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Mindestlohn 2026 netto

Mindestlohn 2026 netto: So viel netto wirklich übrig bleibt

13,90 Euro brutto pro Stunde. Wer Vollzeit arbeitet, kommt damit 2026 auf rund 2.410 Euro im Monat brutto. In Steuerklasse 1 ohne Kirchenmitgliedschaft und ohne Kinder landen davon etwa 1.630 Euro netto auf dem Konto. Dieser Artikel schlüsselt die Abzüge für alle sechs Lohnsteuerklassen auf, rechnet Teilzeit-Szenarien durch und zeigt konkrete Wege, wie man den Auszahlungsbetrag verbessern kann.

Das Wichtigste in Kürze

Die wichtigsten Zahlen zum Mindestlohn 2026 netto zeigt die folgende Kurzübersicht.

  • Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn laut Mindestlohngesetz (MiLoG) 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das rund 2.410 Euro brutto im Monat.
  • In Lohnsteuerklasse 1 ohne Kirchensteuer und ohne Kinder bleiben von diesem Monatsgehalt etwa 1.672 Euro netto übrig.
  • Die monatlichen Abzüge setzen sich aus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zusammen und betragen in Lohnsteuerklasse 1 rund 738 Euro.
  • Von 2025 auf 2026 steigt das Brutto bei Vollzeit um 187 Euro. Netto kommen in Lohnsteuerklasse 1 davon rund 74 Euro zusätzlich auf dem Konto an.

2.410 Euro brutto: Welche Abzüge den Mindestlohn 2026 schmälern

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 genau 13,90 Euro pro Stunde. Die gesetzliche Grundlage bildet das Mindestlohngesetz (MiLoG). Das Monatsgehalt ergibt sich aus dem Stundenlohn multipliziert mit dem Faktor 173,33, der durchschnittlichen Monatsstundenzahl bei einer 40-Stunden-Woche. Das Ergebnis: rund 2.410 Euro brutto im Monat. Von diesem Betrag werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Für ledige, kinderlose Beschäftigte in Lohnsteuerklasse 1 beträgt die Lohnsteuer rund 230 Euro monatlich. Ein Solidaritätszuschlag fällt bei diesem Einkommen in der Regel nicht an. Bei Kirchenzugehörigkeit kommen je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Lohnsteuer hinzu. Das entspricht rund 18 bis 21 Euro zusätzlich im Monat.

Der zweite große Abzugsblock sind die Sozialversicherungsbeiträge. Die Krankenversicherung liegt beim Arbeitnehmeranteil bei 7,3 Prozent zuzüglich durchschnittlichem Zusatzbeitrag, zusammen rund 198 Euro. Die Rentenversicherung kostet 9,3 Prozent, also etwa 224 Euro. Kinderlose zahlen bei der Pflegeversicherung 2,4 Prozent, das sind rund 58 Euro. Eltern mit einem Kind zahlen 1,8 Prozent. Die Arbeitslosenversicherung liegt bei 1,3 Prozent oder rund 31 Euro. In Summe ergeben sich Sozialversicherungsbeiträge von rund 508 Euro. Zusammen mit der Lohnsteuer ergeben sich damit Gesamtabzüge von etwa 738 Euro. Netto verbleiben rund 1.672 Euro.

Die genannten Beitragssätze tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils anteilig. Auf der Gehaltsabrechnung erscheint nur der Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich rund 510 Euro an Sozialabgaben, sodass die gesamten Arbeitskosten bei über 2.920 Euro liegen. Von jedem Euro Arbeitskosten kommen damit nur rund 57 Cent als Nettovergütung auf dem Konto an.

Mindestlohn 2026 netto nach Lohnsteuerklasse

Die Lohnsteuerklasse beeinflusst maßgeblich, wie viel Steuer monatlich einbehalten wird. Klasse 3 gewährt den doppelten Grundfreibetrag, Klasse 2 berücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 Euro pro Jahr. Klasse 6 gilt für einen Zweit- oder Drittjob, bei dem weder Grundfreibetrag noch Pauschbeträge angerechnet werden.

