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse wird Arbeitgebern auf formlosen Antrag hin ausgestellt, wenn sie mit den Krankenkassenbeiträgen für ihre Mitarbeiter nicht im Rückstand sind. Wenn in der Vergangenheit stets alles ordnungsgemäß verlief, bekommen sie die qualifizierte, wenn es in der Vergangenheit Probleme gab, die einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bestehen Zahlungsrückstände, ohne dass mit der Krankenkasse eine Stundung und Ratenzahlung vereinbart wurden, kann keine Bescheinigung ausgestellt werden. Ähnliche Bescheinigungen können auch vom Finanzamt und den Berufsgenossenschaften eingeholt werden. Sie sind für Arbeitgeber erforderlich, um an bestimmten öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu dürfen oder im Baugewerbe oder als Personaldienstleister tätig sein zu können.

 

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