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Tarifabschluss Zeitarbeit 2025/2027: alle Erhöhungen und Entgelttabelle EG1–EG9

Tarifabschluss Zeitarbeit 2025, 2026, 2027: alle Erhöhungen und Entgelttabelle EG1–EG9

Stand: 13.09.2025 – Einigung auf Tarifabschluss (Erklärungsfrist bis 22.10.2025) Nach intensiven Verhandlungen steht das Ergebnis: Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Gesamtverbands der Personaldienstleister (GVP) und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) haben sich auf einen neuen Tarifabschluss für die Entgelttarifverträge in der Zeitarbeit geeinigt. Kernstück sind drei Stufen: zum 1. Januar 2026 steigen die Entgelte um 2,99 Prozent, zum 1. September 2026 um weitere 2,5 Prozent und zum 1. April 2027 um 3,5 Prozent. Die Laufzeit des Gesamtpakets beträgt 24 Monate. Wichtig: Bis zum 31. Dezember 2025 gibt es keine Erhöhung (drei Leermonate).

Was gilt bis Jahresende 2025?

Für die Monate Oktober, November und Dezember 2025 werden die bisherigen Entgelttarifverträge BAP‑DGB und iGZ‑DGB unverändert fortgeführt. Erst ab dem 1. Januar 2026 übernimmt der neue Entgelttarifvertrag GVP‑DGB. Für Beschäftigte heißt das: Es bleibt bis 31.12.2025 bei den bekannten Stundenlöhnen; die Anhebung startet erst zum Jahreswechsel.

Welche Basisentgelte gelten aktuell als Ausgangspunkt?

Als Ausgangswert dienen die aktuell maßgeblichen Tabellenentgelte seit dem 01.03.2025. Für die Entgeltgruppen EG1 bis EG9 (mit Unterteilung in EG2a und EG2b) lautet die Spalte 01.10.–31.12.2025 in der Tabelle unten. Auf diese Werte wirken die drei Erhöhungsstufen nacheinander.

Die drei Erhöhungsschritte – so wird gerechnet

Die Erhöhungen werden stufenweise auf den jeweils gerundeten Vorwert aufgeschlagen: zunächst +2,99 % ab 01.01.2026; der so entstehende neue Betrag bildet die Grundlage für +2,5 % ab 01.09.2026; dieser wiederum ist die Basis für +3,5 % ab 01.04.2027. Dadurch bleibt die Entwicklung nachvollziehbar und planbar.

Jahressonderzahlungen: dynamisch an EG4 gekoppelt

Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und der Mitgliedervorteil bleiben tarifdynamisch – erhöhen sich die Tabellenentgelte, steigen die Sonderzahlungen im gleichen prozentualen Umfang mit. Referenz ist die Entgeltgruppe 4. Für Beschäftigte bedeutet das: Die drei Stufen wirken nicht nur auf den Stundenlohn, sondern proportional auch auf die Jahressonderzahlungen.

Mindestlohntarifvertrag: Unterkante bleibt an EG1 orientiert

Die Tarifparteien haben vereinbart, einen Mindestlohntarifvertrag abzuschließen, dessen Mindestlöhne identisch mit den Stundenentgelten der EG1 sind. Diese Untergrenze soll als Rechtsverordnung nach § 3a AÜG verbindlich festgesetzt werden. Damit bleibt EG1 die Branchenschwelle und wächst künftig stufengleich mit.

Formelles: Erklärungsfrist und Zeitplan

Die Tarifparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 22.10.2025 vereinbart. Der operative Zeitstrahl ist klar: keine Erhöhung bis 31.12.2025; +2,99 % ab 01.01.2026; +2,5 % ab 01.09.2026; +3,5 % ab 01.04.2027.

Was bedeutet das für Beschäftigte ganz konkret?

  • Planungssicherheit: Wer heute einer bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet ist, kann die ab 2026 fälligen Stundensätze bereits jetzt kalkulieren.
  • Abstand zur Lohnuntergrenze: Der Einstieg in EG1 bleibt oberhalb der allgemeinen Mindestlohnschwelle; die unteren Gruppen profitieren prozentual sichtbar.
  • Sonderzahlungen legen automatisch zu: Die Dynamik an EG4 sorgt dafür, dass Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und der Mitgliedervorteil proportional mitsteigen.
  • Branchenzuschläge kommen obendrauf: Je nach Einsatzbranche und Einsatzdauer erhöhen Branchenzuschläge das Grundentgelt zusätzlich.

