Hubarbeitsbühnen-Schulung nach DGUV Regel
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Hubarbeitsbühnen-Schulung nach DGUV Regel

Hubarbeitsbühnen ermöglichen sicheres Arbeiten in großen Höhen – vorausgesetzt, sie werden fachgerecht bedient. Damit der Umgang mit diesen Maschinen nicht zur Gefahr wird, ist eine fundierte Schulung gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen, die auf geschultes Personal setzen, reduzieren das Unfallrisiko, erfüllen gesetzliche Vorschriften und stärken ihre Arbeitssicherheit.

Welche Inhalte eine Hubarbeitsbühne-Schulung vermittelt, welche Vorgaben gemäß DGUV gelten und wie die Ausbildung abläuft, fasst dieser Beitrag übersichtlich zusammen.

Warum eine Hubarbeitsbühne-Schulung verpflichtend ist

Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen birgt besondere Gefahren – insbesondere beim Arbeiten in der Höhe, beim Verfahren der Maschine oder bei wechselnden Untergründen. Um Risiken wie Abstürze, Kollisionen oder das Umkippen der Arbeitsbühne zu vermeiden, fordert der Gesetzgeber klare Qualifikationen für alle, die diese Maschinen bedienen.

Auch die Haftung spielt eine entscheidende Rolle: Kommt es zu einem Unfall mit einer nicht geschulten Person, haften Unternehmen im schlimmsten Fall persönlich. Die Durchführung einer gesetzeskonformen Schulung schützt also nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern auch den Betrieb vor Haftungsansprüchen und Bußgeldern.

Die Pflicht zur Schulung betrifft alle Personen, die regelmäßig oder gelegentlich mit Hubarbeitsbühnen arbeiten – sei es im Handwerk, in der Industrie, im Facility Management oder bei kommunalen Aufgaben. Ein Nachweis in Form eines Führerscheins oder Zertifikats ist erforderlich, um die Teilnahme an einer anerkannten Ausbildung zu belegen.

Zentrale rechtliche Grundlagen für die Verpflichtung einer Schulung für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen sind der DGUV Grundsatz 308 008 sowie die DGUV Regel 100 500. Sie schreiben vor, dass nur speziell geschulte Bediener von Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden dürfen. Wer ohne entsprechende Schulung oder Einweisung arbeitet, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch Kollegen – und das kann für den Betrieb rechtliche und finanzielle Folgen haben.

Zusätzlich zur Erstausbildung fordert die DGUV eine jährliche Unterweisung, um bestehendes Wissen aufzufrischen und neue Vorschriften oder technische Entwicklungen in die Praxis zu übertragen. Nur so lässt sich dauerhaft ein sicherer Umgang mit Hubarbeitsbühnen gewährleisten.

Rechtliche Grundlagen für die Schulungspflicht bei Hebebühnen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bildet die Grundlage für zahlreiche Vorschriften zur Arbeitssicherheit – darunter auch für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen. Wer als Unternehmen auf der sicheren Seite stehen will, kommt an einer Schulung gemäß DGUV nicht vorbei.

Konkret greifen hier zwei Regelwerke: der DGUV Grundsatz 308 008 und die DGUV Regel 100 500. Ersterer definiert die Anforderungen an Ausbildung und Befähigung von Bedienern, während die Regel 100 500 konkrete Maßnahmen zum sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln – wie Hubarbeitsbühnen – beschreibt. Beide Vorgaben ergänzen sich und geben einen klaren Rahmen für Schulungsinhalte, Unterweisung und Prüfung vor.

Ein zentrales Ziel der DGUV-Bestimmungen ist es, Unfälle zu vermeiden und gleichzeitig Unternehmen im Haftungsfall abzusichern. Denn nur wer nachweisen kann, dass Mitarbeitende korrekt unterwiesen und geschult wurden, ist im Schadensfall rechtlich auf der sicheren Seite. Wird dagegen gegen die Schulungspflicht verstoßen, drohen hohe Bußgelder, Schadenersatzforderungen oder strafrechtliche Konsequenzen.

