Mindestlohn Deutschland 2023 - Erhöhung ab 2024!
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Mindestlohn Deutschland 2023

Mindestlohn Deutschland 2023

Eine gesetzliche Lohnuntergrenze soll einen fairen Wettbewerb ermöglichen und eine finanzielle Ausbeutung von Arbeitnehmern in Deutschland verhindern. So kann ein fairer Mindestlohn dazu beitragen, soziale Unterschiede zu verringern und armutsgefährdete Personen zu schützen.  Um auf veränderte Verhältnisse wie Preisanstiege im Zuge einer Inflation zu reagieren, wird der Mindestlohn stetig angepasst. Die nächste Erhöhung soll im Jahr 2024 umgesetzt werden. Doch wie hoch fällt der gesetzliche Mindestlohn aktuell aus? Wer entscheidet über die Höhe des Mindestlohnes und welche Branchen profitieren von einer Lohnuntergrenze? Und inwiefern unterscheiden sich der Mindestlohn und der Branchenmindestlohn? Dieser Artikel liefert Antworten!

Aktuelle Höhe des gesetzlichen Mindestlohns 2023

Der Mindestlohn bezeichnet eine Lohnuntergrenze. Die Grundlage bildet das Mindestlohngesetz, kurz MiLoG. Dabei handelt es sich um den Lohn, der pro Stunde ausgezahlt wird. Der Mindestlohn darf einen bestimmten Wert nicht unterschreiten. Andernfalls begeht der Arbeitgeber einen Gesetzesverstoß, der in Deutschland ein Bußgeld nach sich zieht. Seit dem 01.10.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12 Euro pro Stunde. In der Folge verdienen Menschen an der Lohnuntergrenze circa 2.080 Euro brutto pro Monat, bei einer 40-Stunden-Woche. Doch gilt der Mindestlohn wirklich für alle Arbeitnehmer?

Auszubildende sind grundsätzlich ausgenommen und auch für Langzeitarbeitslose, die erneut in das Berufsleben einsteigen kann eine Ausnahme in Anspruch genommen werden. Das Arbeiten nach der Arbeitslosigkeit kann 6 Monate lang ohne gesetzlichen Mindestlohn erfolgen. Ab dem 7. Monat greift dagegen die Lohnuntergrenze. Ab diesem Zeitpunkt sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Lohn in Höhe von derzeit 12 Euro pro Stunde zu zahlen.

Zeitplan für künftige Mindestlohnanpassungen

Am 01.01.2024 findet die nächste Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes statt. Seit dem 26.05.2023 steht fest, dass sich dieser in Deutschland auf 12,41 Euro pro Stunde belaufen wird. Am 01.01.2025 ist eine erneute Erhöhung auf 12,82 Euro je Zeitstunde vorgesehen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zeigte sich bereits enttäuscht über die geringen Mindestlohnanpassungen, denn die Gewerkschaftsvertreter hatten mit einer deutlicheren Anhebung gerechnet. Sie lehnten den Vorschlag der Mindestlohnkommission deshalb ab. Die Begründung des Gewerkschaftsbundes: Die Erhöhung des Mindestlohnes entspräche nicht dem aktuellen Wirtschaftswachstum und der anhaltenden Inflation in Deutschland. Diese würden sich nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für Arbeitnehmer als herausfordernd erweisen.

Der DGB hatte einen Mindestlohn in Höhe von 13,50 Euro gefordert und kritisierte, dass die Kommission den die Erhöhung des Mindestlohns auf Basis des alten Mindestlohnes in Höhe von 10,35 Euro berechne und den neuen Mindestlohn in Höhe von 12 Euro unberücksichtigt gelassen habe. Ein solches Vorgehen widerspreche den Bemühungen des Gesetzgebers. Die Kommission wies selbst darauf hin, dass die Corona-Krise und der Krieg in der Ukraine in vielen Branchen nachwirke. Dabei bezog sich das Gremium auf Experteneinschätzungen, die eine Stagnation des Wirtschaftswachstums für 2023 angekündigt hatten. Einen höheren Mindestlohn lehnten der Vorstand der Kommission und die Arbeitgeber jedoch ab.

