Polnische Versicherung in Deutschland - Starke Jobs
Zentrale: +49 3735 9489055

Polnische Versicherung in Deutschland

In Deutschland ist eine angemessene Krankenversicherung für Einwohner und auch Arbeitnehmer aus dem Ausland unerlässlich, um vor hohen medizinischen Kosten geschützt zu sein. Besonders internationale Arbeitnehmer, die aufgrund attraktiver Gehälter und guter Arbeitsbedingungen nach Deutschland kommen, sollten darauf achten, korrekt versichert zu sein. Die EU-Vorschriften gewährleisten dabei, dass die Ansprüche auf Sozialleistungen bei einem Umzug innerhalb der EU und weiterer Länder wie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz erhalten bleiben.

Diese Regeln sichern auch, dass man in dem Land, in dem man sozialversichert ist, die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsangehörigen dieses Landes hat. Doch welche Regelungen gelten für polnische Arbeitnehmer in Deutschland im Detail? Der folgende Artikel liefert einen hilfreichen Überblick über die Situation und zeigt, worauf Arbeitskräfte aus Polen achten müssen.

Wie sind polnische Arbeitnehmer in Deutschland krankenversichert?

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, die auch für polnische Arbeitnehmer gilt, die im Land beschäftigt sind. Sie sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, die alle grundlegenden medizinischen Leistungen abdeckt. Polnische Arbeitnehmer erhalten dabei ganz regulär eine Versicherungskarte von ihrer Krankenkasse, mit der sie Zugang zu ärztlichen Leistungen erhalten. Für polnische Arbeitnehmer, die nicht mehr in Deutschland tätig sind und keine Lohnersatzleistungen erhalten, geht die Krankenversicherung in eine freiwillige Mitgliedschaft über, bei der sie selbst für die Beitragszahlungen aufkommen müssen. Bei Beendigung ihrer Tätigkeit in Deutschland ist es deshalb wichtig, schnellstmöglich den Austritt bei der Krankenkasse zu klären, um rückwirkende Forderungen zu vermeiden.

Wichtig: Die Familie von in Deutschland arbeitenden polnischen Staatsangehörigen kann unter bestimmten Bedingungen mitversichert werden. Leben familienangehörige Kinder in Polen und ist der dort lebende Elternteil beschäftigt, erfolgt die Mitversicherung in Polen. Andernfalls, wenn der andere Elternteil ebenfalls in Deutschland arbeitet oder nicht beschäftigt ist, können die Familienangehörigen über ein Formular S1 in Deutschland versichert und gleichzeitig in Polen krankenversichert werden, um dort medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Sind ausländische Krankenversicherungen in Deutschland gültig?

Grundsätzlich gilt: Ausländische Krankenversicherungen sind in Deutschland unter bestimmten Bedingungen gültig. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ermöglicht es EU-Bürgern, während eines vorübergehenden Aufenthalts notwendige medizinische Leistungen in Deutschland in Anspruch zu nehmen. Besucher aus Ländern außerhalb der EU benötigen in der Regel eine private Reisekrankenversicherung, die speziell die Anforderungen für den Schengen-Raum erfüllt. Für längerfristige Aufenthalte oder die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland ist jedoch eine Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung erforderlich.

Kann man mit polnischer Krankenversicherung in Deutschland zum Arzt gehen?

Auch polnische Arbeitnehmer in Deutschland können die Europäische Krankenversicherungskarte nutzen, um bei einem Urlaub oder einer Geschäftsreise ärztliche Behandlung zu erhalten. Diese Karte ermöglicht es ihnen, bei akuten Erkrankungen medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen, wobei die Abrechnung direkt zwischen dem Arzt und der Krankenkasse erfolgt. Es ist jedoch im Vorhinein wichtig zu prüfen, ob der Arzt kassenärztliche Behandlungen anbietet – am besten noch bevor der Termin ausgemacht wird.

Tipp: Hilfreiche Informationen zum Thema Sozialversicherung bei polnischem Wohnsitz und deutscher Arbeitsstelle gibt es hier.

Wer ist in Deutschland gesetzlich krankenversichert?

In Deutschland sind nahezu 90 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, die nach dem Solidarprinzip funktioniert. Dabei richten sich die Beiträge nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitglieder, während die Gesundheitsleistungen für alle gleich sind. Für polnische Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind, besteht ebenfalls die Pflicht, sich in der GKV zu versichern – sofern ihr Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, welche die Versicherungspflichtgrenze für die Private Krankenkasse darstellt.

Wie können sich EU Bürger in Deutschland krankenversichern?