LohnsteuerklasseLohnsteuerSozialabgabenAuszahlung ohne KirchensteuerAuszahlung mit Kirchensteuer
1 (ledig, kinderlos)230 €508 €1.672 €1.651 €
2 (alleinerziehend, 1 Kind)168 €494 €1.748 €1.733 €
3 (verheiratet, Alleinverdiener)52 €508 €1.850 €1.845 €
4 (verheiratet, beide verdienen)218 €508 €1.684 €1.664 €
5 (verheiratet, Partner in Kl. 3)454 €508 €1.448 €1.407 €
6 (Zweitjob)487 €508 €1.415 €1.371 €

Die Werte basieren auf einem Monatsverdienst von 2.410 Euro bei 40 Wochenstunden und gesetzlicher Krankenversicherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Zwischen Klasse 3 und 5 liegen mehr als 400 Euro Differenz. Bei der Kombination 3/5 wird das höhere Monatsnetto in Klasse 3 über die Einkommensteuererklärung am Jahresende häufig teilweise ausgeglichen.

Oft missverstanden wird die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren. Dabei passt das Finanzamt den Lohnsteuerabzug so an, dass er der tatsächlichen Jahressteuerlast möglichst nahekommt. Für Beschäftigte zum Mindestlohn bedeutet das: Wer das Faktorverfahren nutzt, vermeidet Nachzahlungen und erhält ein besser planbares Monatsnetto.

Kirchensteuer: Wie stark sie die Auszahlung mindert

In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent der Lohnsteuer, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent. Bei einem Mindestlohn-Gehalt in Klasse 1 sind das rund 18 bis 21 Euro im Monat. Auf das Jahr gerechnet summiert sich dieser Betrag auf 216 bis 252 Euro. In Klasse 5 oder 6 kann die monatliche Belastung auf bis zu 40 Euro steigen.

Kirchenaustritt: Wann er sich finanziell auswirkt

Der Kirchenaustritt wird in den meisten Bundesländern beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt und kostet in der Regel eine Verwaltungsgebühr von 20 bis 35 Euro. Schon nach wenigen Monaten kann sich dieser Schritt finanziell rechnen, wenn dauerhaft Kirchensteuer anfällt. Wer die Auswirkungen im Einzelfall berechnen möchte, sollte die monatliche Kirchensteuer mit den einmaligen Austrittskosten vergleichen.

Infografik zum Mindestlohn 2026 netto nach Lohnsteuerklasse

Teilzeit und Mindestlohn 2026: So viel bei 30 und 20 Wochenstunden übrig bleibt

Auch bei Teilzeit hängt das Netto vom Zusammenspiel aus Lohnsteuer und Sozialabgaben ab. Mit sinkender Stundenzahl fällt die Abzugsquote meist etwas geringer aus, weil die Lohnsteuer progressiv wirkt.

WochenstundenMonat bruttoMonet netto in Klasse 1
30 Std.1.808 €ca. 1.340 €
20 Std.1.205 €ca. 970 €

Bei 20 Wochenstunden liegt das Einkommen im Midijob-Korridor. Dadurch greifen zusätzliche Entlastungen bei den Arbeitnehmerbeiträgen. Die Abzugsquote liegt bei 30 Wochenstunden in Klasse 1 bei rund 26 Prozent. Bei Vollzeit sind es knapp 31 Prozent, bei 20 Wochenstunden rund 19 Prozent.

Für Alleinerziehende ist Teilzeit häufig nicht frei gewählt, sondern durch Betreuungszeiten begrenzt. In Lohnsteuerklasse 2 mit einem Kind liegt das Netto bei 20 Wochenstunden bei rund 1.020 Euro. Zusätzlich können je nach Haushaltssituation Leistungen wie Kinderzuschlag und Wohngeld infrage kommen. Zusammen kann das verfügbare Einkommen dadurch deutlich steigen.

Minijob oder Midijob: Was 2026 vom Mindestlohn übrig bleibt

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich, was ungefähr 10 Wochenstunden zum Mindestlohn entspricht. Im Minijob fallen für Beschäftigte in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer an, wenn der Arbeitgeber pauschal versteuert. 603 Euro brutto entsprechen dann 603 Euro netto.

Wer mehr verdient, wechselt in den Midijob-Bereich von 603,01 bis 2.000 Euro mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen. Bei einem 800-Euro-Midijob fallen nur rund 75 Euro Sozialversicherungsbeiträge an statt der regulären rund 160 Euro. Bei 20 Wochenstunden und rund 1.205 Euro brutto liegt die monatliche Entlastung gegenüber dem regulären Beitragssatz bei etwa 50 bis 60 Euro.

Das Aufstocken über die Minijob-Grenze kann sich finanziell lohnen. Im Midijob entstehen volle Rentenansprüche sowie Ansprüche auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld. Diese Leistungen sind im Minijob nur eingeschränkt oder gar nicht vorhanden.