Die Debatte um den Mindestlohn von 12,41 Euro ab 2024

Aus Sicht der Mehrheit der Mindestlohnkommission war eine stärkere Erhöhung des Mindestlohnes im Jahr 2023 und 2024 nicht realisierbar. Doch spätestens ab dem Jahr 2024 wird auch eine EU-Mindestlohn-Richtlinie in Kraft treten. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die den Mindestlohn beziehen, 60 Prozent des Medianlohns eines durchschnittlichen Vollzeitbeschäftigten erreichen sollten. Der Mindestlohn könnte ab diesem Zeitpunkt 14 Euro pro Stunde betragen. Für das Jahr 2024 ist jedoch aktuell lediglich ein Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro pro Zeitstunde vorgesehen. In der Ampelkoalition stieß der Vorschlag der Mindestlohnkommission zum Teil auf Kritik. Vertreter der SPD, darunter SPD-Parteichef Lars Klingbeil, halten die Erhöhung aufgrund der steigenden Preise für unangemessen. Klingbeil verwies darauf, dass ein Mindestlohn von 14 Euro pro Stunde gerechtfertigt sei. Schließlich gelte die europäische Mindestlohnrichtlinie, die bis zum Jahr 2024 umgesetzt werden müsse.

Die Problematik: Die Richtlinie verpflichtet nicht zu einer Erhöhung der Lohnuntergrenze. Stattdessen enthält sie Kriterien, die sich auf den Median (60 Prozent des mittleren Einkommens) und 50 Prozent des durchschnittlichen Lohns in dem jeweiligen Land beziehen. Der Mindestlohn darf dadurch angehoben werden – muss aber nicht zwingend höher ausfallen als bisher. Wolfgang Kubicki, der FDP-Vize-Vorsitzende, bezeichnete eine zu starke Erhöhung des Mindestlohns als Gefahr für die Wirtschaft. So könne dieser Deutschland als Wirtschaftsstandort schwächen und das soziale Miteinander gefährden. Olaf Scholz verweist darauf, dass die Bundesregierung die Entscheidung über die Lohnuntergrenze der Mindestlohnkommission zugeschrieben habe. Die politische Festsetzung bei der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro sei als Ausnahme zu betrachten.

Das Entscheidungsgremium für den Mindestlohn

Bei der Mindestlohnkommission der Bundesregierung handelt es sich um ein unabhängiges Gremium. Sie setzt sich zusammen aus der Vorsitzenden Christiane Schönefeld, drei Vertretern der Arbeitgeber, Andrea Kocsis, Robert Feiger und Stefan Körzell als Vertreter der Gewerkschaften sowie aus zwei unabhängigen Wissenschaftlern in beratender Funktion. Letztgenannte sind nicht dazu berechtigt, für oder gegen eine Anpassung zu stimmen. Das Gremium kontrolliert, ob der aktuelle gesetzliche Mindestlohn in Deutschland eine Teilhabe am sozialen Leben und einen Lebensstandard oberhalb der Armutsgrenze ermöglicht. Als Grundlage dient die Tarifentwicklung. In diesem Kontext, so die Mindestlohnkommission, würden bereits die Bedürfnisse der Arbeitgeber berücksichtigt werden, sodass die Tarifentwicklung eine ideale Basis darstelle.

In einem Abstand von zwei Jahren erarbeitet die Kommission einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohnes. Dabei sind nicht nur die Paragrafen 4 bis 12 des Mindestlohngesetzes zu berücksichtigen. Vielmehr gilt es zu prüfen, ob das Gesetz an sich angepasst werden muss, um einen Mindestschutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Ihre Einschätzung veröffentlicht das Gremium alle zwei Jahre in einem Bericht. Dieser wird der Bundesregierung vorgelegt.

