Die geheime Sprache in Arbeitszeugnissen kennen und entschlüsseln
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Die geheime Sprache in Arbeitszeugnissen kennen und entschlüsseln

Gibt es einen geheimen Code im Arbeitszeugnis?

Um einem Arbeitnehmer die Neuaufnahme einer anderen Tätigkeit nicht unnötig zu erschweren sind Arbeitgeber angehalten, das Arbeitszeugnis stets wohlwollend zu formulieren. Die Qualität der geleisteten Arbeit ist dabei aber nicht immer so hoch, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Abstufungen in der benutzten Wortwohl geben darüber Auskunft, wie zufrieden der Chef wirklich gewesen ist. Die Einstufung der Leistung als „zufriedenstellend“ ist ganz anders zu bewerten als eine Formulierung wie „… erledigte die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“ Gibt es wesentliche Kritikpunkte am Arbeitnehmer, müssen diese ebenfalls wohlwollend formuliert sein. Der Chef darf nicht einfach schreiben „…kam ständig zu spät“. Im Folgenden werden die wichtigsten Formulierungen aufgezeigt und entschlüsselt, abschließend erhalten Sie noch hilfreiche Tipps, wenn Sie sich gegen ein unfaires Arbeitszeugnis wehren möchten.

Standardformulierungen im Arbeitszeugnis in Schulnoten übersetzt

Eine direkte Wertung nach Schulnoten von „sehr gut“ bis „ungenügend“ ist im Arbeitszeugnis nicht erlaubt. Daher wird die Qualität in einer Art Geheimsprache ausgedrückt, damit ein potentieller zukünftiger Arbeitgeber einschätzen kann, wie sich der neue Mitarbeiter in seiner letzten Tätigkeit bemüht hat.

– sehr gut beziehungsweise Note 1
„… erledigte die ihm / ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit…“

– gut bzw. Note 2
„.. zur vollsten…“, oder:
„… stets zu unserer vollen Zufriedenheit…“

– befriedigend bzw. Note 3
„… stets zu unserer Zufriedenheit…“, oder
„… hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen…“

– ausreichend bzw. Note 4
„… zur Zufriedenheit…“

– mangelhaft bzw. Note 5
„… im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit…“, oder
„… insgesamt zu unserer Zufriedenheit…“

– ungenügend bzw. Note 6
„… war bemüht,“ oder auch „stets bemüht“
„… die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen.“

Kritik am Arbeitnehmer

Im Arbeitszeugnis geht es aber nicht nur um die Durchführung der gestellten Aufgaben. Häufig endet das Arbeitsverhältnis auch, weil es gravierende Mängel im Auftreten des Angestellten gibt. Dazu gehören etwa häufige Krankheit, ständiges zu spät kommen, aber auch Unehrlichkeit, Diebstahl oder Alkoholkonsum während der Arbeitszeit.

Auch für diese Fälle muss wieder ein bestimmter Geheimcode verwendet werden, da das Arbeitszeugnis positiv formuliert sein soll. Vermerke zur Pünktlichkeit tauchen dabei üblicherweise nicht auf. Findet sich dennoch ein Hinweis diesbezüglich, wie etwa „… er erschien stets pünktlich zum Dienst“, so wird damit zum Ausdruck gebracht, dass der Arbeitnehmer oft zu spät kam oder gerne auch mal verspätet aus der Mittagspause zum Arbeitsplatz zurück kehrte.

Hat der Arbeitnehmer auffallend oft Krankmeldungen eingereicht, um der Arbeit in einem nicht üblichen Maß fernzubleiben, findet sich eine Formulierung wie „… wünschen wir Ihnen für die Zukunft gute Besserung“. Ein zukünftiger Arbeitgeber weiß dann, dass diese Person nicht als zuverlässig einzustufen ist und das Unternehmen viel kosten wird, ohne dafür Gewinn zu erwirtschaften.

Aufhorchen wird jeder Arbeitgeber, wenn sich ein Vermerk zur Ehrlichkeit im Arbeitszeugnis findet, da hierauf normalerweise auch nicht gesondert eingegangen wird. Bei einer fristlosen Kündigung liest man dann vielleicht „… endet das Arbeitsverhältnis sofort zum [Datum]. Waren wir bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (oder: bis zur Kündigung) von seiner Integrität (bzw. Ehrlichkeit oder Vertrauenswürdigkeit) überzeugt…“. Außerdem steht dort übersetzt, dass vom Arbeitnehmer etwas im Betrieb gestohlen wurde.

Handelt es sich gar um einen Arbeitnehmer, der während der Arbeitszeit häufig betrunken ist, steht im Arbeitszeugnis etwas wie: „… war stets fröhlich und allseits bei den Kollegen beliebt…“ Weiterhin wird so aber noch ausgedrückt, dass Betriebs- Interna weitergetragen werden oder generell nicht auf die nötige persönliche Distanz zu Mitarbeitern geachtet wird.

Findet sich in Ihrem Arbeitszeugnis eine ungerechte Formulierung?

Das muss nicht immer Absicht sein, denn häufig schreiben unqualifizierte Mitarbeiter die Zeugnisse, der Chef unterschreibt nur. Fehlt die nötige Kenntnis über die geheime Sprache und die allgemein gültigen Standardformulierungen im Arbeitszeugnis, passiert es leicht, dass die Leistung eines Arbeitnehmens versehentlich falsch dargestellt werden.

In so einem Fall empfiehlt sich zu allererst, das persönliche Gespräch zu suchen, gegebenenfalls auch mit dem Mitarbeiter, der das Zeugnis erstellt hat. Nur selten stecken persönliche Abneigungen hinter fiesen Formulierungen. Ist so ein Gespräch nicht möglich, bietet das Arbeitsgericht die Möglichkeit an, Arbeitszeugnisse kostenlos zu überprüfen. Die Leistungen zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber sind für Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht grundsätzlich kostenfrei.

Meist lässt sich nach ausführlicher Beratung ein langwieriger und nervenaufreibender Rechtsstreit vermeiden und es kommt zu einer außergerichtlichen Klärung, oder zu einem Vergleich.

Nur in seltenen Fällen sind Arbeitgeber derart unkooperativ, wenn es um Belange des Arbeitszeugnisses geht, dass wirklich der Rechtsweg beschritten werden muss.

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