Die dynamische Minijob-Grenze ist seit 2022 direkt an den Mindestlohn gekoppelt. Sie ergibt sich aus der Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3. Bei 13,90 Euro sind das exakt 602,33 Euro, aufgerundet 603 Euro. Wer bisher knapp unter der alten Grenze lag und die Stundenzahl beibehalten hat, bleibt damit weiterhin im Minijob.

Vergleich 2025, 2026 und 2027: So viel mehr auf dem Konto ankommt

Der Jahresvergleich zeigt, wie sich Brutto- und Nettolohn mit den Mindestlohnerhöhungen verändert haben. Deutlich wird dabei auch, dass ein Teil der nominalen Lohnsteigerungen in höhere Sozialabgaben und Steuern fließt.

JahrStundenlohnMonat brutto (40 h)Monat netto (Stkl. 1)
202512,82 €2.223 €ca. 1.598 €
202613,90 €2.410 €ca. 1.672 €
202714,60 €2.531ca. 1.725 €

Von 2025 auf 2026 steigt der Monatsverdienst um 187 Euro, netto kommen in Lohnsteuerklasse 1 aber nur rund 74 Euro zusätzlich an. Rund 60 Prozent der Erhöhung fließen damit in Steuern und Sozialabgaben. Mit dem Anstieg auf 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027 nähert sich der Mindestlohn der 60-Prozent-Schwelle des Medianlohns, die Gewerkschaften und Arbeitsmarktforscher häufig als Orientierung für einen armutsfesten Mindestlohn heranziehen.

Bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 lag der Stundensatz bei 8,50 Euro. Das entsprach einem Netto von rund 1.100 Euro in Steuerklasse 1. Innerhalb von elf Jahren ist der Mindestlohn nominal um 63 Prozent gestiegen. Beim Netto fällt der Zuwachs mit rund 52 Prozent geringer aus, weil ein Teil der Erhöhungen in steigende Sozialabgaben geflossen ist. Inflationsbereinigt liegt der reale Kaufkraftzuwachs seit 2015 bei etwa 25 bis 30 Prozent.

Reicht der Mindestlohn 2026 zum Leben?

Ob der Mindestlohn 2026 netto zum Leben ausreicht, hängt stark von den Wohnkosten ab. Vor allem in Großstädten entscheidet die Warmmiete darüber, wie viel vom Monatsnetto tatsächlich verfügbar bleibt.

Mindestlohn und Miete: Was nach Wohnkosten bleibt

Bei einem Netto von 1.672 Euro in Lohnsteuerklasse 1 bleibt nach der Warmmiete je nach Stadt sehr unterschiedlich viel übrig. In München liegt die Warmmiete für 45 Quadratmeter bei rund 850 Euro. Danach verbleiben etwa 822 Euro. In Leipzig liegen vergleichbare Warmmieten bei etwa 480 Euro, sodass rund 1.192 Euro verbleiben. Bei hohen Mietkosten kann geprüft werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld oder Kindergeld und weitere Familienleistungen besteht.

Mindestlohn und Bürgergeld: Wie groß der Abstand tatsächlich ist

Die Zahlen zeigen: Der Abstand zum Bürgergeld ist geringer, als oft angenommen wird. Eine alleinstehende Person erhält 2026 einen Regelsatz von 563 Euro zuzüglich angemessener Unterkunftskosten. Bei einer beispielhaften Warmmiete von rund 420 Euro in Dresden ergibt sich ein verfügbares Einkommen von etwa 983 Euro. Eine vollzeitbeschäftigte Person zum Mindestlohn kommt bei 1.672 Euro netto und derselben Warmmiete auf rund 1.252 Euro nach Wohnkosten. Der Abstand beträgt damit etwa 269 Euro. Werden zusätzlich Fahrtkosten oder Ausgaben für Arbeitskleidung berücksichtigt, fällt der finanzielle Vorsprung kleiner aus. Das erklärt, warum Arbeitnehmerverbände und Ökonomen bei der Mindestlohnhöhe eine deutlichere Abgrenzung vom Bürgergeld fordern.

Quelle: Pexels

Auszahlung optimieren: Konkrete Möglichkeiten für Beschäftigte zum Mindestlohn

An den Sozialversicherungsbeiträgen lässt sich nur wenig verändern. Bei Steuern und staatlichen Zuschüssen bestehen jedoch Spielräume. Ein eingetragener Freibetrag, die passende Steuerklassenkombination oder ein Wohngeldantrag können die monatliche Auszahlung deutlich verbessern.