Die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland

Seit dem 01.01.2015 greift in Deutschland eine gesetzliche Lohnuntergrenze. Doch wie hoch ist der Mindestlohn? Zu Beginn betrug der Mindestlohn 8,50 Euro pro Stunde. Das Ziel: Arbeitnehmer durch einen vorgeschriebenen Mindest-Stundenlohn vor Dumping-Löhnen zu schützen. Nach seiner Einführung wurde der Mindestlohn alle zwei Jahre angepasst. Berücksichtigt werden in diesem Kontext zum Beispiel wirtschaftliche Aspekte. Die Höhe des Mindestlohnes bestimmt die Mindestlohnkommission. In den Jahren 2015 und 2016 betrug die erste gesetzliche Lohnuntergrenze 8,50 Euro. 2017 und 2018 galt ein Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro. 2019 erfolgte eine Anpassung auf 9,19 Euro. 2020 stieg dieser auf 9,39 Euro an.

2021 wurde der Mindestlohn in der ersten Jahreshälfte auf 9,50 Euro und in der zweiten Jahreshälfte auf 9,60 Euro erhöht. Von Januar bis Juni 2022 galt ein Mindestlohn von 9,82 Euro. Ab Juli 2022 betrug dieser 10,45 Euro. Seit dem 01.10.2022 profitieren Arbeitnehmer von einer Lohnuntergrenze in Höhe von 12 Euro. Damit stieg der Mindestlohn um 41 Prozent seit der Einführung. Dabei war die letzte, besonders deutliche Erhöhung eine außerplanmäßige, politische Entscheidung.

Der Geltungsbereich des Mindestlohns

Das Mindestlohngesetz, Paragraf 1, sichert fast allen Arbeitskräften in Deutschland das Recht auf den Mindestlohn zu. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland gilt sowohl für Arbeitnehmer, die einen Zeitlohn erhalten, als auch für Angestellte, die ihre Vergütung pro Stückzahl erhalten.

So heißt es hier:

„(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.

(2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.

(3) Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet.“

Der Paragraf 22 schließt jedoch folgende Gruppen aus:

  • Minderjährige, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen,
  • Auszubildende,
  • Selbstständige,
  • Praktikanten, die freiwillig ein Praktikum mit einer Dauer von unter 3 Monaten absolvieren,
  • Praktikanten, die ein verpflichtendes Praktikum während der Schulzeit oder in der Berufs- oder Hochschulausbildung umsetzen,
  • Ehrenamtliche sowie
  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten nach dem stufenweisen Wiedereinstieg.

Über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus gelten in vielen Branchen Branchenmindestlöhne. Dabei handelt es sich um Mindestlöhne, die unabhängig von der gesetzlichen Lohnuntergrenze bestehen und aus Tarifverträgen hervorgehen. Sie greifen, sofern sie höher ausfallen als der gesetzliche Mindestlohn. Der Branchenmindestlohn kann sich auch auf die Vergütung von Ausbildungen beziehen. Wer einer Ausbildung ohne Tarif nachgeht, wird seit 2020 durch die allgemeine Mindestvergütung vor Armut geschützt. 2023 wurde diese für das erste Ausbildungsjahr auf 620 Euro pro Monat angehoben. Unternehmen, die sich dem Mindestlohn widersetzen und ihren Beschäftigten weniger als die derzeit gültigen 12 Euro pro Stunde zahlen, erwarten Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Für den Verstoß haften die Auftraggeber – und damit alle Unternehmen, die beteiligt sind, und nicht nur der ausführende Betrieb.