Entgelttabelle EG1 bis EG9

Entgeltgruppe01.10.–31.12.2025ab 01.01.2026ab 01.09.2026ab 01.04.2027
EG 114,5314,9615,3315,87
EG 2a14,8515,2915,6716,22
EG 2b15,2315,6916,0816,64
EG 316,2116,6917,1117,71
EG 417,1417,6518,0918,72
EG 519,2119,7820,2720,98
EG 621,3321,9722,5223,31
EG 724,8225,5626,2027,12
EG 826,5727,3628,0429,02
EG 927,8728,7029,4230,45

Hinweis: Alle Beträge in Euro pro Stunde. Grundlage sind die Tabellenentgelte (Stand: 01.03.2025). Die Stufen wurden jeweils auf den zuvor gerundeten Wert aufgeschlagen.

Häufige Fragen aus der Praxis

Gilt die Tabelle bundesweit?

Ja. Die Tabellenentgelte gelten einheitlich für das gesamte Tarifgebiet. Unterschiede entstehen nur durch Einsatz‑, Schicht‑ oder Branchenzuschläge sowie ggf. betriebliche Regelungen.

Wie wirken sich Branchenzuschläge auf die Summen aus?

Branchenzuschläge werden prozentual auf das tarifliche Grundentgelt aufgeschlagen und steigen damit absolut mit, wenn die Stundensätze steigen. Die genaue Staffel je Branche und Einsatzdauer ist in separaten Tarifverträgen geregelt.

Was ist mit Jahressonderzahlungen – bekomme ich dadurch automatisch mehr?

Ja. Durch die Verankerung der Tarifdynamik an EG4 erhöhen sich Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und der Mitgliedervorteil automatisch im gleichen prozentualen Umfang wie die Tabellenentgelte.

Warum startet die Tariferhöhung erst 2026?

Das ist Teil des Pakets: Bis 31.12.2025 bleiben die Tabellen eingefroren, ab 2026 greifen drei Stufen. Parallel werden die bisherigen BAP‑/iGZ‑Tarifwerke bis Ende 2025 fortgeführt und ab 01.01.2026 durch den GVP‑DGB‑Entgelttarif ersetzt.

Worauf Arbeitgeber und Beschäftigte jetzt achten sollten

  • Einsatzplanung 2025: Bis Jahresende bleiben die bekannten Stundensätze gültig – hilfreich für Budgets, Angebote und Lohnabrechnungen.
  • Vorbereitung 2026: Ab 01.01.2026 müssen Systeme und Schnittstellen die +2,99‑%‑Stufe abbilden; Gleiches gilt für die weiteren Stufen ab 01.09.2026 und 01.04.2027.
  • Kommunikation: Beschäftigte frühzeitig über die Entwicklung von Stundenlohn und dynamischen Sonderzahlungen informieren.
  • Branchenzuschläge: Einsatzdauer und Branchenstaffeln prüfen – hier entstehen zusätzliche Effekte auf das Gesamtentgelt.

Rechtlicher Rahmen im Überblick

Mit Wirkung zum 01.10.2025 treten die bisherigen Entgelttarifverträge (BAP‑DGB und iGZ‑DGB) zunächst unverändert wieder in Kraft und werden zum 01.01.2026 durch den Entgelttarifvertrag GVP‑DGB ersetzt. Parallel wurde die Dynamik der Jahressonderzahlungen an EG4 bestätigt. Die Laufzeit des Entgeltpakets beträgt 24 Monate. Die hier dargestellten Zahlen dienen der transparenten Planung und basieren auf dem Verhandlungsergebnis vom 12.09.2025.

Transparenzhinweis

Quellen: Verhandlungsergebnis VGZ (GVP) und DGB vom 12./13.09.2025; Erklärungsfrist bis 22.10.2025. © Hinweis: Vervielfältigung und Veröffentlichung der originären GVP‑Materialien nur mit Zustimmung des GVP. Diese Zusammenfassung ist redaktionell aufbereitet für Informationszwecke.

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