Equal Pay – Zeitarbeit (Equal Treatment) - Starke Jobs
Zentrale: +49 3735 9489055

Equal Pay – Zeitarbeit

Equal Pay – Zeitarbeit

Der Equal Pay („EP“) Grundsatz ist in der Zeitarbeit ein besonders wichtiges Thema. Durch ihn soll sichergestellt werden, dass Zeitarbeitnehmer eine vergleichbare finanzielle Vergütung für ihre geleistete Arbeit erhalten wie ihre fest angestellten Kollegen. Doch was ist Equal Pay überhaupt? Welche Vor- und Nachteile verbergen sich hinter dem gesetzlichen Equal Pay für Zeitarbeitnehmer? Wie wird der Equal Pay Anspruch berechnet und in welchen Fällen ist eine Zahlung von Equal Pay ausgeschlossen? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Was ist Equal Pay?

Equal Pay bedeutet wörtlich übersetzt „gleicher Lohn“ und bezieht sich auf das Prinzip der Lohngleichheit – sowohl zwischen Männern und Frauen als auch zwischen fest angestellten Mitarbeitern und Zeitarbeitnehmern. Das Ziel von EP ist es, die Gleichstellung unter Arbeitnehmern sicherzustellen und somit einer Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder Beschäftigungsart aktiv entgegenzuwirken. So wird das Thema Equal Pay insbesondere in der Arbeitnehmerüberlassung immer wichtiger. Durch EP soll gewährleistet werden, dass Leiharbeitnehmer von dem Personaldienstleister ein ebenso hohes Arbeitsentgelt erhalten wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers. Der EP Anspruch ist in § 8 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankert und greift grundsätzlich dann, wenn ein Zeitarbeitnehmer neun Monate ohne Unterbrechung in der Arbeitnehmerüberlassung tätig ist.

Was umfasst Equal Pay?

EP umfasst mehrere Aspekte, die garantieren sollen, dass alle Arbeitnehmer für ihre Arbeit fair bezahlt werden. Hierzu gehört die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen, die in gleichen oder gleichwertigen Positionen arbeiten. Aber auch Zeitarbeiter sollen das gleiche Entgelt erhalten wie ihre fest angestellten Kollegen, sofern sie dieselbe Arbeit leisten. Somit sollen Arbeitnehmer in Zeitarbeit beim Kundenunternehmen in Bezug auf das Arbeitsentgelt mit der Stammbelegschaft gleichgestellt werden.

Dabei geht es jedoch nicht nur um das reguläre Arbeitsentgelt, sondern auch um sonstige Vergütungen, die aufgrund des Arbeitsverhältnisses gewährt werden. Dazu gehören zum Beispiel Branchenzuschläge, Zulagen und vermögenswirksame Leistungen. Auch Sachbezüge, etwa ein Dienstwagen oder ein Diensthandy, können Teil des Arbeitsentgelts sein, das dem Zeitarbeitnehmer ausgezahlt werden muss, wenn vergleichbare Stammarbeitnehmer diese erhalten.

Equal Treatment

Sofern das Unternehmen keine vergleichbaren Stammmitarbeiter beschäftigt, muss der Arbeitgeber ein fiktives Entgelt berechnen, welches dem Zeitarbeitnehmer als fester Angestellter beim Kundenunternehmen gezahlt werden würde. Hierbei ist jedoch auch die sogenannte Besitzstandswahrung zu beachten. Diese stellt sicher, dass ein Zeitarbeitnehmer, der bereits mehr verdient als ein vergleichbarer Festangestellter, nicht schlechter gestellt werden darf als zuvor. Neben Equal Pay gibt es auch den Grundsatz des Equal Treatment. Dieser sogenannte Gleichstellungsgrundsatz besagt, dass Zeitarbeitnehmer im Kundenunternehmen die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen erhalten sollen, die für vergleichbare fest angestellte Arbeitnehmer gelten. Das umfasst zum Beispiel die Arbeitszeitdauer, Ruhezeiten, Pausen und Nachtarbeit.