Übersicht über Branchenmindestlöhne

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung: Seit dem 01.02.2023 erhalten pädagogische Mitarbeitende 17,87 Euro und pädagogische Mitarbeitende mit Bachelor-Abschluss 18,41 Euro pro Stunde.
  • Dachdecker: Seit dem 01.01.2023 erhalten ungelernte Dachdecker 13,30 Euro pro Stunde und Gesellen 14,80 Euro pro Stunde.
  • Elektrohandwerk: Seit dem 01.01.2023 gilt ein Branchenmindestlohn in Höhe von 13,40 Euro.
  • Fleischwirtschaft: Hier greift der gesetzliche Mindestlohn.
  • Gebäudereinigung: Seit dem 01.10.2022 verdienen Mitarbeitende der Innen- und Unterhaltsreinigung 13 Euro, während Mitarbeitende der Glas -und Fassadenreinigung 16,20 Euro erhalten.
  • Gerüstbauer: Vom 01.10.2022 bis zum 01.09.2023 galt ein Branchenmindestlohn in Höhe von 18,85 Euro pro Stunde.
  • Leiharbeit: Beschäftigte einer Zeitarbeitsfirma erhalten seit dem 01.04.2023 eine Entlohnung in Höhe von mindestens 13 Euro pro Stunde.
  • Maler und Lackierer: Seit dem 01.04.2023 werden Gesellen mit einem Stundenlohn in Höhe von 14,50 Euro und Helfer mit einem Lohn von 12,50 Euro pro Stunde entlohnt.
  • Pflege: Pflegefachkräfte erhalten seit dem 01.05.2023 einen Branchenmindestlohn von 17,65 Euro pro Stunde. Wer eine einjährige Ausbildung abgeschlossen hat, wird mit 14,90 Euro pro Stunde vergütet. Ungelernte Pflegekräfte erhalten 13,90 Euro pro Stunde. 
  • Steinmetze: Ab dem 01.08.2022 erhalten Steinmetze einen Mindeststundenlohn in Höhe von 13,30 Euro.

Die Definition des Branchenmindestlohns

Der Branchenmindestlohn bezeichnet den Mindestlohn, der in einer bestimmten Branche greift. Fällt dieser höher aus als der gesetzliche Mindestlohn, ist der Branchenmindestlohn gültig. Niedrigere Branchenmindestlöhne werden durch den gesetzlichen Mindestlohn ersetzt. Arbeitgeber müssen zudem die Arbeitszeit der Minijobber dokumentieren. Gleiches gilt für alle Bereiche, die dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz unterliegen. Dazu zählen unter anderem Gaststätten, Herbergen, das Baugewerbe, die Forstwirtschaft, die Gebäudereinigung und die Fleischwirtschaft, der Messebau, der Logistikbereich und Speditionen.

Kürzen Arbeitgeber den Lohn, weil der gesetzliche Mindestlohn geringer ausfällt als der Branchenmindestlohn, ist dies nicht zulässig. Betroffene können eine faire Entlohnung vor Gericht einklagen und den Fall beim Zoll melden. Der gesetzliche Mindestlohn muss innerhalb von 3 Jahren eingeklagt werden. Für den Branchenmindestlohn dagegen gilt eine andere Frist. Diese beträgt mindestens 6 Monate.

Mitarbeiter Qualität / Messtechnik

Differenzierung zwischen dem gesetzlichen Lohn und dem Branchenmindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland gilt für alle Arbeitnehmer und Praktikanten in Deutschland. Die Höhe bestimmt die Mindestlohnkommission, die alle zwei Jahre einen Vorschlag bei der Regierung einreicht. Im Gegensatz zum allgemeinverbindlichen Mindestlohn greift der Branchenmindestlohn ausschließlich in spezifischen Branchen.

Szenario: Branchenmindestlohn übersteigt gesetzlichen Mindestlohn

Der branchenbezogene Mindestlohn basiert auf dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Zudem wird zwischen dem einheitlichen Branchenmindestlohn und dem länderspezifischen Branchenmindestlohn unterschieden. Erstgenannter greift zum Beispiel in der Forstwirtschaft, während Letztgenannter in Branchen wie der Gebäudereinigung gilt. Außerdem können Mindestlöhne durch Tarifverträge bestimmt werden. Diese können durch das Tarifvertragsgesetz, kurz TVG, für die gesamte Branche gültig sein. In diesem Fall gilt der Tarif auch für nichttarifgebundene Arbeitgeber und -nehmer.

