
Streik in Deutschland: Recht, Formen und Ablauf
Ein Streik ist eine kollektiv organisierte, befristete Niederlegung der Arbeit, mit der Arbeitnehmer ihre Forderungen in einer Tarifrunde durchsetzen wollen. In Deutschland ist das Streikrecht nicht in einem eigenen Gesetz geregelt, sondern aus der Koalitionsfreiheit in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz abgeleitet. Zulässig ist eine Arbeitsniederlegung nur, wenn sie von einer Gewerkschaft getragen wird, sich auf ein tariflich regelbares Ziel bezieht, die Friedenspflicht eines laufenden Tarifvertrags wahrt und verhältnismäßig bleibt. Die folgenden Abschnitte ordnen Rechtsgrundlagen, Streikformen, Ablauf, Rechte der Arbeitnehmer, die aktuellen Zahlen aus 2025 und 2026 sowie den internationalen Vergleich ein.
Das Relevanteste in Kürze
- Ein Streik ist eine kollektive Arbeitsniederlegung, die in Deutschland durch Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz geschützt ist.
- Nur gewerkschaftlich getragene Arbeitskämpfe mit Tarifbezug sind rechtmäßig, politische und wilde Aktionen sind verboten.
- Während der Arbeitsniederlegung ruhen Lohnanspruch und Arbeitspflicht, Gewerkschaftsmitglieder erhalten meist 50 bis 75 Prozent ihres Nettoentgelts als Streikgeld.
- Für 2025 weist das WSI eine hohe Streikintensität in Deutschland aus, getragen vor allem von Tarifverhandlungen in Handel, ÖPNV und Luftverkehr.
- Beamte dürfen in Deutschland nicht streiken, Auszubildende und Nicht-Gewerkschaftsmitglieder hingegen schon.
Was ein Streik ist und welche Regeln in Deutschland gelten
Der Begriff stammt vom englischen to strike ab und bezeichnete ursprünglich das Streichen der Segel. 1768 legten Seeleute im Londoner Hafen die Segel ihrer Schiffe nieder. Heute meint Streik die gemeinsame, planmäßige und vorübergehende Verweigerung der Arbeitsleistung durch eine größere Zahl von Arbeitnehmern mit dem Ziel, eine tarifliche Regelung zu erzwingen.
Abzugrenzen ist die Arbeitsniederlegung von der bloßen Kundgebung, vom Konsumboykott und von der individuellen Arbeitsverweigerung. Letztere ist eine Vertragsverletzung und kann zur Kündigung führen. Damit eine Arbeitsniederlegung rechtmäßig ist, müssen vier Voraussetzungen zusammenkommen, nämlich ein tariflich regelbares Ziel, die Trägerschaft einer Gewerkschaft, die Beachtung der Friedenspflicht und die Verhältnismäßigkeit.
Rechtliche Grundlagen des Streikrechts
Wer das deutsche Streikrecht nachschlagen will, sucht in den Gesetzbüchern vergeblich nach einem eigenen Paragrafen. Die Regeln stammen fast vollständig aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die seit den 1950er-Jahren ein dichtes Geflecht aus Grundsätzen entwickelt hat.
Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz und Tarifautonomie
Die in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit umfasst das Recht, sich zur Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen. Aus ihr hat das BAG in der Entscheidung des Großen Senats von 1955 das Streikrecht abgeleitet. Ohne die Möglichkeit, Forderungen mit Arbeitskampf zu untermauern, wäre die Tarifautonomie wertlos. Gestreikt werden darf nur für Ziele, die sich in einem Tarifvertrag regeln lassen, also Löhne, Arbeitszeiten, Zulagen oder Eingruppierungen, nicht aber politische Anliegen.
Daraus folgt zugleich das Verbot des politischen Streiks, denn er richtet sich gegen Parlament oder Regierung und nicht gegen einen tariffähigen Gegner. Die Flashmob-Entscheidung des BAG vom 22. September 2009 hat den Kreis zulässiger Kampfmittel zudem erweitert. Auch kurzzeitige, organisierte Aktionen von Gewerkschaftsmitgliedern in einem bestreikten Betrieb können vom Streikrecht gedeckt sein, solange Verhältnismäßigkeit und Tarifbezug gewahrt bleiben.
