Gewohnheitsrecht Arbeit: Was ist das?
Gewohnheitsrecht Arbeit: Was ist das? Artikelzusammenfassung: Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht Definition und Voraussetzungen: Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht, das durch langjährige, gleichförmige Praxis entsteht und von den Beteiligten als verbindlich akzeptiert wird (consuetudo + opinio iuris). Anwendung im Arbeitsrecht: Es findet Anwendung, wenn eine bestimmte betriebliche Praxis über mindestens drei Jahre hinweg gleichbleibend gehandhabt und von Arbeitgeber sowie Arbeitnehmern akzeptiert wurde. Abgrenzung
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