EU-Bürger aus Polen, die in Deutschland arbeiten oder leben möchten, können sich auf verschiedene Weisen krankenversichern:

  1. Gesetzliche Krankenversicherung: EU-Bürger, die in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, erhalten in der Regel automatisch über ihren Arbeitgeber eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das gilt für alle Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der jährlichen Versicherungspflichtgrenze liegt.
  2. Private Krankenversicherung: Falls das Einkommen eines EU-Bürgers die Versicherungspflichtgrenze übersteigt oder sie als Selbstständige tätig sind, können sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Die PKV bietet umfangreichere Leistungen und schnellere Terminvergaben bei Fachärzten, allerdings sind die Beiträge einkommensunabhängig und können mit zunehmendem Alter oder bei Vorerkrankungen deutlich höher ausfallen.
  3. Europäische Krankenversicherungskarte: Für kurzfristige Aufenthalte in Deutschland können EU-Bürger ihre Europäische Krankenversicherungskarte nutzen. Diese Karte berechtigt sie, notwendige medizinische Leistungen während eines temporären Aufenthalts in Deutschland in Anspruch zu nehmen, wobei die Kosten direkt mit der Krankenkasse im Heimatland abgerechnet werden. Dies ist besonders praktisch für Touristen, Studierende oder Personen, die sich vorübergehend für Geschäftsreisen in Deutschland aufhalten.

Für eine lückenlose Absicherung ist es sinnvoll, sich direkt bei einer deutschen Krankenkasse zu registrieren, sobald der Hauptwohnsitz oder die Beschäftigung in Deutschland beginnt. Das stellt sicher, dass man im Krankheitsfall umfassend versorgt wird und alle Leistungen der deutschen Krankenversicherung in Anspruch nehmen kann.

Quelle: Freepik

Was passiert, wenn man in Deutschland nicht krankenversichert ist?

In Deutschland ist eine Krankenversicherung verpflichtend. Wer in Deutschland lebt, muss sich also gesetzlich oder privat krankenversichern. Personen, die keine Krankenversicherung haben, können nicht auf reguläre medizinische Versorgung zugreifen und müssen Behandlungskosten selbst tragen. Unversicherte sollten sich umgehend bei einer Krankenkasse melden, um Versicherungsschutz zu erlangen und mögliche Beitragsschulden zu klären. Frühere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich erneut anmelden und werden automatisch aufgenommen, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand. Wer privat versichert war, muss sich an einen privaten Versicherer wenden. Wer unsicher über seinen Versicherungsstatus ist, kann sich an jede gesetzliche Krankenkasse wenden, um Hilfe zu erhalten. Ausstehende Beiträge müssen in diesem Fall möglicherweise nachgezahlt werden – wobei auch Ratenzahlungen und ermäßigte Beiträge unter bestimmten Bedingungen möglich sind.

Bin ich in Deutschland automatisch krankenversichert?

In Deutschland ist man nicht automatisch krankenversichert, nur weil man eine Arbeit beginnt. Vielmehr ist es erforderlich, sich aktiv bei einer Krankenkasse anzumelden. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Angestellte, die unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Wer jedoch diese Grenze überschreitet oder selbstständig ist, muss eigenständig für seinen Krankenversicherungsschutz sorgen, indem er sich entweder gesetzlich oder privat versichert.

Kann man in zwei verschiedenen Ländern krankenversichert sein?

Es ist grundsätzlich möglich, in zwei verschiedenen Ländern krankenversichert zu sein – jedoch können unter Umständen rechtliche Probleme auftreten, wenn Leistungen doppelt abgerechnet werden. Bei einem Umzug nach Deutschland ist es deshalb sinnvoll, sich hierzulande bei der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse anzumelden und die Versicherung im Heimatland zeitgleich zu kündigen.

Kann ich mich ohne Wohnsitz in Deutschland krankenversichern?

In Deutschland ist eine Krankenversicherung ohne festen Wohnsitz im Land grundsätzlich schwierig – normalerweise erfordern gesetzliche und private Krankenversicherungen einen Wohnsitz in Deutschland zur Anmeldung. Ausnahmen bestehen für EU-Bürger, die mit der Europäischen Krankenversicherungskarte vorübergehend medizinische Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen können, solange sie in einem anderen EU-Land versichert sind.

Fazit

Ob gesetzliche oder private Krankenversicherung – die Wahl hängt von verschiedenen Voraussetzungen und Faktoren wie dem Einkommen und persönlichen Präferenzen ab. Wichtig ist jedoch, dass jeder, der in Deutschland arbeitet oder lebt, einer Krankenversicherungspflicht unterliegt.

Durch die Freizügigkeit innerhalb der EU haben polnische Staatsbürger die Möglichkeit, durch ihren Wohnsitz in Deutschland die dortigen Versicherungsleistungen zu nutzen. Starke Jobs unterstützt Jobsuchende aus Polen sowie Arbeitgeber in Deutschland bei der Personalvermittlung und hilft auch bei solchen Angelegenheiten weiter, um sicherzustellen, dass alle Arbeitskräfte auch in Hinblick auf die Krankenversicherung den bestmöglichen Schutz erhalten.

Kommentar hinterlassen