Besonders relevant ist die Dokumentation: Unternehmen müssen nicht nur die erfolgreiche Ausbildung ihrer Bediener nachweisen, sondern auch regelmäßige Unterweisungen dokumentieren. Hierzu zählen auch Schulungsunterlagen, Teilnahmebestätigungen und der Vermerk zur bestandenen Prüfung.

Wer muss geschult werden? Zielgruppe und Voraussetzungen

Eine Hubarbeitsbühne darf nur von Personen bedient werden, die dafür speziell geschult sind. Das ist nicht nur eine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die Schulung richtet sich an alle, die regelmäßig oder gelegentlich mit Hubarbeitsbühnen arbeiten – unabhängig von Branche oder Tätigkeit.

Zur Zielgruppe zählen unter anderem:

  • Beschäftigte im Bau- und Handwerksbereich
  • Mitarbeiter aus Wartung, Reinigung, Logistik oder Veranstaltungstechnik
  • Personen in kommunalen Einrichtungen oder im Facility Management

Auch wer die Bühne nicht ständig selbst fährt, aber Aufgaben ausführt, die eine Bedienung erfordern, benötigt eine Schulung. Denn sobald eine Person eine Arbeitsbühne selbstständig steuert oder bewegt, gilt sie als Bediener und muss entsprechend unterwiesen sein.

Teilnehmende benötigen keine besonderen Vorkenntnisse, sollten jedoch grundlegendes technisches Verständnis mitbringen. Im Idealfall verfügen sie über erste Erfahrungen im Umgang mit Maschinen oder Geräten. Die Schulung vermittelt dann das nötige Wissen für die sichere Bedienung und ergänzt es durch praktische Übungen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Schulung sind:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung zur sicheren Bedienung
  • Ausreichende Deutschkenntnisse zum Verständnis der Schulungsunterlagen und Sicherheitsanweisungen

Wer die Voraussetzungen erfüllt und an der Schulung teilnimmt, erhält nach bestandener Prüfung ein Zertifikat – häufig auch als Hebebühnen-Führerschein bezeichnet. Dieses dient Unternehmen als Nachweis für die Befähigung ihrer Mitarbeiter und kann im Schadensfall entscheidend sein.

Inhalte und Aufbau der Schulung

Eine fundierte Schulung für den Umgang mit einer Hebebühne vermittelt weit mehr als nur das Starten und Bewegen der Maschine. Sie ist ein strukturierter Lernprozess, der Teilnehmer sowohl theoretisch als auch praktisch auf den sicheren Umgang mit verschiedenen Arbeitsbühnen vorbereitet. Dabei stehen nicht nur technische Aspekte im Fokus, sondern auch gesetzliche Anforderungen und sicherheitsrelevante Themen.

Der Aufbau folgt einem klaren Ablauf – von der Einführung bis zur Prüfung:

Theoretische Grundlagen: Vorschriften, Technik und Gefahren

Im theoretischen Teil werden alle relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie technische Hintergründe und sicherheitsrelevante Aspekte behandelt. Ziel ist es, ein solides Verständnis für die Bedienung und den Einsatz von Hubarbeitsbühnen zu schaffen.

Folgende Inhalte stehen in der Theorie auf dem Programm:

  • Rechtliche Grundlagen: Erklärung der DGUV Regel 100 500, des DGUV Grundsatzes 308 008 und anderer relevanter Vorschriften
  • Bauarten und Typen von Hubarbeitsbühnen: Überblick über verschiedene Arten wie Teleskop-, Gelenk- oder Scherenbühnen
  • Mögliche Unfallgefahren und Risiken: Analyse typischer Fehlerquellen wie Absturz, Umkippen, Kollision oder falsche Lastverteilung
  • Sicherheitsmaßnahmen und Schutzausrüstung: Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung, Sichtprüfung, Warnsysteme
  • Betriebliche Organisation und Verantwortung: Zuständigkeiten im Unternehmen, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungspflichten

Dieser Abschnitt legt das Fundament für das weitere Training und schafft bei den Teilnehmern ein Bewusstsein für Arbeitsunfälle, Unfallgefahren und Haftungsrisiken.

