Baukindergeld - Wie es funktioniert und wer es bekommt
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Baukindergeld

Baukindergeld

Starke Jobs hat sich die Zeit genommen, einen Blick auf aktuelle, soziale Förderungen
zu legen und möchten hier einen Überblick zum Baukindergeld für Mitarbeiter und Interessenten bieten.
Da jeder gern ein paar Euro mehr hat, wollen wir dies unseren Mitarbeitern natürlich nicht vorenthalten.

Wir als Starke Jobs sind stets um das Wohl unserer Mitarbeiter bemüht.
Vielleicht bietet Ihnen unsere Information zum Baukindergeld,
nicht nur beruflich sondern auch privat eine tolle Chance.
Seit Einführung im September 2018 bis zum Jahresende wurden bereits über 56.000
Anträge von Familien auf Baukindergeld bewilligt. Da eine Frist gesetzt ist,
um Baukindergeld zu beantragen, sollten Sie schnell reagieren.

 

Baukindergeld was ist das?

Mit dem Baukindergeld fördert der Staat Familien mit Kindern den Kauf ihrer eigenen vier Wände zu verwirklichen.
Seit dem 18. September 2018 ist eine Beantragung des Baukindergelds möglich.
Ob Kauf oder Neubau, Eigentumswohnung oder Haus, die Förderung über die Bundesregierung beläuft sich auf
bis zu 12.000 Euro auf 10 Jahre je Kind,

dass das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Sie sollten allerdings beachten, dass die Frist,
das Baukindergeld zu beantragen, nur bis 31. Dezember 2023 läuft.

Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung müssen jedoch spätestens bis 31. Dezember 2020 geregelt sein,
um den Anspruch auf das Baukindergeld nicht zu verlieren.
Alle Immobilien, die nach dem genannten Zeitraum erworben werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um Baukindergeld zu bekommen?

Das Baukindergeld können Sie mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind beantragen.
Grenzen nach oben sind nicht gesetzt, vorausgesetzt die Kinder ziehen mit ein und sind
in der Zeit der Antragsstellung noch nicht 18 Jahre alt.

Kinder, die nach der Antragstellung hinzukommen, ändern nichts an der Förderhöhe.
Das heißt, für diese haben Sie keinen Anspruch auf zusätzliches Baukindergeld.
Es gelten die angegebenen Personen bei Antragstellung.

Die Voraussetzung für den Erhalt des Baukindergeldes ist das Beziehen von Kindergeld oder Kindergeldzuschlag.
Außerdem darf das zu versteuernde Einkommen im Haushalt nicht höher als 75.000 Euro,
zuzüglich 15.000 Euro je Kind, sein.
Nur so kann eine Förderung mit Baukindergeld gewährleistet werden.

Sollten Sie bereits über eine Immobilie verfügen, kann bei zusätzlichem Kauf kein Antrag auf Baukindergeld gestellt werden.
Das heißt, die Förderung bezieht sich auf die erste Immobilie, die Sie erwerben.

Bei Auszug, Scheidung oder Trennung wird die Auszahlung des Baukindergeldes eingestellt,
da die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.
Sollten Sie bereits in Ihr neues Heim eingezogen sein, haben Sie die Möglichkeit
binnen 3 Monate nach Einzug den Antrag auf Baukindergeld zu stellen.

Einkommensgrenze Haushalt

Höhe Baukindergeld

 

Berechnung des Einkommens und Auszahlung des Baukindergeldes

Sollten Sie jetzt, 2019, das Baukindergeld beantragen, rechnen Sie die Jahreseinkünfte
aus dem Jahr 2016 und 2017 der Eltern
zusammen und teilen dies durch 2. Erhöht sich das Einkommen über die Jahre bei einem
der Elternteile, sollten dies
wahrscheinlich keine Einschränkungen bei der Beziehung von Baukindergeld haben.

Als Familie haben Sie je Kind Anspruch auf 1.200 Euro Baukindergeld jährlich nach
erfolgreicher Antragsstellung.
Der Anspruch läuft 10 Jahre, das heißt, insgesamt sind es 12.000 Euro pro Kind.
Eine Vorfinanzierung ist sozusagen nicht möglich.

 

Baukindergeld – wie Sie es beantragen

Haben Sie Ihre Immobilie in dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020
gekauft oder die Baugenehmigung erhalten,
können Sie bis 31.12.2023 den Antrag auf Baukindergeld bei der KfW-Bank stellen.

Die Beantragung des Baukindergeldes können Sie auf dem Portal der KFW  problemlos abwickeln.

Zur Beantragung von Baukindergeld benötigen Sie vielzählige Unterlagen.
Um alles schnell und ohne große Probleme abzuhandeln,
sollten Sie alle Unterlagen vollständig vorlegen und einreichen.
Darunter zählen Steuerbescheide der vergangenen 3 Jahre beider Ehegatten, Nachweise über Kindergeldbezug,
Baugenehmigung oder Kaufvertrag der Erstimmobilie, sowie die Ummeldung zum neuen Wohnsitz.

Kritik zum Baukindergeld

Von Baukindergeld profitieren nur Familien, die sich eine Immobilie überhaupt leisten können.
Das Baukindergeld ist hier nur ein kleiner Trost für Ehepaare,
die einen teilweise hohen Kredit aufnehmen müssen,
um der Familie den Traum vom eigenen Heim erfüllen zu können.

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