Friedenspflicht, Verhältnismäßigkeit und Ultima Ratio
Während ein Tarifvertrag läuft, gilt die relative Friedenspflicht, denn über die in ihm geregelten Punkte darf nicht gestreikt werden. Erst nach Ablauf der Tariflaufzeit oder bei einem neuen, nicht geregelten Gegenstand öffnet sich das Streikfenster. Hinzu kommt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, denn der Arbeitskampf muss geeignet, erforderlich und im engeren Sinne angemessen sein. Das Ultima-Ratio-Prinzip verlangt zudem, dass Tarifverhandlungen ernsthaft gescheitert sein müssen.
In der Mehrzahl der Fälle bestätigen die Arbeitsgerichte die Rechtmäßigkeit, auch lange Erzwingungsstreiks halten meist der gerichtlichen Prüfung stand. Anders verhielt es sich in einzelnen GDL-Verfahren der vergangenen Jahre, in denen Arbeitgeber per einstweiliger Verfügung Streiks mit unklarem Tarifbezug oder fehlender Ankündigung erfolgreich stoppen konnten.

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Streikformen im Überblick
Die deutsche Rechtsprechung erkennt mehrere Streikformen an, die sich in Dauer, Intensität und Voraussetzungen unterscheiden. Praktisch lassen sich die Formen entlang zweier Achsen sortieren. Zum einen nach der Dauer, vom mehrstündigen Warnstreik bis zum unbefristeten Erzwingungsstreik, zum anderen nach der Rechtmäßigkeit, die vom klar zulässigen Tarifstreik bis zum verbotenen wilden oder politischen Streik reicht.
- Warnstreik, kurze Arbeitsniederlegung während laufender Tarifverhandlungen, ohne Urabstimmung.
- Erzwingungsstreik, unbefristeter Vollstreik nach gescheiterter Schlichtung und Urabstimmung.
- Solidaritätsstreik, Unterstützung eines fremden Arbeitskampfs, nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
- Wellenstreik, kurze, wiederkehrende Aktionen an unterschiedlichen Standorten.
- Generalstreik, branchenübergreifende Niederlegung, in Deutschland praktisch nicht vorgekommen.
- Wilder Streik, spontane Aktion ohne Gewerkschaftsbeschluss, in Deutschland rechtswidrig.
Warnstreik und Erzwingungsstreik in der Praxis
Der Warnstreik dauert meist nur wenige Stunden, manchmal eine ganze Schicht, und findet während laufender Tarifverhandlungen statt. Eine Urabstimmung ist nicht nötig, ein Beschluss der zuständigen Tarifkommission reicht aus. Beispiele aus jüngerer Zeit sind die ver.di-Warnstreiks im öffentlichen Dienst der Länder 2024 und 2025 sowie die Aktionstage in der Tarifrunde Einzelhandel 2026.
Wenn die Schlichtung scheitert, ruft die Gewerkschaft zur Urabstimmung auf. Stimmen mindestens 75 Prozent der abstimmenden Mitglieder zu, beginnt der unbefristete Erzwingungsstreik als schärfste Form des Arbeitskampfs. Der GDL-Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn 2023/2024 ist das jüngste prominente Beispiel. Mehrere Wellen unbefristeter Arbeitsniederlegungen legten den Schienenverkehr tagelang lahm, bis im März 2024 ein Tarifkompromiss erzielt wurde, der eine schrittweise Absenkung der Regelarbeitszeit für Schichtarbeitende auf 35 Stunden bis 2029 bei vollem Lohnausgleich vorsieht.
Wilder Streik, Solidaritätsstreik und politischer Streik
Wilde Streiks ohne Gewerkschaftsbeschluss sind rechtswidrig. Beteiligte Arbeitnehmer verlieren den Schutz des Streikrechts und können abgemahnt oder gekündigt werden, auch fristlos, wenn die Aktion erhebliche Schäden verursacht. Solidaritätsstreiks galten lange als unzulässig. Seit der BAG-Entscheidung von 2007 sind sie unter engen Voraussetzungen erlaubt, wenn sie verhältnismäßig sind und der Hauptarbeitskampf eine erkennbare Beziehung zum eigenen Betrieb hat.
