Schwanger in der Probezeit – Kündigungsschutz
Schwanger in der Probezeit: Gibt es einen Kündigungsschutz? Allgemein gibt es für Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz. Der gilt jedoch nur, wenn bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Die Schwangerschaft im Arbeitsrecht Schwangere erfahren im Arbeitsrecht aus gutem Grund einen besonderen Schutz. Insbesondere betrifft dies die Kündigung der werdenden Mütter, denn der Gesetzgeber will möglichst verhindern, dass Schwangeren gekündigt wird. Was sind
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