Praktischer Teil: Bedienung und sicheres Arbeiten

Im Anschluss folgt die praktische Ausbildung. Hier lernen die Bediener, wie eine Hubarbeitsbühne im realen Betrieb sicher genutzt wird – unter Anleitung eines erfahrenen Trainers oder Ausbilders.

Die praktischen Schulungsinhalte umfassen:

  • Vorbereitung der Maschine: Sichtprüfung, Funktionskontrolle, Auswahl des richtigen Aufstellorts
  • Auf- und Abbau sowie Positionierung: Ausfahren, Abstützen, Sicherung gegen Umkippen, Kontrolle der Standsicherheit
  • Bedienung und Steuerung: Anfahren, Verfahren, Not-Aus, richtige Reihenfolge der Bedienelemente
  • Verhalten im Notfall: Maßnahmen bei Störungen, Stromausfall, technischem Versagen oder Absturzgefahr

Diese Übungen ermöglichen den Teilnehmenden, das theoretisch erlernte Wissen direkt anzuwenden. Dabei wird großer Wert auf realistische Szenarien und individuelle Betreuung gelegt, um auch in Stresssituationen richtig zu reagieren.

Prüfung und Zertifikat

Zum Abschluss der Hubarbeitsbühnen Schulung erfolgt eine Prüfung, bestehend aus einem theoretischen Test und einer praktischen Fahr- bzw. Bedienübung. Ziel ist es, das erworbene Wissen zu überprüfen und die Kenntnisse praxisgerecht zu bestätigen.

Nach erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmenden:

  • ein offiziell anerkanntes Zertifikat und
  • den personenbezogenen „Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen“, umgangssprachlich auch Hubarbeitsbühnenschein oder Hubarbeitsbühnen Führerschein genannt.

Beide Nachweise sind wichtige Dokumente für den Nachweis der Befähigung gegenüber Behörden, Unternehmen und Versicherungsträgern. Sie sichern nicht nur die Einsatzberechtigung, sondern auch die Rechtssicherheit bei späteren Einsätzen.

Zusatzqualifikationen und verwandte Schulungen

Neben der Hubarbeitsbühne Schulung bieten viele Anbieter ergänzende Qualifikationen an, die den beruflichen Einsatzbereich erweitern und die Sicherheit im Betrieb weiter erhöhen.

Beliebte Zusatzschulungen sind unter anderem:

  • Teleskopstaplern: Bedienerschulung für starre und drehbare Modelle
  • Gabelstapler-Führerschein: Grundvoraussetzung in Lager und Logistik
  • PSA gegen Absturz: Speziell für Arbeiten in großer Höhe
  • Ladungssicherung: Für den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln im Transport

Solche Zusatzangebote lassen sich oft im Rahmen eines Seminars kombinieren oder als separates Modul buchen. Sie verbessern die Kenntnisse der Teilnehmer, erhöhen den innerbetrieblichen Einsatzwert und fördern eine vielseitige Qualifikation der Mitarbeiter.

Wo sind Schulungen verfügbar?

Wer eine Schulung für Hubarbeitsbühnen absolvieren möchte, hat verschiedene Möglichkeiten, was den Schulungsort betrifft. Je nach Bedarf, Betriebsgröße und Anzahl der Teilnehmer bieten Anbieter unterschiedliche Modelle an – von offenen Präsenzseminaren über firmenspezifische Inhouse-Schulungen bis hin zu digitalen Lösungen. Alle Varianten erfüllen bei zertifizierten Anbietern die Anforderungen gemäß DGUV und schließen mit einem anerkannten Zertifikat ab.

Präsenzschulungen in zertifizierten Ausbildungszentren

Klassische Schulungen finden bundesweit in zertifizierten Schulungszentren statt. Hier werden Theorie und Praxis in professioneller Umgebung vermittelt – mit modern ausgestatteten Maschinen, erfahrenen Ausbildern und ausreichend Raum für praktische Übungen. Diese Variante eignet sich besonders für Einzelpersonen oder kleinere Gruppen, die flexibel an bereits geplanten Terminen teilnehmen möchten.