Der politische Streik bleibt verboten. Anders als in Frankreich, wo Generalstreiks gegen Rentenreformen oder Steuergesetze regelmäßig stattfinden, ist in Deutschland die Adressierung politischer Entscheidungen ausdrücklich der parlamentarischen Willensbildung vorbehalten. Arbeitskampf richtet sich ausschließlich gegen tariffähige Gegner.
Neue Streiktaktiken: Wellenstreik und 24-Stunden-Streik
Seit etwa 2018 verändern Gewerkschaften ihre Taktik. Statt langer Vollstreiks setzen sie auf kurze, oft kurzfristig angekündigte Wellen, die maximale Wirkung mit überschaubarem Streikgeldbudget erzielen. Bekannt wurde das Muster durch die GDL mit mehreren 24-, 35- und 48-Stunden-Aktionen im Abstand weniger Tage.
Auch das Lufthansa-Bodenpersonal nutzte 2024 mehrfach das Format eines 27-Stunden-Streiks, der bewusst zwei Schichtwechsel und damit maximale operative Wirkung erfasste. Rechtlich umstritten ist die Ankündigungsfrist. Während die Bahn Vorlaufzeiten von 48 bis 96 Stunden fordert, lehnen die Arbeitnehmerverbände feste Fristen ab.
So läuft ein Streik ab
Vom Auslaufen des Tarifvertrags bis zur Unterschrift unter den neuen Abschluss vergehen oft mehrere Monate. Der Ablauf folgt einem eingespielten Muster aus Forderung, Tarifverhandlungen, Warnstreik, Schlichtung, Urabstimmung und Erzwingungsstreik. Die folgende Übersicht fasst den typischen Weg von der Tarifrunde bis zum Streiktag zusammen.
- Tarifrunde beobachten, also Forderungen, Verhandlungstermine und Streikaufrufe der zuständigen Gewerkschaft verfolgen.
- Gewerkschaftsmitgliedschaft prüfen, denn nur Mitglieder erhalten Streikgeld und Rechtsschutz. Ein Beitritt ist meist auch kurzfristig möglich.
- Streikaufruf abwarten, denn Beschäftigte handeln erst, wenn ein offizieller Aufruf mit Berufsgruppen, Ort und Zeit vorliegt.
- Am Streiktag nicht zur Arbeit erscheinen, eine vorherige Anmeldung beim Arbeitgeber ist rechtlich nicht erforderlich.
- Im Streikbüro eintragen, denn die Teilnahme wird dort durch die Streikleitung dokumentiert. Ohne Eintrag kein Streikgeld.
- Offizielles Streikende abwarten, erst wenn die Streikleitung den Arbeitskampf für beendet erklärt, wird die Arbeit wieder aufgenommen.

Urabstimmung und Notdienstvereinbarungen
Stimmberechtigt sind alle Gewerkschaftsmitglieder im Tarifbereich. Die Urabstimmung erfolgt geheim, üblicherweise per Wahlurne im Betrieb oder im Online-Verfahren. Soll später ein Verhandlungsergebnis angenommen werden, reicht in der zweiten Urabstimmung in der Regel ein Viertel der Stimmen aus. In jüngsten Verfahren, etwa bei der GDL im Dezember 2023 mit 97 Prozent Zustimmung oder bei der IG Metall Küste 2024 mit rund 87 Prozent, wurde das Quorum deutlich übertroffen. Das verschaffte den Streikleitungen einen breiten Verhandlungsspielraum.
In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, der Energieversorgung und im Verkehr darf eine Arbeitsniederlegung nicht zur Gefährdung von Leben und Gesundheit führen. Streikleitung und Arbeitgeber schließen deshalb vor Streikbeginn Notdienstvereinbarungen, die Mindestbesetzungen festlegen. Bei den Charité-Aktionen 2021 und 2022 waren etwa Intensivstationen und Notaufnahmen voll besetzt, während Wahleingriffe verschoben wurden. Kommt eine Einigung nicht zustande, kann die Streikleitung selbst eine einseitige Notdienstanordnung erlassen, um den Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit auszuschließen.
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer beim Streik
Wer rechtmäßig streikt, verletzt seinen Arbeitsvertrag nicht. Das Arbeitsverhältnis ruht für die Dauer der Niederlegung, Arbeitspflicht und Lohnanspruch sind suspendiert. Eine Abmahnung oder Kündigung wegen der Teilnahme ist unzulässig. Der Urlaubsanspruch bleibt erhalten, Streiktage zählen nicht als Fehlzeiten und kürzen den Jahresurlaub nicht. Auch die Sozialversicherung läuft weiter.