Besonders wirksam ist ein Lohnsteuerfreibetrag, wenn regelmäßig hohe Werbungskosten oder Kinderbetreuungskosten anfallen. Dann sinkt die Lohnsteuer nicht erst mit der Steuererklärung, sondern bereits unterjährig über die Gehaltsabrechnung.

  • Steuerklassenwahl bei Verheirateten: Die Kombination 4/4 mit Faktor kann hohe Nachzahlungen vermeiden. Was bei der richtigen Wahl der Steuerklasse wichtig ist, zeigt der verlinkte Ratgeber.
  • Freibeträge eintragen lassen: Hohe Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltszahlungen können das Monatsnetto sofort erhöhen. Möglich sind je nach Fall bis zu 80 Euro mehr pro Monat.
  • Pendlerpauschale nutzen: Ab dem 21. Kilometer zählen 38 Cent pro Entfernungskilometer. Bei 30 Kilometern einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen ergibt sich ein Steuervorteil von rund 400 Euro im Jahr.
  • Wohngeld prüfen: Alleinstehende mit rund 1.600 Euro Auszahlung können in vielen Städten Anspruch auf 50 bis 200 Euro monatlich haben.
  • Kinderzuschlag prüfen: Eltern mit Mindestlohn-Einkommen können bis zu 297 Euro pro Kind und Monat erhalten.
  • Arbeitnehmer-Sparzulage nutzen: Vermögenswirksame Leistungen bringen bis zu 123 Euro staatliche Zulage pro Jahr.
  • Steuererklärung abgeben: Auch ohne Pflicht zur Abgabe kann eine freiwillige Einkommensteuererklärung zu einer Erstattung führen. Typisch sind bei geringen Einkommen Rückzahlungen von 200 bis 500 Euro im Jahr.

Branchenmindestlöhne und Weiterbildung: Wege zu höherem Stundenlohn

Wer dauerhaft mehr als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen möchte, sollte auch Branchen mit höheren tariflichen Untergrenzen in den Blick nehmen. Im Elektrohandwerk liegt der Branchenmindestlohn ab dem 1. Januar 2026 bei 14,93 Euro pro Stunde. Im Bauhauptgewerbe liegt die tarifliche Untergrenze ab April 2026 je nach Lohngruppe bei rund 15,70 Euro. Auch in der Pflege gelten für viele Tätigkeiten deutlich höhere Mindestentgelte.

Zusatzqualifikationen können den Stundenlohn ebenfalls spürbar erhöhen. Ein Staplerschein, Schweißschein oder CNC-Kurs verbessert in vielen gewerblichen Berufen die Einsatzmöglichkeiten. Schon ein um 2 bis 4 Euro höherer Stundenlohn kann bei Vollzeit mehrere Hundert Euro mehr brutto im Monat ausmachen.

Hinweis in eigener Sache: Starke Jobs vermittelt Stellen in gewerblichen und technischen Berufen in Ostdeutschland. Zusätzlich bietet die Starke Jobs Akademie Qualifizierungen an, etwa für Staplerschein, Schweißschein oder andere praxisnahe Weiterbildungen.

Häufige Fragen zum Mindestlohn 2026 netto

Wie viel netto 2026 bei Mindestlohn und Teilzeit übrig bleibt

Bei 30 Wochenstunden liegen in Lohnsteuerklasse 1 rund 1.340 Euro netto im Monat vor, bei 20 Wochenstunden rund 970 Euro. Mit weniger Stunden sinkt die Abzugsquote, unter anderem wegen der progressiven Besteuerung und der Entlastungen im Midijob.

Wann der Mindestlohn das nächste Mal steigt

Am 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde. Über weitere Anpassungen wird die Mindestlohnkommission voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 beraten.

Welche Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn 2026 gelten

Vom Mindestlohngesetz ausgenommen sind Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Pflichtpraktikanten und freiwillige Praktikanten in den ersten drei Monaten. Für Auszubildende gilt eine eigene Mindestausbildungsvergütung. Sie liegt 2026 im ersten Lehrjahr bei 724 Euro, im zweiten bei rund 854 Euro, im dritten bei rund 977 Euro und im vierten bei rund 1.014 Euro.

Quellen

  1. Höhe und Anpassung des Mindestlohns – Mindestlohnkommission
  2. RVBeitrSBek 2026 – Bekanntmachung der Beitragssätze in der Rentenversicherung für 2026
  3. Wissenschaftliche Dienste des Bundestages – Ausarbeitung zum Mindestlohn (WD 6-087/24)
  4. LStH 2026 – Anhang 16: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Bundesfinanzministerium)
  5. Minijob-Grenze in Deutschland steigt 2026 auf 603 Euro – tagesschau.de