Equal Treatment bezieht sich also nicht nur auf das Arbeitsentgelt, sondern auf sämtliche Arbeitsbedingungen. Dieser Gleichstellungsgrundsatz ist im § 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verankert, sodass Zeitarbeitnehmer allgemein nicht schlechter gestellt werden als fest angestellte Mitarbeiter.

Equal Pay: Gehaltsplus, aber auch Nachteile für Zeitarbeitnehmer

Das Arbeiten als Ausländer in Deutschland ist häufig eng mit Zeitarbeit verbunden. In diesem Fall ist eine Gleichstellung durch Equal Pay und Equal Treatment besonders wichtig. Im Rahmen der Zeitarbeit kann die Umsetzung von Equal Pay neben den finanziellen Vorteilen für Leiharbeitnehmer jedoch eine besondere Herausforderung darstellen. So werden Zeitarbeiter häufig lediglich für kurzfristige Arbeitseinsätze eingesetzt und haben daher keine langfristigen Perspektiven in einem Unternehmen. Das führt dazu, dass sie grundsätzlich oft weniger verdienen als fest angestellte Mitarbeiter, obwohl sie die gleiche Arbeit im Unternehmen leisten.

Equal Pay bedeutet demnach nicht nur eine Gehaltserhöhung für Zeitarbeiter, sondern kann auch Nachteile mit sich bringen. Wenn Zeitarbeiter den gleichen Lohn wie ihre fest angestellten Kollegen erhalten, können Unternehmen und Personaldienstleister dazu neigen, sie weniger oft einzusetzen. Denn für denselben Preis könnten sie auch einen fest angestellten Mitarbeiter einstellen, der dem Unternehmen längerfristig zur Verfügung steht. So befürchten zahlreiche Zeitarbeitnehmer, dass sie aufgrund der Arbeitnehmerüberlassungsgesetz-Reform häufiger ausgewechselt werden, um Equal Pay zu umgehen. Auch können Zeitarbeiter, die durch Equal Pay den gleichen Lohn wie ihre Kollegen erhalten, dennoch benachteiligt werden. Denn sie haben oft weniger Sicherheit und Stabilität im Job als fest angestellte Mitarbeiter.

equal pay zeitarbeit

Wie berechnet man Equal Pay?

Um den finanziellen Missstand zu beheben, gibt es seit April 2021 eine Neuregelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Diese sieht vor, dass Zeitarbeiter nach neun Monaten im gleichen Unternehmen denselben Lohn wie ihre fest angestellten Kollegen erhalten müssen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auch Zeitarbeiter fair bezahlt werden sowie eine angemessene Bezahlung für ihre Arbeit erhalten. Die Berechnung von Equal Pay kann je nach Situation unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich muss der Lohn eines Zeitarbeitnehmers mit dem eines fest angestellten Mitarbeiters verglichen werden, der in einer ähnlichen Position und mit ähnlicher Qualifikation arbeitet. Dabei sind sowohl der Grundlohn als auch jegliche Zulagen und Sonderzahlungen zu berücksichtigen.

Der EP Grundsatz tritt, wie bereits erwähnt, grundsätzlich nach einer Beschäftigungsdauer von neun Monaten beim gleichen Entleihunternehmen in Kraft. Somit gelten bis zum neunten Monat die bisherigen Regelungen. Ab dem zehnten Monat wird das Entgelt des Zeitarbeitnehmers dann an das übliche Arbeitsentgelt angepasst, das für die jeweilige Position und Arbeit im Unternehmen an fest angestellte Arbeitnehmer gezahlt wird. Dies beinhaltet jegliche Vergütungen und Standards. Darüber hinaus hat eine kurzfristige Aufhebung des Leiharbeitsverhältnisses von bis zu drei Monaten keinerlei Auswirkungen auf die Gleichstellung. Bei mehreren Einsätzen in einem Unternehmen addieren sich die Einsatzzeiten bis zu einer Obergrenze von neun Monaten. Diese Regelung gilt im Übrigen auch bei einem Einsatz durch einen anderen Personaldienstleister.