Nach § 7 Absatz 3 SGB IV gilt das Beschäftigungsverhältnis für maximal einen Monat als fortbestehend, sodass Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ohne Beitragslücke weiterlaufen. Bei längeren Arbeitskämpfen lohnt sich ein Blick in die Satzung der eigenen Gewerkschaft, ergänzt um eine Auseinandersetzung mit den allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften.
Streikgeld der großen Gewerkschaften im Vergleich
Streikgeld ist eine Vereinsleistung an die Gewerkschaftsmitglieder, kein Lohnersatz im klassischen Sinn. Es bleibt steuer- und sozialabgabenfrei und wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Die Höhe variiert deutlich zwischen den Verbänden.
| Gewerkschaft | Voraussetzung (Mitgliedschaft) | Höhe | Besonderheit |
| IG Metall | ab 3 Monaten | ca. das 2,5-fache des Monatsbeitrags pro Streiktag | Staffelung nach Mitgliedsdauer, im Schnitt 60 bis 70 % des Nettoentgelts |
| ver.di | ab 3 Monaten | 2,5-facher Monatsbeitrag pro Streiktag | Bei Warnstreiks oft paschaliert, zusätzliche Hilfen bei Härtefällen |
| GDL | ab 3 Monaten | bus zu 100 % des Nettoentgelts bei längeren Streiks | Höchstens Streikgeldniveau, Reserve aus eigenem Streikfonds |
| GEW | ab Beitritt | nachgewiesener Nettoabzug pro Tag, max. das 3-fache des Monatsbeitrags | Sonderregelung für studentische Beschäftigte |
Ein Rechenbeispiel: Eine Beschäftigte der IG Metall in Tarifgruppe E7 mit rund 2.700 Euro netto und einem Monatsbeitrag von etwa 36 Euro erhält bei einem Streiktag rund 90 Euro Streikgeld. Bei einem vollen Streikmonat summiert sich das auf etwa 1.800 Euro. Ausgezahlt wird üblicherweise wöchentlich oder gesammelt nach Streikende per Überweisung auf das beim Eintrag im Streikbüro hinterlegte Konto.
Auszubildende, AT-Angestellte, Nicht-Gewerkschaftsmitglieder und Beamte
Auszubildende dürfen sich am Arbeitskampf beteiligen, wenn der Konflikt auch ihre Ausbildungsvergütung oder Ausbildungsbedingungen betrifft. Nicht-Gewerkschaftsmitglieder dürfen ebenfalls streiken, ihre individuelle Teilnahme ist arbeitsrechtlich geschützt. Sie erhalten allerdings weder Streikgeld noch Rechtsschutz. Außertariflich Angestellte (AT) sind streikberechtigt, solange sie nicht zu den leitenden Angestellten im Sinne von § 5 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz zählen.
Beamte sind vom Streikrecht ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat das mit Urteil vom 12. Juni 2018 bestätigt. Das Streikverbot gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Absatz 5 GG. Betroffen sind Lehrer im Beamtenstatus, Polizisten, Soldaten und große Teile der Verwaltung. Angestellte im öffentlichen Dienst dürfen dagegen uneingeschränkt streiken. Das erklärt, warum bei vielen Arbeitsniederlegungen im Bildungssektor nur ein Teil der Belegschaft die Arbeit niederlegt.
Was Arbeitgeber dürfen, Aussperrung und Rechtsmittel
Auch die Arbeitgeberseite ist im Arbeitskampf nicht wehrlos. Ihr schärfstes Mittel ist die Aussperrung. Sie verweigert den Arbeitnehmern den Zutritt zum Betrieb und zahlt keine Löhne, um den Druck auf die Gewerkschaft zu erhöhen. Voraussetzung ist die Parität, denn die Aussperrung darf das Kräftegleichgewicht nicht zugunsten der Arbeitgeberseite kippen.
In der Praxis ist die Aussperrung selten geworden. Wenn Unternehmen einen Arbeitskampf für rechtswidrig halten, beantragen sie eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht. Bei wilden Streiks kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden, weil die Beteiligten ohne gewerkschaftliche Deckung handeln und damit ihren Arbeitsvertrag brechen.