Vorteile:

Inhouse-Schulungen direkt im Unternehmen

Viele Schulungsanbieter ermöglichen auch individuelle Inhouse-Schulungen, bei denen der Trainer direkt zum Betrieb kommt. Die Veranstaltung findet dann mit firmeneigenen Geräten statt – ideal, um Schulungsinhalte exakt auf die Gegebenheiten und Abläufe des Unternehmens anzupassen.

Vorteile:

  • Kein zusätzlicher Reiseaufwand für Mitarbeitende
  • Schulung mit den Maschinen, die im Alltag genutzt werden
  • Flexibler Zeitplan und abgestimmte Inhalte

Online-Schulungen: Flexibel und rechtssicher

Immer mehr Anbieter setzen auf Online-Schulungen, um den theoretischen Teil der Ausbildung orts- und zeitunabhängig zu ermöglichen. Über eine gesicherte Lernplattform erhalten Teilnehmer Zugang zu digitalen Schulungsunterlagen, Videos und interaktiven Lernmodulen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten sie ihre Login Daten zur Prüfung oder für den Praxisteil vor Ort.

Wichtig: Der praktische Teil – also die Bedienung der Bühne – muss auch bei Online-Kursen durch einen Trainer abgenommen werden, entweder im Rahmen eines kompakten Präsenztermins oder direkt im Betrieb.

Vorteile:

  • Ideal für Unternehmen mit wechselnden Arbeitszeiten
  • Zeitsparend durch asynchrones Lernen
  • Inhaltlich gleichwertig zur Präsenzvariante
  • Entlastung der betrieblichen Organisation

Ob als Seminar im Schulungszentrum, Veranstaltung im eigenen Haus oder flexible Online Schulung – alle Wege führen zur rechtssicheren Ausbildung für den professionellen Umgang mit Hubarbeitsbühnen. Entscheidend ist, dass die Schulung nach den geltenden Vorschriften durchgeführt und dokumentiert wird.

Regelmäßige Unterweisungen und jährliche Auffrischung

Die jährliche Unterweisung nach DGUV ist für Unternehmen verpflichtend und muss systematisch organisiert werden. Sie stellt sicher, dass geschulte Bediener von Hubarbeitsbühnen ihr Wissen auffrischen und betriebsbezogene Änderungen kennen.

Organisation und Ablauf im Überblick:

  • Planung durch das Unternehmen: Die Termine sollten frühzeitig festgelegt und im Schulungskalender dokumentiert werden.
  • Durchführung durch qualifizierte Trainer: Intern oder über externe Anbieter – wichtig ist die fachliche Eignung des Ausbilders.
  • Anpassung an betriebliche Gegebenheiten: Inhalte richten sich nach eingesetzten Maschinen, Gefährdungen vor Ort und Aufgaben der Mitarbeiter.
  • Form der Unterweisung: Möglich sind Kurzseminare, Präsenzveranstaltungen, Online Schulungen oder Kombinationen daraus.
  • Nachweisführung: Teilnehmerliste, Datum, Inhalte und Name des Trainers müssen archiviert werden.

Durch eine gut organisierte Unterweisung erfüllen Unternehmen nicht nur ihre Vorschriften, sondern stärken nachhaltig die Sicherheit im Betrieb.

Fazit: Die Schulung als Voraussetzung für die Nutzung von Hebebühnen

Wer mit Hubarbeitsbühnen arbeitet, trägt Verantwortung – für sich, für andere und für den sicheren Ablauf im Betrieb. Eine strukturierte Schulung ist dafür die Grundlage: Sie vermittelt praktisches Können, rechtliches Wissen und sicheres Verhalten im Alltag. Unternehmen profitieren doppelt – durch geringere Unfallzahlen und durch rechtliche Absicherung.

Ob als Präsenzkurs, Inhouse-Variante oder Online-Schulung: Entscheidend ist die konsequente Umsetzung nach den geltenden Vorschriften und die regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse. So bleibt die Sicherheit in der Höhe mehr als nur ein Versprechen.

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