Branchenzuschlags-Tarifverträge

Bei der Berechnung des EP ist jedoch zu beachten, dass diese neu startet, wenn die Unterbrechungsdauer zwischen zwei Einsätzen mehr als drei Monate beträgt. Ist dies der Fall, wird das Arbeitsentgelt des Leiharbeitnehmers nicht angepasst. Eine Ausnahme bilden hier lediglich sogenannte Branchenzuschlags-Tarifverträge. Hier erreichen Leiharbeitnehmer die finanzielle Gleichstellung erst nach 15 Monaten, da eine stufenweise Anhebung des Gehalts nach einer sechswöchigen Einarbeitungszeit erfolgt.

Um sicherzugehen, dass der Equal Pay Grundsatz vom Arbeitgeber auch tatsächlich eingehalten wird, gibt das sogenannte Entgelttransparenzgesetz Arbeitnehmern das Recht, Auskunft über das Gehalt ihrer Kollegen zu verlangen, um Diskriminierungen aufzudecken. Dies kann auch für Zeitarbeitnehmer gelten, die das gleiche Entgelt wie fest angestellte Mitarbeiter erhalten möchten.

Wann wird Equal Pay nicht bezahlt?

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen das gesetzliche Equal Pay nicht angewandt wird. Hierzu gehören zum Beispiel tarifvertragliche Regelungen – etwa ein Branchenzuschlags-Tarifvertrag –, die Abweichungen von Equal Pay zulassen. Eine weitere Ausnahme bildet die sogenannte Vermutungsregel. Hierbei vermutet der Gesetzgeber eine Gleichstellung, wenn das Entgelt des Leiharbeitnehmers bereits der tarifvertraglichen Vergütung entspricht.

Abweichungen vom gesetzlichen Equal Pay

Abweichungen vom gesetzlichen Equal Pay sind grundsätzlich möglich, sofern für den Kundeneinsatz ein Branchenzuschlags-Tarifvertrag gilt. Als Branchenzuschlag wird die schrittweise Anhebung der tarifvertraglichen Löhne der Leiharbeitnehmer an die Löhne der Stammarbeitnehmer bezeichnet. Eine derartige Abweichung ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

So muss der Leiharbeitnehmer spätestens nach dem 15. Überlassungsmonat beim selben Entleiher einen gleichwertigen Lohn erhalten wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer, der ein tarifvertragliches Entgelt erhält. Sofern es keinen Tarifvertrag für Stammarbeitnehmer gibt, muss das Arbeitsentgelt des Zeitarbeitnehmers mit dem tarifvertraglichen Lohn vergleichbarer Arbeitnehmer in der Einsatzbranche übereinstimmen. Die zweite Bedingung ist, dass der Leiharbeitnehmer nach einer Einarbeitungszeit von sechs Wochen eine stufenweise Anhebung an das Vergleichsentgelt erhält.

Vermutungsregel

Wenn der Leiharbeiter in der Vergangenheit bereits für denselben Entleiher gearbeitet hat und zwischen den Einsätzen keine Unterbrechungen von mehr als drei Monaten lagen, werden die vorherigen Arbeitseinsätze entsprechend angerechnet. Diese Regelung gilt im Übrigen auch, wenn der vorherige Einsatz durch einen anderen Personaldienstleister erfolgte. Somit haben Leiharbeitnehmer weiterhin Anspruch auf EP – selbst, wenn dieser den Personaldienstleister wechselt. Die bereits angesprochene Vermutungsregel tritt dann in Kraft, wenn der Leiharbeiter schon tarifüblich der Branche entsprechend entlohnt wird und ein gleichwertiges Entgelt wie ein vergleichbarer Stammarbeitnehmer beim Kunden oder in der Einsatzbranche erhält. In diesem Fall vermutet der Gesetzgeber, dass der Leiharbeiter gleichgestellt ist.