Bedeutende Streiks in der deutschen Geschichte
Der IG-Metall-Streik 1984 für die 35-Stunden-Woche gilt als Wendepunkt. Sieben Wochen lang stand die Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden und Hessen still, ehe die Arbeitgeberseite einem Stufenmodell zustimmte. 2007 legte ein 44-tägiger Telekom-Arbeitskampf die Servicegesellschaft des Konzerns lahm. Die Kita-Streiks 2015 und 2022 brachten die Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe auf die politische Agenda.
Die GDL-Arbeitskämpfe 2014/15 und 2023/24 stehen exemplarisch für die Macht kleiner Spartengewerkschaften. Sie prägten die Debatte um das Tarifeinheitsgesetz. Die Lufthansa-Streiks 2024 betrafen Boden- und Kabinenpersonal gleichzeitig. Die Pflege- und Charité-Auseinandersetzungen 2021 und 2022 schließlich verschoben die Debatte um Stationsbesetzungen erstmals von der Symbolik in tarifvertragliche Festlegungen.
Streikbilanz 2025 und 2026 in Zahlen
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung verzeichnete für 2025 weiterhin eine hohe Streikintensität in Deutschland. Für 2024 zählte das WSI bereits 286 Arbeitskämpfe und knapp eine Million Streiktage. Gerechnet pro 1.000 Arbeitnehmer liegt Deutschland weiter unter dem europäischen Durchschnitt. Treiber waren die Tarifverhandlungen im Handel, im öffentlichen Personennahverkehr und im Luftverkehr.
Die Tarifrunde Einzelhandel 2026 hat im ersten Halbjahr eine hohe sechsstellige Zahl an Streiktagen hervorgebracht. Branchenschätzungen beziffern die Belastung der Deutschen Bahn auf einen dreistelligen Millionenbetrag pro Streiktag, bei Lufthansa auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag.
Streikrecht im internationalen Vergleich
Deutschland gilt im europäischen Maßstab als streikarm. Im langjährigen Vergleich der durchschnittlich pro Jahr durch Streik ausgefallenen Arbeitstage rangiert die Bundesrepublik regelmäßig im unteren Drittel der Industrieländer. In Frankreich ist das Streikrecht ein individuelles Grundrecht der Arbeitnehmer. Es muss nicht von einer Gewerkschaft getragen werden, politische Aktionen sind erlaubt. Frankreich verzeichnet entsprechend pro 1.000 Beschäftigte ein Vielfaches der deutschen Streiktage.
Das Vereinigte Königreich führte 2023 unter der konservativen Regierung Minimum Service Levels für sechs Sektoren ein; Labour hob das Gesetz im Dezember 2025 wieder auf. In den USA regelt der Taft-Hartley Act von 1947 das kollektive Arbeitsrecht, in den Right-to-Work-Staaten ist die Gewerkschaftsbindung deutlich schwächer. Skandinavien geht einen dritten Weg. Schweden, Dänemark und Norwegen kennen ebenfalls eine strikte Friedenspflicht, lösen Konflikte aber überwiegend durch institutionalisierte Schlichtung.
Folgen für Verbraucher, Fahrgäste und Eltern
Bei Bahnstreiks greift die EU-Fahrgastrechte-Verordnung 2021/782. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof haben Reisende Anspruch auf 25 Prozent des Fahrpreises, ab 120 Minuten auf 50 Prozent. Bei Flügen gilt die EU-Verordnung 261/2004, allerdings mit einer entscheidenden Einschränkung. Arbeitsniederlegungen des eigenen Personals einer Fluggesellschaft sind nach jüngerer Rechtsprechung kein außergewöhnlicher Umstand, hier stehen Reisenden 250 bis 600 Euro Ausgleich zu. Aktionen der Flugsicherung oder externer Dienstleister können dagegen als außergewöhnlicher Umstand gelten.
Eltern stehen bei Kita-Streiks meist allein da. Einen Rechtsanspruch auf Notbetreuung gibt es nicht. Viele Kommunen erstatten anteilig die Gebühren, manche Arbeitgeber gewähren bezahlte Freistellung nach § 616 BGB, allerdings nur, wenn diese nicht im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist.