Übersteigt der tarifliche Branchenmindestlohn die gesetzliche Lohnuntergrenze, ist dieser zu ignorieren, denn an dieser Stelle greift der Branchenmindestlohn.

Die Ausnahmeregelungen beim Branchenmindestlohn

  • Jugendliche unter 18 Jahren: Wer das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat und über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, erhält keinen Branchenmindestlohn.
  • Jugendliche in einer Berufsbildungsvorbereitung: Wer eine Einstiegsqualifizierung oder eine ähnliche Maßnahme zur Berufsvorbereitung zur Aufnahme einer Ausbildung absolviert, erhält keinen Branchenmindestlohn.
  • Auszubildende: Während einer Berufsausbildung wird kein Branchenmindestlohn gezahlt. Dies gilt unabhängig von dem Alter des Auszubildenden.
  • Praktikanten: Ein freiwilliges Praktikum oder ein Pflichtpraktikum zur Aufnahme eines Studiums oder ihm Rahmen einer schulischen Ausbildung oder eines Hochschulstudiums unterliegen keiner Pflicht, den Branchenmindestlohn zu zahlen.
  • Langzeitarbeitslose: Langzeitarbeitslose werden 6 Monate lang stufenweise in das Berufsleben eingegliedert. In dieser Zeit erhalten sie keinen Branchenmindestlohn.
  • Ehrenamtliche: Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann nicht auf den Branchenmindestlohn hoffen. Denn die Tätigkeit dient dem Gemeinwohl. Ein finanzielles Interesse sollte nicht bestehen.

Das Einkommenspotenzial über dem Branchenmindestlohn

Wer sich nun fragt, ob Arbeitnehmer an den Branchenmindestlohn gebunden sind oder mehr verdienen können, kann aufatmen: Der Mindestlohn und der Branchenmindestlohn beziehen sich auf die Vergütung pro Stunde, die mindestens ausgezahlt werden muss. Es handelt sich demnach um eine Lohnuntergrenze, die Arbeitgeber nicht unterschreiten dürfen. Selbstverständlich können Angestellte in den Branchen, für die der Branchenmindestlohn gilt, mehr verdienen als den Mindestlohn. Häufig entscheidet der Arbeitgeber auf Basis der Tätigkeit, der Verantwortung und der Qualifikation, wie viel Gehalt gezahlt wird. Der Mindestlohn bezieht sich dabei auf die unterste Lohngruppe.

Die Regelungen für Minijobber und Teilzeitbeschäftigte 

Auch Minijobber profitieren von dem Mindestlohn. Damit sie weiterhin 40 Stunden pro Monat arbeiten dürfen, wurde die Verdienstgrenze angepasst. Deswegen verdienen die Minijobber nun maximal 520 Euro statt 450 Euro pro Monat.  Doch aufgepasst: Geringfügig Beschäftigte dürfen nicht in allen Fällen mit dem Mindestlohn abgespeist werden. So urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass Arbeitnehmer Beschäftigte, die nicht in Vollzeit angestellt sind, gemäß ihrer Qualifikation und Leistung vergüten müssen.

In dem Gerichtsfall hatte ein Arbeitgeber einem vollzeitbeschäftigten Rettungsassistenten 17 Euro pro Stunde ausgezahlt, während der Teilzeitbeschäftigte 12 Euro pro Stunde erhielt. Dass dieser keinem Weisungsrecht unterliege, so das Bundesarbeitsgericht, dürfe sich nicht auf die Bezahlung auswirken. Denn auch hier gelte die Lohngleichheit (Equal Pay). Bei gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation sei ein vergleichbares Gehalt zu zahlen.