Equal Pay Zeitarbeit

Sanktionen bei Verstößen

Unternehmen, die gegen den Grundsatz der gleichen Bezahlung verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen. So können betroffene Arbeitnehmer einen Nachzahlungsanspruch geltend machen, um die Differenz zwischen ihrem bisherigen Gehalt und dem Equal Pay Betrag zu erhalten. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen Equal Pay können auch Bußgelder und weitere rechtliche Konsequenzen folgen:

  • Die Bundesagentur für Arbeit kann bei einem Verstoß gegen Equal Pay ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro
  • In besonders schwerwiegenden Fällen ist auch ein Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis möglich.

Was unterscheidet Equal Pay und Equal Treatment?

Neben Equal Pay gibt es, wie oben erwähnt, auch den Grundsatz des Equal Treatment, also der gleichwertigen Behandlung von Zeitarbeitnehmern im Vergleich zu fest angestellten Arbeitnehmern. Dabei geht es nicht nur um das Gehalt, sondern auch um andere Aspekte wie Arbeitszeit, Urlaub, Fortbildungsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen. Ziel ist es, dass Zeitarbeitnehmer allgemein nicht schlechter gestellt werden als fest angestellte Mitarbeiter. Nur wenn die Gleichstellung vollumfänglich gegeben ist, können die zahlreichen Vorteile von Zeitarbeit erkannt werden.

So bezieht sich Equal Treatment im Gegensatz zu EP nicht nur auf die finanzielle Gleichstellung, sondern auf sämtliche Arbeitsbedingungen. Es geht bei dem Gleichstellungsgrundsatz also um die Frage, ob Zeitarbeitnehmer in den gleichen Positionen dieselben Arbeitsbedingungen erhalten wie fest angestellte Mitarbeiter. Hierbei müssen alle Aspekte der Arbeit berücksichtigt werden – angefangen von der Bezahlung über die Arbeitszeiten bis zur betrieblichen Altersvorsorge. Beide Grundsätze sind jedoch eng miteinander verbunden und haben in der Praxis eine ergänzende Wirkung. Unternehmen sollten sich daher sowohl mit Equal Pay als auch mit Equal Treatment auseinandersetzen und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter fair behandelt werden – egal, ob fest angestellt oder in Zeitarbeit.

FAQ: Equal Pay – der Gleichbehandlungsgrundsatz

Wann muss EP bezahlt werden?

Jedem Leiharbeitnehmer steht grundsätzlich das gesetzliche EPzu. So haben Arbeitnehmer in der Zeitarbeit nach neun Monaten ununterbrochener Beschäftigung einen Anspruch auf Equal Pay – also das Gehalt, was auch einem regulären Stammmitarbeiter gezahlt wird.

Was passiert nach 9 Monaten Zeitarbeit?

Leiharbeitnehmer haben nach neun Monaten durchgehender Beschäftigung einen Anspruch auf gesetzliches EP. Wird ein tarifliches Equal Pay gezahlt, haben Zeitarbeitnehmer hierauf nach 15 Monaten Anspruch.

Was ist tarifliches Equal Pay?

Bei einem Tarifvertrag mit Branchenzuschlägen werden die Gehälter der Arbeitnehmer stufenweise angepasst. Findet also tarifliches Equal Pay Anwendung, richten sich die gestaffelten Erhöhungen an der jeweiligen Einsatzdauer des Zeitarbeiters im Kundenunternehmen.

Fazit

In der Zeitarbeitsbranche wird das Thema Equal Pay immer wichtiger. Ziel ist es, gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit zu gewährleisten und somit Diskriminierung von Zeitarbeitskräften vorzubeugen. Gesetzliche Regelungen und Tarifverträge sollen sicherstellen, dass Zeitarbeitskräfte nach einer bestimmten Zeit das gleiche Gehalt wie Stammarbeitnehmer erhalten. In jedem Fall sollten Zeitarbeitskräfte ihre Rechte kennen und bei Unsicherheiten oder Verstößen gegen den EP Grundsatz entsprechende Schritte einleiten. Natürlich sollte die Gleichstellung von Mitarbeitern auch im Interesse des Arbeitgebers sein, um aktiv einer etwaigen Ungleichheit entgegenzuwirken.

Kommentar hinterlassen