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Arbeitsmarkt und berufliche Orientierung nach einem Arbeitskampf
Lange Tarifkonflikte sind oft der Moment, in dem Arbeitnehmer ihre eigene Position neu bewerten. Ein Blick auf den durchschnittlichen Stundenlohn in Deutschland hilft, die eigene Vergütung realistisch einzuordnen. Für beide Seiten lohnt sich der Blick auf regionale Personaldienstleister.
Im Erzgebirge und in der Oberlausitz gehört Starke Jobs zu den Anlaufstellen, die sowohl Arbeitsuchende in gewerblich-technischen und logistischen Berufen begleiten als auch Unternehmen bei kurzfristigem Personalbedarf unterstützen. Unternehmen, die Auftragsspitzen in angespannten Tarifphasen abfedern müssen, nutzen Zeitarbeit und Personalvermittlung. Das ist keine Streikbruchstrategie, denn Leiharbeiter dürfen bestreikte Tätigkeiten nach § 11 Absatz 5 AÜG nicht ausführen. Es handelt sich um reguläre Personalplanung jenseits des unmittelbaren Konflikts.
Reformdebatte 2026, Schlichtungszwang und Ankündigungsfristen
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Teile von CDU und FDP verlangen für die Daseinsvorsorge, also Bahn, Nahverkehr, Energie, Wasser, eine gesetzliche Mindestankündigungsfrist von 96 Stunden sowie einen Schlichtungszwang vor Erzwingungsstreiks. Die Gewerkschaftsseite lehnt das geschlossen ab.
Der DGB sieht darin einen Eingriff in die Koalitionsfreiheit und verweist auf völkerrechtliche Standards sowie auf die ohnehin geringe Streikquote im internationalen Vergleich. Auch das Bundesarbeitsministerium hat im Frühjahr 2026 deutlich gemacht, dass kein Gesetzentwurf vorbereitet wird. Realistisch ist, dass die nächste Tarifrunde Bahn 2027 entscheidet, ob die Politik nachsteuert. Bis dahin bleibt das deutsche Streikrecht das, was es seit 1955 ist, ein richterrechtlich geformtes, eng tarifgebundenes System.
Häufige Fragen zum Streik
Die folgenden Antworten greifen die Fragen auf, die in der Beratungspraxis am häufigsten zum Streikrecht, zum Streikgeld und zum Umgang mit Streiktagen im Betrieb gestellt werden.
Darf mein Chef mich wegen einer Streikteilnahme kündigen?
Bei einem rechtmäßigen, gewerkschaftlich getragenen Arbeitskampf gilt das oben im Abschnitt zu Rechten und Pflichten Erläuterte. Erhalten Sie dennoch eine streikbedingte Kündigung, sollten Sie die dreiwöchige Klagefrist beim Arbeitsgericht nach § 4 KSchG beachten.
Bekomme ich Streikgeld, wenn ich erst kurz vor dem Streik in die Gewerkschaft eingetreten bin?
Die genauen Voraussetzungen und Beträge stehen in der Streikgeld-Tabelle oben. Praktisch geht der Beitritt über das Online-Formular der jeweiligen Gewerkschaft, im Betrieb über den Vertrauenskörper oder direkt in der örtlichen Geschäftsstelle. Maßgeblich ist das Eintrittsdatum auf der Beitrittserklärung.
Wie wird der Streiktag in Zeiterfassung und Dienstplan behandelt?
Der Streiktag wird in der Zeiterfassung weder als Arbeitszeit noch als Fehlzeit im Sinne von Krankheit oder Urlaub gebucht, sondern gesondert als streikbedingte Abwesenheit gekennzeichnet. Dienstpläne bleiben formal bestehen, der Arbeitgeber darf einen geplanten Schichtdienst nicht nachträglich in einen freien Tag umwandeln.
Gilt ein Bahnstreik als außergewöhnlicher Umstand bei Flugausfällen?
Nur indirekt. Wenn Sie wegen eines Bahnstreiks den Flug verpassen, ist das Ihr Risiko, kein außergewöhnlicher Umstand für die Airline. Erst wenn die Fluggesellschaft selbst durch den Bahnstreik betroffen ist, etwa weil Crews nicht zum Flughafen kommen, kann die Berufung auf außergewöhnliche Umstände greifen.