Der Mindestlohn: Brutto- versus Nettobetrachtung

Bei dem gesetzlichen Mindestlohn handelt es sich um einen Bruttostundenlohn. Das bedeutet, dass von 12 Euro pro Stunde Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Ein Beispiel: Wer 40 Stunden pro Woche arbeitet und den Mindestlohn in Höhe von 12 Euro verdient, erhält ein verstetigtes Monatsgehalt in Höhe von 2.080 Euro brutto. Die Abzüge variieren je nach Lohnsteuerklasse, Sozialversicherungsbeiträgen und Bundesland. Der genaue Nettobetrag ist daher von den individuellen Gegebenheiten abhängig. Ein Single ohne Kinder erhält etwa 1.350 Euro Nettolohn.

FAQ

Wann kommt der Mindestlohn von 13 €?

Im kommenden Jahr soll der Mindestlohn in Deutschland 12,41 Euro betragen.

Wie viel ist Mindestlohn 2023 netto?

Der Brutto-Mindestlohn beträgt 12 Euro pro Stunde. Wie viel Nettogehalt einem Arbeitgeber zur Verfügung steht, hängt von unterschiedlichen Faktoren wie dem Wohnort und dem Lebenskonzept zusammen. Ein Single ohne Kinder landet bei einem Nettogehalt von etwa 1.350 Euro.

Wann kommt der Mindestlohn 15 €?

Ein Mindestlohn von 15 Euro ist nicht geplant. Allerdings soll 2024 eventuell eine Mindest-Stundenvergütung von 14 Euro eingeführt werden.

Wann gibt es 12,50 € Mindestlohn?

Ein Mindestlohn in Höhe von 12,50 Euro ist nicht vorgesehen. Ab 2024 soll der Brutto-Mindestlohn 12,41 Euro pro Stunde betragen. Ab 2025 soll dieser erneut angepasst werden. Dann werden Arbeitnehmern mindestens 12,82 Euro pro Stunde erhalten.

Das Fazit – schrittweise Erhöhung des Mindestlohns

Laut Mindestlohngesetz (MiLoG) muss nahezu jedem Arbeitnehmer mindestens ein Gehalt ausgezahlt werden, das der aktuellen Lohnuntergrenze entspricht. 2023 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro pro Stunde. Dabei handelt es sich um einen Bruttolohn, von dem Abzüge erfolgen. Seit seiner Einführung wird der Mindestlohn alle 24 Monate an die aktuelle Situation angepasst. So ist eine fortwährende Mindestlohnerhöhung möglich. Über die Höhe der Lohnuntergrenze entscheidet in Deutschland regulär die Mindestlohnkommission. Diese besteht aus einem Vorstand, Arbeitgebern, Vertretern von Gewerkschaften und wissenschaftlichen Beratern.

Sie beratschlagen über Änderungen, die die Lohnuntergrenze und das Schicksal von über 6 Millionen Beschäftigten betreffen, und legen ihren Vorschlag der Bundesregierung vor. Dabei sind der Mindestlohn und der Branchenmindestlohn zu differenzieren. Während der Mindestlohn eine allgemeingültige Lohnuntergrenze bezeichnet, bezieht sich der Branchenmindestlohn auf die Lohnuntergrenze einer spezifischen Branche. Diese wird in Tarifverhandlungen festgelegt. Fällt der Mindestlohn der Branche höher aus als der gesetzliche Mindestlohn, gilt der Branchenmindestlohn. Bei Verstößen haften alle beteiligten Unternehmen.

Vom gesetzlichen Mindestlohn und Bruttomindestlohn ausgenommen sind bestimmte Gruppen. So gelten beispielsweise Ausnahmen für Minderjährige, Auszubildende und Praktikanten. Auch Langzeitarbeitslose dürfen während der sechsmonatigen Eingliederung ins Berufsleben unterhalb der Lohnuntergrenze entlohnt werden.

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